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seitenständer vs. tüv

Verfasst:
19. April 2007 23:04
von voodoomaster
mal ne frage zum seitenständer bei ner 150er etz. muß der, beim tüv, von selbst in die ruheposition zurückfedern, wenn die etz in die senkrechte gebracht wird oder nicht. der original machts ja nicht, nur ein bekanter meinte er mußte den originalen aus diesem grund abbauen und gegen einen ersetzen welcher allein wieder zurückfedert. welche erfahrungen habt ihr damit gemacht, ich dachte nur, er ist original und genießt bestandsschutz.

Verfasst:
19. April 2007 23:10
von det
Da ich keine Lust auf Diskussionen mit den TÜVlern habe, ersetze ich vor dem HU-Termin den Seitenständer immer durch die serienmäßige Distanzhülse.

Verfasst:
19. April 2007 23:13
von voodoomaster
reicht da auch die demontage des ständerrohres aus?
Re: seitenständer vs. tüv

Verfasst:
19. April 2007 23:13
von Paule56
voodoomaster hat geschrieben:ich dachte nur, er ist original und genießt bestandsschutz.
Eigentlich: Ja!
Aber die Brüder haben einen weit gesteckten Ermessensspielraum .....
Dann sind sie auf dem Stand der alten Bundesländer geschult und eben da gab es diese Forderungen und genau darum haben die Export ETZetten schon am Hauptständer 2 Federn ......
deren "weitergehende" Funktion mir bisher verborgen blieb
Wenn der Graukittel motzt, setz statt dem Seitenständer das Distanzstück ein und bau danach retour

Verfasst:
19. April 2007 23:17
von DlD
Soweit mir bekannt ist, wird da wegen der Unfallgefahr verlangt, dass der Ständer entweder selbständig einklappt oder der Motor (nicht Leerlauf) ausgeht/bleibt, wenn der Ständer draußen ist.
Allerdings hab ich auch schon des öfteren an anderer Stelle gehört, dass Prüfer (nicht bei uns allerdings) das nicht die Bohne interessiert hat. Und dabei ging es um Hondas von Mitte der 80er, die weder Abschaltung noch selbständiges Einklappen gehabt haben sollen
Am Ende kannst du also Glück haben, aber ohne bist du auf der sicheren Seite.
Oder du machst es wie mein Vater, der hat sich die Abschaltung in seine Eigenbauzündung integriert

... jetzt freut er sich schon auf das Gesicht des Prüfers (der hat den Seitenständer als Steckenpferd) bei der nächsten HU.

Verfasst:
19. April 2007 23:21
von det
voodoomaster hat geschrieben:reicht da auch die demontage des ständerrohres aus?
Ich entnehme deiner Frage, dass du gerade kein Distanzstück zur Hand hast.
Sieht zwar ziemlich sch... aus, aber müsste eigentlich ausreichen, habe es aber noch nicht probiert.
Einfacher ist es auf jeden Fall, den komplett montierten Seitenständer auszubauen und gegen das Distanzstück zu tauschen, da die Rückmontage des Ständerrohrs schon mit Schraubstock etwas tricky ist, wenn die Feder noch gut ist. Wenn der Grundkörper des Ständers am Moped montiert ist, dann könnte es zum Kraftakt ausarten.

Verfasst:
19. April 2007 23:22
von voodoomaster
das mit dem schalter hab ich mir auch schon überlegt. bin eh gerade beim neuverkabeln nach ner totalzerlegung und lackierung. dürfte also kein prob sein das noch zu realisieren.
re det

Verfasst:
19. April 2007 23:28
von voodoomaster
das rohr läßt sich eigentlich recht gut wieder anbauen. hab zuerst die feder in beide teile eingehängt und dann das rohr seitlich eingeführt. mit nem bischen ziehen kein prob. selbst der neue lack auf dem ständer hat keine kratzer abbekommen.

