zweite Feder Hauptständer

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zweite Feder Hauptständer

Beitragvon Thomas » 11. April 2006 07:58

Kürzlich hat der Prüfer bei der TÜV-abnahme die fehlende zweite Feder beim Hauptständer moniert. (Es könnte ja passieren, das eine Feder bricht, in diesem Fall hindert die zweite Feder den Ständer am herunterfallen).
Ich habe so eine dicke Feder, in die theoretisch innen eine zweite dünnere Feder reinpassen würde. So ist es auch bei einigen japanischen Motorrädern gelöst.
Weiß jemand, wo man solche Federn in der passen Größe herbekommt?

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Beitragvon PiPi » 11. April 2006 08:03

huh... laden für Normteile..? oder du suchst ein passendes modell und läufst dann zu polo/louis oder in ne werkstatt.. würde aber einfach in ne eisenwarenhandlung gehen.. und sagen.. "Sowas muss da ranpassen.." :)
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Re: zweite Feder Hauptständer

Beitragvon ETZChris » 11. April 2006 08:19

Thomas hat geschrieben:Kürzlich hat der Prüfer bei der TÜV-abnahme die fehlende zweite Feder beim Hauptständer moniert. (Es könnte ja passieren, das eine Feder bricht, in diesem Fall hindert die zweite Feder den Ständer am herunterfallen).
Ich habe so eine dicke Feder, in die theoretisch innen eine zweite dünnere Feder reinpassen würde. So ist es auch bei einigen japanischen Motorrädern gelöst.
Weiß jemand, wo man solche Federn in der passen Größe herbekommt?


war wahrscheinlich auch so ein idiotischer prüfer wie bei mir...meiner kam auf die gleiche bekloppte idee... :evil:

habs bis heute nicht geändert...werden tüv-berichte eigentlich gespeichert, damit der typ sieht, ob kleinere mängel abgestellt wurden???
Gruß
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Beitragvon PiPi » 11. April 2006 08:24

ich glaub das dürfen die garnich.. wenn nich isses halt wieder kaputtgegangen ;)
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Re: zweite Feder Hauptständer

Beitragvon Martin H. » 11. April 2006 10:52

ETZChris hat geschrieben:
habs bis heute nicht geändert...werden tüv-berichte eigentlich gespeichert, damit der typ sieht, ob kleinere mängel abgestellt wurden???

Keine Ahnung... aber geh halt einfach zu einer anderen Prüfstelle. :wink:
So hab ich´s gemacht mit meiner alten XS 400 damals... bei der einen TÜV-Stelle wurde an irgendwelchem blödsinnigen Zeugs rumgemäkelt, und ich hatte keine Lust, das "eben mal" zu machen, und es kam mir auch schwachsinnig vor, was der Prüfer bekrittelt hat... bin einfach zu ´ner anderen Stelle gefahren, den hat dann das vom 1. Prüfer überhaupt nicht interessiert, dafür hatte er 1 - 2 andere, kleine Sachen... die ließen sich aber leichter abstellen. Hat später kein Mensch mehr danach gefragt, was der 1. Prüfer wollte! :zustimm:
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Re: zweite Feder Hauptständer

Beitragvon tippi » 11. April 2006 11:21

Martin H hat geschrieben: ... aber geh halt einfach zu einer anderen Prüfstelle. :wink:


das heißt dann aber auch 2x Prüfgebühr zahlen oder?
Erwägungssache = Weg des geringsten Widerstandes ist hier wohl angebracht

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Re: zweite Feder Hauptständer

Beitragvon Thomas » 11. April 2006 11:32

ETZChris hat geschrieben:
Thomas hat geschrieben:Kürzlich hat der Prüfer bei der TÜV-abnahme die fehlende zweite Feder beim Hauptständer moniert. (Es könnte ja passieren, das eine Feder bricht, in diesem Fall hindert die zweite Feder den Ständer am herunterfallen).
Ich habe so eine dicke Feder, in die theoretisch innen eine zweite dünnere Feder reinpassen würde. So ist es auch bei einigen japanischen Motorrädern gelöst.
Weiß jemand, wo man solche Federn in der passen Größe herbekommt?


