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Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 27. Februar 2009 20:14
von TS Martin
Einen wunderschönen guten Abend,

habe heute ein Schreiben vom MIR bekommen was sehr interessant ist.

Nach dem Hickhack letztes Jahr beim TÜV mit dem Seitenständer an meiner TS 150, hab ich mal versucht was amtliches zu dieser Problematik zu bekommen.

Problematik ist ja allen bekannt: Einige Prüfer sehen es als Bestandschutz an - andere sind der Meinug diese Seitenständer sind unzulässig.

Und heute kam nun ein Antwortschreiben vom MIR, welches aussagt das alle Motorräder bis EZ 17.06.2003 von den Vorschriften über Seitenständer ausgenommen sind, auch wenn sie eine neue Betriebserlaubnis danach erteilt bekommen haben (sog. Wiederinbetriebnahmen ohne Papiere oder bei zulanger Außerbetriebsetzung).

Das Schreiben hab ich als Datei angefügt.

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 27. Februar 2009 20:22
von Uwe und Karina
Hallo.
Das ist aber eine gute Nachricht.

Gruß Uwe

:bindafür:

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 27. Februar 2009 20:25
von motorradfahrerwill
Hm, wäre jetzt interessant wie das außerhalb Brandenburgs gesehen wird.

MfG Kurt

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 27. Februar 2009 20:31
von MZ-Chopper
ich gehe mal davon aus du meinst den "alten " seitenständer mit nur einer feder, welcher nicht von alleine einklappt.
mein kleener bruder baut jedesmal das teil ab, bevor er zum tüv fährt.
saubere leistung, danke für die info

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 27. Februar 2009 20:33
von Thor555
motorradfahrerwill hat geschrieben:Hm, wäre jetzt interessant wie das außerhalb Brandenburgs gesehen wird.

MfG Kurt


da ist das ja genauso zutreffend, die stvo gilt ja schließlich bundesweit.

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 27. Februar 2009 20:35
von zweitaktkombinat
Danke für die Mühe. Prima Sache!

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 27. Februar 2009 20:37
von TS Martin
Das Bundesministerium sieht es genauso.

Ein anderes Forumsmitglied hat dazu auch schon mal was reingesetzt.

Ich füge das Schreiben nochmal mit an.

Da es sich bei mir um eine Wiederinbetriebnahme mit Einzelgutachten handelte konnte mir das Bundesministerium jedoch nicht helfen.

Ich füge euch auch diese Schreiben mal mit an.

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 27. Februar 2009 21:39
von Andreas
Thor555 hat geschrieben:
die stvo gilt ja schließlich bundesweit.


DER war gut.

:rofl:

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 27. Februar 2009 22:11
von TS Martin
Andreas hat geschrieben:
Thor555 hat geschrieben:
motorradfahrerwill hat geschrieben:Hm, wäre jetzt interessant wie das außerhalb Brandenburgs gesehen wird.

MfG Kurt

die stvo gilt ja schließlich bundesweit.


DER war gut.

:rofl:


Er dachte nur die Gestze sind in Brandenburg andere als im Sachsenland ... das Nummernschild sagt doch alles daunten.

ERZ = Ehemals Russische Zone oder eben TDO = Taiga des Ostens :stumm:

Ne, Ne wir haben eine STVO und 'ne STVZO die sind zwar bundessache ... aber gleichzeitig auslegungsssache der Länder. :stumm:

Zurück zum Ernst.

zweitaktkombinat hat geschrieben:Danke für die Mühe. Prima Sache!


Gern geschehen. War ja auch im eigenen Intresse ... mit einem guten Abschluss.

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 27. Februar 2009 22:17
von Andreas
lorenz1808 hat geschrieben:Ne, Ne wir haben eine STVO und 'ne STVZO die sind ... bundessache ....


Korrekt.

lorenz1808 hat geschrieben:... aber gleichzeitig auslegungsssache der Länder.


Leider. Und der Rattenschwanz hört erst beim Sachbearbeiter auf, der entweder einen Furz quersitzen hat oder nicht. :(

Trotzdem, danke für die Mühe!!!

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 27. Februar 2009 22:46
von Ex-User sirguzzi
Toll.Dann darf man jetzt also legal auf die Fresse fallen, wenn das Ding nicht einklappt.

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 27. Februar 2009 22:52
von Andreas
sirguzzi hat geschrieben:Toll.Dann darf man jetzt also legal auf die Fresse fallen, wenn das Ding nicht einklappt.


... Dann darf man jetzt also (immer noch) legal auf die Fresse fallen, wenn das Ding nicht einklappt.

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 27. Februar 2009 23:24
von TS Martin
sirguzzi hat geschrieben:Toll.Dann darf man jetzt also legal auf die Fresse fallen, wenn das Ding nicht einklappt.


