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voodoomaster hat geschrieben:ich dachte nur, er ist original und genießt bestandsschutz.
voodoomaster hat geschrieben:reicht da auch die demontage des ständerrohres aus?
det hat geschrieben:Da ich keine Lust auf Diskussionen mit den TÜVlern habe, ersetze ich vor dem HU-Termin den Seitenständer immer durch die serienmäßige Distanzhülse.
samasaphan hat geschrieben:Habe eine Mail an die Dekra geschrieben:
"Ich fahre eine ETZ 250 Bj 1984, EZ in der DDR. Nun steht in 07/2007 mal wieder die HU an und möchte vorab folgende Frage geklärt haben: Die ETZ hat den serienmäßig verbauten einfedrigen Seitenständer und es gibt wohl Meinungsverschiedenheiten zur Anwendung der "Richtlinie 93/31/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen" . Meines Erachtens nach genießt dieser originale Seitenständer Bestandsschutz im Sinne des Einigungsvertrages für das Beitrittsgebiet. Zum Teil sehen das TÜV / DEkra-Prüfer genau so und aber leider auch zum Teil nicht. Wie ist die gültige Rechtslage? Danke & MfG "
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Die Antwort werde ich auch dann umgehend veröffentlichen - vorsichtshalber habe ich auch den TÜV ebenfalls angemailt.
Nachtrag: Auch das Bundesverkehrsministerium habe ich soeben "belästigt".
etz-250 hat geschrieben:samasaphan hat geschrieben:Habe eine Mail an die Dekra geschrieben:
"Ich fahre eine ETZ 250 Bj 1984, EZ in der DDR. Nun steht in 07/2007 mal wieder die HU an und möchte vorab folgende Frage geklärt haben: Die ETZ hat den serienmäßig verbauten einfedrigen Seitenständer und es gibt wohl Meinungsverschiedenheiten zur Anwendung der "Richtlinie 93/31/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen" . Meines Erachtens nach genießt dieser originale Seitenständer Bestandsschutz im Sinne des Einigungsvertrages für das Beitrittsgebiet. Zum Teil sehen das TÜV / DEkra-Prüfer genau so und aber leider auch zum Teil nicht. Wie ist die gültige Rechtslage? Danke & MfG "
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Die Antwort werde ich auch dann umgehend veröffentlichen - vorsichtshalber habe ich auch den TÜV ebenfalls angemailt.
Nachtrag: Auch das Bundesverkehrsministerium habe ich soeben "belästigt".
Böser Mensch ,belästigt einfach unser aller Ministerium....unglaublich
Pass nur auf,das es im Nachhinein nicht noch ne Rechnung nach §xyz giebt
fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.
IFA-Rider hat geschrieben:Na dann kann man sich ja die besste aussuchen und damit zum TÜV oder der Dekra gehn...
Stephan hat geschrieben:Um mal die Diskusion mit der zweiten Feder noch mal aufzugreifen. Wenn mein orig. DDR-Seitenständer ausgeklappt ist, dann ist dieser soweit ausgeklappt, dass die Feder schon voll gestreckt ist und keine Federwirkung mehr hat. Wie auch schon von einigen beschrieben.
Eine zweite Feder hat da m.M. nach keinen Sinn, denn diese wäre dann genau so gestreckt und würde die Federwirkung in dem Bereich der Ausklappung nicht unterstützen.
g-spann hat geschrieben:Deren Zweck ist einzig die Sicherheit vor dem Herunterfallen des Seitenständers während der Fahrt, wenn die eine Feder bricht...
Hermann hat geschrieben:Schalter dranmachen, ENDE! Mehr muß nicht sein! Kein Quatsch mit Federn oder sonstwas!
Und wer es ganz clever macht, bezieht den vorhandenen Leergangschalter mit ein. Ergebnis dann ala Kawasaki und KEIN Prüfer kann einen solchen Seitenständer verwehren!
Heidel hat geschrieben:In der nächstbesten schärferen Rechtskurve schepperte das mal unangenehm ...
Lorchen hat geschrieben:Heidel hat geschrieben:In der nächstbesten schärferen Rechtskurve schepperte das mal unangenehm ...
Die englische Ausführung.
ETZChris hat geschrieben:diese antwort vom TÜV ist doch wohl absolut schwachsinnig...es ist keine vorschrift enthalten, die das ganze stützt...weiterhin ein widerspruch ist doch die sache: entweder zweite feder oder schalter...was mache ich denn, wenn jetzt die eine feder bricht??? lege mich auf die fresse, weil der motor plötzlich ausgeht!!! soll ich mir demnächst noch eine zweite steckachse, ein zweites bremsgestänge, nen zweiten gas-kupplungs-bremszug montieren, etc. ?!? total bekloppt und ohne verstand die typen
Hr. Sander hat geschrieben:...Da für diese Fahrzeuge eine Nachrüstpflicht der zweiten Feder besteht können wir den von Ihnen gewünschten Bestandsschutz nicht bestätigen...
Heidel hat geschrieben:
Genau so ist es. Könnte man bestens mit der Leerlaufkontrolle verbinden...
Und wie oben schon erwähnt, spielende Kinder sind ein schlagkräftiges Argument, bei selbst zurückschnellenden Seitenständern.
Das gibt immer so hässliche Kratzer im Lack, wenn das Möp umfällt...
Ich hatte auch mal den Fall des aufgeklappten Seitenständers an meiner ES. Hatte mich verquatscht, saß schon auf dem Bock und fuhr dann einfach los.
In der nächstbesten schärferen Rechtskurve schepperte das mal unangenehm (fast wie ein platzender Reifen mit ca 60 km/h), ich blickte kurz nach hinten und der Seitenständer war eingeklappt.
Weiter ging die Fahrt. Aber ich hab das Einklappen seit dem nie wieder vergessen...
(Ach und fürn TÜV hatte ich den nie dran)
[jetzt eh nicht mehr, da ich einen anderen Bremstrommeldeckel (mit logischerweise Achse und Halteschraube) dran habe und die Kiste auf dem Hauptständer zeitgemäßer aussieht, bzw besser steht.]
ETZChris hat geschrieben:na dann diese mail ausdrucken und zur HU mitnehmen...
@samasaphan: würdest du diese mail fürs forum zur verfügung stellen, damit sie in die dokumenten-liste kann?!? dann bitte an andreas senden...so was sollte gleich zu finden sein...
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