war wahrscheinlich auch so ein idiotischer prüfer wie bei mir...meiner kam auf die gleiche bekloppte idee... :evil:



Jo, auf die Idee ist er gekommen, aber für das übliche, wie Radlager, Lenkkopflager usw. hat er sich gar nicht interessiert. Vielleicht, weil er so fasziniert von meiner Vopo-Verkleidung war...
Naja. dann laß ichs vielleicht so. Ich kann an diesem Mangel auch nichts sicherheitsrelevantes finden. Schließlich wurde jahrzehntelang nur mit einer Feder gefahren und mir ist auch noch kein Fall zu Ohren gekommen, dass sich jemand wegen gebrochener Hauptständerfeder aufs Ei gelegt hätte.
Bei einem Seitenständer seh ich's ja mit der Zweitfeder gerade noch ein, aber bei einem Hauptständer?

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Re: zweite Feder Hauptständer

Beitragvon ETZChris » 11. April 2006 11:50

Thomas hat geschrieben: Schließlich wurde jahrzehntelang nur mit einer Feder gefahren und mir ist auch noch kein Fall zu Ohren gekommen, dass sich jemand wegen gebrochener Hauptständerfeder aufs Ei gelegt hätte.
Bei einem Seitenständer seh ich's ja mit der Zweitfeder gerade noch ein, aber bei einem Hauptständer?


sollte die feder wirklich mal kaputt gehen, fällt der ständer runter und schleift auf'm asphalt...und stück draht zum anbinden is immer dabi...
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Beitragvon henrik5 » 11. April 2006 13:31

Ich habe mir mal so eine Feder besorgt, weil ich wollte, dass der Hauptständer eigenständig hochklappt. Das brachte aber keinen Erfolg, da der Ständer schon zu ausgeschlagen war. Habe die Feder wieder entfernt. Hatte einen vernünftigen TÜV-Prüfer der mich nicht vollgelabbert hat, weil der Ständer nicht von allein hochgeht. Den originalen Seitenständer habe ich aber aus Respekt vor der Ingenieurskunst kurzzeitig demontiert. Die Feder habe ich außerplanmäßig bei Louis bekommen (3 Euro). Falls Du ohne zweite Feder nicht Leben kannst pm an mich:-)

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Beitragvon ETZChris » 11. April 2006 13:38

das bleibt wie's is und fertsch...
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Beitragvon tippi » 11. April 2006 13:49

mit Haupt- und Seitenständer (ES) gabs bisher keine Probleme da diese "Stand der Technik" zur Bauzeit des Motorrades waren und so vom Hersteller kamen( O-Ton Prüfer).
Bei ETZ isses ev. schon anders?

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Beitragvon ETZChris » 11. April 2006 13:55

nöö, warum?!?
da ist bauartbedingt auch nur eine feder dran...wie das bei den "west-" oder "nachwende"-modellen aussieht weiß ich nicht, aber meine hat original nur eine feder und die ist bj. 1989 und ein "echter ossi" (wie ich auch)...darauf kann man sich doch berufen, oder???
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Beitragvon tippi » 11. April 2006 14:03

ETZChris hat geschrieben:...meine hat original nur eine feder und die ist bj. 1989 und ein "echter ossi" ...


dann sollte doch mit gesundem Menschen- und Prüferverstand die Sache klärbar sein

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Re: zweite Feder Hauptständer

Beitragvon VielRost » 11. April 2006 14:09

Thomas hat geschrieben:Kürzlich hat der Prüfer bei der TÜV-abnahme die fehlende zweite Feder beim Hauptständer moniert. (Es könnte ja passieren, das eine Feder bricht, in diesem Fall hindert die zweite Feder den Ständer am herunterfallen).

Wenn Deine Maschine ein DDR-Modell ist, musst Du auf den Einigungsvertrag verweisen. Danach sind Fahrzeuge, die in der DDR zugelassen waren in der selben technischen Ausführung auch in der BRD zugelassen. Die DDR-Modelle hatten nur eine Ständerfeder serienmäßig.

Wenn Du allerdings ein Westmodell besitzt, ist die zweite Feder obligatorisch. Ich habe eine 88er West-ETZ250. Hier befindet sich auf dem Schwingbolzenende ein halbkreisförmiges Blech. An diesem sind zwei (dünne) Federn zum Hauptständer befestigt. Am Westmodell war dies ab Werk so.