Man sollte halt dran denken das "Ding" vorher einzuklappen ... ist ja wohl nicht zuviel verlangt vom Fahrer ... etwas "Gehirn" gehört ja beim Fahren auch dazu ... ne?

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 27. Februar 2009 23:42
von Thor555
lorenz1808 hat geschrieben:
sirguzzi hat geschrieben:Toll.Dann darf man jetzt also legal auf die Fresse fallen, wenn das Ding nicht einklappt.


Man sollte halt dran denken das "Ding" vorher einzuklappen ... ist ja wohl nicht zuviel verlangt vom Fahrer ... etwas "Gehirn" gehört ja beim Fahren auch dazu ... ne?


davon sollte man eigentlich ausgehen, leider sieht die realität eher so aus, dass sehr viele gewisse leute, das gehirn benutzen können und motorradfahren eher als n wiederspruch insich sehen.

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 01:34
von herb
sirguzzi hat geschrieben:Toll.Dann darf man jetzt also legal auf die Fresse fallen, wenn das Ding nicht einklappt.


sind die letzten Jahrzehnte auch reichlich Leute damit klargekommen.
Der Trick ist möglichst langsam oder nur beinahe ordentlich auf die Fresse zu fliegen.
Damit arbeitet man sich die automatische Einklappüberprüfung selbst ein.
funzt

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 06:59
von the silencer
Bild

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 07:16
von knut
lorenz1808 hat geschrieben:[ERZ = Ehemals Russische Zone oder eben TDO = Taiga des Ostens .
und ich dachte du willst deinen 27.geburtstag noch erleben :nixweiss: :lach:

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 08:11
von Ralf TS
Moin!

Immer nach dem Motto: "vor Einschalten des Gehirns den Motor starten".........*lach*..., :mrgreen:

sry für OT.


Gruß Ralf

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 09:35
von Ex-User sirguzzi
Ralf TS hat geschrieben:sry für OT.

:rofl: :rofl: :rofl:

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 09:44
von TeEs
Das immer wiederkehrende Gezeter über den SS geht mir echt auf den S...!

Da wird regelmäßig der Ständer abgebaut fürn TÜV, stundenlang mit dem Prüfer diskutiert, und eine Korrespondenz mit irgendwelchen Ämtern geführt, die im Falle eines Falles fürs Klo taugt.

Ein ausgeklappter Ständer ist ein Sicherheitsrisiko - Punkt! Und warum bitte wird wie oben beschrieben Zeit und weiß ich was investiert anstatt das Problem zu lösen?

Sorry für die deutlichen Worte, aber das musste ich mal loswerden.
Selbstverständlich darf jeder selbst entscheiden, sich den Adrenalinkick oder was Schlimmeres zu holen, wenn er doch mal das Einklappen vergessen sollte. Für manche hier trifft das nicht zu. Die vergessen es ja nie und unter keinen Umständen. [Ironie off]

@Torsten: :biggthumpup:

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 09:48
von trabimotorrad
Ich denke, für den eigentlichen "User" einer MZ ist das nicht das Problem, vorm Starten den Seitenständer einzuklappen.
Ich habs bei mir in der "Internen Festplatte" im Kopf festgeschrieben. ABER, manchmal fährt auch ein "japanese-Junk-User" mal probeweise auf so einer MZ und der hat dieses Unterprogram nicht auf seiner Festplatte programiert und schon ist ein "Systemabsturz" vorprogramiert :wink: .
Ich bin von den Seitenständern abgekommen, zumal ich mir schon beim Abstellen des VOLL beldenen Motorrades, auf demselbigen, Steckachse und Schwinge verbogen habe und dazu noch Handbremsgriff und zei Blinker austauschen mußte :cry: :wink: .
Aber Jeder soll auf seine Weise glücklich werden, Vorschriften haben wir, bei Gott, genug!!

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 09:48
von Nils
Ich war zum Ende der DDR mit RT, AWO und Simson SR 50 unterwegs und hatte viele Motorradfahrer in meinem Umfeld - von der Problematik mit dem Ständer habe ich erst nach der "Wende" gehört :shock:

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 10:32
von knut
isch abe gar keinen seidenständer am gschpann :mrgreen:

Re: Seitenständer - Hinweis für TÜV Problematik

BeitragVerfasst: 28. Februar 2009 11:21
von Ralle
Nobody is perfect, hat nicht fast jeder schonmal vergessen das Ständerchen einzuklappen :mrgreen: Ab und an ist mir das als jugendlicher Simson- Pilot auch passiert, aber unser Hof war so verwinkelt das gleich nach dem Start vor der Garage eine S- Kurve im 1. Gang kam- kurzes ratzen, leichter Schreck-> Ständer einklappen :!:
Denke auch das neuere Ständer einfach sicherer sind, wobei ich die Killschalter- Methode für die bessere halte. Da kann man auch mal das Bike aufrichten oder ein Stück weiter schieben, ohne nacher einen Fuß frei haben zu müssen...