Scheibennremse eintragen???

Hey Leute,
will bei meiner ETZ 150 auf Scheibenbremse ümrüsten.
Muss man, wenn man von Tromel- auf Scheibennremse umrüstet diese dann in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen?
ODER verhält sich das so, wie bei den Simsons, wo alles, was je für den Typ S51 produziert/verbaut wurde, an alle S51 drangebaut werden, ohne Eintragung. Bsp Federbeine S51E an S51B.
Ist das bei MZ ähnlich? Denn für die ETZ gab es die SB ja als Ersatzteil/Austattungsvariante serienmäßig. (vgl TS hatte ja keine)
Kann der Tüv/Polimannzei anhand der FIN feststellen, ob die Etze Trommel oder Scheibe hatte.
Hat jemand von euch damit schon mal Erfahrung gemacht?
Danke schon mal im Voraus.
will bei meiner ETZ 150 auf Scheibenbremse ümrüsten.
Muss man, wenn man von Tromel- auf Scheibennremse umrüstet diese dann in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen?

ODER verhält sich das so, wie bei den Simsons, wo alles, was je für den Typ S51 produziert/verbaut wurde, an alle S51 drangebaut werden, ohne Eintragung. Bsp Federbeine S51E an S51B.

Ist das bei MZ ähnlich? Denn für die ETZ gab es die SB ja als Ersatzteil/Austattungsvariante serienmäßig. (vgl TS hatte ja keine)
Kann der Tüv/Polimannzei anhand der FIN feststellen, ob die Etze Trommel oder Scheibe hatte.
Hat jemand von euch damit schon mal Erfahrung gemacht?
Danke schon mal im Voraus.