seitenständer vs. tüv

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Beitragvon mckiwi » 15. Mai 2007 14:18

So, heute war TÜV/Dekra Tag mit der Emme. Der Prüfer bemängelte natürlich auch den Seitenständer. Steht auch im Bericht drin (Seitenständer unzulässig). Ich habe ihm dann den Ausdruck von samasaphans Antwort unter die Nase gehalten, mit dem Ergebnis das er es seinem Chef zeigen will. Ich denke da wird nicht viel bei rauskommen. Am besten vor dem TÜV Termin das Rohr abschrauben und gut ist. Wobei ich der Meinung bin das der TÜV da "kulanter" als die Dekra ist.

Gibt es eigentlich irgendwo eine Beschreibung wie man einen Schalter einbaut/verdrahtet ?

Die Abnahme verlief trotzdem recht problemlos, obwohl die Emme ja seit 2004 keinen TÜV mehr hat, habe ich "nur" 36,- Euros gelöhnt.
Jetzt darf ich bis 05/2009 fahren :)

Einzige Mängel:
Standlicht vorne - geht nicht
rechter Außenspiegel - fehlt
Seitenständer - nicht zulässig
Bremsscheibe - leicht fettig (ist wohl beim Einbau der Gabel passiert)
Gruß Günter

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Beitragvon ETZChris » 15. Mai 2007 14:28

ich habe mir grade nochmal die mail vom ministerium durchgelesen...da steht doch nix drin, was die eigentliche frage nach einer zweiten feder klärt/beantwortet...nur irgendwelche paragraphen/richtlinien, aber kennt die jemand bzw. versteht sie jemand...

im grunde genommen kann es doch trotzdem jeder prüfer halten wie er will...oder sehe ich das falsch?!?

wichtig wäre da jetzt noch die genaue aussage der richtlinie 93/31/EWG zu klären...da sollte doch drinstehen, wie der seitenständer auszusehen hat...wobei das auch widerrum nur die neuen modelle betreffen sollte...

das ganze ist so bescheiden unklar...

ich bin froh, dass ich nen doppelfeder-seitenständer habe
Gruß
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Re: Antwort des Bundesverkehrsministeriums

Beitragvon Bertie1987 » 15. Mai 2007 15:03

samasaphan hat geschrieben:Über die Ausrüstung von Krafträdern mit Ständer gab es bis zu diesem Zeitpunkt keine Vorschrift. Eine Nachrüstung ist nicht vorgesehen ? Ihre ETZ aus dem Jahr 1984 ist daher nicht betroffen.


reicht das denn nich aus??
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Re: Antwort des Bundesverkehrsministeriums

Beitragvon ETZChris » 15. Mai 2007 15:09

Bertie1987 hat geschrieben:
samasaphan hat geschrieben:Über die Ausrüstung von Krafträdern mit Ständer gab es bis zu diesem Zeitpunkt keine Vorschrift. Eine Nachrüstung ist nicht vorgesehen ? Ihre ETZ aus dem Jahr 1984 ist daher nicht betroffen.


reicht das denn nich aus??



laut dieser aussage geht es um die ausstattung mit einem ständer im allgemeinen...es wird aber nicht gesagt, wie dieser aufgebaut sein muß...ob nun mit einer oder eben zwei federn, selbsteinklappend oder nicht...also ist immer noch einiges unklar...
Gruß
Christian

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Beitragvon rmt » 15. Mai 2007 15:13

Erstmal Danke, samasaphan, für die Mail des Schreibens.

Zweitens könnten wir es in diesem Fred ja so halten, daß wir unsere Erfahrung mit diesem Schreiben bei der Tüv-Vorsprache austauschen.

Sollte ich wg dem Ständer nicht durch Tüv kommen, laß ich mir das von dort schriftlich geben und werde eine Klage anstreben, bzw. das dies nicht als Mangel beschrieben wird - zumindest auf den Putz haun, dagegen vorgehen.
(Vorausgesetzt es ist amtlich, daß sich die technischen Überwachungsvereine an Richtlinien/Gesetze zu orientieren haben und die Emme mit einer Ständerfeder Bestandsschutz genießt!)