Gruß
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Beitragvon henrik5 » 11. April 2006 14:19

Mag so sein, dass das im Einigungsvertrag so festgelegt ist. Das interessiert aber einige Prüfer nicht. Die sehen sich nur der Sicherheit verpflichtet. Sind halt Ingenieure und keine Juristen. Und da das so ist dreh ich lieber alle zwei Jahre mal an der Schraube:-)
Gruß Henrik
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Beitragvon VielRost » 11. April 2006 15:01

henrik5 hat geschrieben:Mag so sein, dass das im Einigungsvertrag so festgelegt ist. Das interessiert aber einige Prüfer nicht. Die sehen sich nur der Sicherheit verpflichtet. Sind halt Ingenieure und keine Juristen. Und da das so ist dreh ich lieber alle zwei Jahre mal an der Schraube:-)

Natürlich ist das "an der Schraube drehen" das einfachste in diesem Falle.

Allerdings möchte ich anmerken, dass sich nicht nur Juristen, sondern auch "der Sicherheit verpflichtete" Ingenieure an Verordnungen und Vorschriften zu halten haben.

Und nach diesen ist eben eine Feder bei den DDR-Modellen ausreichend.

Gruß
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Re: zweite Feder Hauptständer

Beitragvon Trophy-Treiber » 11. April 2006 17:23

VielRost hat geschrieben:Wenn Deine Maschine ein DDR-Modell ist, musst Du auf den Einigungsvertrag verweisen. Danach sind Fahrzeuge, die in der DDR zugelassen waren in der selben technischen Ausführung auch in der BRD zugelassen. Die DDR-Modelle hatten nur eine Ständerfeder serienmäßig.

Gruß
Kurt



Wie willst Du denn dem Prüfer glaubhaft versichern, ob Du ein Ost- oder Westmodell besitzt? Das geht doch nur, wenn Du die Eigentumsverhältnisse bis zum Erstkäufer zurückverfolgen kannst. Die zweite Möglichkeit sehe ich nur darin, anhand der Fahrgestellnummer und den Exportlisten, falls es solche überhaupt gibt, das Verkaufsland einwandfrei festzustellen. Aber wer kommt an solche Listen überhaupt ran?
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Beitragvon Ex User Hermann » 11. April 2006 18:28

Früher war das nicht nötig. Also muß es irgendwo doch eine entsprechende Bestimmung geben, in der festgelegt ist "ab wann" und für "welche Fahrzeuge" das gilt.
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Beitragvon Nordlicht » 11. April 2006 18:36

Wo ich meine kleine TS aus Deutschland geholt habe,mit Tüv und es war eine Neckermann Emme hat die auch nur 1 Feder gehabt.Gibt doch keine Vorschrift das Nachzurüsten! Oder?

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Beitragvon ETZChris » 11. April 2006 18:42

das problem gibt es anscheinend nur bei den neueren modellen á la ETZ...oder irre ich mich???
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Beitragvon henrik5 » 11. April 2006 19:26

Erzählen ja alle, dass es im Einigungsvertrag steht. Weiß ich nicht. Aber wenn Neckermann und andere diese Fahrzeuge (ETZ, TS...) hier vertrieben haben (auch mit dem Seitenständer?) müssen diese Modelle doch irgendwann mal "technisch" für den Straßenverkehr in der BRD zugelassen worden sein ( § 18 I StVZO). Ist also gar nicht zwangsläufig eine DDR-Frage. Wenn die Fahzeuge in den 90 ern nur mit einer Feder versehen waren muss es auch jetzt reichen.
Es können aber neue Standards gesetzt werden, z.B. damals die Gurtpflicht für Autos....
Wenn es eine solche Verpflichtung gibt würde sie m.E. auch eventuelle Vorschriften aus dem Einigungsvertrag außer Kraft setzten, weil auch BRD-Fahrzeuge gleichen Standards von dieser Nachrüstungspflicht betroffen wären. Eine solche Verpflichtung ist mir nicht bekannt. Wenn es sie nicht gibt müßte ein einmal zugelassenes Fahrzeug auch weiterhin so zulassungsfähig sein wie es hergestellt wurde.
Henrik, der lieber weiter an der Schraube dreht anstatt sich mit uneinsichtigen Ingenieuren zu beschäftigen...

