im l***s katalog steht:
Lenkerendenblinker machen an Fahrzeugn ab 1.1.1987 die Heckblinker nicht überflüssig --> also wenn EZ vor 87 darf man mit lenkerendenblinkern fahren ohne hinten extra blinker zu haben??
In der Strassenverkehrszulassungsverordnung, oder wie das heisst, steht alles klar drin . Im Katalog steht im Kleingedruckten

(
Du kannst kaufen !!! )
Bis 1.1.87 ist O.K. Wie z.B. einen Spiegel.
Aber auch bei vorderen Blinkern war und ist die Bauhöhe und Breite zum Scheinwerfer und einiges mehr klar geregelt.
Mit Stummel kenne ich die Problematik von der Laverda sehr genau, es gibt Blinker ohne "E" die gehen und welche mit die gehen eben nicht.
un wegn der eintragung.. wenn die bliker ein E prüfzeichen besitzen müssen sie nicht vom tüv abgenommen werden!!
für mich is nur die frage ob dass denn nu immer so geht.. denn wenn man einen extremen lenker (stummellenker zb) hat, dann blinkt der blinker wenn er nach hinten blinkt ja eher meinen bauch an

[/quote]
Zu "E" siehe oben
UHEF
PS.: Das Lesen, Lernen und Denken kann Dir keinen Abnehmen.