Verfasst:
19. April 2007 23:49
von ETZploited
Hallo,
ganz kurz mein Senf:
Für die ETZ 150 gibt es den selbsteinklappenden und den nicht selbsteinklappenden Seitenständer.
M.W. nach greift bei ihr ein Bestandsschutz in Bezug auf den Seitenständer nicht, weil es ja schon zu DDR-Zeiten BEIDE Ausführungen dafür gab.
Maßgeblich ist wohl das Baujahr deines Fahrzeugs.
Bei mir (ETZ 250, Bj. '86) hieß es bei der HU ungefähr:
"Oh! Der klappt ja nicht von selbst ein! Na ja, ist ja erst ab Baujahr 198X Pflicht."
Das X ist mir entfallen. Aber das läßt sich doch leicht rausfinden...
Der Einfachheit halber: Ich wüßte auch nicht, warum die Demontage des Ständerrohrs nicht reichen sollte, wenn du kein Distanzstück hast...
Viele Grüße,
MZBerzerk

Verfasst:
20. April 2007 00:16
von bernie150
Der Seitenständer scheint ein beliebtes Thema bei den Prüfern zu sein.
O-Ton vor meiner Vollabnahme:
"Komm mir nicht mit einem originalen MZ-Seitenständer" (Ein sonst sehr liberaler Prüfer).
Also abbauen und man hat ein Punkt weniger, der irgendwelche Diskusionen auslösen könnte. Außerdem hält es die Gewinde gangbar.


Verfasst:
20. April 2007 06:12
von Sv-enB
Es reicht das Rohr abzubauen. Dann wird nicht gemeckert.
Allerdings habe ich es erst einmal gemacht, sonst lasse ich den Ständer immer dran, und mal stört es den Prüfer und mal nicht.

Verfasst:
20. April 2007 07:17
von Andreas
det hat geschrieben:Da ich keine Lust auf Diskussionen mit den TÜVlern habe, ersetze ich vor dem HU-Termin den Seitenständer immer durch die serienmäßige Distanzhülse.
Dito.
Zwar nicht bei einer ETZ sondern bei einer ETS.
Da gab es den Seitenständer als Original-Zubehörteil mit einer Feder.
Aber auch ich habe keine Lust auf Diskussionen bei denen ich vorab schon den kürzeren ziehe.

Verfasst:
20. April 2007 07:25
von ETZChris
och wie gut, dass ich diese probleme nicht habe...

ich fahre zweifedrig...bzw. stehe...

Verfasst:
20. April 2007 07:33
von Lorchen
Der DDR-Seitenständer mit zwei Federn ist wohl ziemlich selten - und begehrt. Ich hab so ein Ding mal für meine ETS 150 erstanden, seitdem nicht wieder. Alle anderen haben keinen Seitenständer.


Verfasst:
20. April 2007 07:35
von rmt
Mache es genauso (abbauen un danach wieder dran) - und ja: es ist unlogisch.
Einerseits Bestandsschutz, andererseits scheinen sich alle Prüfer (egal ob ost oder west, egal ob Dekra oder Tüv) darauf eingeschossen zu haben.
Bei meiner letzten HU im Oktober hab ich den netten dekraprüfer darauf hingewiesen und gesagt, daß ich das affig finde.
Wenn mans einmal einzuklappen vergißt, vergißt man es danach niemehr - außerdem sollte man die Gedanken zusammenhalten, wenn man fährt.
Da hat er mir zwar recht gegeben, ändert aber nix bei seinen Bestimmungen/Vorgaben.