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Beitragvon VielRost » 11. April 2006 19:31

Den Beweis, das es sich um ein Ostmodell handelt, erbringt man problemlos durch Vorlage des entwerteten Ostbriefes. Daraus geht zweifelsfrei hervor, dass das vorgeführte Fahrzeug erstmals im Staatsgebiet der DDR zugelassen wurde. Wenn man jedoch keinen Ostbrief mehr hat, wird es aber tatsächlich schwierig, den Beweis zu erbringen.

Man kann eine Ost-ETZ250 aber auch auf "Weststandard" umbauen:

Bild

Oben und unten je ein Blech mit einem größeren und zwei kleineren Löchern. Das oberste wird über den Bund der Schwingachse gehängt, das untere über den Federeinhängebolzen des Ständers. Zwei kleine Federn ran und fertig.

Gruß
Kurt
Zuletzt geändert von VielRost am 11. April 2006 19:58, insgesamt 2-mal geändert.

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Beitragvon eichy » 11. April 2006 19:56

VielRost hat Recht, aber mein Tüver wollte auch unbedingt eine 2. Feder am Seitenständer.
Wie heissts so schön ?
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Einigungsvertrag interesierte den nicht.
Ander Tüv= alles ok...
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Beitragvon VielRost » 11. April 2006 20:11

Übrigens wird von den aufmerksameren unter den Blaukitteln an der ETZ250 mitunter die Ost-Ausführung des Lenkerschlosses beanstandet, da bei dieser der Schloßstift nicht im Rahmen, sondern "nur" in der oberen Gabelbrücke arretiert.

Bei der Westausführung siehts hingegen so aus:

Bild

Es wurde ein Neimannschloss verwendet, dessen Schließbolzen in den Lenkkopf eingreift (Lagerhülse im Lenkkopf mit Aussparung).

Ein Umbau ist relativ aufwendig.
Gott sei Dank sind aber nur wenige Blaukittel so aufmerksam...

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Beitragvon IncredibleKolja » 11. April 2006 20:45

eichy hat geschrieben:VielRost hat Recht, aber mein Tüver wollte auch unbedingt eine 2. Feder am Seitenständer.
Wie heissts so schön ?
Fu$% for Tüv.
Einigungsvertrag interesierte den nicht.
Ander Tüv= alles ok...


Ja, da ist die Rechtslage wohl eindeutiger. Entweder Ständer klappt selbständig hoch, oder Zündung wird unterbrochen. Auf jeden Fall soll es nicht möglich sein, mit ausgeklappten Ständer losfahren zu können. Das ist mir allerdings unglücklicherweise schon 4 mal passiert, bis ich dann die Ständerfeder "verlegt" hab und der jetzt hochklappt. Zum TÜV-Termin kommt aber das Distanzstück wieder rein....

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Beitragvon Ex User Hermann » 12. April 2006 00:51

VielRost hat geschrieben:Übrigens wird von den aufmerksameren unter den Blaukitteln an der ETZ250 mitunter die Ost-Ausführung des Lenkerschlosses beanstandet, da bei dieser der Schloßstift nicht im Rahmen, sondern "nur" in der oberen Gabelbrücke arretiert.

Anmerkung: Ein Lenkschloß ist KEINE Vorschrift! Vorschrift ist lediglich eine fest angebaute Diebstahlsicherung.
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Beitragvon Ex User Hermann » 12. April 2006 00:54

IncredibleKolja hat geschrieben:Auf jeden Fall soll es nicht möglich sein, mit ausgeklappten Ständer losfahren zu können...

