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Sattelträger ts 150

Verfasst:
28. Februar 2016 10:18
von Daniel1
Hallo Gemeinde. Ich würde gern wissen ob es eine sonderregelung gibt bzgl. des sattelträgers. Ich würde gern umbauen auf 1 Sitzer und den Sattelträger umarbeiten. Gibt es etwas in der Art, das ich dem TÜV Menschen etwas vorlegen kann. Oder ist dies ausgeschlossen?
Re: Sattelträger ts 150

Verfasst:
28. Februar 2016 10:35
von Sven Witzel
Was offizielles ist mir in der Richtung nicht bekannt. Ich gehe auch mal davon aus, dass du da nichts finden wirst, da an dem Sattelträger ja auch die obere Aufnahme der hinteren Federbeine sitzt.
Der Umbau auf einen Einsitzer klappt aber auch mit dem originalen Sattelträger - siehe zum Beispiel hier:
viewtopic.php?f=3&t=65024
Re: Sattelträger ts 150

Verfasst:
28. Februar 2016 10:56
von Daniel1
Das dachte ich mir schon. Ich würde diesen aber gern umarbeiten bzw. Minimieren. Habe schon viele im netz gesehen... zb. Caferacer umbau... also kann ich es nur wagen.
Re: Sattelträger ts 150

Verfasst:
28. Februar 2016 11:22
von MZ150
Ich wäre da sehr vorsichtig, da der Sattelträger in Einheit mit dem Rahmen zu den tragenden bauteilen gehört.
Re: Sattelträger ts 150

Verfasst:
28. Februar 2016 12:55
von motorradfahrerwill
Tip: mal vorher mit dem TÜV-Menschen reden über das was Du vorhast.
Der kann Dir eventuell auch sagen was machbar ist und was nicht.