Mich interessiert nicht, was ab 2003 gang und Gesetz ist.
Es geht um die Zeit davor und wo keine Richtlinien sind, kann Dekra und co nicht einfach ins Blaue hinein Bestimmungen aufstellen, da sie keine Legislative ist. Besonders nicht, wenn die Fahrzeuge zu Ostzeiten im Osten gebaut wurden und laut Einigungsvertrag weiter betrieben werden dürfen.

Außerdem sind in meinem Fall diese Art Ständer Sonderzubehör der Armeevariante und als solche Bestandteil der Zulassung und nicht Eintragungspflichtig oder zu bemängeln, wie der Hochlenker, 5 L Kanister ...etc
Zuletzt geändert von rmt am 15. Mai 2007 15:29, insgesamt 1-mal geändert.
Gruß Roger

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Beitragvon Alex » 15. Mai 2007 15:21

Ich hab mich eben durch die GEsetzestexte geackert.

Aaalso, der Ständer mit einer Feder IST erlaubt für unsere Emmen, es steht deutlich drin, und zwar:

Übersicht über die Richtlinien, die im Brief genannt werden:
http://europa.eu/scadplus/leg/de/lvb/l21035.htm

Hier ist das PDF zur "einunddreißigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften":
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... GI0013.pdf

Und dort steht auch auf PDF-Seite 20 unter den Ausnahmevoerordnungen:

z7)
(....blablabla......)
§61 (Halteeinrichtungen für Beifahrer und Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen nach §30a Abs.3) ist spätestens anzuwenden auf diese Kraftfahrzeuge, die ab 17.Juni 2003 erstmals in den Verkehr kommen. (...)
Auf Kraftfahrzeuge, die vor dem genannten Datum erstmals in den Verkehr kommen, bleibt §35a Abs.9 in der vor dem 1.April 2000 geltenden Fassung anwendbar.

=> und da die erweiterten Regeln für die Ständer erst ab diesem April 2000 in Kraft trat, gilt für uns also die Regelung davor: und die erwähnt 2 Federn nicht.
Leider konnte ich den §35a Abs.9 in der Form von vor 2000 nirgends finden, aber die Schlußfolgerung ist eindeutig, oder?

Somit würde ich in jedem Fall besagtes PDF mit zum TÜV nehmen ;-)

Gruß Alex
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Beitragvon Alex » 15. Mai 2007 15:40

Nachtrag:
§35a Abs.9 regelt offenbar einzig die Halteeinrichtung für Beifahrer.

Daraus folgt dann erst recht, daß keine Nachrüstpflicht besteht, zudem von einer Zeitspanne zur Nachrüstung, geschweige denn von einer Pflicht dazu, in keiner der erwähnten Verordnungen und Richtlinien die Rede ist!

Gruß Alex
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Beitragvon Ex User Hermann » 15. Mai 2007 22:36

mckiwi hat geschrieben:Gibt es eigentlich irgendwo eine Beschreibung wie man einen Schalter einbaut/verdrahtet ?

Hatte ich schonmal im Forum beschrieben, ich kann Dir das zuschicken oder auch nochmal hier beschreiben, wenns die Anderen interessiert.
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Beitragvon Ex-User Lemmy » 16. Mai 2007 11:08

Hermann hat geschrieben:Hatte ich schonmal im Forum beschrieben, ich kann Dir das zuschicken oder auch nochmal hier beschreiben, wenns die Anderen interessiert.

Ich hätte auch interesse dran :P
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Beitragvon Wilwolt » 16. Mai 2007 12:14

:yau: JA, Interesse! :bindafür:
Gruß Dirk

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Beitragvon mckiwi » 16. Mai 2007 12:17

Hermann hat geschrieben:
mckiwi hat geschrieben:Gibt es eigentlich irgendwo eine Beschreibung wie man einen Schalter einbaut/verdrahtet ?

Hatte ich schonmal im Forum beschrieben, ich kann Dir das zuschicken oder auch nochmal hier beschreiben, wenns die Anderen interessiert.


