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Fahrzeugbrief Mz ts 125 Kopie f. Neuzulassung

BeitragVerfasst: 22. Juli 2009 18:56
von chasseur67
Hallo,

Ich habe vor meine Ts 125 BJ 74 mit Papieren zu versorgen und muss erstmal zum Tüv zwecks Vollabnahme.
Ist es dann nicht von Vorteil eine Kopie eines Fahrzeugbriefes des gleichen Modells dabei zu haben ?
Wenn dies der Fall ist, wäre ich sehr dankbar, würde mir jemand dazu seinen Brief kopieren und schicken.

Grüße
Philipp

Re: Fahrzeugbrief Mz ts 125 Kopie f. Neuzulassung

BeitragVerfasst: 22. Juli 2009 21:54
von TS Martin
Guck mal in die KB, da ist auf jeden Fall 'ne Kopie von 'ner 150er TS auf 125 ccm drinne - sollte auch helfen.

Re: Fahrzeugbrief Mz ts 125 Kopie f. Neuzulassung

BeitragVerfasst: 21. August 2009 11:05
von chasseur67
Es würde also reichen, wenn ich mit diesem Brief zum Tüv Menschen gehe und eine Vollabnahme machen lasse ?
Schauen die auf die 125 Markierung am Zylinder ?

Re: Fahrzeugbrief Mz ts 125 Kopie f. Neuzulassung

BeitragVerfasst: 21. August 2009 11:13
von TS Martin
chasseur67 hat geschrieben:Es würde also reichen, wenn ich mit diesem Brief zum Tüv Menschen gehe und eine Vollabnahme machen lasse ?
Schauen die auf die 125 Markierung am Zylinder ?


na logisch, sonst könnte man ja ganz einfach 'ne 150er als 125er umtragen.

Re: Fahrzeugbrief Mz ts 125 Kopie f. Neuzulassung

BeitragVerfasst: 21. August 2009 11:16
von zweitaktschraubaer
Moin!
Ja, der Tüv schaut:
- auf die 125er Markierung des Zylinders (Du hast doch wohl nicht den großen...?! :oops:
- auf die Markierung des Ansaugstutzens (MM 125/...)
- auf den Vergaser(22N...).

In der Tüv-Datenbank haben die aber ein Datenblatt zu der ganz kleinen TS,
mein Tüver hat´s auch selbst mitgebracht.
Da steht höchstens eine andere Ansaugstutzenmarkierung drin,
die Zahl hinter dem "/"_ ist ja nicht immer 3.
Wenn der Ingschenör danach fragen sollte kannst Du ihm erklären dass die Motoren sich im wesentlichen nur durch die Lage der Wellendichtringe (innen / aussen) der Kurbelwelle unterscheiden (also die Innereien sind anders, nicht die Leistung).
Meiner fand das jedenfalls alles ganz toll.
Zur Not kannst Du ja wie oben geschrieben den Auszug aus der KB holen.
Gruß und viel Erfolg!
Jan

Re: Fahrzeugbrief Mz ts 125 Kopie f. Neuzulassung

BeitragVerfasst: 21. August 2009 11:46
von chasseur67
Gut,

Ich hatte nur Angst, dass ich beim Gang zum Tüv irgendein Papier vergesse und der Tüv die Daten dann selber ermitteln muss (Teuer!)
Aber das reinschauen in seine Datenbank kostet sicher nichts extra. Ich werde aber zur sicherheit die Briefkopie mitnehmen.

Übrigens, sind die beim Tüv sehr pingeling wegen ein bisschen Öl unter dem Getriebe ?
Ich denke alle Mz sind dort feucht, kenne es gar nichts anders.

Re: Fahrzeugbrief Mz ts 125 Kopie f. Neuzulassung

BeitragVerfasst: 21. August 2009 12:10
von TS Martin
chasseur67 hat geschrieben:Gut,

Ich hatte nur Angst, dass ich beim Gang zum Tüv irgendein Papier vergesse und der Tüv die Daten dann selber ermitteln muss (Teuer!)
Aber das reinschauen in seine Datenbank kostet sicher nichts extra. Ich werde aber zur sicherheit die Briefkopie mitnehmen.

