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Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 2. September 2010 19:46
von Enz-Zett
Meine TS hab ich jetzt schon rund 10 Jahre, und die hatte in der ganzen Zeit keinen roten Rückstrahler am Heck. Hat bisher auch keinen der Prüfer interessiert - außer dem heute. Kein Rückstrahler am Heck = erheblicher Mangel (die Polizei würde 120,- EUR kassieren und dafür 3 Punkte rausgeben), und = Fahren ohne Betriebserlaubnis :grosseaugen: :stupid:

Was, wo und wie sind eigentlich die orschinoolen Rückstrahler?

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 2. September 2010 19:48
von Ckone
Entweder im Rücklicht integriert oder einfach irgendwo angeklebt.......

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 2. September 2010 19:51
von eMVau
Ckone hat geschrieben:im Rücklicht integriert

:ja: genau in der Mitte, das Eckige im Runden.

LG MV

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 2. September 2010 19:53
von Simmi-Thimmy
Na den Ordnungshüter will ich mal sehen, der der wegen einem fehlenden "Katzenauge" 120 Glocken abnöpft^^
Dadaruf wird keiner achten, und wenn doch dann gibts einen Mängelschein :lach:


mfg

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 2. September 2010 19:54
von flotter 3er
Die Neckermann MZ hatten doch das in der Mitte geschwärzt und dafür unter dem Nummernschildhalter einen extra Rückstrahler - rund. Aber lt. Einigungsvertrag genießen die MZ Bestandsschutz wenn sie erstmalig im Osten zugelassen waren - ansonsten gilt die Ausliefungsvariante West....

-- Hinzugefügt: 2/9/2010, 20:56 --

Simmi-Thimmy hat geschrieben:Na den Ordnungshüter will ich mal sehen, der der wegen einem fehlenden "Katzenauge" 120 Glocken abnöpft^^
Dadaruf wird keiner achten, und wenn doch dann gibts einen Mängelschein :lach:
mfg


Ich liebe solche fachlich fundierten Kommentare.... :roll:

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 2. September 2010 20:03
von Enz-Zett
Ckone hat geschrieben:Entweder im Rücklicht integriert oder einfach irgendwo angeklebt.......

Meine gepimpte TS hat ja kein originales Rücklicht mehr, sondern ein Hella Universal-Zubehörteil. Garantiert Katzenaugenfrei :oops: und das seit über 6 Jahren = min. 3 Hauptuntersuchungen.
Also werd ich mal irgend so ein Zubehör-Katzenauge drantüddeln...

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 2. September 2010 20:14
von P-J
Das ist jetzt bei der Bullitei der neueste Bringer. Nachdem ein Amerikanischer Traktorenhersteller seine Moppeds mit "Soundmangement" legal verkauft brauchten die was neues zum Abkassieren. Na wart, der erste der mich Anhält werd ich den Marsch blassen :evil:

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 2. September 2010 21:08
von der janne
Bestandschutz ist immer Interessant, grad bei Bikes aus den 50ern wenn original nicht dran is auch kein bremslicht erforderlich, auch bei Mopeds wie Simson Sr2 und co.
Spiegel auch nicht, falls werksseitig nicht montiert.
Aber an einer TS, die Original was dran hatte sollte es auch immer noch so sein, aber dann keine 120€, so um die 30€ in Form eines Mängelscheins wären gerechtfertigt, mehr nicht.

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 2. September 2010 21:29
von waldi
...bei der vollabnahme der bk, fragte mich der prüfer ob ich ein bremslicht hätte. ich sagte ja und er, hätte das motorrad nicht haben müssen. ich hab es verbaut, weil ist sicherer. nach einem sogenannten katzenauge hat hier noch kein prüfer geschaut.

lg mario

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 2. September 2010 22:33
von 2,5er
Enz-Zett hat geschrieben:
Ckone hat geschrieben:Entweder im Rücklicht integriert oder einfach irgendwo angeklebt.......