@Hermann es besteht Interesse. Vielleicht finde ich ja auch den Fred wo das beschrieben war.
Ich kann mich auch noch erinnern das es mal eine Umbauanleitung für den original Seitenständer auf 2 Federn gab. Eventuell in der KFT :?:
Gruß Günter

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Beitragvon Ex User Hermann » 16. Mai 2007 12:19

Ok, in Arbeit ;-)
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Beitragvon voodoomaster » 17. Mai 2007 14:41

hi leute, hätte nicht gedacht das diese simple frage von mir so eine diskusionsrunde hervorrufen würde. ich hab jetzt die tage einfach einen initiator(näherungsschalter) mit angebaut, welcher bei runtergeklapptem ständer einfach über ein kfz relais die zündung unterbricht. muß mir noch ne simple lösung einfallen lassen, das man auch mit seitenständer unten das motorrad starten kann und erst beim einlegen eines gangs die zündung unterbrochen wird.

der voodoomaster

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Beitragvon Ex User Martin » 17. Mai 2007 14:59

Bei meiner ETZ&TS hat der einfedrige Ständer keinen interessiert und meiner Meinung nach kann man auch nachträglich keine konstruktive Änderung verlangen wenn das Fahrzeug schon mal in dem Zustand zugelassen war!

Dann könnte man ja auch verlangen einen Kat nachzurüsten und in 20Jahren wenn die Airbags Serie sind dann bastel ich mir auch noch den an die TS oder was??

Selbiges bei den Autos vieles was heute zur Zulassung Pflicht ist kann bei älteren Autos nicht realisiert werden!Daher würde ich den Prüfer fragen falls er rumzickt:Wo steht geschrieben das ich 25Jahre altes Fahrzeug das schon mal zugelassen war umrüsten muß??
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Beitragvon Alex » 17. Mai 2007 15:09

=> eben: nirgends.

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Blinker an den Autos. Früher, also ganz früher, als Dinosaurier die Erde bevölkerten, gabs ja z.T.nur Winker an den Autos. Irgendwann kamen dann die Blinker und nochmal irgendwann später wurde auch eine Nachrüstung auf Blinker Pflicht.
Natürlich, wie bei allem was unsere Bürokraten und Richter so verbocken, gibts auch hier ne Pointe: Blinker sind im Verkehr praktisch egal.
Kommt es zu einem Unfall, weil man sich an dem Blinken eines anderen Verkehrsteilnehmers orientiert hat (und sich dieser anders verhält als er blinkt), dann trägt man mindestens Teilschuld...trotzdem muß man sie nachrüsten...witzig, ne?

Gruß Alex
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Beitragvon Ex User Hermann » 17. Mai 2007 23:17

voodoomaster hat geschrieben:muß mir noch ne simple lösung einfallen lassen, das man auch mit seitenständer unten das motorrad starten kann und erst beim einlegen eines gangs die zündung unterbrochen wird.

Ganz ohne Voodoo: Den Leerlaufschalter mit einbeziehen. ;-)
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Beitragvon TS Martin » 4. Januar 2009 17:55

mckiwi hat geschrieben:...
Einzige Mängel:
Standlicht vorne - geht nicht
rechter Außenspiegel - fehlt
Seitenständer - nicht zulässig
Bremsscheibe - leicht fettig (ist wohl beim Einbau der Gabel passiert)


... Standlicht sollte gehen ...
... rechter Außenspiegel quatsch - ist erst ab EZ 1.1.1990 Pflicht gewesen - oder haste 'nen Gespann?
... Seitenständer ist zulässig werde am Montag 'nen Schreiben an MIR schicken ...
... hatte vorher schon mal mit denen telefoniert und die bestätigten, dass diese Ständer zulässig sind ...
... Bremsscheibe hätte man ja auch vor Ort mal abwischen können ... fertig.

Die Endgültige Antwort vom MIR stelle ich dann noch rein.

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon frimelfritze » 12. April 2010 16:48

TS Martin hat geschrieben:Die Endgültige Antwort vom MIR stelle ich dann noch rein.


Ist die endgültige Antwort irgendwo im Forum zu finden?

Bin nämlich auch grad durchgefallen wegen:
1. Seitenständer der nicht selbsttätig einklappt
2. fehlendem rechten Aussenspiegel

TüVer meinte:" Vorschlag zur Güte, Sie schrauben den Seitenständer gleich ab, wir haben ein paar Werkzeuge dafür herumzuliegen." Als ich zustimmte schaute er nur auf den Lenker und meinte: "Hat aber eh keinen Zweck, der rechte Aussenspiegel fehlt ja auch noch. Da ist die Prüfung eh nicht mehr zu retten."
Auf meine Frage, ob allein der fehlende Aussenpiegel einen groben Mangel darstellt, bekam ich nur noch ein kräftiges "JA!" zur Antwort. Ich hab mir jegliche Diskussion gespart und war erstmal bedient von soviel Kompetenz!
Ich muss demnächst wieder mit behobenen "Mängeln" oder aussagekräftiger Argumentation zur Nachuntersuchung anrücken. Letzteres wäre mit persönlich lieber... :twisted:

Nur so nebenbei: Der Tüver meinte ich solle im eigenen Interesse die Nachuntersuchung wieder bei ihm machen weil er dann nur 3€ für die Nachuntersuchung berechnen müsse. Bei anderen TüVern würde der normale Regelsatz von ca.12€ fällig werden. Komische Gebührenordnung :roll:
Zuletzt geändert von frimelfritze am 12. April 2010 17:02, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon Lorchen » 12. April 2010 16:56

Welches Baujahr ist denn Deine MZ? Es ist doch eine MZ, oder? :wink: Der 2. Außenspiegel ist meines Wissens ab 1989 Pflicht.
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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon frimelfritze » 12. April 2010 17:02

Achso, hatte ich ja ganz vergessen, es ist ne ETZ 250. Erstzulassung 1988.

Gruß Frimelfritze

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon Lorchen » 12. April 2010 17:12

Hm, oder war das schon 1988 mit dem rechten Spiegel? Ich wußte das mal... :wall:
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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon P-J » 12. April 2010 17:15

Dann hast wohl auch einen gefunden der keine Ahnung hat. Diskutieren hat bei den Besserwissern keinen Zweck. Du solltest dich an seine Vorgesetzten wenden, der Typ muss weg. Ich bin damals sogar nach Köln gefahren, in die Zentrale vom Tüv Rheinland und der Ing. ist entlassen worden. "Sie sind der Tropfen der das Fass zu überlaufen bringt." Also hatte sich schon mehr Leute über den Mann beschwert.

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon frimelfritze » 12. April 2010 17:17

Der Spiegel ist gar nicht so das Problem, siehe (unter Punkt Spiegel):

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Viel schlimmer ist der Seitenständer :cry: !

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon P-J » 12. April 2010 17:20

frimelfritze hat geschrieben:Viel schlimmer ist der Seitenständer :cry: !

Bestandsschutz, da lach ich drüber :lol:

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon mzgespannter » 12. April 2010 17:26

Moin,

die gleiche Diskussion wegen des "nicht zulässigen" Seitenständers hatte ich beim letzten TÜV-Termin mit meiner Berta (TS250/0) auch. Am Mopped gabs keinerlei Mängel bis auf den Seitenständer.
Ich: "Ist so original, gibts nicht anders!"
Er: "Ist aber nicht zulässig"
Ich: " Der gehört aber so!!!"
Er: "Egal, muß von selbst zurück oder Killschalter am Ständer!"
Ich: "Hääää???"

Nach über zehn Minuten Hin und Her geht er ins Büro, holt ein amtliches Schriftstück, auf dem stand: "Alle Zweiräder müssen selbsteinklappenden Seitenständer bzw. Killschalter/Zündunterbrechung haben (sinngemäß)..."

Dann las er mir noch das Kleingedruckte vor ( welches er selbst auch nicht kannte): "...ausgenommen Zweiräder mit Baujahr vor 1974."
Mein Grinsen wurde immer breiter, denn Berta is nun mal 1973 ;D ;D ;D 8) 8) 8) .
Tja, soviel zum Thema Seitenständer. Ick freu mir wie´n Schnitzel auf den nächsten Tüv-Besuch im November!

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon colossos10 » 12. April 2010 17:51

mzgespannter hat geschrieben:"...Dann las er mir noch das Kleingedruckte vor ( welches er selbst auch nicht kannte): "...ausgenommen Zweiräder mit Baujahr vor 1974."

Oh. Dann muss ich vor dem nächsten TÜV-Termin meiner Olympia noch einen Schaltkontakt an den Ständer bauen.
Den kann ich dann mit der Zündunterbrechung der Vape koppeln. Sprich: Parallel zum Relaiskontakt.
Dann geht sie gar nicht erst an oder aus, wenn ich den Ständer ausklappe.
Ich habe auch schon eine Idee, wie ich den Schalter plazieren kann. :mrgreen:
Immer mit der Ruhe und dann mit'n Ruck!
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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon Guesi » 12. April 2010 17:57

Hallo

mittlerweile gibt es die Seitenständer mit 2 Federn als Nachbau.Kostenpunkt ca. 30 Euro. Sowohl für 16 Zoll als auch für 18 Zoll Hinterräder. Damit dürfte die Diskussion mit dem TÜV der Vergangenheit angehören...

