reifenfreigabe + eintragungspflicht

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reifenfreigabe + eintragungspflicht

Beitragvon MeTzE » 20. Juni 2009 08:05

hallo forum.

ich melde mich auch mal wieder zurück. habe gleich die erste frage.

habe im forum nur threads gefunden, die sich in allgemeines verlaufen. nur einmal stand, dass man eine reifenfreigabe nicht mitführen müsse.

heidenau meinte aber, dass ich zum tüv müsse. was ist nun richtig?

habe für die 250 etz jetzt keine 3.00 und 3.50 auf 18 sodern 90/90-18 und 110/80-18.

wie sieht es also aus mit tüv? reifenfreigabe liegt mir schriftlich vor.

danke. mfg
MfG Metze

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Re: reifenfreigabe + eintragungspflicht

Beitragvon TeEs » 20. Juni 2009 08:44

Die Frage beantwortet jeder Prüfer/ Pozilist leider etwas anders. Mein Dekra Prüfer z.B. meinte, dass es reicht wenn ich die Reifenfreigabe von Heidenau bzw. MZ für die Abmessung und den konkreten Fahrzeugtyp mitführe. (TS250/1 110/80-16 hinten)

PS: die richtige Felge muss auch verwendet werden.
Alle Menschen sind klug; die einen vorher, die anderen nachher.
(Es gibt allerdings auch welche, die lernen es nie!)

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Re: reifenfreigabe + eintragungspflicht

Beitragvon MeTzE » 20. Juni 2009 13:12

was gibt es bei der felge für diesen reifentyp zu beachten (ausser zoll, breite und tiefe? XD), bzw. worauf achtet der prüfer?

oder ist es möglich die auf die 3.00-18 und 3.50-18 felgen aufzuziehen? die wären gerade vorhanden.
Zuletzt geändert von MeTzE am 20. Juni 2009 13:21, insgesamt 1-mal geändert.
MfG Metze

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Re: reifenfreigabe + eintragungspflicht

Beitragvon Steeled Demon » 20. Juni 2009 13:18

Also bei mir hat der Prüfer nur drauf geachtet, dass die Speichen alle in Ordnung sind.
Für einen 90/90er Reifen vorne braucht man mindestens eine 1,6er Felge, aber die ist ja standard bei der ETZ.
Guck mal in der Knowledge-Base. Da gibts ne Umrechnungstabelle von der alten Bezeichnung (3.00) zur neuen (90/90) und die passenden Felgenbreiten stehen da auch dabei.
Gruß,
Denny

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Re: reifenfreigabe + eintragungspflicht

Beitragvon joschi.in » 21. Juni 2009 08:20

Also ich würde dir raten auf jeden Fall eine Kopie der Freigabe mit zu führen, genauso eine kopie vom letzten Tüv, ne kopie vom Fahrzeugschein (Teil II neudeutsch).

IRO ON
Am besten nimmst dann noch ne Kanne kaffe und 2 Stück kuchen mit, dann is jeder zufrieden.
IRO OFF

Bei mir hat der TÜV da gar nix wollen, bei meinem Autos hatte ich aber auch immer alle mir vorliegenden Freigaben dabei, sind ja net unhandlich.. und des hat mir schon öfters geholfen...
Umweltbewusstsein muss sich auch im Geldbeutel bemerkbar machen können - im Moment wird man aber dafür nur bestraft...
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