Verfasst:
20. April 2007 08:56
von Ex User Hermann
Wir hatten das Thema vor einiger Zeit glaube ich schonmal.
Soweit mir bekannt ist gibt es keine Vorschrift die zwingend besagt, daß ein Seitenständer automatisch einklappen muß. Wohl aber (sinngemäß) "Ein Start des Motors bei ausgeklapptem Seitenständer nicht möglich ist".
Richtlinie 93/31/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen:
3. BESONDERE VORSCHRIFTEN
3.1. Seitenständer
3.1.1. Der Seitenständer muß:
3.1.1.1. das Fahrzeug so abstützen können, daß die seitliche Standfestigkeit des Fahrzeugs sowohl auf einer horizontalen Aufstellfläche als auch auf geneigtem Untergrund sichergestellt ist, damit das Fahrzeug nicht zu leicht stärker geneigt (und somit nicht um den Auflagepunkt des Seitenständers gekippt) bzw. zu leicht in die Senkrechte zurück und darüber hinaus geneigt (und somit in Richtung der dem Seitenständer gegenüberliegenden Seite gekippt) werden kann;
3.1.1.2. das Fahrzeug so abstützen können, daß seine Standfestigkeit sichergestellt ist, wenn das Fahrzeug auf geneigtem Untergrund im Sinne des Punktes 6.2.2 abgestellt wird;
3.1.1.3. automatisch in die geschlossene bzw. Fahrtstellung nach hinten klappen können,
3.1.1.3.1. sobald das Fahrzeug in seine normale (senkrechte) Fahrtstellung gebracht wird oder
3.1.1.3.2. sobald das Fahrzeug vom Fahrer absichtlich nach vorne geschoben wird;
3.1.1.4. ungeachtet der Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 so ausgelegt und gebaut sein, daß er nicht automatisch einklappt, wenn sein Neigungswinkel unbeabsichtigt verändert wird (z. B. wenn das Fahrzeug durch einen Dritten leicht angestossen oder vom Luftzug eines vorbeifahrenden Fahrzeugs erfasst wird),
3.1.1.4.1. wenn er sich in ausgeklappter bzw. Parkstellung befindet,
3.1.1.4.2. wenn das Fahrzeug geneigt wird, damit das äussere Ende des Seitenständers den Boden berühren kann, und
3.1.1.4.3. wenn das Fahrzeug unbeaufsichtigt geparkt wird.
3.1.2. Die Bestimmungen aus Punkt 3.1.1.3 gelten nicht für Fahrzeuge, die so ausgelegt sind, daß der Motor nicht gestartet werden kann, solange der Seitenständer ausgeklappt ist.
"3.1.2." dürfte wohl leicht zu realisieren sein.
Was "3.1.1.1.", "3.1.1.2" und "3.1.1.4." betrifft, so erfüllt zumindest die SilverStar diesen Punkt meiner Meinung nach NICHT! Deren Seitenständer ist das Gefährlichste, was ich in diesem Bereich bisher kennengelernt habe!
Ideallösung (wie ich meine) bei Kawasaki am Beispiel der GT 550/ GT 750: Man kann den Motor sogar bei ausgeklapptem Seitenständer starten. Legt man dann jedoch den Gang ein, geht er aus. So können selbst ohne Hauptständer dennoch Wartungsarbeiten etc. vorgenommen werden.

Verfasst:
20. April 2007 09:13
von Ex User Hermann
Nachtrag: In den 80ern hatte ich an meiner TS/1 den üblichen MZ-Seitenständer am Hinterrad.
Dieser betätigte im ausgeklappten Zustand einen von mir nachträglich angebauten (Bremslicht) Schalter.
Bei der HU sagte der TÜV-Mensch sofort: "Das geht so nicht, der klappt nicht selbst ein!"
Ich habe dann bei laufendem Motor den Seitenständer ausgeklappt, der Motor ging aus und der Herr vom TÜV war zufrieden, bestätigte sogar eine gewisse Gefährlichkeit selbsteinklappender Seitenständer (Stichwort "spielende Kinder").

Verfasst:
20. April 2007 14:06
von samasaphan
Habe eine Mail an die Dekra geschrieben:
"Ich fahre eine ETZ 250 Bj 1984, EZ in der DDR. Nun steht in 07/2007 mal wieder die HU an und möchte vorab folgende Frage geklärt haben: Die ETZ hat den serienmäßig verbauten einfedrigen Seitenständer und es gibt wohl Meinungsverschiedenheiten zur Anwendung der "Richtlinie 93/31/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen" . Meines Erachtens nach genießt dieser originale Seitenständer Bestandsschutz im Sinne des Einigungsvertrages für das Beitrittsgebiet. Zum Teil sehen das TÜV / DEkra-Prüfer genau so und aber leider auch zum Teil nicht. Wie ist die gültige Rechtslage? Danke & MfG "
--
Die Antwort werde ich auch dann umgehend veröffentlichen - vorsichtshalber habe ich auch den TÜV ebenfalls angemailt.
Nachtrag: Auch das Bundesverkehrsministerium habe ich soeben "belästigt".