Genau das ist es. Eine zweite Feder am Seitenständer oder automatisches Einklappen ist nicht vorgeschrieben, lediglich die Unmöglichkeit des Fahrens bei ausgeklapptem Seitenständer. TÜV-Show bei meiner ETZ: Bei laufendem Motor Seitenständer ausklappen. Motor geht aus, TÜV ist zufrieden.
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Re: zweite Feder Hauptständer

Beitragvon Martin H. » 12. April 2006 13:39

tippi hat geschrieben:das heißt dann aber auch 2x Prüfgebühr zahlen oder?
Erwägungssache = Weg des geringsten Widerstandes ist hier wohl angebracht

Jan

Hallo Jan,
ja, ganz genau... ist wirklich eine Frage des Abwägens.
Man meint ja, die Bestimmungen wären grade in unserem Bürokratenland klar, eindeutig und überall gleich; aber, es bleibt immer noch ein gewaltiger Spielraum für den jeweiligen Prüfer übrig. So ist es z. B. bei Gespannumbauten sehr sinnvoll, sich im Vorfeld nach einer geeigneten Prüfstelle umzusehen, wo auch ein Prüfer hockt, der sich mit der Materie auskennt. Sonst klappert man u. U. mehrere Stellen ab und löhnt jedesmal die volle Prüfgebühr... Auch bei ´ner MZ kann es hilfreich sein, jemanden zu kennen, der ein bißchen was über Ostmoppeds weiß und sich nicht nur an vorgeschobene Paragraphen klammert.
Beispiel: Als ich das letzte Mal mit dem ES-Gespann (Bj. ´67) beim TÜV war, prüfte er das Licht; meinte dann "Etwas matt!"; dann, nach kurzer Pause: "Naja, für 6 Volt und wenn man das Baujahr bedenkt, ist es in Ordnung!" :gut: Da weiß einer halt, was Sache ist!
Gruß, Martin.

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Re: zweite Feder Hauptständer

Beitragvon Ex User Hermann » 12. April 2006 13:50

Martin H. hat geschrieben:... Auch bei ´ner MZ kann es hilfreich sein, jemanden zu kennen, der ein bißchen was über Ostmoppeds weiß und sich nicht nur an vorgeschobene Paragraphen klammert.

Im Einbecker Raum gab es einen TÜV-Prüfer, der beim sichten einer MZ freudig erregt den anderen Moppedfahrern die Vorzüge von Kettenkasten und guten Fahrwerken erklärte. Schlußwort immer: "Das ist für mich ein richtiges Motorrad!" Bei dem kam JEDE MZ durch, solange Reifen und Bremsen OK waren!
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Beitragvon VielRost » 12. April 2006 14:12

Hermann hat geschrieben:Anmerkung: Ein Lenkschloß ist KEINE Vorschrift! Vorschrift ist lediglich eine fest angebaute Diebstahlsicherung.

Die "festmontierte Diebstahlsicherung" interpretierte damals ein Blaukittel als: "Untrennbar mit dem Fahrwerk verbunden und die Lenkung durch Eingriff des Wirkmechanismusses in das Fahrgestell verhindernd".

Wenn es da keine entsprechende Vorschrift gibt, frage ich mich, warum MZ dann Rahmen und Lagerzwischenhülse für das ETZ-Westmodell geändert hat? Oder hatte das andere Gründe?

Gruß
Kurt

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Beitragvon Ex User Hermann » 12. April 2006 14:23

VielRost hat geschrieben:Die "festmontierte Diebstahlsicherung" interpretierte damals ein Blaukittel als: "Untrennbar mit dem Fahrwerk verbunden und die Lenkung durch Eingriff des Wirkmechanismusses in das Fahrgestell verhindernd".

Das mit der Lenkung ist falsch, früher hatten VW Karmann Ghia z.B kein Lenkschloß, sondern ein Schaltungsschloß, welches die Schaltung blockierte. Heute haben so etwas in der Form die SMART.

Viel Rost hat geschrieben:Wenn es da keine entsprechende Vorschrift gibt, frage ich mich, warum MZ dann Rahmen und Lagerzwischenhülse für das ETZ-Westmodell geändert hat? Oder hatte das andere Gründe?

Es ist nach der Interpretation die einfachste Möglichkeit per Lenkschloß, dieses muß aber den Vorgaben des TÜV entsprechen, somit ist zu fast 100% NEIMANN angesagt, auch wenns in der Stabilität weniger taugt als das MZ-Original. Die TS/1 hingegen hat ihr Original-Schloß immer behalten.
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