Übrigens, sind die beim Tüv sehr pingeling wegen ein bisschen Öl unter dem Getriebe ?
Ich denke alle Mz sind dort feucht, kenne es gar nichts anders.


Tropft es dort = erheblicher Mangel ... am besten vorher mal säubern und kurz vor der Prüfung nochmal nachwischen.

glatter Film bzw. wie Dreck = kein Mangel

Ansonsten ist das Reingucken in die Datenbank Mehraufwand und wird dir pauschal mit je 15 min. so ungefähr 25 € mehr kosten ... also immer schön 'ne Kopie oder ähnliches mitnehmen geht schneller und ist billiger.

Re: Fahrzeugbrief Mz ts 125 Kopie f. Neuzulassung

BeitragVerfasst: 21. August 2009 12:22
von jowi250
Also ich hatte keine Probleme mit dem TÜV bzw.DEKRA in Erfurt, der nette Prüfer hat aus seinem Büro einen dicken Ordner geholt. In diesem waren alle Daten der DDR Maschinen erfasst, dadurch war es mit der Vollabnahme auch kein Problem, dass ganze hat auch nichts extra gekostet, insgesamt 38,50 €.
Ich hatte vieleicht deshalb auch Glück, weil der Prüfer in seiner Jugend eine ETZ 250 gefahren ist :mrgreen:

Re: Fahrzeugbrief Mz ts 125 Kopie f. Neuzulassung

BeitragVerfasst: 27. August 2009 11:38
von ZwO
Die Scheinkopie in der KB ist von mir. Der TÜV-Prüfer hat sich nur für die 125 auf dem Zylinder, nicht für den Ansaugstutzen oder den Vergaser interessiert. Hatte den alten DDR-Brief vorgelegt und alles war gut. Der Vorteil bei meiner HuFu ist, das der Prüfer aus meiner Hufu eine TS150 mit 125ccm gemacht hat und keine weiteren Eintragungen dazu in dem Brief vermerkt hat.

Insgesam thabe ich beim TÜV für Vollabnahme, HU und Umtragung auf 125 ccm nur 38 Euro bezahlt.

Re: Fahrzeugbrief Mz ts 125 Kopie f. Neuzulassung

BeitragVerfasst: 16. September 2009 19:24
von chasseur67
So, das Vollgutachten vom Tüv habe ich jetzt. Ich musste noch nachträglich ein Lenkerschloss mitgeben, wusste nicht, dass es darauf ankommt.
Sonst hat ein Prüfer die weiche Gabel bemängelt, für den Hauptprüfer war dies jedoch kein Ausscheidungskriterium.
Gekostet hat mich der Spaß 60 Euro.
Geschaut haben sie nur auf die 125er am Zylinder Markierung neben den Krümmer.

Jetzt muss ich zum Amt. Muss man da etwas spezielles berücksichtigen ?

Re: Fahrzeugbrief Mz ts 125 Kopie f. Neuzulassung

BeitragVerfasst: 16. September 2009 20:11
von ZwO
Ruhe bewahren und tief durchatmen. Ich hatte beim Amt keine Probleme. Außer, dass man seit zig Jahren keinen DDR-Brief mehr gesehen hatte. Aber damit kam die gute Frau dann auch schnell klar.

Re: Fahrzeugbrief Mz ts 125 Kopie f. Neuzulassung

BeitragVerfasst: 17. September 2009 18:11
von TS Martin
chasseur67 hat geschrieben:So, das Vollgutachten vom Tüv habe ich jetzt. Ich musste noch nachträglich ein Lenkerschloss mitgeben, wusste nicht, dass es darauf ankommt.
Sonst hat ein Prüfer die weiche Gabel bemängelt, für den Hauptprüfer war dies jedoch kein Ausscheidungskriterium.
Gekostet hat mich der Spaß 60 Euro.
Geschaut haben sie nur auf die 125er am Zylinder Markierung neben den Krümmer.

Jetzt muss ich zum Amt. Muss man da etwas spezielles berücksichtigen ?


Na bitte.

Dann kann ja die Zulassung erfolgen.