Meine gepimpte TS hat ja kein originales Rücklicht mehr, sondern ein Hella Universal-Zubehörteil. Garantiert Katzenaugenfrei :oops: und das seit über 6 Jahren = min. 3 Hauptuntersuchungen.
Also werd ich mal irgend so ein Zubehör-Katzenauge drantüddeln...


Schau mal beim Fahrradhändler deines Vertrauens vorbei, da gibts Reflektoren in verschiedenen Formen und Größen.

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 2. September 2010 23:29
von HET
Meine TS ist ne Neckermännin mit dem Chromrücklicht, sehe da kein integriertes Katzenauge. Laut Reklame hatten die tatsächlich sowas am Schutzblech hinten etra - ist aber nicht mehr dran. Sollte ich mir wohl auch lieber was überlegen. Wie wärs mit nem Schmutzfänger hinten mit Katzenauge dran, so ist das beispielsweise ja auch bei alten Japanern serienmäßig. (siehe SR 500)

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 2. September 2010 23:58
von TS Martin
Dein Prüfer hat an sich Recht.
Aber das mit dem Bussgeld ist vielleicht übertrieben - Mängelschein und das war es meistens.

Aber ab TS so:
http://www.bikersshop.de/amw/zu_verkauf ... klicht.JPG
Im Rücklicht mittig ist ein Rückstrahler integriert.

Davor wie RT gab es sowas nicht - wie es mit Export Modellen aussah - ob da nun welchen unten am Blech bzw. am Spritzschutz waren - :nixweiss: :

http://www.google.de/imgres?imgurl=http ... s%3Disch:1

Daher ist es wichtig, wenn es eine reine DDR Maschine war, dass unter sonstiges KTA Betriebserlaubnis steht.
Wenn nicht kann von einen Export Modell ausgegangen werden.
Steht KTA ... drinne ist lt. Einigungsvertrag DDR Recht anzuwenden.

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 3. September 2010 07:26
von Stephan
Irgendwo und irgendwas anbauen ist hier aber auch nicht, da gibt es Anbaubestimmungen und Mindestmaße.

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 3. September 2010 07:40
von ETZChris
2,5er hat geschrieben:Schau mal beim Fahrradhändler deines Vertrauens vorbei, da gibts Reflektoren in verschiedenen Formen und Größen.


wie stephan schon schrieb, müssen mindestmaße beachtet werden. min. breite 15cm
http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/5 ... ckstrahler

sie dürfen nicht dreieckig sein und müssen min. 25cm und max. 90cm über boden angebracht sein.
und die strahler müssen ein E-zeichen haben.
http://www.louis.de/_305c4fbcea22a3432e ... =0&typ_id=

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 3. September 2010 08:04
von Enz-Zett
ETZChris hat geschrieben:wie stephan schon schrieb, müssen mindestmaße beachtet werden. min. breite 15cm
http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/5 ... ckstrahler

Diese min. 15cm Breite gilt aber nur für die dreieckigen Rückstrahler an Anhängern.

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 3. September 2010 08:06
von ETZChris
scheint so.
aber die darfst du ja eh nicht ans mopped schrauben ;)

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 3. September 2010 08:19
von Enz-Zett
Naja, Kraftfahrzeug... Ich kann den Prüfer ja dann fragen, wo bei der MZ die Kraft herkommen soll ;-)

Die war eh lustig, diese abgebrochene HU.
Prüfer: Wie alt ist die? Bj. '78? Dann braucht die kein Abgas.
ich: Abgas hat sie aber, und das reichlich.

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 3. September 2010 08:20
von ETZChris
:rofl:

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 3. September 2010 08:24
von 2,5er
ETZChris hat geschrieben:
2,5er hat geschrieben:Schau mal beim Fahrradhändler deines Vertrauens vorbei, da gibts Reflektoren in verschiedenen Formen und Größen.


wie stephan schon schrieb, müssen mindestmaße beachtet werden. min. breite 15cm
http://www.juraforum.de/gesetze/stvzo/5 ... ckstrahler

sie dürfen nicht dreieckig sein und müssen min. 25cm und max. 90cm über boden angebracht sein.
und die strahler müssen ein E-zeichen haben.
http://www.louis.de/_305c4fbcea22a3432e ... =0&typ_id=


Wer sagt, dass es Derartiges beim Fahradhändler nicht gibt? :roll:
Außerdem kann man ja vorher mal den Prüfer fragen. :ja:

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 3. September 2010 08:32
von Jeoross
:roll: Ich hatte zur DDR-Zeit ein Jawa-Rücklicht an der Es und musste auch noch einen
separaten Rückstrahler verbauen. :wink:
Also das gabs schon vor der Wende!

