Seite 1 von 1

MZ Technische Produktinformation Austauschrahmen

BeitragVerfasst: 22. Juli 2021 06:27
von harryderdritte
Moin..

Hat einer von euch eine Technische Produktinformation oder ein Schreiben von MZ über das Thema Austsuschrahmen bei der kleinen ES Baureihe.?

Bzw Liste über Austsuschrahmen.

Re: MZ Technische Produktinformation Austauschrahmen

BeitragVerfasst: 22. Juli 2021 08:16
von mutschy
Was willste denn wissen? ?
Die AT-Rahmen beginnen nummerntechnisch alle mit ner "9" und haben lediglich unterschiedlich breite Motoraufnahmen. Je nach Baujahr halt, da die neueren Motoren die breitere Aufnahme hinten haben.

Gruss

Mutschy

Re: MZ Technische Produktinformation Austauschrahmen

BeitragVerfasst: 22. Juli 2021 09:44
von emme33
harryderdritte hat geschrieben:Moin..

Hat einer von euch eine Technische Produktinformation oder ein Schreiben von MZ über das Thema Austsuschrahmen bei der kleinen ES Baureihe.?

Bzw Liste über Austsuschrahmen.

Liste findest du zu allen Typen bei Punkt 5.4 Umbaurichtlinien.
:arrow: kb.php?a=72

Re: MZ Technische Produktinformation Austauschrahmen

BeitragVerfasst: 23. Juli 2021 21:28
von harryderdritte
mutschy hat geschrieben:Was willste denn wissen? ?
Die AT-Rahmen beginnen nummerntechnisch alle mit ner "9" und haben lediglich unterschiedlich breite Motoraufnahmen. Je nach Baujahr halt, da die neueren Motoren die breitere Aufnahme hinten haben.

Gruss

Mutschy


Ich habe folgendes Anliegen..

Ich habe eine ES 125 mit BRD Papiere..

Die Rahmennummer vom Typenschild und Brief stimmen überein. Der Rahmen ist ein Ersatzrahmen mit 9....... beginnend.. Der Ersatzrahmen ist in den BRD Papieren aber nicht vermerkt...

Ich kenne das von einig Fahrzeugen mit DDR Brief, das der Ersatzrahmen eingetragen wurde unter: Sonstiges..

Re: MZ Technische Produktinformation Austauschrahmen

BeitragVerfasst: 23. Juli 2021 21:47
von Dieter
Auch ich habe mir für meine kleine einen Ersatzrahmen besorgt. Dann habe ich sicherheitshalber bei der Polizei den Rahmen abgefragt. Danach ist alles OK. Ein Anruf bei unserem Bürgeramt hat ergeben das ich nur einen Änderungsnachweis vom Sachverständigen benötige. Dann wird es entsprechend geändert.

Abe ich habe ja beide Rahmen. Wie es dann bei dir geht weis ich nicht. Kannst du den Tausch denn wenigsten anhand von irgendwelchen Papieren nachweisen?

Ich gehe davon aus dass auch bei mir nur die Rahmennummer in den Papieren geändert wird. Den alten Brief mit der alten Nummer habe ich dann ja noch zum Nachweis der Änderung.


Gruß
Dieter

Re: MZ Technische Produktinformation Austauschrahmen

BeitragVerfasst: 23. Juli 2021 23:11
von Mechanikus
Wenn nirgends steht, daß es sich um einen Ersatzrahmen handelt, würde ich es erstmal drauf ankommen lassen. Die Wahrscheinlichkeit, daß sich jemand auf dem Amt speziell mit MZ auskennt ist äußerst gering. Die Meisten wird es wohl absolut nicht interessieren. Meine TS ist auch auf so einen Ersatzrahmen zugelassen, ohne, daß das irgendwo vermerkt ist. Und im Übrigen auch ohne, daß je auch nur Einer danach gefragt hätte. Daran ist das Amt sogar selber Schuld, denn den alten DDR Brief, wo das alles drinstand, hat man großzügig vernichtet, obwohl ich ihn eigentlich ausgehändigt haben wollte...

Re: MZ Technische Produktinformation Austauschrahmen

BeitragVerfasst: 24. Juli 2021 06:22
von biker1962
Hallo, genauso war es bei mir auch.
Ersatzrahmen für eine ETZ 250 mit 5stelliger Nummer und mit einer 5 beginnend.
Alles gut und auf Grundlage der Vollabnahme erfolgte dann die Zulassung.
Gruß Frank

Re: MZ Technische Produktinformation Austauschrahmen

BeitragVerfasst: 24. Juli 2021 08:51
von ea2873
harryderdritte hat geschrieben:Die Rahmennummer vom Typenschild und Brief stimmen überein. Der Rahmen ist ein Ersatzrahmen mit 9....... beginnend.. Der Ersatzrahmen ist in den BRD Papieren aber nicht vermerkt...

Ich kenne das von einig Fahrzeugen mit DDR Brief, das der Ersatzrahmen eingetragen wurde unter: Sonstiges..



die einzige Nummer die zählt, ist die vom Rahmen, Typenschild ist nicht wichtig, das kann und darf jeder selber einschlagen. Was bei dir wichtig wäre, wo ist der alte Rahmen? Wenn ein Ersatzrahmen eingetragen wird, muß der alte vernichtet werden, weil sonst könnte man den ja nochmals zulassen.

Ich denke, du mußt versuchen den Verbleib oder die Vernichtung des alten Rahmens nachzuweisen, andernfalls hast du zwar Papiere, aber das falsche Motorrad dazu.
Dann besteht noch die Möglichkeit eine Vollabnahme für die FG Nummer des Ersatzrahmens du machen, dafür sind deine Papiere aber theoretisch überflüssig.