Verfasst:
20. April 2007 16:18
von etz-250
samasaphan hat geschrieben:Habe eine Mail an die Dekra geschrieben:
"Ich fahre eine ETZ 250 Bj 1984, EZ in der DDR. Nun steht in 07/2007 mal wieder die HU an und möchte vorab folgende Frage geklärt haben: Die ETZ hat den serienmäßig verbauten einfedrigen Seitenständer und es gibt wohl Meinungsverschiedenheiten zur Anwendung der "Richtlinie 93/31/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen" . Meines Erachtens nach genießt dieser originale Seitenständer Bestandsschutz im Sinne des Einigungsvertrages für das Beitrittsgebiet. Zum Teil sehen das TÜV / DEkra-Prüfer genau so und aber leider auch zum Teil nicht. Wie ist die gültige Rechtslage? Danke & MfG "
--
Die Antwort werde ich auch dann umgehend veröffentlichen - vorsichtshalber habe ich auch den TÜV ebenfalls angemailt.

Nachtrag: Auch das Bundesverkehrsministerium habe ich soeben "belästigt".

Böser Mensch

,belästigt einfach unser aller Ministerium....unglaublich
Pass nur auf,das es im Nachhinein nicht noch ne Rechnung nach §xyz giebt


Verfasst:
20. April 2007 17:17
von samasaphan
etz-250 hat geschrieben:samasaphan hat geschrieben:Habe eine Mail an die Dekra geschrieben:
"Ich fahre eine ETZ 250 Bj 1984, EZ in der DDR. Nun steht in 07/2007 mal wieder die HU an und möchte vorab folgende Frage geklärt haben: Die ETZ hat den serienmäßig verbauten einfedrigen Seitenständer und es gibt wohl Meinungsverschiedenheiten zur Anwendung der "Richtlinie 93/31/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über den Ständer von zweirädrigen Kraftfahrzeugen" . Meines Erachtens nach genießt dieser originale Seitenständer Bestandsschutz im Sinne des Einigungsvertrages für das Beitrittsgebiet. Zum Teil sehen das TÜV / DEkra-Prüfer genau so und aber leider auch zum Teil nicht. Wie ist die gültige Rechtslage? Danke & MfG "
--
Die Antwort werde ich auch dann umgehend veröffentlichen - vorsichtshalber habe ich auch den TÜV ebenfalls angemailt.

Nachtrag: Auch das Bundesverkehrsministerium habe ich soeben "belästigt".

Böser Mensch

,belästigt einfach unser aller Ministerium....unglaublich
Pass nur auf,das es im Nachhinein nicht noch ne Rechnung nach §xyz giebt

---
Die Rechnung schicke ich dann einfach weiter - vielleicht an "etz-250"?


Verfasst:
20. April 2007 18:18
von Richy
Ich würde fast drauf wetten, daß du auf die drei Anfragen vier unterschiedliche Antworten bekommst.
MfG,
Richard

Verfasst:
20. April 2007 18:35
von IFA-Rider
Na dann kann man sich ja die besste aussuchen und damit zum TÜV oder der Dekra gehn...

Verfasst:
20. April 2007 18:48
von Nordlicht
IFA-Rider hat geschrieben:Na dann kann man sich ja die besste aussuchen und damit zum TÜV oder der Dekra gehn...
Nee, bei mir würden 2 Dinge in Betracht kommen(eigene Sicherheit)
- selbsteinklappbar 2 Federn
-Schalter der ein Anfahren mir ausgeklappten Ständer verhindert

Verfasst:
20. April 2007 19:32
von Stephan
Um mal die Diskusion mit der zweiten Feder noch mal aufzugreifen. Wenn mein orig. DDR-Seitenständer ausgeklappt ist, dann ist dieser soweit ausgeklappt, dass die Feder schon voll gestreckt ist und keine Federwirkung mehr hat. Wie auch schon von einigen beschrieben.
Eine zweite Feder hat da m.M. nach keinen Sinn, denn diese wäre dann genau so gestreckt und würde die Federwirkung in dem Bereich der Ausklappung nicht unterstützen.
Mein Seitenständer wurde bei der Vollabnahme der Dekra nicht bemängelt.
Und ich hatte ihn schon mal vergessen einzuklappen, da der Koffer dran war. Außer dass es mörderisch gerumpelt hat und man es sofort gemerkt hat, dass da was bremst, war da nix.
Bitte nicht falsch verstehen, bei hohen Geschwindigkeiten sieht das anders aus!
Also, Tüver fragen, bzw Vorsorge treffen, ich stütze mich auf den Bestandsschutz.

