ben hat geschrieben:Vielen Dank für die Erklärungen. Das mit dem E für Ersatzrahmen ist dann klar.
Wer hat noch Tips fürs Zulassen da keine Papiere vorhanden sind?
Gruß ben aus Roßtal
Also an sich ist alles in der KB zwecks Zulassen ohne Papiere.
Kaufvertrag und co brauchste.
Problem hier: Ersatzrahmen und dort müsstest du den Tausch von original auf den E Rahmen belegen.
Kannste du das nicht, wäre es egentlich eine Neuzulassung mit EZ von heute.
Und damit würdest du sie wegen Schadstoff und so nicht mehr zugelassen bekommen.
Aber: I.d.R. sind die Behörden locker.
Wenn du das Vollgutachten hast und dort das fiktive EZ Datum 1.7.19.. steht ist das der Behörde wieder tw. egal.
Die übernehmen die Daten und gut ist.