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Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 19:09
von r4v3n
Hallo,
folgendes Problem: Zu Ostern nahm mir ein Linksabbieger die Vorfahrt und ich versenkte mein neues Gespann in dessen Motorhaube.
Ich habe mittlerweile alles wieder zusammen und es ging um die Umtragung des Rahmens. Diesen musste ich gegen einen anderen tauschen, da dieser sich gut verformte. Nun die Frage: Ist der alte Rahmen richtbar, sodass man sich diesen nach Reparatur wieder auf Halde legen kann? Die Zulassungsstelle verlangt von mir, dass ich den Steuerkopf ausflexe und diesen samt FIN dort vorlege. Gibt es da noch andere Möglichkeiten?

Hier nun das Bild vom Bananenrahmen:

Forum.JPG


Grüße
Benjamin

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 19:17
von Marco
Möglich ist alles. Die Frage ist nur, ob man dann noch mit gutem Gewissen fahren kann...

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 19:18
von P-J
Marco hat geschrieben:mit gutem Gewissen fahren kann...


Oder will. :!:

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 19:24
von Guesi
Da bei der TS die Anschlüsse alle geschraubt sind, würde ich mir einen normalen Solorahmen besorgen. Die sind noch einigermaßen gut zu bekommen.
Das ist sicherer als so einen Rahmen auszurichten.

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 19:28
von Pedant
r4v3n hat geschrieben:Hallo,Die Zulassungsstelle verlangt von mir, dass ich den Steuerkopf ausflexe und diesen samt FIN dort vorlege.


was wollen Die denn ? Das geht die Zulassungsstelle einen Scheiss an was Du mit deinem kaputten Rahmen machst !

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 19:31
von r4v3n
Hallo,
ja, so richtig wohl ist mir dabei auch nicht. Ich hatte jetzt nur Bedenken, den Rahmen in den Schrott zu hauen, ohne hier mal nachzufragen. Ein neuer ist auch schon eingebaut. Gut, dann werde ich den alten wohl morgen mal köpfen gehen.

Was die Zulassungsstelle da will, naja... reden wir nicht drüber, ich hatte heute schon Betriebstemperatur.

Grüße
Benjamin

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 19:32
von daniman
Pedant hat geschrieben:
r4v3n hat geschrieben:Hallo,Die Zulassungsstelle verlangt von mir, dass ich den Steuerkopf ausflexe und diesen samt FIN dort vorlege.


was wollen Die denn ? Das geht die Zulassungsstelle einen Scheiss an was Du mit deinem kaputten Rahmen machst !

Na so einfach isses nicht. Dadurch soll vermieden werden, daß 2 Motorräder mit der gleichen Nummer rumfahren. Illegale Form des Wechselkennzeichens sozusagen.

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 20:24
von Stephan
Warum lässt du nicht die Nummer von der DEKRA in den neuen Rahmen umschlagen? Dabei bestätigt der Prüfer, dass der Rahmen defekt ist und kreuzt die alte Nummer. Dann muss auch nichts geflext werden.

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 20:26
von ea2873
r4v3n hat geschrieben:
Was die Zulassungsstelle da will, naja... reden wir nicht drüber, ich hatte heute schon Betriebstemperatur.


nicht aufregen, das ist völlig ok. Die Nummer am alten rahmen X-en ginge sicherlich auch, es geht nur darum zu verhindern, daß 2 Maschinen mit der gleichen Nummer unterwegs sind.

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 20:30
von r4v3n
Hallo,
es sind 2 Rahmen und 2 Nummern. Es bekommt kein Rahmen 2 Nummern. Ich wollte mir nur die Option offen halten den Rahmen zu richten.

Grüße
Benjamin

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 20:35
von Maik80
Dann hast Du nicht den Rahmen getauscht, sondern willst auf den gerade Rahmen die Eintragungen des Unfallers übernehmen, Weil das Gespann um diesen Rahmen neu drumrum gebaut wurde. :gruebel:

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 20:39
von Stephan
r4v3n hat geschrieben:Hallo,
es sind 2 Rahmen und 2 Nummern. Es bekommt kein Rahmen 2 Nummern. ...

Grüße
Benjamin


Das ist schon klar, deswegen das Kreuzen der alten Nummer. :wink:

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 20:47
von r4v3n
Stephan hat geschrieben:
r4v3n hat geschrieben:Hallo,
es sind 2 Rahmen und 2 Nummern. Es bekommt kein Rahmen 2 Nummern. ...

Grüße
Benjamin


Das ist schon klar, deswegen das Kreuzen der alten Nummer. :wink:


Ja macht Sinn.

Maik80 hat geschrieben:Dann hast Du nicht den Rahmen getauscht, sondern willst auf den gerade Rahmen die Eintragungen des Unfallers übernehmen, Weil das Gespann um diesen Rahmen neu drumrum gebaut wurde. :gruebel:


Nein, neuer Rahmen, neue Nummer.