GüSi

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon TS Martin » 12. April 2010 18:23

frimelfritze hat geschrieben:Der Spiegel ist gar nicht so das Problem, siehe (unter Punkt Spiegel):

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Viel schlimmer ist der Seitenständer :cry: !


Zweiter Außenspiegel ist ab EZ 1.1.1990 vorgeschrieben.
Lies hier mehr.
Und das mit dem Seitenständer und Bestandschutz stimmt auch.
Dazu haste mal 'ne PN vom Schreiben einer obersten Landesbehörde.
Die Dekra ist bei uns durch dieses Schreiben mit ihrer Auffassung auch schon eingeknickt.

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon Guesi » 12. April 2010 18:36

Trotzdem ist es saugefährlich mit einem nichteinklappenden Seitenständer zu fahren....

Ich kenne jemand, der wird vielleicht irgendwann mal ohne Krücken gehen können, nachdem er vor ein paar Jahren Kontakt mit der Leitplanke hatte wegen eines solchen Seitenständers...
Das sind die 30 Euro nun wirklich nicht wert.

GüSi

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon TS Martin » 12. April 2010 18:41

Guesi hat geschrieben:Trotzdem ist es saugefährlich mit einem nichteinklappenden Seitenständer zu fahren....

Ich kenne jemand, der wird vielleicht irgendwann mal ohne Krücken gehen können, nachdem er vor ein paar Jahren Kontakt mit der Leitplanke hatte wegen eines solchen Seitenständers...
Das sind die 30 Euro nun wirklich nicht wert.

GüSi


Das die 30 € dafür o.k. sind, sagt gar keiner.
Es geht dabei nur darum das alte Bestandschutz genießen und sich diese Prüfer nicht alles erlauben können.

Meiner hat sich auch schon auf ein Waldweg einfach ausgeklappt und da denke ich nicht daran was dagewesen wäre mit 'nem Killschalter ...

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon Lorchen » 12. April 2010 18:45

Guesi hat geschrieben:mittlerweile gibt es die Seitenständer mit 2 Federn als Nachbau.Kostenpunkt ca. 30 Euro. Sowohl für 16 Zoll als auch für 18 Zoll Hinterräder. Damit dürfte die Diskussion mit dem TÜV der Vergangenheit angehören...

Entsprechen die dem Original? Knicken die nicht ab, wenn man sie belastet? Ich meine, es sind ja Nachbauten... :stumm:
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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon Guesi » 12. April 2010 18:47

Kommt auf die Belastung an....:-)

Daß die Seitenständer am Hinterrad nicht gut für die Schwinge sind, weiß man ja, da ist es egal ob Original oder Nachbau....

Aber sie machen einen guten Eindruck, die Nachbauten ...

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon Ratzifatzi » 12. April 2010 18:51

Was soll der Schwinge passieren Guesi, das Moped steht die meiste Zeit auf seinen 3 Raedern und ich habe nur das Ersatzstueck statt des Seitenstaenders nicht! :twisted:

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon Guesi » 12. April 2010 18:57

Durch das zusätzliche Gewicht ist die Schwinge einseitig belastet und biegt sich auf der linken Seite nach unten.
Außerdem sind beim Einfedern die ungefederten Massen auf der linken Seite größer als auf der rechten, was zu einem verfrühten Abheben des Hinterrads führt. Außerdem wird der linke Stoßdämpfer mehr beansprucht und verschleisst früher :-)

GüSi :-)

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon Gespann Willi » 12. April 2010 19:04

Aber dafür kommt der Beiwagen nur bis zur Begrenzung des Seitenständers hoch,wenn man ihn beim Gespann ausklappt :D
Ein ausklappbarer Schräglagenbegrenzer für Gespanne :shock: Cool
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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon windmueller » 12. April 2010 20:00

