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Neuer Rahmen = Erstzulassung?

BeitragVerfasst: 19. Januar 2010 16:07
von Marco
Huhu Foristi,
mal ne Frage.
Nehmen wir mal an, jemand kauft sich nen nagelneuen Rahmen. Meinetwegen ein E-Rahmen und baut darum eine Motorrad.
Bekommt das Motorrad dann die Erstzulassung 2010?
Oder wie geht man dann vor?

Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

BeitragVerfasst: 19. Januar 2010 16:10
von Baraccuda
Soweit ich weiss ja. Da musst du aber auch die Abgasnormen erfüllen :!:

Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

BeitragVerfasst: 19. Januar 2010 16:12
von Ralle
Das hat der Lothar zufällig vor wenigen Minuten hier sehr umfangreich erklärt :idea:

Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

BeitragVerfasst: 19. Januar 2010 16:12
von Andreas
[ot]
Baraccuda hat geschrieben:du


Er?

:shock:[/ot]

Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

BeitragVerfasst: 19. Januar 2010 16:14
von Marco
Ralle hat geschrieben:Das hat der Lothar zufällig vor wenigen Minuten hier sehr umfangreich erklärt :idea:

Habs grad gelesen. Sorry. Der Fred kann dann sozusagen weg.

Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

BeitragVerfasst: 19. Januar 2010 16:18
von Baraccuda
Andreas hat geschrieben:[ot]
Baraccuda hat geschrieben:du


Er?

:shock:[/ot]


derjenige welcher!

Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

BeitragVerfasst: 19. Januar 2010 16:22
von lothar
Andreas hat geschrieben:[ot]
Baraccuda hat geschrieben:du

Er?
:shock:[/ot]

:rofl: Wenn der Fahrer wie folgt beschaffen ist, dann ja!: http://www.youtube.com/watch?v=oNnRGtVkr6E

Zum Thema, hab´s hier einkopiert:
Was Ersatzrahmen betrifft, so sind diese keine jemals zugelassenen Fahrzeuge. Insofern kann eine Fahrzeugidentität
nur durch einen Rahmemntausch auf den Ersatzrahmen übergehen.

Wird ein Ersatzrahmen für den Verkehr zugelassen und neu mit Papieren ausgestattet, so ist das genaugenommen
eine Erst-Inbetriebsetzung eines Fahrzeuges und muss nach den aktuellen Zulassungsbestimmungen erfolgen.
Dabei dürfte klar sein, dass eine MZ der 70er oder 80er Jahre keine Chance mehr hätte neu zugelassen zu werden
(Abgasnormen, Tankform usw.). Das selbe Schicksal trifft übrigens auch "vergessene" Originalfahrzeuge,
die als Lehrobjekt, Museumsstück, Vorführfahrzeug oder sonstigen Gründen noch nie für
die Straße zugelassen waren. Selbst mit Brief würde es sich um eine Erstuzulassung handeln, die nach den geltenden
Zulassungsvorschriften abzuwickeln wäre. Diese Weisheit war das Ergebnis meiner Anfrage, ob eine werksneue
1973er TS250 aus den USA nach Rückführung in D anmeldefähig wäre. Wäre sie schon mal zugelassen gewesen,
wäre es vermutlich kein Problem.

Gruß
Lothar

Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

BeitragVerfasst: 19. Januar 2010 19:01
von J4CK
Hm, trifft das auch zu, wenn bei einem zu DDR Zeiten angemeldeten Fahrzeug ein Ersatzrahmen verbaut wird, der von dem trotteligenVorbesitzer aber nicht eingetragen wird?
Hilft es, wenn ich nachweisen kann, dass der Motor schonmal zugelassen war? Schließlich verursacht der ja die Abgase :mrgreen:

Und: schaut der Prüfer wirklich in eine Liste um sicherzustellen, dass der Rahmen kein Ersatzrahmen ist?

Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

BeitragVerfasst: 19. Januar 2010 21:16
von ea2873
es gibt fahrzeuge da hat der tüv eine liste der vergebenen rahmennummern (z.B. ES125/1, bei mir) und sicherlich welche wo diese liste nicht existiert (Hexe Roller?). Wenn der Prüfer also nachschaut ob du ihm auch wirklich eine ES150 hingestellt hast kanns sein daß er merkt daß die Nr nie an eine ES vergeben wurde.
nen Versuch ists sicherlich wert, wenn es nicht klappt, kann man ja immernoch den Rahmen als ersatzrahmen eintragen lassen (muß dann aber meines Wissens zumindest ne originale Nummer und Papiere vorweisen).

Re: Neuer Rahmen = Erstzulassung?

BeitragVerfasst: 19. Januar 2010 22:58
von J4CK
hm, ich hab papiere für einen Originalrahmen, also kann ich den verbauten als Ersatzrahmen eintragen lassen, ohne einen kaputten Rahmen nachweisen zu müssen?