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 3. September 2010 15:20
von Simmi-Thimmy
flotter 3er hat geschrieben:
Ich liebe solche fachlich fundierten Kommentare.... :roll:



Na dann mach es doch besser :roll: ---> Edit: nicht zu ernst nehmen
Nein, mal ernsthaft. So unüberlegt ist meine Antwort nicht. Es wird nicht einen Polizisten geben, der dir die besagte Strafe verpasst.
An meiner Aussage braucht man sich jetzt nicht hochspulen.


mfg

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 3. September 2010 16:54
von Dorni
Mahlzeit!

klick mich! so ist es original an der TS am Kennzeichen montiert...
...

Robert

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 3. September 2010 20:51
von calle
Simmi-Thimmy hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:
Ich liebe solche fachlich fundierten Kommentare.... :roll:



Na dann mach es doch besser :roll: ---> Edit: nicht zu ernst nehmen
Nein, mal ernsthaft. So unüberlegt ist meine Antwort nicht. Es wird nicht einen Polizisten geben, der dir die besagte Strafe verpasst.
An meiner Aussage braucht man sich jetzt nicht hochspulen.


mfg


ich müsste suchen, aber im motorradforum hatte jemand mal richtig theater wegen dem fehlendem rückstrahler, ging auch um ne menge kohle

gefunden http://www.svrider.de/Forum/viewtopic.p ... ckstrahler

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 3. September 2010 21:36
von Enz-Zett
Mich wundert eben nur, daß ich schon durch mehrere HUs durchgekommen bin, ohne daß das auch nur einmal angesprochen worden wär, oder gar bemängelt. Aber egal. Ich hab mir gedacht, wer da so drauf ist, der findet auch weiteres an meiner MZ, und bin deswegen heute zur Konkurrenz. Den Rückstrahler hab ich vorsorglich drangemacht ;-) (hab ich übrigens im Doppelpack gekauft - wer also einen runden Rückstrahler zum Schrauben sucht, ...)
Gestern wär ich noch mit erheblichen Mängeln durchgeflogen, heute ohne erkennbare Mängel HU bestanden und für fast 25 Monate wieder Ruhe :tanz: Sogar den originalen Seitenständer hat er akzeptiert, nach meinem dezenten Hinweis auf den Einigungsvertrag. Seine einzige Reaktion war "was? Die kommt aus der DDR?" :lach:

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 29. September 2010 05:28
von h_w_f
Hi,

hier ein Bild original Neckermann, vor der Restaurierung.

Der Rückstrahler ist mit einem schmalen Blechstreifen am Kennzeichenhalter befestigt.

In jedem Fahrradladen gibt es sowas, manchmal sogar auf Klassisch "alt" getrimmt mit Alurand.

Mit freundlichen 2Taktergruessen

Harry

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 29. September 2010 18:43
von TS Martin
h_w_f hat geschrieben:Hi,

hier ein Bild original Neckermann, vor der Restaurierung.

Der Rückstrahler ist mit einem schmalen Blechstreifen am Kennzeichenhalter befestigt.

In jedem Fahrradladen gibt es sowas, manchmal sogar auf Klassisch "alt" getrimmt mit Alurand.

Mit freundlichen 2Taktergruessen

Harry


Du bräuchtest gar keinen unter dem Nummernschild.
In dein Rücklicht ist optisch für mich dieser Rückstrahler integriert.