Also mein Prüfer (GÜT) freut sich jedesmal wenn jemand mit historischem "Alteisen" auf den Hof kommt, so das er überhaupt nichts zu meinem "Einfederseitenständer" gesagt hat. Auch das man die Blinkanlage über eine extra Schalter außer Gefecht setzen kann hat ihn nicht gestört. Bei mir ist auch eingetragen das die Diebstahlsicherung lose mitgeführt werden kann, sprich Bügelschloss. Bei dem alteisen handelt es sich um eine TS 250/1 A.

lg heiko
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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon jowi250 » 12. April 2010 20:16

Also meinen Seitenständer habe ich zum TÜV abgebaut, dauert keine 10 min.
Grüße aus Erfurt Jörg

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Re:

Beitragvon Knuckle Duck » 12. April 2010 21:35

Nabend zusammen,

mensch, man gut das mein Tüver selber zwei Essen fährt. So habe ich trotz ölendem Motor, fehlendem Licht, defektem Tacho und lockerer Hinterrad-Achse, dass begehrte Siegel bekommen. (Die Achse hat er übrigens mit seinem eigenem Werkzeug im handumdrehen selbst repariert ;-)

Vielleicht hatte das alles mit "gemeinsamen" Hobby zutun... Vielleicht aber auch damit, dass dies mein erstes Motorrad war, und ich bis dahin gerade mal wusste, was die Abkürzung "MZ" überhaupt bedeutet. Dieses fundierte nicht-Wissen und mein Strahlen im Gesicht (hatte Sie zu dem Zeitpunkt erst eine Woche) waren wohl der Grund dafür.

Zurück zum Ständer :oops:

Lorchen hat geschrieben:Der DDR-Seitenständer mit zwei Federn ist wohl ziemlich selten - und begehrt.


Ja? Wie geil. An meiner ES war son teil mit dabei. Habe da auch noch ne Halterungen für die zweite Feder, aber die is leider weg, ma sehen wo ich die noch herbekomme.

Ansonsten meine Meinung zum Thema:

Macht das Ding einfach vorher ab. Wir schrauben schon sooo viel an den Dingern, da is das ja wohl ein Kinderspiel und erspart viel der evtl. Diskussionen mit dem Prüfer.

Bis denne...

Es grüßt der Knuckle Duck

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon stelue » 13. April 2010 08:55

Guesi hat geschrieben:Hallo

mittlerweile gibt es die Seitenständer mit 2 Federn als Nachbau.Kostenpunkt ca. 30 Euro. Sowohl für 16 Zoll als auch für 18 Zoll Hinterräder. Damit dürfte die Diskussion mit dem TÜV der Vergangenheit angehören...

GüSi


Hallo,

genau so einen habe ich mir jetzt auch neu gekauft. Nach dem ein gebrauchter in der Bucht für horrende Summen weggegangen ist habe ich für den selben Preis einen neuen geholt.

Ich werde aber mal versuchen den alten nachzurüsten.

Der neue ist auch bequemer.

Gruß
Martin

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon matte85 » 13. April 2010 10:24

Ich hatte vor 3wochen tüv und hatte meinen nicht selbst einklappenden seitenständer dran. ohne probleme durchgekommen ohne das er irgendwas vom ständer erwähnt hat. kommt eben auv den prüfer an ob er ahnung hat oder nicht

Fuhrpark: Sanfte Grüße von matte aus Pirna

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon Küchenbulle » 13. April 2010 13:04

Ich hab mir meinen TÜVer , sagen wir mal so, erzogen. :twisted:
Bin auch mit montierten Ständer vorgefahren. "Der muss ab, die Aufnahme kannste aber drin lassen." :stupid:
Also ab das Ding und nach Durchsicht und neuer Plakette vor seinen Augen wieder montiert. :wink:
Wir haben uns dann noch über Sinn und Unsinn dieser Bestimmung unterhalten und nun darf der Ständer beim TÜV dran bleiben. :mrgreen:
Wo rohe Kräfte walten, braucht das Hirn nicht mehr zu schalten.