Verfasst:
20. April 2007 21:32
von g-spann
Stephan hat geschrieben:Um mal die Diskusion mit der zweiten Feder noch mal aufzugreifen. Wenn mein orig. DDR-Seitenständer ausgeklappt ist, dann ist dieser soweit ausgeklappt, dass die Feder schon voll gestreckt ist und keine Federwirkung mehr hat. Wie auch schon von einigen beschrieben.
Eine zweite Feder hat da m.M. nach keinen Sinn, denn diese wäre dann genau so gestreckt und würde die Federwirkung in dem Bereich der Ausklappung nicht unterstützen.
Das soll nach Aussage des TÜV auch nicht der Sinn der zweiten Feder sein...
Deren Zweck ist einzig die Sicherheit vor dem Herunterfallen des Seitenständers während der Fahrt,
wenn die eine Feder bricht...
Mein Einwand, dass eine Feder, wenn, dann unter Last (gespannt) bricht, war dem Prüfer bekannt,
aber er mache die Vorschriften nicht...
(war glücklicherweise eine Krankheitsvertretung, mit dem Prüfstellenleiter hab ich keine solchen Diskussionen...)

Verfasst:
20. April 2007 21:44
von det
g-spann hat geschrieben:Deren Zweck ist einzig die Sicherheit vor dem Herunterfallen des Seitenständers während der Fahrt, wenn die eine Feder bricht...
Kennt hier jemand jemanden, dem während der Fahrt die Seitenständerfeder gebrochen ist?
Ich denke, dass so eine Feder höchstens dann bricht, wenn man den Ständer ausklappt, da sie dann am weitesten gespreizt wird.

Verfasst:
20. April 2007 22:06
von Ex User Hermann
Schalter dranmachen, ENDE! Mehr muß nicht sein! Kein Quatsch mit Federn oder sonstwas!
Und wer es ganz clever macht, bezieht den vorhandenen Leergangschalter mit ein. Ergebnis dann ala Kawasaki und KEIN Prüfer kann einen solchen Seitenständer verwehren!

Verfasst:
20. April 2007 22:30
von KETEK
Also ich hab den von Ost2Rad mit 1 Feder dran, der TÜV Mensch hat nix zu gesagt und daher auch keine Probleme damit gehabt


Verfasst:
20. April 2007 22:50
von Ex User Hermann
Und ich bau jetzt 3 Federn ein! So!!


Verfasst:
20. April 2007 23:08
von KETEK
Schick mir dann bitte ein Bild davon!


Verfasst:
20. April 2007 23:44
von Ex User Hermann
Nee, DU bekommst eins mit 4 Federn! (Muß nur vorher noch den richtigen Vogel finden)


Verfasst:
21. April 2007 08:50
von TeEs
Eigentlich ist zur technischen Ausführung schon fast alles geschrieben. Wer seine Sicherheit wirklich einer technischen Einrichtung (am Mopped) anvertrauen will, kommt zwangsläufig bei der elektrischen Variante an, wie von Hermann erklärt. Ob mit oder ohne Leerlaufschalter ist Geschmacksache (meine ist mit

).
Zu der TÜV-Noterklärung mit der brechenden Feder hätte ich noch 2 Bemerkungen aus rein theoretischer, maschinenbaulicher Sicht:
1. Zugfedern brechen grundsätzlich am Fusspunkt der am Ende aufgestellten Öse. Das liegt einfach daran, dass das Abbiegen um 90° bei der Fertigung eine Verfestigung des Materials an der Stelle der größten Verformung erfährt. Das geht mit einer Verringerung der Dauerfestigkeit an dieser Stelle einher.
Die Wahrscheinlichkeit des Brechens ist selbstverständlich bei gespannter Feder=größerer Beanspruchung wahrscheinlicher, aber
nicht sicher.
2. Die Aussage für TÜV-Konformität mit einer oder zwei Federn ist insofern Nonsens, da eigentlich gemeint ist: selbsteinklappend oder nicht. Zum Selbsteinklappen ist i.A. eine zweite Feder notwendig, die aber von Ihrer Kraftrichtung so angelenkt sein muss, dass sie den Ständer auch selbst einklappt. Bei manchen ist das trotz zwei Federn nicht der Fall und die sind dann eigentlich auch nicht TÜV-konform. (Klugscheißermodus-off)