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 29. September 2010 18:52
von Lorchen
So ist es. Der Querstreifen in der Mitte des Rücklichtes ist der Rückstrahler. Wenn aber die Neckermänner mit einem zusätzlichen Katzenauge ausgeliefert wurden, dann muß das auch ran.

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 29. September 2010 19:02
von trabimotorrad
Unabhängig ob es TÜV oder nicht gibt und wie hoch ein eventuelles Strafmandat ausfällt, ICH würde AUF JEDEN FALL ein Katzenauge anbauen. Moppedglühobst fällt dekanntlich ab und zu aus. Da man kein zweites Rücklich hat und dann vielleicht noch eine "neonschwarze" Lederjacke anhat, dann wird man von den anderen Verkehrsteilnehmern schlecht/gar nicht gesehen! Grad wenns dann noch neblig und dunkel ist, vielleicht das Visier/Frontscheibe etwas beschlagen ist usw.
Also ich verstehe die Aufregung um das kleine runde Ding nicht :nixweiss:

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 29. September 2010 19:34
von Luzie
trabimotorrad hat geschrieben: ... Also ich verstehe die Aufregung um das kleine runde Ding nicht :nixweiss:


ich auch nicht, aber scheinbar steht davon nix im einigungsvertrag

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 29. September 2010 19:49
von knut
eigentlich ist der rückstrahler bei den emmen im rücklichtglas integriert :gruebel:

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 29. September 2010 20:10
von Luzie
knut hat geschrieben:eigentlich ist der rückstrahler bei den emmen im rücklichtglas integriert :gruebel:


aber nicht in dem was er verbaut hat und durch die fahne noch getarnt wird

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 29. September 2010 20:18
von TS Martin
Luzie hat geschrieben:
trabimotorrad hat geschrieben: ... Also ich verstehe die Aufregung um das kleine runde Ding nicht :nixweiss:


ich auch nicht, aber scheinbar steht davon nix im einigungsvertrag


Red du nicht von was, wovon du keine Ahnung hast.
Steht alles da drin.
Fahrzeuge die erstmals in der DDR zugelassen wurden, behalten ihre Betriebserlaubnis vom KTA DD.

Ansonsten ist wie schon alle sagten, der Rückstrahler im Rücklicht integriert und das reicht rechtlich.

Solche zusätlichen Rückstrahler verschändeln die Optik der MZ, so finde ich es.
Andere Meinungen sind gerne erwünscht - es ist aber so nicht original.

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 29. September 2010 20:20
von Luzie
TS Martin hat geschrieben: ... Red du nicht von was, wovon du keine Ahnung hast ...


:rofl: :rofl: :rofl:

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 29. September 2010 20:22
von Lorchen
Laß den Unsinn!

TS Martin hat geschrieben:... der Rückstrahler im Rücklicht integriert und das reicht ...

:ja: So ist es. Ich hatte mal eine CZ 175, die im Rücklicht keinen Rückstrahler hatte, wie alle JAWA/CZ der 60er. Da mußte zwingend das Katzenauge unterhalb des Kennzeichens intakt sein. Ab Werk war es so vorgesehen.

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 29. September 2010 20:27
von trabimotorrad
TS Martin hat geschrieben:
Luzie hat geschrieben:
trabimotorrad hat geschrieben: ... Also ich verstehe die Aufregung um das kleine runde Ding nicht :nixweiss:


ich auch nicht, aber scheinbar steht davon nix im einigungsvertrag


Red du nicht von was, wovon du keine Ahnung hast.
Steht alles da drin.
Fahrzeuge die erstmals in der DDR zugelassen wurden, behalten ihre Betriebserlaubnis vom KTA DD.

Ansonsten ist wie schon alle sagten, der Rückstrahler im Rücklicht integriert und das reicht rechtlich.

Solche zusätlichen Rückstrahler verschändeln die Optik der MZ, so finde ich es.
Andere Meinungen sind gerne erwünscht - es ist aber so nicht original.