Re: MZ Technische Produktinformation Austauschrahmen

BeitragVerfasst: 24. Juli 2021 09:13
von CJ
harryderdritte hat geschrieben:...Ich habe folgendes Anliegen..
Ich habe eine ES 125 mit BRD Papiere..
Die Rahmennummer vom Typenschild und Brief stimmen überein. Der Rahmen ist ein Ersatzrahmen mit 9....... beginnend.. Der Ersatzrahmen ist in den BRD Papieren aber nicht vermerkt...
Ich kenne das von einig Fahrzeugen mit DDR Brief, das der Ersatzrahmen eingetragen wurde unter: Sonstiges..

Und worum geht es dir nun? Du hast eine ES mit Papieren, das Fahrzeug ist gültig mit dieser FIN zugelassen und gut. Dass das ein E-Rahmen ist damit zulassungsrechtlich uninteressant. Wie auch immer das zustande kam. Möglicherweise bei der Umschreibung einfach nicht übernommen oder auch eine Einzelabnahme ohne Papiere, eine Erstzulassung an einem 01.07. würde darauf hinweisen.
Solltest du diesen Rahmen noch mal austauschen bekommt der neue Rahmen deine jetzige 9xxxxxx eingeschlagen, die ursprüngliche FIN würde durchge-x-t und der Rahmenwechsel in den Papieren eingetragen. Die vorhandene FIN bleibt also weiterhin immer dieselbe.
Abweichend davon wurde in der DDR bei einem Rahmenwechsel die neue FIN in den Papieren geändert. Bei jedem Rahmenwechsel änderte sich also die FIN. Das ist seit über 30 Jahren Geschichte.

Oder meinst du, du hast eine ES mit einer 9xxxxx FIN und Papiere mit einer anderen FIN?. Dann hast du ein Motorrad ohne Papiere und den Brief eines anderen Fahrzeugs. Rechtlich gesehen jedenfalls....

Re: MZ Technische Produktinformation Austauschrahmen

BeitragVerfasst: 24. Juli 2021 14:55
von ea2873
CJ hat geschrieben:Und worum geht es dir nun? Du hast eine ES mit Papieren, das Fahrzeug ist gültig mit dieser FIN zugelassen und gut. Dass das ein E-Rahmen ist damit zulassungsrechtlich uninteressant. ..


wie ich es verstanden habe steht die 9er Nummer auf dem Ersatzrahmen und in den Papieren und auf dem Typenschild eine andere. Somit passen die Papiere und der Rahmen nicht zusammen.

Re: MZ Technische Produktinformation Austauschrahmen

BeitragVerfasst: 24. Juli 2021 14:59
von P-J
ea2873 hat geschrieben: dem Typenschild eine andere.

Nein, auch das Typschild führt die Neue 9er Nummer. Bei E-Rahmen ist eigendlich auch ein passendes Typschild dabei. Bei meinen 9er Rahmen der hier liegt ist das Schild dabei.

Re: MZ Technische Produktinformation Austauschrahmen

BeitragVerfasst: 24. Juli 2021 15:53
von CJ
ea2873 hat geschrieben:
CJ hat geschrieben:Und worum geht es dir nun? Du hast eine ES mit Papieren, das Fahrzeug ist gültig mit dieser FIN zugelassen und gut. Dass das ein E-Rahmen ist damit zulassungsrechtlich uninteressant. ..


wie ich es verstanden habe steht die 9er Nummer auf dem Ersatzrahmen und in den Papieren und auf dem Typenschild eine andere. Somit passen die Papiere und der Rahmen nicht zusammen.

Zusammengefasst also eine ES mit Ersatzrahmen ohne Papiere und den Brief einer anderen mit zugehörigem Typschild. ?

Re: MZ Technische Produktinformation Austauschrahmen

BeitragVerfasst: 24. Juli 2021 16:07
von P-J
Nein, hab ein futschneuen, nie verbauten E-Rahmen mit 9er Nummer und passendem Typschild. Laut Angaben vom TÜV kann ich das komplett neu aufbauen und meinen Rahmen, wenn der nicht zu retten wäre, mit meinem Brief auf die 9er Nummer umtragen lassen. Also wird die alte Fahrgestellnummer gelöscht.

Re: MZ Technische Produktinformation Austauschrahmen

BeitragVerfasst: 24. Juli 2021 16:42
von CJ
@P-J
Paul du warst doch gar nicht angesprochen. Und im Übrigen schilderst du den Ablauf einer Einzelabnahme nach §21 StVZO mit dem alten Brief als Datenvorlage. Das hat aber nichts mit einem Rahmenwechsel zu tun, sondern ist dann zulassungstechnisch dasselbe wie eine Zulassung ohne Papiere. Hilft dem guten Harry nicht weiter.
@ Harry
Hast du denn schon mal gesucht, ob die ursprüngliche Nummer, also die aus dem Brief an anderer Stelle eingeschlagen wurde? Lenkkopf zum Beispiel. Am Motorhalter würde der TÜV wahrscheinlich auch nichts neu einschlagen beim Rahmenwechsel, sondern eher am Lenkkopf. Wäre zumindest eine Möglichkeit.

Re: MZ Technische Produktinformation Austauschrahmen

BeitragVerfasst: 24. Juli 2021 17:12
von P-J
CJ hat geschrieben: Und im Übrigen schilderst du den Ablauf einer Einzelabnahme nach §21 StVZO mit dem alten Brief als Datenvorlage.

Falsch, das hat Nix mit §21 zu tun. Diese Nummer bekommt man auf legalem Weg nur zugelassen wenn man ne andere dafür ausser Verkehr setzt.