Grüße

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 21:05
von mzfreak0796
Hallo,
grundsätzlich kann der Rahmen gerichtet werden. Die Kernfrage ist lediglich ob Dir das dann nachher noch ein Prüfer abnimmt.
Im Regelfall wird auf eine fachgerechte Reperatur durch einen zugelassenen Fachbetrieb bestanden. Bricht nämlich ein reparierter Rahmen im Betrieb, dann gibts wirklich Ärger. Und billig ist so eine Reperatur nicht gerade! Ob sich dann das für einen TS-Rahmen rentiert?
Grüsse
Helmut

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 21:43
von Feuereisen
Was bitteschön soll an einem gerichteten Rahmen abgenommen werden ? Und wie soll ein Prüfer der die Maschine prüft überhaupt wissen das der Rahmen gerichtet wurde ? Der überprüft doch nur ob die Maschine in der Spur läuft, was bei einem fachmännisch gerichteten Rahmen schon sein sollte. Unverständlich ist auch diese ewige Bedenkenträgerei was das Rahmenrichten angeht... Das wurde schon immer gemacht wenn es möglich war... wer weiß wie viele von Euch mit einem zu DDR Zeiten gerichteten Rahmen unterwegs sind... das hat nämlich niemand irgendwo vermerkt... :wink:

Wenn Dein neuer Rahmen mit der ihm eigenen Nummer eingetragen wird, dann verstehe ich nicht warum die ZulSt. den alten Steuerkopf haben will. Dessen Fgst. Nr wird doch dann aus dem Brief gestrichen.

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 21:53
von kutt
r4v3n hat geschrieben:Hier nun das Bild vom Bananenrahmen:



Ui .. der ist aber krumm.


Richtbar - ja

Ich würde das Teil aber nach dem Richten recht genau untersuchen. Naja - ich arbeite in der ZFP und hätte die Mittel. Aber dazu msste der Lack ein verschiedenen Stelle entfernt werden - aber nicht mit Strahlen - chemisch, um keine Risse zu füllen

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 21:55
von Andreas
Ich vermute, die wollen sowas wie einen Entsorgungsnachweis. Wenn die alte, krumme FIN gestrichen wird, gilt das KFZ bzw. die FIN vielleicht als Schrott bzw. endgültig ausser Betrieb gesetzt und wird womöglich aus dem zentralen Register gelöscht.
Autoverwertungen haben dafür eine Lizenz, Privatpersonen nicht. Als Nachweis der Verschrottung - abgetrennter Steuerkopf.
Ist aber nur eine Vermutung ....

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 22:16
von Egon Damm
vor einigen Jahren hatte meine Liebste einen Unfall mit dem Ergebnis: das Fahrzeug
hat einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitten. Die Versicherung zahlte den Schaden
abzüglich den ermittelten Restwert. Diesen wollte ich denen nicht schenken. Das Fahrzeug
wurde abgemeldet und endgültig aus dem Verkehr gezogen. Die Zulassungsstelle bestätigte
das die Fahrgestellnummer am Steuerkopf unwiederbringlich entfernt wurde. Mit dieser
Bescheinigung zahlte die Versicherung den Restwert aus. Der KFZ-Brief wurde entwertet.
Alle 4 Ecken sind abgeschnitten und große rote Stempel ( Ungültig ) auf jeder Seite.

Zudem möchte ich NICHT mit einem gerichteten Rahmen durch die Gegend fahren. Gleich
welche Verfahren bei dem Richtarbeiten angewendet werden. Das Metallgefüge verändert
sich. Ob es danach den Ansprüchen in Sachen Festigkeit noch gerecht wird vermag keiner
mit Sicherheit und reinem Gewissen unterschreiben.

Alle Fahrzeuge welche zugelassen sind, sind beim KBA regestriert. Daher hat jedes Fahrzeug
eine eigene FIN. Wird dieses endgültig aus dem Verkehr gezogen, wird die FIN als gelöscht
regestriert. Taucht solch eine Fin wieder auf, läuten die Alarmglocken.

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 22:26
von Feuereisen
Egon, dann stell mal schnell alle Mopeds in die Ecke welche vom Werk aus gebogene Rahmenrohre haben... denn auch da wurde ja beim biegen das Materialgefüge "verändert"... :wink:

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 22:37
von muenstermann
es ist bekannt, daß es diverse nummerngleiche MZ-Rahmen gibt, man muß nur suchen.
Dieser Helfer hilft beim Suchen!

:schaf: :schaf: :schaf: :schaf: :schaf: :schaf: :schaf: :schaf:

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 21. Juni 2016 22:44
von Egon Damm
nö, mache ich nicht. Ich habe gesehen wie Rahmenteile produziert werden und
jedes Teil geprüft wurde. Ich habe auch die großen Schrottkontainer gesehen, wo
die Teile reingekippt wurden, welche bei der Prüfung durchgefallen sind.

OK. so war es im Westen, was im Osten passiert ist, kann ich als Wessi nicht beurteilen.