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon gizmohund » 13. April 2010 13:43

Ich weiß auch nicht, irgendwie ist Tüv doch ein Glücksspiel. Ich war mit meiner EX ETZ mit dem Ständer mit einer Feder schon einige Male beim Tüv, er hat es jedes mal aufgeschrieben aber Tüv gab es trotzdem. Auch mit der FJ war ich schon beim Tüv - obwohl die ja nun so nen geh aus wenn der Gang eingelegt wird Schalter hat, hat mir der Tüv wegen nur einer Feder auch schon mal die Ohren voll geheult - ich konnte das damals gar net so recht verstehen warum. Tüv gab es auch in diesem Fall. Letzte Woche war ich mit der FJ beim Tüv, ASU Werte viel zu hoch, der ich geh aus Schalter wenn der Seitenständer draußen ist hatte gerade kein Bock - er schaut mich an - ich sag... das ging schon mal :D -> er, ja das sollte es später auch wieder. Auf dem Bericht steht kein Mängel drauf...

Ich weiß echt nicht, warum so extrem unterschiedlich geprüft wird. Allerdings, macht der selbst einklappende Ständer durchaus Sinn (hab so einen an der 125er TS), denn nen Kumpel von mir hat es aufgrund von dem Teil auch schon mal sehr ordentlich auf die Straße gelegt...

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon ETZChris » 13. April 2010 13:46

bei den XZ-leuten gibts sogar welche, die den selbsteinklappmechnismus entfernen und nen schalter einbauen. nur damit das mopped mal nicht alleine umkippen könnte. die genannten argumente wegen eines möglichen sturzes interessieren nicht :roll:
Gruß
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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon der janne » 7. Oktober 2021 17:05

Altes Thema aber kommt immer wieder mal...war gerade bei der GTÜ zur Vollabnahme einer TS250/1....Da kamen wir ins reden und der Prüfer bestätigte mir das die DDR "Einfeder"- Seitenständer an Vorwendefahrzeugen zulässig sind.
Das entsprechende Papier dazu durfte er mir nicht aushändigen...Aber bin am Chef dran...Das der mir das mal für die Forumsdatenbank gibt :-)
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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon zweitakt » 7. Oktober 2021 17:30

der janne hat geschrieben:Altes Thema aber kommt immer wieder mal...war gerade bei der GTÜ zur Vollabnahme einer TS250/1....Da kamen wir ins reden und der Prüfer bestätigte mir das die DDR "Einfeder"- Seitenständer an Vorwendefahrzeugen zulässig sind.
Das entsprechende Papier dazu durfte er mir nicht aushändigen...Aber bin am Chef dran...Das der mir das mal für die Forumsdatenbank gibt :-)


Für aktuelle Neuzulassungen gilt:
Seitenständer mit 2 Federn, mit 1 Feder wenn der Federtyp mit 10.000 Bewegungszyklen geprüft wurde.
Meine Sommer-Diesel (EZ 2018) hat auch nur eine Feder. (Nach FZV zugelassen.)
Meine BMW R75/5 hat auch nur eine Feder. (Nach StVO zugelassen.)
Manchmal muß man die Herren vom TÜV davon abhalten die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs in Frage zu stellen. :wink:

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon P-J » 7. Oktober 2021 18:12

Hab mir nen Wolf gesucht, find nix Rechtsgültiges zum Seitenständer, weder ein Datum noch sonstwas. Ganz viel in Foren aber wirklich nix rechtsbindendes.

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon zweitakt » 7. Oktober 2021 19:09

P-J hat geschrieben:Hab mir nen Wolf gesucht, find nix Rechtsgültiges zum Seitenständer, weder ein Datum noch sonstwas. Ganz viel in Foren aber wirklich nix rechtsbindendes.


Da mußt Du in den Richtlinien des EU-Parlaments suchen. Nicht ganz einfach aber da gibt es explizit eine Richtlinie über Ständer.
Die gilt natürlich nur für Fahrzeuge welche nach EU-Recht zugelassen wurden.

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon Guesi » 8. Oktober 2021 05:17

Zitat aus Richtlinie 93/31/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen



3. BESONDERE VORSCHRIFTEN

3.1. Seitenständer

3.1.1. Der Seitenständer muß:

3.1.1.1. das Fahrzeug so abstützen können, daß die seitliche Standfestigkeit des Fahrzeugs sowohl auf einer horizontalen Aufstellfläche als auch auf geneigtem Untergrund sichergestellt ist, damit das Fahrzeug nicht zu leicht stärker geneigt (und somit nicht um den Auflagepunkt des Seitenständers gekippt) bzw. zu leicht in die Senkrechte zurück und darüber hinaus geneigt (und somit in Richtung der dem Seitenständer gegenüberliegenden Seite gekippt) werden kann;

