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Reifenwechsel nur mit neuem Schlauch

BeitragVerfasst: 20. August 2008 17:11
von sonnenreiche
Hallo,
mir passiert es jetzt schon zum dritten Mal, daß Werkstätten ihre Dienste
verweigern, obwohl ich ausdrücklich auch schriftlich die Verantwortung für meine Wünsche
übernehmen wollte.
Diesesmal wollte ich einen Reifen bestellen und fragte nach dem Komplettpreis
mit Montage und altem (1Jahr alt) Schlauch.
Antwort: "das machen wir nicht!" :shock:
Letztesmal: Beim Opel Ascona ging 6 Monate nach Bremsklotzwechsel der rechte Bremssattel fest. Folge war, daß ein Bremsbelag fast vollständig abgenutzt war.
Kaufte beim Schrottplatz dann einen gängigen Bremssattel und wollte ihn dann bei ATU
mit neuen Bremsbelägen einbauen lassen.
Antwort: "Bremsbeläge werden nur achsweise gewechselt"
Die wollten mir also meine fast neuen Bremsklötze links mit rauswerfen.
Wechselte sie dann selber mit meinem Vater. Übrigens konnten später beim
Tüv auf dem Bremsprüfstand auch keine Reibwertunterschiede zwischen links und rechts festgestellt werden.
Drittesmal:
Auf einer Reise mußte ich die Wasserpumpe des Asconas tauschen lassen.
Ich wollte, das nur Wasser nachgefüllt wird, da ich daheim kistenweise Frostschutz
rumstehen hatte und es gerade Sommer war.
Nach langer Diskussion und schriftlicher Bestätigung meinerseits haben sie's
dann doch so gemacht, wie ich es wünschte. :twisted:
Ich sehe ein, daß sich die Werkstätten rechtlich absichern müssen. Daß sie aber trotz schriftlicher Bestätigung meiner Wünsche die Arbeit verweigern, finde ich das Letzte.
Ich fühle mich entmündigt. :x
Was meint Ihr?
Grüße
Christian

BeitragVerfasst: 20. August 2008 18:28
von Nordlicht
die Werkstatt,als Fachbetrieb muß für ihre Arbeit gerade stehen und auch den Kopf dafür hinhalten. Solche Kunden liebe ich......gebrauchte Teile mitbringen und dann noch einabauen lassen :evil: aber es ging ja auch einen Schlauch.....sollte der gebrauchte platzen und du einen schlimmen Unfalll mit Folgen haben.....danach möchte ich nicht derjenige sein der den Reifen montiert hat..... wenn ich für mich selber einen neuen Reifen aufsiehe....nehm ich auch den Schlauch 2-3 mal .....aber das ist dann ganz alleine meine Sache.....

Re: Reifenwechsel nur mit neuem Schlauch

BeitragVerfasst: 20. August 2008 18:49
von flotter 3er
sonnenreiche hat geschrieben:Ich fühle mich entmündigt. :x Was meint Ihr? Grüße Christian


Wer entmündigt hier wen? (Auch die Werkstatt muss frei entscheiden dürfen) Wenn ich eine Arbeit ausführe, dann zu meinen Bedingungen, da ich auch den Kopf hinhalten muß - trotz Zettel! Im Zweifel kann man sich damit nämlich den A... wischen, da jedes Gericht sagen wird, sie sind Fachmann blabla, hätten`s wissen müssen! Ich würde mich auch von keinem Kunden zu Pfusch zwingen lassen ( was weiß denn die Werkstatt, mit welchen Schraubendrehern der Schlauch rausgehebelt, welchem Hammer der Bremssattel zerkloppt wurde?) Ist jetzt nicht persönlich gemeint, hast das vielleicht alles ordentlich gemacht, trotzdem würde ich als Werkstatt nicht meinen Kopf für fremde Arbeit/Teile hinhalten.... :wink:

BeitragVerfasst: 20. August 2008 19:11
von trabimotorrad
Ist zweifelsfrei korrekt, wie die Werkstätten verfahren. Darum schraube ich soweit es geht alles selber.Ich montiere die Reifen mit ausreichend Talkum und schaue mir den Schlauch vorher an, wenn der noch gut ist, dann bleibt der drinn. Ich hab aber auch immer einen neuen in der jeweiligen Größe da.
In Amerika da ist die Rechtslage noch greller, da hat jemand Entschädigung eingeklagt und BEKOMMEN; weil in der Bedienungsanleitung nicht ausdrücklich stand, das das betreffende Mikrowellengerät nicht zum Trocknen von nassen Katzen geeignet ist! :rofl:

BeitragVerfasst: 20. August 2008 19:28
von Emmebauer
Diese schriftlichen Wünsche sind im ernstfall nix wert.
Der Mechaniker haftet für seine Arbeit.
Deswegen ist es sein gutes Recht gebrauchte Teile ect abzulehnen.
Und Bremsklötzer werden Achsweise gewechselt da sonst am Anfang unterschiedliche Verzögerungswerte auf der Achse vorkommen würden fällt bloß wegen den ganzen Helferlein nicht so auf wie zum Beispiel bei einem Auto ohne ABS und ESP.