So ein Roman solltes eigentlich nicht werden.
Antwort vom TÜV Rheinland

Verfasst:
25. April 2007 15:31
von samasaphan
Sehr geehrter Herr xxx,
auch in der BRD sind in diesen Zeiten Motorradständer mit einer Feder gebaut worden. Da für diese Fahrzeuge eine Nachrüstpflicht der zweiten Feder besteht können wir den von Ihnen gewünschten Bestandsschutz nicht bestätigen. Diese Regelung wurde nicht willkürlich auferlegt, sondern bei Bruch der Feder kann es zu folgenschweren Unfällen kommen. Deshalb ist eine doppelte Sicherung sinnvoll und vorgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Sander
Competence Center
hans-ulrich.sander@de.tuv.com
Tel.: 0221/806-3966
Fax: 0221/806-3924
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
TÜV Rheinland Group
Am Grauen Stein
D-51105 Köln
http://www.tuv.com
Geschäftsführung
Dr.-Ing. Jürgen Brauckmann
(Vorsitzender der Geschäftsführung)
Dr.-Ing. Manfred Doerges
Köln HRB 27124

Verfasst:
25. April 2007 16:07
von Ex User Hermann
Entfällt aber doch bei "Bruch" der Feder, wenn man einen Schalter hat. Völlig realitätsferne Bestimmungen.
Ich habe schon einige gebrochene Schaltfedern gesehen, immer an der Stelle, wo sie über ein scharkantiges Teil bei der Herstellung abgewinkelt wurden. Aber NOCH NIE SEIT ICH MOTORRAD FAHRE eine gebrochene Seitenständerfeder!

Verfasst:
25. April 2007 16:15
von Heidel
Hermann hat geschrieben:Schalter dranmachen, ENDE! Mehr muß nicht sein! Kein Quatsch mit Federn oder sonstwas!
Und wer es ganz clever macht, bezieht den vorhandenen Leergangschalter mit ein. Ergebnis dann ala Kawasaki und KEIN Prüfer kann einen solchen Seitenständer verwehren!
Genau so ist es. Könnte man bestens mit der Leerlaufkontrolle verbinden...
Und wie oben schon erwähnt, spielende Kinder sind ein schlagkräftiges Argument, bei selbst zurückschnellenden Seitenständern.
Das gibt immer so hässliche Kratzer im Lack, wenn das Möp umfällt...
Ich hatte auch mal den Fall des aufgeklappten Seitenständers an meiner ES. Hatte mich verquatscht, saß schon auf dem Bock und fuhr dann einfach los.
In der nächstbesten schärferen Rechtskurve schepperte das mal unangenehm (fast wie ein platzender Reifen mit ca 60 km/h), ich blickte kurz nach hinten und der Seitenständer war eingeklappt.
Weiter ging die Fahrt. Aber ich hab das Einklappen seit dem nie wieder vergessen...
(Ach und fürn TÜV hatte ich den nie dran)
[jetzt eh nicht mehr, da ich einen anderen Bremstrommeldeckel (mit logischerweise Achse und Halteschraube) dran habe und die Kiste auf dem Hauptständer zeitgemäßer aussieht, bzw besser steht.]


Verfasst:
25. April 2007 16:18
von Lorchen
Heidel hat geschrieben:In der nächstbesten schärferen Rechtskurve schepperte das mal unangenehm ...
Die englische Ausführung.


Verfasst:
25. April 2007 16:22
von Heidel
Lorchen hat geschrieben:Heidel hat geschrieben:In der nächstbesten schärferen Rechtskurve schepperte das mal unangenehm ...
Die englische Ausführung.


Ich meine natürlich das andere Rechts gegenüber dem Kettenkasten...
Das kommt davon, wenn einen die Frau von der Seite zuquatscht mit anderen Dingen...
Aber man(n) soll ja nicht die Fehler bei anderen suchen


Verfasst:
26. April 2007 06:29
von Lorchen
Ich mußte da nur wieder an das seitenverkehrte Bild einer ES in einem bekannten Buch eines bekannten Autors denken.


