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150er TS Typenschild

BeitragVerfasst: 17. Mai 2010 20:28
von Simmi-Thimmy
Hallo alle zusammen,

nachdem ich nun einen gebrauchten Rahmen für meine 150er TS gekauft habe, brauche ich ein neues Typenschild, da das originale nicht mehr dabei war. Nun gibt es ja neue Typenschilder. Allerdings ist dort überall das Bj, 197... eingeätzt. Meine HuFu ist nun aber leider Baujahr 81. Weiß jemand, wo ich ein passendes Schild herbekommen könnte?

mfg Paul

Re: 150er TS Typenschild

BeitragVerfasst: 17. Mai 2010 21:19
von ea2873
solange es dich nicht stört schlag einfach "81" ein. sollte jemals ein tüv-prüfer fragen, erzähl die geschichte von der planwirtschaft und dem bösen sozialismus der nicht in der lage war sich an ein neues jahrzehnt anzupassen.

Re: 150er TS Typenschild

BeitragVerfasst: 17. Mai 2010 22:18
von DerKnecht
Oder lass es einfach weg. Stört den TÜV auch nicht.

Re: 150er TS Typenschild

BeitragVerfasst: 17. Mai 2010 22:33
von meppi68vw
...habe mein typenschild als blanko bei ost2rad.de bestellt.anschließend im angelshop zum gravieren abgegeben und fertig! :ja:

Re: 150er TS Typenschild

BeitragVerfasst: 17. Mai 2010 22:35
von Luzie
meppi68vw hat geschrieben:... im angelshop zum gravieren abgegeben und fertig! :ja:


[ot]steht da jetzt die fangquote drauf :lol:[/ot]

Re: 150er TS Typenschild

BeitragVerfasst: 17. Mai 2010 22:38
von Sven Witzel
Luzie hat geschrieben:
meppi68vw hat geschrieben:... im angelshop zum gravieren abgegeben und fertig! :ja:


[ot]steht da jetzt die fangquote drauf :lol:[/ot]


Im Zweifel 1981 :wink: Fische/h

Re: 150er TS Typenschild

BeitragVerfasst: 17. Mai 2010 22:44
von meppi68vw
@luzie :.....na-ja,der tüv-hai hat zumindest angebissen!habe einen erfolg gehabt... :lol:

Re: 150er TS Typenschild

BeitragVerfasst: 18. Mai 2010 07:09
von mutschy
DerKnecht hat geschrieben:Oder lass es einfach weg. Stört den TÜV auch nicht.

Dasa glaub ich nu weniger, denn lt §59 StVZO is ein Typenschild zwingend vorgeschrieben. Dass es sich statt vorne hinten am Sattelträger befindet is das eine, aber dran sein muss es.

Gruss

Mutschy

Re: 150er TS Typenschild

BeitragVerfasst: 18. Mai 2010 07:16
von Andreas
mutschy hat geschrieben: .....Dass es sich statt vorne hinten am Sattelträger befindet is das eine, ......


Auch das könnte Probleme geben ..... ich mache fast wöchentlich Ausnahmegenehmigungen (sind zwar i.d.R. nur landwirtschaftliche Fahrzeuge) die sich inhaltlich mit "dem Ort" des Typenschildes befassen ....

Re: 150er TS Typenschild

BeitragVerfasst: 18. Mai 2010 07:18
von daniman
mutschy hat geschrieben:
DerKnecht hat geschrieben:Oder lass es einfach weg. Stört den TÜV auch nicht.

Dasa glaub ich nu weniger, denn lt §59 StVZO is ein Typenschild zwingend vorgeschrieben. Dass es sich statt vorne hinten am Sattelträger befindet is das eine, aber dran sein muss es.

Gruss

Mutschy

Typenschild ja, aber Baujahr?
Im genannten § steht u.a. auch:

3.) Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);

Re: 150er TS Typenschild

BeitragVerfasst: 18. Mai 2010 08:16
von DerKnecht
mutschy hat geschrieben:
DerKnecht hat geschrieben:Oder lass es einfach weg. Stört den TÜV auch nicht.

Dasa glaub ich nu weniger, denn lt §59 StVZO is ein Typenschild zwingend vorgeschrieben. Dass es sich statt vorne hinten am Sattelträger befindet is das eine, aber dran sein muss es.


Huch, das wusste ich nicht. :oops:
Dann korrigiere ich: MEINEN TÜV hat das weder beim Gutachten nach 21 StVZO noch beim regulären TÜV gestört. Weil weder meine S50 noch meine TS150 nach einem Rahmentausch in den 80ern ein Typenschild haben, bin ich bisher davon ausgegangen, dass es gesetzeskonform ist. Wieder was gelernt.

MfG DK

Re: 150er TS Typenschild

BeitragVerfasst: 18. Mai 2010 09:27
von olic75
mutschy hat geschrieben:
DerKnecht hat geschrieben:Oder lass es einfach weg. Stört den TÜV auch nicht.

Dasa glaub ich nu weniger, denn lt §59 StVZO is ein Typenschild zwingend vorgeschrieben. Dass es sich statt vorne hinten am Sattelträger befindet is das eine, aber dran sein muss es.

Gruss

Mutschy

Moment!Das kann man nicht so pauschalisieren.
Das ist die Umsetzung von EU-Recht (1978) auf bundesdeutsches Recht. Das war zur Zeit der Inverkehrbringung für DDR-TSen nicht anwendbar,weil die DDR nicht bundesdeutschem Recht oder EU-Recht unterlag.
Ein Typenschild ist auch nicht immer zwingend erforderlich. Nach altem Recht ist es nur erforderlich,wenn keine Rahmennummer eingeschlagen war. Dann muss das Typenschild aber auch zwingend erforderlich mit dem Rahmen vernietet sein und nicht einfach verschraubt.
Es gibt einige Oldtimermarken/-motorräder,die im Original kein Typenschild oder garkeine Rahmennummern besaßen. Die einen brauchen auch weiterhin kein Typenschild und die anderen bekommen eine zugewiesene Nummer auf ein angenietetes Typenschild eingeschlagen.
Gruß olic

Re: 150er TS Typenschild

BeitragVerfasst: 18. Mai 2010 16:13
von Simmi-Thimmy
Danke schonmal für die ganzen Antworten. Ich werde mir dann wohl so ein blanko Typenschild holen, und des beim Poakalgraveur gravieren lassen.

mfg Pauk