3.1.1.2. das Fahrzeug so abstützen können, daß seine Standfestigkeit sichergestellt ist, wenn das Fahrzeug auf geneigtem Untergrund im Sinne des Punktes 6.2.2 abgestellt wird;

3.1.1.3. automatisch in die geschlossene bzw. Fahrtstellung nach hinten klappen können,

3.1.1.3.1. sobald das Fahrzeug in seine normale (senkrechte) Fahrtstellung gebracht wird oder

3.1.1.3.2. sobald das Fahrzeug vom Fahrer absichtlich nach vorne geschoben wird;

3.1.1.4. ungeachtet der Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 so ausgelegt und gebaut sein, daß er nicht automatisch einklappt, wenn sein Neigungswinkel unbeabsichtigt verändert wird (z. B. wenn das Fahrzeug durch einen Dritten leicht angestossen oder vom Luftzug eines vorbeifahrenden Fahrzeugs erfasst wird),

3.1.1.4.1. wenn er sich in ausgeklappter bzw. Parkstellung befindet,

3.1.1.4.2. wenn das Fahrzeug geneigt wird, damit das äussere Ende des Seitenständers den Boden berühren kann, und

3.1.1.4.3. wenn das Fahrzeug unbeaufsichtigt geparkt wird.

3.1.2. Die Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 gelten nicht für Fahrzeuge, die so ausgelegt sind, daß der Motor nicht gestartet werden kann, solange der Seitenständer ausgeklappt ist.








Zitat (RICHTLINIE 93/31/EWG DES RATES vom 14. Juni 1993 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen)


4.2. Jeder Ständer muß mit einem Rückhaltesystem ausgerüstet sein, das
ihn in eingeklappter bzw. Fahrstellung hält. Dieses System kann aus
folgenden Elementen bestehen:
— aus zwei unabhängigen Vorrichtungen, z. B. zwei einzelnen Federn
oder einer Feder und einer Rückhaltevorrichtung (z. B. ein Klemmhalter),
oder
— aus einer einzigen Vorrichtung, für die ein einwandfreies Funktionieren
über mindestens
— 10 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit
zwei Ständern
oder
— 15 000 normale Beanspruchungszyklen bei Fahrzeugen mit
einem Ständer
nachgewiesen werden muß.



Und ich kann mich noch an eine riesen Rückrufaktion z.B. von Honda Anfang der 80er erinnern, wo an ALLEN verkauften Hondas der Seitenständer ausgetauscht werden sollte.

Honda hatte damals Seitenständer verbaut, die unten einfach einen Gummiblock hatten. Die Theorie war daß in der Kurve zuerst der Gummiblock Kontakt mit der Straße bekommt und dann den Seitenständer nach hinten einklappt.
Hat wohl nicht so doll funktioniert....
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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon g-spann » 8. Oktober 2021 06:53

Guesi hat geschrieben:...
Und ich kann mich noch an eine riesen Rückrufaktion z.B. von Honda Anfang der 80er erinnern, wo an ALLEN verkauften Hondas der Seitenständer ausgetauscht werden sollte.

Honda hatte damals Seitenständer verbaut, die unten einfach einen Gummiblock hatten. Die Theorie war daß in der Kurve zuerst der Gummiblock Kontakt mit der Straße bekommt und dann den Seitenständer nach hinten einklappt.
Hat wohl nicht so doll funktioniert....

Jo, die Honda HAWK hatte sowas serienmäßig...ich musste auch zwei Minuten darüber nachdenken, was der Gummiblock unten an dem Seitenständer soll... :roll:
Gruß aus dem Niederbergischen,

Gerd

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Re: seitenständer vs. tüv

Beitragvon Ex-User MZ-Wilhelm » 8. Oktober 2021 07:22

Moin,

meine 77er Four müsste den Gummiklotz haben, hat sie aber nicht, der Seitenständer der /6 bleibt ausgeklappt wo er ist und die TS hat den Seitenständer am Hinterrad, allerdings fahre ich nie zum TÜV sondern zur Konkurrenz, die nörgelt auch nicht an dem fehlenden Halteriemen der Sitzbank herum.
Der TÜV hätte am liebsten ausklappbare Stützräder, denn so kann man beim Anhalten umfallen wenn man vergisst mindestens einen Fuß auf die Straße zu setzen.

Willy
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