Gruß Chris

BeitragVerfasst: 20. August 2008 19:34
von Sven Witzel
trabimotorrad hat geschrieben:In Amerika da ist die Rechtslage noch greller, da hat jemand Entschädigung eingeklagt und BEKOMMEN; weil in der Bedienungsanleitung nicht ausdrücklich stand, das das betreffende Mikrowellengerät nicht zum Trocknen von nassen Katzen geeignet ist! :rofl:


Auch schön:
Der Kaffeebecher mit der Warnung vor heißem Inhalt ( gab ordentlich Schadensersatz! )
oder der Wohnmobilfahrer der seinen Tempomat aktivierte, nach hinten ging , sich einen Kaffee kochte. Es kam zum Unfall und ? SE ! Weil in der Anleitung nicht stand, dass man bei Tempomatfahrt nicht aufstehen darf !

BeitragVerfasst: 20. August 2008 20:43
von Ex-User AirHead
Sven Witzel hat geschrieben:
Auch schön:
Der Kaffeebecher mit der Warnung vor heißem Inhalt ( gab ordentlich Schadensersatz! )


Guck mal bei Knorr auf die Becher (Nudeln für 1 Pers. ) , die haben das auch hier drauf.

Ich (Kfzetti) hätte die Sache mit dem Schlauch und der Wapu gemacht.
(Kühlflüssigkeit , das hat noch andere Arbeiten zu erledigen. Nicht nur das es die Tempartur des Wassers
beeinflusst , es schmiert auch und viele andere schöne Sachen)
Bei der Bremse hätte ich mich auch geweigert. Wobei ich auch nur Bremsbeläge im 4er Pack kenn (pro Achse) .

BeitragVerfasst: 20. August 2008 20:54
von derMaddin
trabimotorrad hat geschrieben:...In Amerika da ist die Rechtslage noch greller, da hat jemand Entschädigung eingeklagt und BEKOMMEN; weil in der Bedienungsanleitung nicht ausdrücklich stand, das das betreffende Mikrowellengerät nicht zum Trocknen von nassen Katzen geeignet ist! :rofl:

Also Hotdog kenn ich ja, aber Hotkat :roll:

:rofl: :rofl: :rofl:

Oha, iss OT, na aber nu schnell wech hier :runningdog:

BeitragVerfasst: 20. August 2008 21:40
von henrik5
Ich glaube bevor in Amerika jemand mit seinem Automatik-Audi gegen die Garagenwand gefahren ist, weil das Gefährt beim Einlegen des Ganges noch vorne strebte, konnte man den Gang auch noch ohne den Tritt auf die Bremse einlegen.

BeitragVerfasst: 20. August 2008 21:40
von Ex-User peryc
Ich fahre als Lokführer fast nach Kundenwunsch. Die Rahmenbedingungen steckt der Kunde ab, die Fahrt und deren Einzelheiten obliegt aber immer noch mir bzw. meiner Firma. Letztendlich muß ja auch ich den Kopf hinhalten. Wenn jemand mit den Bedingungen zur Beförderung (Personen und Güter) nicht einverstanden ist...

BeitragVerfasst: 21. August 2008 08:51
von sonnenreiche
:idea: OK,
Ihr habt mich überzeugt. Es ist keine Entmündigung,
sondern dient der Sicherheit der Allgemeinheit.
Da die Werkstatt die Vorgeschichte der Teile nicht kennen kann (Schlauch),
und immer vom Schlimmsten ausgehen muß,
und von mir haftungsrechtlich auch nicht entbunden werden kann,
kann ich nicht erwarten, daß etwas so gemacht wird,
wie ich es mir vorstelle.
Entweder ich akzeptiere das, oder mache es selbst.
Grüße
Christian

BeitragVerfasst: 21. August 2008 09:07
von hiha
Womit wir genau da sind wo wir hingehören: Wir machen es selbst, da wissen wir was wir haben.

In diesem Sinne frohes Schaffen!
Hans