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 22. Juni 2016 08:12
von Maddin1
ganz einfach, rahmenteile auf vorrichtung gebogen, geschweißt und dann wurde jeder Rahmen bis zur einführung der ETZ baureihe kalt gerichtet um den Schweißverzug raus zu bekommen. Erst bei einführung der ETZ waren dan so gute aufspannvorrichtungen und Schweißroboter da das die Rahmen nicht gerichted werden mußten.

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 22. Juni 2016 09:57
von ETZ-Thomas
Guten Tag,
der Rahmen ist für den Schrott.
Es gibt genügend Rahmen auf dem Markt(neu und gebraucht) die eine schnelle Reparatur möglich macht.
Die Rahmen für die TS 250/1 sind für Solo und Gespann einsetzbar(das ist der Vorteil).
Die neue Rahmennummer in die Fahrzeugpapiere einzutragen ist etwas zeitaufwändig.

MfG Thomas

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 22. Juni 2016 10:01
von Der Bruder
r4v3n hat geschrieben:Hallo,
folgendes Problem: Zu Ostern nahm mir ein Linksabbieger die Vorfahrt und ich versenkte mein neues Gespann in dessen Motorhaube.
Ich habe mittlerweile alles wieder zusammen und es ging um die Umtragung des Rahmens. Diesen musste ich gegen einen anderen tauschen, da dieser sich gut verformte. Nun die Frage: Ist der alte Rahmen richtbar, sodass man sich diesen nach Reparatur wieder auf Halde legen kann? Die Zulassungsstelle verlangt von mir, dass ich den Steuerkopf ausflexe und diesen samt FIN dort vorlege. Gibt es da noch andere Möglichkeiten?

Hier nun das Bild vom Bananenrahmen:

Forum.JPG


Grüße
Benjamin


Ja eine andere Möglichkeit ist da schon noch da.
Der Ausleger fürs Lenkerschloß ist auch nur ein Schweißteil.....

-- Hinzugefügt: 22/6/2016, 11:04 --

r4v3n hat geschrieben:



Nein, neuer Rahmen, neue Nummer.

Grüße


Nicht unbedingt.......

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 22. Juni 2016 10:13
von ankavik
Sofern der Rahmen keine Risse hat, kann der Rahmen auch gerichtet werden. 8)

Allerdings sollte (muss) anschließend´:
1. auf Risse geprüft werden, die auch erst durch´s Richten entstehen können (ideal durch Röntgen, da hat man dann auch gleich einen Nachweis),
2. auf Maßhaltigkeit geprüft werden.

Warum sollte man dann mit schlechtem Gewissen unterwegs sein?
Ob sich das Ganze wirtschaftlich rentiert oder einem das aus "nostalgischen" Gründen ("matching numbers") wert ist..... :roll:

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 22. Juni 2016 12:17
von mzfreak0796
Hallo zusammen,
Karsten, Du hast nunmehr inhaltlich das ausgeführt, was ein TÜV-Prüfer vor knapp 6 Wochen von sich gab, als ich ihm eine verunfallte 125er vorstellte, mit der Bitte um Erstattung eines Schadensgutachtens. Die Maschine hatte einen Rahmenbruch. Auf Frage wurde mitgeteilt, dass durch das Richten auch Risse entstehen könnten, welche eine Privatperson nicht feststellen kann. Eine Neuabnahme würde er, der Prüfer, nach dieser Schadensfeststellung, nur noch vornehmen, wenn die entsprechenden Bescheinigungen eines Fachbetriebs, hier auch die "Röntgenbescheinigung" bzw., vorliegen würde. Alles andere sei ihm zu heiss!
Für mich war diese Begründung nachvollziehbar.
Allerdings bewegen wir uns dann in einem Preisgefüge, welches problemlos einen Neurahmen wegsprengt!
Grüsse
Helmut

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 22. Juni 2016 16:17
von falk205
Hi,

jeder kaltgeformte Bereich von Metall hat Risse, weswegen in dem Bereich auch nie geschweißt wird.
Der oben abgebildete Ramen ist nicht Verzogen sondern richtig Verbogen.
Volliger Unsinn darüber nachzudenken da noch was "Richten" zu wollen.

solong...

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 22. Juni 2016 23:07
von Feuereisen
falk205 hat geschrieben:Hi,
jeder kaltgeformte Bereich von Metall hat Risse

Tiefziehbleche werden im Gesenk kaltverformt, die haben dann also Risse... der Aussage nach müsste jeder Kotflügel, Seitendeckel, Tank etc. an den verformten Bereichen reißen... :roll:

Re: Rahmen nach Unfall richtbar?

BeitragVerfasst: 23. Juni 2016 03:42
von falk205
Hi,

@Feuereisen, ja, Risse sind da, weswegen da auch nicht geschweißt wird, damit das später nicht einreißt.
Am besten sieht man das an der SR500 und deren Unart, im Rahmen das Motoröl zu haben.
Da tropft es gern mal.

Hier geht es nicht um einen Kotflügel, sondern um einen Rahmen!

solong...