pug hat geschrieben:Wäre das eine alternative?
Leider nicht wirklich, wie schon gesagt besitzen die Japaner 2,5 mm starke Seile. Für den Halt der Nippel auf dem Seil ist die zu verbindende Fläche ausschlaggebend, welche bei größerem Seildurchmesser zusätzlich noch mit einer größeren Länge des Nippels gewinnt.
Ähem ? Fläche, Länge .......
Folgende Lösung:
Statt dem bisher standardmäßig verwandten Lötnippels mit einer Länge von 13 mm kommt an beiden Seilenden ein 20 mm langer Nippel dran.
Der garantiert Euch den Ausschluss einer Überlastung des Zuges.
Das ist in der Bremstrommel/Bremsschild/Ankerplatte völlig problemlos unterzubringen.
In der Bremsarmatur sieht das so aus:

Abgebildet ist eine ETZ Armatur mit dem normalen Zug!
Wie auch an der ES/2 und TS - Armatur wird die Einstellung über eine M6x30 geschlitzte Schraube vorgenommen.
Der Lötnippel steht in den Grundkörper (Innengewinde) ca. 3 ....4 mm hinein. Der Grundkörper mit dem Innengewinde hat dort eine Breite von ca. 25 mm (längengleich ES/2 und TS).

Sollte es sich nun für eine relativ spielfreie Einstellung ohne Schleifgeräusche in der Trommel ergeben, dass die Schraube zur Hälfte rausgedreht werden muss ....... ist der Platz für den längeren Nippel frei und diese Lösung wäre zu verwirklichen.
Nach meinen Erfahrungen/Beobachtungen ist das immer der Fall.
Weitergehende Schleifspuren oder sonstige Reibung in den Einstellschrauben als wie hier sind nicht zu verzeichnen.

Nun das weniger Erfreuliche:
In einer schonungslosen "Abrechnung" mit der Trommelbremse erschien in der "KFT" in 1984 ein von Dipl. Ing. E. Müller und B. Georgi (Versuchsingenieur, bzw. Konstrukteur bei MZ Zschopau) ein Artikel "Die MZ Scheibenbremse".
Hierin wurde die Konfirmität der S-Bremse mit der ECE-Regelung Nr. 13 erklärt.
Als Tenor steht auf Seite 75:
Zitat
"Bei der konstruktiven Auslegung der Bremse bedeutet es, daß das maximal übertragbare Bremsmoment nach der Gleichung (8) mit einer Betätigungskraft am Handhebel bei
eta (fußnote ü) = 0,9 von
F(fußnote H) = 160 N
bewirkt werden kann. Damit ist die Forderung nach der ECE-Regelung Nr. 13 mit einer um um 40 N geringeren Betätigungskraft erfüllt."
Im Umkehrschluss bedeutet dies wohl, dass an der Trommelbremse die max. Bremsleistung bei einer angewandten Kraft am Bremshebel von 200 N (= 20 kg) erreicht werden sollte und nach der Hebelei auf um die 110 kg angewachsen wäre.
Die Kraft für über das Doppelte besitzt Ihr, warum Ihr die Bremse so nötigen müsst ohne einen "Stoppi" hinzulegen ..... gilt es herauszufinden.