Sandmann hat geschrieben:
Ja jetzt wäre noch interessant ob der Händler oder Hersteller haftbar gemacht werden konnte? Wenn es bleibende Schäden sind wollen die Versicherungen doch alles immer genau wissen.
Grundsätzlich "ja"
Das gleiche gilt auch für Bremsankerplatten etc.
Leider wird das oft auf den Kunden abgewälzt, was der Händler aber vor Gericht nicht durchbringt. Selbst wenn überall steht "NACHBAU" und selbst, wenn du dafür unterschreiben würdest.
Der Grund: Der Händler / die Werkstatt ist vom Fach, der Kunde kann das gar nicht beurteilen.
Ich kenne einen Fall, wo ein Kunde mit seinem Auto in die Werkstatt gekommen ist und an seinem Auto erhebliche Mängel festgestellt wurden. Der Kunde wollte es aus Kostengründen nicht reparieren lassen und hat unterschrieben, daß ihm die Mängel bekannt sind und er das Auto wieder mitgenommen hat.
Es gab einen schweren Unfall, der auf die Mängel zurückgeführt werden konnte. Vor Gericht wurde dann entschieden, daß die Unterschrift nicht gültig ist, weil der Kunde nicht die Kompetenz hätte die Mängel objektiv einzuschätzen. Die Fachwerkstatt hat dies aber.
Seit dem werden in der Werkstatt den Kunden in solchen Fällen aus Kulanz sogar kostenlose Leihwagen angeboten (um den Kunden zu halten).
Das ist auch der Grund, warum ich vom Kauf sicherheitsrelevanter Nachbauteile ohne ABE/Gutachten absehe (Achsaufnahmen, Bremsankerplatten, Bremsbacken etc .. ). Wenn der Händler mir kein Gutachten zeigen kann, dann Finger weg. Da ist mir auch egal, ob ich 50+ € für einen Satz Backen vom Fachhändler bezahle...
Wenn man den Crash überlebt, könnte man aber mit guten Chancen klagen...
BK350 (10/1956) - ES250 (06/1961) - ETS250 (??/197?) - TS150 (irgendwann/1984) - Skoda Octativa Kombi 1.9Tdi 81kW @ 500Tkm (09/2001) - Pfährt: Moto Guzzi V35 II (11/81) Umbau auf 650ccm und 50PS - Silverstar Classic (03/1994)