Verfasst:
26. April 2007 07:27
von ETZChris
diese antwort vom TÜV ist doch wohl absolut schwachsinnig...es ist keine vorschrift enthalten, die das ganze stützt...weiterhin ein widerspruch ist doch die sache: entweder zweite feder oder schalter...was mache ich denn, wenn jetzt die eine feder bricht??? lege mich auf die fresse, weil der motor plötzlich ausgeht!!! soll ich mir demnächst noch eine zweite steckachse, ein zweites bremsgestänge, nen zweiten gas-kupplungs-bremszug montieren, etc. ?!? total bekloppt und ohne verstand die typen


Verfasst:
26. April 2007 07:43
von Alex
Wie wäre es mit einer Gegenfrage an den TÜV, wo man diese Umstände anspricht?


Verfasst:
26. April 2007 08:11
von rmt
ETZChris hat geschrieben:diese antwort vom TÜV ist doch wohl absolut schwachsinnig...es ist keine vorschrift enthalten, die das ganze stützt...weiterhin ein widerspruch ist doch die sache: entweder zweite feder oder schalter...was mache ich denn, wenn jetzt die eine feder bricht??? lege mich auf die fresse, weil der motor plötzlich ausgeht!!! soll ich mir demnächst noch eine zweite steckachse, ein zweites bremsgestänge, nen zweiten gas-kupplungs-bremszug montieren, etc. ?!? total bekloppt und ohne verstand die typen

Stößt wohl bei allen auf Unverständnis (samasphan). Zumal die Unfallzahlen aufgrund von nicht selbst einklappbaren Seitenständern beängstigend sind. Die stellen sogar jene Unfälle in den Schatten, die durch ZUSCHNELLFAHREN verursacht werden. Beides liegt übrigens am Fahrer ^^.
Ich denke fragen kann man ja (Alex), aber die Antworten werden sich weniger an den Richtlinien (Hermann) orientieren, sondern man wird sich rausreden und es einfach nicht abnehmen - basta. Womit wir wieder bei der Allmacht Tüv wären.
Wenn man es hierzulande mit zuviel Borniertheit zu tun hat, sollte man Umgehungstaktiken anwenden ^^.
Re: Antwort vom TÜV Rheinland

Verfasst:
26. April 2007 12:31
von ETZploited
Hr. Sander hat geschrieben:...Da für diese Fahrzeuge eine Nachrüstpflicht der zweiten Feder besteht können wir den von Ihnen gewünschten Bestandsschutz nicht bestätigen...
Ich ziehe es an dieser Stelle vor, die Antwort von Herrn Sander aus dem "Competence Center" (<- netter Witz) als völlig gegenstandslos zu betrachten.
Der Sinngehalt der Richtlinien sei mal dahin gestellt.
Bestandsschutz bedeutet m.W.n. keine Nachrüstpflicht. Und über Bestandschutz hat der TÜV nicht zu entscheiden, er hat sich danach zu richten, wenn den ein KFZ/eine Baugruppe an einem KFZ genießt.
Oder etwa nicht...?
Die zweite Feder zur Sicherung der ersten ist mir sowieso absolut neu.
Bisher kannte ich nur die Problematik selbsteinklappender vs. nicht selbsteinklappender Seitenständer (bzw. "Killschalter" bei ausgeklappten Seitenständer).
Da frage ich mich doch, wie ich die ganzen Jahre bei der HU meine Plakette bekommen konnte!
Kurzum: Das alles glaube ich erst, wenn ich's mit eigenen Augen gesehen habe.
Soweit meine völlig unmaßgebliche Meinung dazu.
Zum Glück ist man ja nicht auf die HU beim TÜV oder der DEKRA angewiesen.
Sondern kann einen selbstständigen Prüfingenieur bestellen.
(Oder den Seitenständer für die HU abmachen.)
Viele Grüße,
MZBerzerk

Verfasst:
10. Mai 2007 22:31
von letti
Hallo, meine ETZ 250 BJ.85 hatte 2002 ne Vollabnahme, 2004 Tüv und 2006 Tüv ..... da hat noch nie einer den Ständer bemängelt

