Fragen zum Tarozzi-Gabelstabi

Hallo,
mir ist vor kurzem ein Tarozzi-Gabelstabi zugelaufen. Der soll an einer TS250 montiert werden. Aktuelle Ausrüstung: 35mm-Gabel, Scheibenbremse, Rad 3,50x16", TS-Gabelbrücken, Solomaschine.
Ich habe auch den richtigen Tarozzi erwischt. Holmmittenabstand passt.
Nun hab ich noch ein paar Fragen:
1) Eintragungsplicht ja oder nein?
Dazu habe ich das kb.php?a=65 und das http://www.mz.cx/technik/daten/tarozzi.pdf gefunden. Die 2. Quelle spricht explizit nur vom der ETZ, die erste ist nur mit viel Phantasie lesbar. Beide Quellen sagen eintragungsfrei. Die erste für alle MZ-Typen, die 2. nur für ETZ.
-> Hat jemand die erste Quelle (aus der WDB) in guter Qualität und könnte sie mir zur (digital) Verfügung stellen?
2) Wie hoch sollte das Anzugsmoment der Schraubverbindungen liegen?
3) Frage nach der Maßhaltigkeit
Der Stabi sitzt ja am Ende auf dem Bund, wo im Normalfall der Faltenbalg eingehangen ist. Das Problem ist, das die Tarozzi-Schelle nicht drauf passt. Diese Schelle ist in Fahrzeuglängsrichtung geschlitzt. In der Schelle in Fahrzeuglängsrichtung gemessen ist der Innendurchmesser der Schelle größer als der Innendurchmesser in der Querachse des Fahrzeugs (=> oval). Geht ja soweit alles in Ordnung, da die Schelle ja klemmen soll. Aber: In Fahrzeuglängsachse, wo die Schelle eigentlich aufs Gabelrohr passen sollte, ist sie zu klein im Durchmessser!
Das stellt jetzt für mich micht so das Drama dar, weil ich die Möglichkeit hab, die Schelle(n) mit Beilagen auszudrehen, aber die Frage ist, ob das so normal und geplant ist?
Um das Problem einzugrenzen habe ich die Schellen an 3 verschiedenen 35mm-Gabeln ausprobiert. Jedes mal das selbe, passt nicht. Hingegen der Stabi vom Kollege (selber Händler, aber für ETZ) auf Anhieb passt.
Ratlos!
mir ist vor kurzem ein Tarozzi-Gabelstabi zugelaufen. Der soll an einer TS250 montiert werden. Aktuelle Ausrüstung: 35mm-Gabel, Scheibenbremse, Rad 3,50x16", TS-Gabelbrücken, Solomaschine.
Ich habe auch den richtigen Tarozzi erwischt. Holmmittenabstand passt.
Nun hab ich noch ein paar Fragen:
1) Eintragungsplicht ja oder nein?
Dazu habe ich das kb.php?a=65 und das http://www.mz.cx/technik/daten/tarozzi.pdf gefunden. Die 2. Quelle spricht explizit nur vom der ETZ, die erste ist nur mit viel Phantasie lesbar. Beide Quellen sagen eintragungsfrei. Die erste für alle MZ-Typen, die 2. nur für ETZ.
-> Hat jemand die erste Quelle (aus der WDB) in guter Qualität und könnte sie mir zur (digital) Verfügung stellen?
2) Wie hoch sollte das Anzugsmoment der Schraubverbindungen liegen?
3) Frage nach der Maßhaltigkeit
Der Stabi sitzt ja am Ende auf dem Bund, wo im Normalfall der Faltenbalg eingehangen ist. Das Problem ist, das die Tarozzi-Schelle nicht drauf passt. Diese Schelle ist in Fahrzeuglängsrichtung geschlitzt. In der Schelle in Fahrzeuglängsrichtung gemessen ist der Innendurchmesser der Schelle größer als der Innendurchmesser in der Querachse des Fahrzeugs (=> oval). Geht ja soweit alles in Ordnung, da die Schelle ja klemmen soll. Aber: In Fahrzeuglängsachse, wo die Schelle eigentlich aufs Gabelrohr passen sollte, ist sie zu klein im Durchmessser!
Das stellt jetzt für mich micht so das Drama dar, weil ich die Möglichkeit hab, die Schelle(n) mit Beilagen auszudrehen, aber die Frage ist, ob das so normal und geplant ist?
Um das Problem einzugrenzen habe ich die Schellen an 3 verschiedenen 35mm-Gabeln ausprobiert. Jedes mal das selbe, passt nicht. Hingegen der Stabi vom Kollege (selber Händler, aber für ETZ) auf Anhieb passt.
Ratlos!