Bei einem AUSSTELLUNGSTÜCK ist diese Sichtweise okay. Bei einem FAHRZEUG, das eventuell auch bei Nacht und schlechter Sicht bewegt wird, kann ein draufbumsendes Fahrzeug die Optik des Fahrzeuges UND des Fahrers erheblich verschandlen...

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 29. September 2010 20:27
von Robert K. G.
@Martin:
Selbst die RT hat einen Rückstrahler. Nur das hinter diesem sich direkt die Rückleuchte befindet.

Bei den Neckermännen war wohl das Problem, dass der Rückstrahler kein Prüfzeichen hatte, das in der BRD anerkannt war. Im Rest des NSW (bis auf die USA, das ist aber hete auch noch so) war das Prüfzeichen aus der DDR gültig. Da hat wohl ein kalter Krieger beim TÜV dicke Eier bekommen - Pech halt... Es gibt aber heute bereits Rückstraher (mit Genehmigung), die man aufkleben kann. Diese kann man sehr formschön in die Heckpartie integrieren. Ansonsten sollte man nie vergessen, dass das Ding auch eine passive Sicherheit ist! Das Kennzeichen ist zwar auch ein Rückstrahler, es signalisiert aber nicht die Richtung wo du hin fährst. Insofern hat das Alles seine Richtigkeit. Ich pesönlich trage auch immer eine Motorradjacke mit Leuchtstreifen und einen Helm mit Reflektor. Einmal hat mich sogar ein Autofahrer in der Nacht angesprochen, was ich so mit der Lampe rumfuchtel. Dabei habe ich nur vor meinem Mopped am Straßenrand gestanden, und habe im Scheinwerferlicht etwas gesucht. Es bringt also schon ein Stück Sicherheit... :twisted:

In diesem Sinn: Allzeit unfallfreihe Fahrt wünschend!

Robert

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 29. September 2010 20:29
von ElMatzo
TS Martin hat geschrieben:
Luzie hat geschrieben:
trabimotorrad hat geschrieben: ... Also ich verstehe die Aufregung um das kleine runde Ding nicht :nixweiss:


ich auch nicht, aber scheinbar steht davon nix im einigungsvertrag


Red du nicht von was, wovon du keine Ahnung hast.
Steht alles da drin.
Fahrzeuge die erstmals in der DDR zugelassen wurden, behalten ihre Betriebserlaubnis vom KTA DD.

Ansonsten ist wie schon alle sagten, der Rückstrahler im Rücklicht integriert und das reicht rechtlich.

Solche zusätlichen Rückstrahler verschändeln die Optik der MZ, so finde ich es.
Andere Meinungen sind gerne erwünscht - es ist aber so nicht original.

und du hast hoffentlich auch gepeilt, dass enz-zett kein originales rücklicht mehr dran hat?

warum macht man hier denn so ein gewese? wer keinen rückstrahler dran hat, muss einen ran bauen, damals, wie heute. fertig. wo ist das problem??

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 29. September 2010 20:34
von TS Martin
trabimotorrad hat geschrieben:
TS Martin hat geschrieben:
Luzie hat geschrieben:
trabimotorrad hat geschrieben: ... Also ich verstehe die Aufregung um das kleine runde Ding nicht :nixweiss:


ich auch nicht, aber scheinbar steht davon nix im einigungsvertrag


Red du nicht von was, wovon du keine Ahnung hast.
Steht alles da drin.
Fahrzeuge die erstmals in der DDR zugelassen wurden, behalten ihre Betriebserlaubnis vom KTA DD.

Ansonsten ist wie schon alle sagten, der Rückstrahler im Rücklicht integriert und das reicht rechtlich.

Solche zusätlichen Rückstrahler verschändeln die Optik der MZ, so finde ich es.
Andere Meinungen sind gerne erwünscht - es ist aber so nicht original.


Bei einem AUSSTELLUNGSTÜCK ist diese Sichtweise okay. Bei einem FAHRZEUG, das eventuell auch bei Nacht und schlechter Sicht bewegt wird, kann ein draufbumsendes Fahrzeug die Optik des Fahrzeuges UND des Fahrers erheblich verschandlen...


