Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

Einen wunderschönen guten Abend,
habe heute ein Schreiben vom MIR bekommen was sehr interessant ist.
Nach dem Hickhack letztes Jahr beim TÜV mit dem Seitenständer an meiner TS 150, hab ich mal versucht was amtliches zu dieser Problematik zu bekommen.
Problematik ist ja allen bekannt: Einige Prüfer sehen es als Bestandschutz an - andere sind der Meinug diese Seitenständer sind unzulässig.
Und heute kam nun ein Antwortschreiben vom MIR, welches aussagt das alle Motorräder bis EZ 17.06.2003 von den Vorschriften über Seitenständer ausgenommen sind, auch wenn sie eine neue Betriebserlaubnis danach erteilt bekommen haben (sog. Wiederinbetriebnahmen ohne Papiere oder bei zulanger Außerbetriebsetzung).
Das Schreiben hab ich als Datei angefügt.
habe heute ein Schreiben vom MIR bekommen was sehr interessant ist.
Nach dem Hickhack letztes Jahr beim TÜV mit dem Seitenständer an meiner TS 150, hab ich mal versucht was amtliches zu dieser Problematik zu bekommen.
Problematik ist ja allen bekannt: Einige Prüfer sehen es als Bestandschutz an - andere sind der Meinug diese Seitenständer sind unzulässig.
Und heute kam nun ein Antwortschreiben vom MIR, welches aussagt das alle Motorräder bis EZ 17.06.2003 von den Vorschriften über Seitenständer ausgenommen sind, auch wenn sie eine neue Betriebserlaubnis danach erteilt bekommen haben (sog. Wiederinbetriebnahmen ohne Papiere oder bei zulanger Außerbetriebsetzung).
Das Schreiben hab ich als Datei angefügt.