hm.... vielleicht ist hier im Eichsfeld auch gesetzlose Zone


Verfasst:
11. Mai 2007 08:31
von Ex-User Lemmy
Heidel hat geschrieben:Genau so ist es. Könnte man bestens mit der Leerlaufkontrolle verbinden...
Und wie oben schon erwähnt, spielende Kinder sind ein schlagkräftiges Argument, bei selbst zurückschnellenden Seitenständern.
Das gibt immer so hässliche Kratzer im Lack, wenn das Möp umfällt...
Ich hatte auch mal den Fall des aufgeklappten Seitenständers an meiner ES. Hatte mich verquatscht, saß schon auf dem Bock und fuhr dann einfach los.
In der nächstbesten schärferen Rechtskurve schepperte das mal unangenehm (fast wie ein platzender Reifen mit ca 60 km/h), ich blickte kurz nach hinten und der Seitenständer war eingeklappt.
Weiter ging die Fahrt. Aber ich hab das Einklappen seit dem nie wieder vergessen...
(Ach und fürn TÜV hatte ich den nie dran)
[jetzt eh nicht mehr, da ich einen anderen Bremstrommeldeckel (mit logischerweise Achse und Halteschraube) dran habe und die Kiste auf dem Hauptständer zeitgemäßer aussieht, bzw besser steht.]

Mir ist das auch schonmal passiert! Ich hab den Ständer vergessen und bei mir hats nich einfach nur so gescheppert! Das Hinterrad meiner Emme wurde ein Stück versetzt als ich durch ne LINKSKurve gefahren bin! (hab die Deutsche Version nich die Britische

)
Aber ich denk, wenn man aufmerksam aufsteigt, dann denkt man dran!
Ich werds beim nächsten Mal TÜFF im Juli auch einfach mit Ständer probieren...mal sehn was der Magger sacht

Und wenn er rummault, dann bau ich ihn eben schnell ab und die Hülse dazwischen

Antwort des Bundesverkehrsministeriums

Verfasst:
14. Mai 2007 16:34
von samasaphan
Seitenständer
Ihre Anfrage vom 20.04.2007
S 33/7342.4
Bonn, 11.05.2007
Sehr geehrter Herr xxx,
für Ihr Schreiben danke ich Ihnen und teile hierzu Folgendes mit:
§ 61 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt für zweirädrige Kraftfahrzeuge einen Ständer vor, der der Richtlinie 93/31/EWG entsprechen muss. Diese Vorschrift wurde mit der 31. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften am 23.03.2000 in die StVZO eingefügt. Gleichzeitig war hiermit eine Übergangsvorschrift verknüpft, die die Anwendung ab dem 17.06.2003 verbindlich für alle neu in den Verkehr kommenden zweirädrigen Krafträder verlangt.
Über die Ausrüstung von Krafträdern mit Ständer gab es bis zu diesem Zeitpunkt keine Vorschrift. Eine Nachrüstung ist nicht vorgesehen ? Ihre ETZ aus dem Jahr 1984 ist daher nicht betroffen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Roland Steinbach
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hausanschrift Robert-Schuman-Platz 1, 53175 Bonn
postanschrift Postfach 20 01 00, 53170 Bonn
tel 0228 300-5333
fax 0228 300-1470
Bearbeitet von Roland Steinbach
Referat S 33
e-mail
ref-s33@bmvbs.bund.de
INTERNET
www.bmvbs.de

Verfasst:
14. Mai 2007 16:47
von Emmebauer
Heißt also das wir alle unsere Ständer dran lassen können.
Gruß Chris

Verfasst:
14. Mai 2007 16:50
von Sven Witzel
Genau das heißt es !

Verfasst:
14. Mai 2007 18:48
von KETEK
Hermann ich warte immernoch auf den Ständer mit den 4 Federn..


Verfasst:
14. Mai 2007 19:11
von ETZChris
na dann diese mail ausdrucken und zur HU mitnehmen...
@samasaphan: würdest du diese mail fürs forum zur verfügung stellen, damit sie in die dokumenten-liste kann?!? dann bitte an andreas senden...so was sollte gleich zu finden sein...

Verfasst:
14. Mai 2007 19:17
von samasaphan
ETZChris hat geschrieben:na dann diese mail ausdrucken und zur HU mitnehmen...
@samasaphan: würdest du diese mail fürs forum zur verfügung stellen, damit sie in die dokumenten-liste kann?!? dann bitte an andreas senden...so was sollte gleich zu finden sein...
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Zwei SCHLAUE - ein Gedanke! Ist schon erledigt-wann Andreas den "Rest" erledigt, entzieht sich meinem Einflussbereich.
Vielleicht legt er dann noch nen Link hierein - dann ist das Thema wohl erledigt?
Außer der seitenständer mit den 4 Federn?