Oder halt Schönwetterfahrzeuge - hast ja irgendwie recht.
Aber an sich reicht der integriete.
Ein Helm und eine helle Jacke wie Robert K.G. schreibt reichen dann auch.
Und das Prüfzeichen aus der DDR ist inzwischen bedingt durch den Einigungsvertrag anerkannt.

@ Luzie: Lach mal. Ich bin bis jetzt immer positiv bei den Behörden durchgekommen.
Bedingt durch Argumetationen aus Gesetze und co und der Bitte um positive Auslegung.

@ Lorchen: Genau bei der Jawa haste nix integriert - da muss unter dem Kennzeichen ein kleiner Rückstrahler.
Der Anheftpunkt ist am Schutzblech schon vorgesehen, daher kannste bei den Jawa per Gutachten ja auch ohne Probleme eine Ausnahme für ein kleines Kennzeichen beantragen. Wenn du nämlich den Rückstrahler nach unten verlängerst schdigst du die Optik und das H-Kennzeichen ist futsch. Außerdem musste das große geknickt werden, was per Gesetz verboten ist.

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 29. September 2010 20:35
von Lorchen
Keine Ahnung, was ens-zett für ein Rücklicht dran hat. Ein Rückstrahler muß sein, ob nun im Rücklicht integriert und/oder ein separates Teil.

Robert, ja, die alten Rücklichter bis 1961 hatten den Rückstrahler direkt in der Streuscheibe.

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 29. September 2010 20:38
von TS Martin
ElMatzo hat geschrieben:
TS Martin hat geschrieben:
Luzie hat geschrieben:
trabimotorrad hat geschrieben: ... Also ich verstehe die Aufregung um das kleine runde Ding nicht :nixweiss:


ich auch nicht, aber scheinbar steht davon nix im einigungsvertrag


Red du nicht von was, wovon du keine Ahnung hast.
Steht alles da drin.
Fahrzeuge die erstmals in der DDR zugelassen wurden, behalten ihre Betriebserlaubnis vom KTA DD.

Ansonsten ist wie schon alle sagten, der Rückstrahler im Rücklicht integriert und das reicht rechtlich.

Solche zusätlichen Rückstrahler verschändeln die Optik der MZ, so finde ich es.
Andere Meinungen sind gerne erwünscht - es ist aber so nicht original.

und du hast hoffentlich auch gepeilt, dass enz-zett kein originales rücklicht mehr dran hat?

warum macht man hier denn so ein gewese? wer keinen rückstrahler dran hat, muss einen ran bauen, damals, wie heute. fertig. wo ist das problem??


Hab eben mal in seiner Bildergalerie gesurft.
Wenn das der Umbau ist, ist alles klar und der zusätliche Strahler muss logischerweise sein.
Es gibt aber auch schöne neue wo er integriert ist - aber egal.

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 30. September 2010 10:54
von Dominik
Hallo zusammen.

Ein gerade aktuell geschossenes Bild des Hinterns meiner TS:

MZTS1.jpg



Bei meinem Original-TS-Rücklicht ist der Rückstrahler auch integriert. Nichtsdestotrotz montierte ich einen runden unter dem Nummernschild, sieht so schlimm ja auch nicht aus.
Und seit ca 1 Jahr habe ich zusätzlich diese Leuchtstreifen links und rechts auf die Aluboxen geklebt (sollten wohl eigentlich rot sein?). Denn seit meinem Unfall März 09 und aus Alltagsbegebenheiten und Erfahrungen (vor allem der bisher 3 durchgefahrenen Winter mit ihr) heraus habe ich mich zu solch Taten entschieden.
Denn bereits heute, sprich: Ende September / Anfang Oktober, fahre ich morgens als auch abends mit der TS nur noch im Dunkel herum, und viele Zeitgenossen, vor allem im Feierabendverkehr, meinen, sie seien Könige der Straße o.ä., fahren dicht auf und so weiter. Und obendrein kommt zur Dunkelheit bald das Schneegestöber und Regen hinzu, eine unfeine Mischung. :roll: Ich mag diese Jahreszeit, also rein lichttechnisch betrachtet, nicht.
Denn von hinten aufgehörnt zu werden, kann schon einmal vorkommen, so wie hier vor ca. zwei Wochen im Forum hier oder letztes Jahr bei einem CBBC-Mitglied, er mit seiner 850er Norton und seine Frau hinten drauf, wurden übersehen und von einem Auto mit 80km/h (!) hinterrücks gerammt. Ganz tragische Geschichte...Aber in beiden Fällen hatte dies wohl nichts mit schlechten Lichtverhältnissen zu tun.
Natürlich sind da Leuchtmittel kein Allheilmittel, auch Autofahrer zum Beispiel können gar Giganten (LKWs) der Straße übersehen, aber in manchen Situationen können sie schon hilfreich sein, bei schlechten Wetterbedingungen zum Beispiel.

