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Rahmen ETZ 250 "verformt"

BeitragVerfasst: 28. Juni 2016 19:12
von obelix70Band
Guten Abend in die Runde!

Nach langen Wochen des stillen Mitlesens bringe ich mich jetzt erstmals aktiv in dieses Forum ein.

Mein Name ist Olaf, ich bin 45 Jahre und lebe in einem kleinem Dorf unweit von Görlitz. Vor kurzem habe ich mir den Jugendtraum von einer eigenen ETZ 250 erfüllt. Dabei scheine ich ein wenig ins Klo gegriffen zu haben, nachdem ich am Sonntag den Tank abgenommen habe, bot sich mir folgendes Bild:

Ich befürchte, das hier ein Auffahrunfall seine Spuren hinterlassen hat. Was ist Eure Meinung dazu? Danke!

Re: Rahmen ETZ 250 "verformt"

BeitragVerfasst: 28. Juni 2016 19:14
von lonecomander
Kernschrott!Zumindest der Rahmen!Sorry!

Re: Rahmen ETZ 250 "verformt"

BeitragVerfasst: 28. Juni 2016 19:21
von Sandmann
Hallo erstmal,
Neuen Rahmen und gut. Werden immer mal wieder angeboten!
Viel Spaß hier!

Re: Rahmen ETZ 250 "verformt"

BeitragVerfasst: 28. Juni 2016 19:24
von MZ Werner
Erst mal willkommen. Aber mit dem Verkäufer würde ich mal ein WÖRTCHEN reden. Das ist glatter Betrug.

Re: Rahmen ETZ 250 "verformt"

BeitragVerfasst: 28. Juni 2016 20:49
von trabimotorrad
MZ Werner hat geschrieben:Erst mal willkommen. Aber mit dem Verkäufer würde ich mal ein WÖRTCHEN reden. Das ist glatter Betrug.



...denn der Rahmen ist einfach nur Schrott :(

Re: Rahmen ETZ 250 "verformt"

BeitragVerfasst: 29. Juni 2016 05:57
von obelix70Band
Das der Rahmen ein Fall für die Tonne wird, hatte ich schon befürchtet.

Danke für eure Antworten.

Re: Rahmen ETZ 250 "verformt"

BeitragVerfasst: 29. Juni 2016 07:18
von baecker80
Wenn ein Kaufvertrag gemacht wurde und der Schaden verschwiegen wurde,kannst du vom Vertrag zurücktreten und dir das Geld wieder geben lassen!

Re: Rahmen ETZ 250 "verformt"

BeitragVerfasst: 29. Juni 2016 07:35
von UlliD
baecker80 hat geschrieben:Wenn ein Kaufvertrag gemacht wurde und der Schaden verschwiegen wurde,kannst du vom Vertrag zurücktreten und dir das Geld wieder geben lassen!

Das währe die einzig Sinnvolle Entscheidung...

Re: Rahmen ETZ 250 "verformt"

BeitragVerfasst: 29. Juni 2016 07:37
von michi89
Heb den Rahmen ruhig trotzdem erstmal auf, weggeworfen ist er fix. :wink:

Re: Rahmen ETZ 250 "verformt"

BeitragVerfasst: 29. Juni 2016 09:32
von je125sx
Prüf auch die Gabel.

Re: Rahmen ETZ 250 "verformt"

BeitragVerfasst: 29. Juni 2016 13:45
von mzfreak0796
Hallo,
der Rahmen ist Schrott. Nimm mal Deinen Verkäufer an den Ohren!
Ein neuer Rahmen dürfte geschätzt, ab Händler, so zwischen 200 bis 300 Eurönchen liegen, sofern lieferbar.
Grüsse
Helmut

Re: Rahmen ETZ 250 "verformt"

BeitragVerfasst: 29. Juni 2016 14:07
von PeterG
UlliD hat geschrieben:
baecker80 hat geschrieben:Wenn ein Kaufvertrag gemacht wurde und der Schaden verschwiegen wurde,kannst du vom Vertrag zurücktreten und dir das Geld wieder geben lassen!

Das währe die einzig Sinnvolle Entscheidung...


:ja:

Re: Rahmen ETZ 250 "verformt"

BeitragVerfasst: 29. Juni 2016 15:02
von ea2873
mzfreak0796 hat geschrieben:Hallo,
Ein neuer Rahmen dürfte geschätzt, ab Händler, so zwischen 200 bis 300 Eurönchen liegen, sofern lieferbar.


+Arbeitszeit
+Eintragung beim TÜV/DEKRA
+Änderung der Fahrzeugpapiere

Re: Rahmen ETZ 250 "verformt"

BeitragVerfasst: 29. Juni 2016 15:25
von flotter 3er
Arglistige Täuschung (wurde Unfallfreiheit im Kaufvertrag festgehalten?) :arrow: Wandlung.

Re: Rahmen ETZ 250 "verformt"

BeitragVerfasst: 29. Juni 2016 20:10
von mzfreak0796
Hallo Frank,
auch mit "Unfallfreiheit" bzw. Unfallschaden kann sich da der Verkäufer nicht aus der Verantwortung ziehen. Eine solche Rahmenverformung kommt nicht von ungefähr, da hats kräftig "gescheppert". Und welche Schäden dann noch am Lenkkopf rauskommen und beim Zerlegen der Gabel? Wer weiss!
Zerlegen macht hier erst einmal klug! Allerdings erst nach Abwicklung des Wertminderungsverfahrens/Wandlungsverfahrens, sofern Olaf das KRAD behält.
Auch bei einem Kaufvertrag mit der Option "Bastlerfahrzeug" habe ich akute Bedenken, denn es handelt sich hier um einen wesentlichen versteckten Mangel, unabhängig ob dieser vorsätzlich oder fahrlässiger Weise verschwiegen wurde.
Im Zuge eines Wandlungsverfahrens kann ich Olaf nur empfehlen über arglistige Täuschung zu kommen. Da hat er dann die besten Chancen.
Im gerichtlichen Verfahren muss er allerdings mit einer "Schlammschlacht" rechnen!
Grüsse
Helmut