Viele Grüße und macht es gut

Dominik

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 30. September 2010 11:37
von Robert K. G.
Dominik hat geschrieben:Hallo zusammen.
...
Und seit ca 1 Jahr habe ich zusätzlich diese Leuchtstreifen links und rechts auf die Aluboxen geklebt (sollten wohl eigentlich rot sein?).
...
Viele Grüße und macht es gut

Dominik


Jein! Rückstrahler müssen rot, Seitenstrahler gelb. ABER: Die Aluboxen sind abnehmbar. Somit sind sie streng genommen am Motorrad (wie Kleidung auch) nicht verbaut. Somit gelten für diese keine Prüfzeichen, aber sie zählen bei der HU auch nicht als Rückstrahler. Insofern: dran lassen und weiter fahren.

Gruß
Robert

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 30. September 2010 11:48
von trabimotorrad
Robert K. G. hat geschrieben:Jein! Rückstrahler müssen rot, Seitenstrahler gelb. ABER: Die Aluboxen sind abnehmbar. Somit sind sie streng genommen am Motorrad (wie Kleidung auch) nicht verbaut. Somit gelten für diese keine Prüfzeichen, aber sie zählen bei der HU auch nicht als Rückstrahler. Insofern: dran lassen und weiter fahren.

Gruß
Robert


Das mit dem "nicht verbaut" ist mir in Vergangenheit beinahe zum Verhängnis geworden. Ein Top-Case MU? ohne Werkzeug abzubauen sein, dann zählt es als Gepäckstück, ist es nur mit Werkzeug zu entfernen, zählt es als Fahrzeugteil und muß eingetragen werden. Damals hatte ich ein Top-Case mit zwei M8-Schrauben an meiner BMW befestigt. Erst als ich zwei Flügelschrauben zur Demontage vorwesien konnte und OHNE Werzeug, das Teil abbauen konnte, ließ der Sheriff mich knurrend ziehen.
Das wird aber heute in Baden-Würtemberg nicht mehr ganz so eng gesehen

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 30. September 2010 11:52
von ETZChris
wenn ich das richtig sehe, sind dominik seine koffer auch fest verschraubt!

-- Hinzugefügt: 30/9/2010, 12:53 --

ich glaub, strahler in gelb und rot hol ich mir für meine aluboxen auch noch :ja:

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 30. September 2010 12:01
von Robert K. G.
trabimotorrad hat geschrieben:...
Das mit dem "nicht verbaut" ist mir in Vergangenheit beinahe zum Verhängnis geworden. Ein Top-Case MU? ohne Werkzeug abzubauen sein, dann zählt es als Gepäckstück, ist es nur mit Werkzeug zu entfernen, zählt es als Fahrzeugteil und muß eingetragen werden. Damals hatte ich ein Top-Case mit zwei M8-Schrauben an meiner BMW befestigt. Erst als ich zwei Flügelschrauben zur Demontage vorwesien konnte und OHNE Werzeug, das Teil abbauen konnte, ließ der Sheriff mich knurrend ziehen.
Das wird aber heute in Baden-Würtemberg nicht mehr ganz so eng gesehen


Oha! Bei meiner BMW gehen die Seitenkoffer und das Topcase nur mit dem Zündschlüssel abzubauen. :gruebel: Scheinbar gibt es mittlerweile so viele Feinheiten dass nicht mal die Hersteller alles ganz streng einhalten - und keiner merkt es. :twisted:

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 30. September 2010 12:13
von ETZChris
das mit dem schlüssel ist schon okay.
es geht dabei eher um die kisten, die am rohrträger angepasst werden und nicht um serien-zubehörkoffer.

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 30. September 2010 12:33
von Dominik
Hallo Chris.

Mit Schraubenschlüsseln sind die Aluboxen an sich schon demontierbar.... :wink:

P.S.: Beim TÜV wollten manche Prüfer sehen, ob es einen Rückstrahler gibt aber nicht alle, manchmal wurde es einfach vergessen.

Viele Grüße

Dominik.

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 30. September 2010 15:10
von Bratoletti
Hallo,

ich habe eine ETS aus dem NSW. Es fehlte der Rückstrahler im Scheinwerferglas vor der Abnahme.
(Abnahme zur Wiederzulassung nach 22 Jahren)

Ich weiss von früher, als ich in AC eine TS abnehmen ließ, dass der DDR Reflektor im Lampenglas
nicht als Reflektor anerkannt wurde und ein 4-eckiger R. deshalb bei den Neckermännern unter
dem Kennzeichen hing. Ahnend, dass hier ein Problem entstehen könnte, war ich vor der Abnahme
bei DEKRA und habe dazu gefragt.

Der Prüfer wusste wie MZ's 1971 aussahen von hinten (junger Mann, DEKRA DD) und sagte, dass
das OK sei nur mit dem Rücklicht und dem integrierten Reflektor.

Habe mir darauf ein neues Lampenglas mit Reflektor gekauft, weil die viereckige Scheibe im
Rücklichtglas fehlt. Dabei kam ich zu der neuen Erkenntnis am Rande, dass die ETS 250 orignal
in der DDR mit rot Bremslicht und rot Rücklicht gefahren wurde. (im Imperialismus war das
Bremslicht gelb)



Brato

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 30. September 2010 15:14
von Richy
Robert K. G. hat geschrieben:
trabimotorrad hat geschrieben:...
Das mit dem "nicht verbaut" ist mir in Vergangenheit beinahe zum Verhängnis geworden. Ein Top-Case MU? ohne Werkzeug abzubauen sein, dann zählt es als Gepäckstück, ist es nur mit Werkzeug zu entfernen, zählt es als Fahrzeugteil und muß eingetragen werden. Damals hatte ich ein Top-Case mit zwei M8-Schrauben an meiner BMW befestigt. Erst als ich zwei Flügelschrauben zur Demontage vorwesien konnte und OHNE Werzeug, das Teil abbauen konnte, ließ der Sheriff mich knurrend ziehen.
Das wird aber heute in Baden-Würtemberg nicht mehr ganz so eng gesehen


Oha! Bei meiner BMW gehen die Seitenkoffer und das Topcase nur mit dem Zündschlüssel abzubauen. :gruebel: Scheinbar gibt es mittlerweile so viele Feinheiten dass nicht mal die Hersteller alles ganz streng einhalten - und keiner merkt es. :twisted:


Das mit dem "Abbau ohne Werkzeug" ist auch möglicherweise nicht ganz richtig. Beispielsweise haben Dachgepäckträger heutiger Fahrzeuge im Allgemeinen eine Befestigung mittels Inbusschraube o.Ä., dann gehört der mitgelieferte Inbusschlüssel ins Auto und schon ist die Sache geritzt. Eine genaue Quelle hab ich nach kurzem googlen nicht gefunden, vielleicht findet ja jemand was dazu...

MfG,
Richard

Re: Kein Rückstrahler, keine Betriebserlaubnis.

BeitragVerfasst: 30. September 2010 15:24
von bausenbeck
Oder so!!!

Demnächst wieder auf bundesdeutschen Straßen unterwegs!!!! :lol: :lol:



Grüße bausenbeck