Ersatzrahmen TS150

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Ersatzrahmen TS150

Beitragvon Eisenschwein74 » 28. Februar 2024 12:36

Hallo zusammen,

Ich bin gerade an einer 150TS in recht erhaltenswertem Zustand dran.
Die Rahmennummer 94112...lässt auf einen Ersatzrahmen schließen, die Originale Plakette ist dran. Papiere sind keine dazu.
Meine Frage: bekomme ich das Teil nach der Vollabnahme einfach zugelassen oder könnte es zwecks dem Ersatzrahmen Probleme geben und ich sollte die Finger davon lassen?

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Re: Ersatzrahmen TS150

Beitragvon EmmasPapa » 28. Februar 2024 12:45

Bei manchen Zulassungstellen klappt es, bei anderen gibt es Probleme. Ich selber würde die Finger von lassen. Wenn Dir das Risiko aber egal ist, dann versuche es doch. Wenn Du das mit dem Erstzrahmen erst gar nicht thematisierst, wird das mitunter auch gar nicht bemerkt. Es bleibt jedoch riskant. Wenn Du es versuchen willst, dann vielleicht zunächst mit geringstem Aufwand Tüv-tauglich machen und zulassen.
Grüße

Frank

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Re: Ersatzrahmen TS150

Beitragvon Eisenschwein74 » 28. Februar 2024 12:53

Wie würde es denn laufen wenn ich die Plakette entferne und so beim TÜV vorstellig werde?
Der Aufwand die kleine TÜV fertig zu machen sieht erstmal nicht so groß aus.

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Re: Ersatzrahmen TS150

Beitragvon bleifrei » 28. Februar 2024 13:58

Ich würde mir wahrscheinlich eine passende Plakette für die jetzige Rahmennummer klöppeln und gut. Wenn Fragen sind dann haste zur Not noch die alte Plakette. Würde ich aber auch erstmal nicht thematisieren.
Eine geeignete Maschine ist eine Voraussetzung.
Die Qualität des Ergebnisses wird aber maßgeblich davon beeinflußt wer diese Maschine bedient.

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Re: Ersatzrahmen TS150

Beitragvon zweitakt » 28. Februar 2024 14:22

Die Plakette (Typschild) ist kein Dokument wie ein Brief. die kann sich jeder nach Bedarf zusammennageln.
Der Brief hat doch zwei Gründe: Mit dem kannst Du die Identität des Fahrzeugs nachweisen und
die Tatsache, daß das Fahrzeug schon einmal zugelassen war.
Hast Du keinen Brief, könnte das Fahrzeug
1. ein neues Fahrzeug auf Basis eines Ersatzrahmens sein.
2. noch nie zugelassen worden sein.
In beiden Fällen wäre eine Wiederinbetriebnahme nicht möglich weil
es eine Erstzulassung wäre und da gelten Euro 5 und ABS-Pflicht und weiteres.
Es ist also alles eine Glaubensfrage, glaubt Dir das SVA, daß kein Fahrzeug mit dem
Originalrahmen herumfährt und daß Dein Fahrzeug schon einmal zugelassen war,
ist alles gut und Du bekommst eine Zulassung.

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Re: Ersatzrahmen TS150

Beitragvon Diesel3 » 28. Februar 2024 17:16

.. wobei es 1994 mit einer KBA Anfrage problemlos war, ein Fahrzeug ohne Papiere zuzulassen, das:

- einen Ersatzrahmen mit Ersatzrahmennummer besitzt
- das Typschild zur Rahmennummer des Ersatzrahmen passt (Typschild deutlich als unbenutzt/neu erkennbar, aber original DDR Typschild)
- das Baujahr auf dem Typenschild mit dem Zeitraum der Existenz der DDR zusammenfällt
- für die Fahrgestellnummer ein negativer KBA-Bescheid vorlag
- das Fahrzeug augenscheinlich sachgerecht mit Komponenten montiert wurde, die in der DDR verfügbar waren

Dass die Rahmennummer eine Ersatzrahmennummer ist, spielte zu keinem Zeitpunkt des Abnahme oder Zulassungsverfahrens eine relevante Rolle.

Dies liegt wie gesagt schon einige Jahre zurück, halte ich aber nicht für unmöglich zu heutiger Zeit.

Viele Grüße
Hendrik

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Re: Ersatzrahmen TS150

Beitragvon Eisenschwein74 » 28. Februar 2024 17:41

Inwieweit wurden denn Daten aus DDR Zeiten archiviert?. Es ist doch sicher nicht nachvollziehbar ob ein Fahrzeug schon mal in der DDR angemeldet war,geschweige denn ob da mal ein Ersatzrahmen dazu kam.

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Re: Ersatzrahmen TS150

Beitragvon zweitakt » 28. Februar 2024 18:30

Eisenschwein74 hat geschrieben:Inwieweit wurden denn Daten aus DDR Zeiten archiviert?. Es ist doch sicher nicht nachvollziehbar ob ein Fahrzeug schon mal in der DDR angemeldet war,geschweige denn ob da mal ein Ersatzrahmen dazu kam.


Wenn das Fahrzeug nicht in den letzten Jahren abgemeldet wurde, ist im System des SVA/KBA nichts vorhanden.
Thema KBA-/Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bescheinigt nur, daß das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Wenn also Leute ein Fahrzeug ohne Brief aber mit dieser, evtl. sogar abgelaufenen, Bescheinigung anbieten, bedeutet das
nichts besonderes sondern das Problem ist der fehlende Brief.
Mit dem Brief weist man auch nicht nach, daß das Fahrzeug nicht gestohlen wurde. Die Einträge im Brief sind
nur Hinweise auf die Halter, nicht den Eigentümer.
Die entscheidende Frage für den Sachbearbeiter im SVA ist: War das Fahrzeug schon einmal zugelassen?
Wenn nein, ist es eine Erstzulassung und EURO5, ABS etc. sind notwendig.
In der Regel war es bislang so, daß die SVAs sich auf die Aussage des Eigentümers verlassen haben und,
wenn das Datum der EZ nicht bekannt ist, den 01.07. des genannten Jahres eingetragen haben.
Leider werden einige SVAs, besonders im Osten, bei dem Thema "Nachweis der EZ" in letzter Zeit piselig.
Daher Augen auf beim Motorradkauf, oder den Landkreis wechseln. ;-)

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Re: Ersatzrahmen TS150

Beitragvon Eisenschwein74 » 28. Februar 2024 19:04

Noch ist der Bock ja nicht im Stall.
Hat jemand Erfahrungen wie es im Landkreis Meißen gehandhabt wird?

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Re: Ersatzrahmen TS150

Beitragvon zweitakt » 28. Februar 2024 19:24

Eisenschwein74 hat geschrieben:Noch ist der Bock ja nicht im Stall.
Hat jemand Erfahrungen wie es im Landkreis Meißen gehandhabt wird?


SVA fragen, bei uns in GF hatte ich mal angerufen und die Antwort:
Sagen Sie mir mal die Fgst.-Nr. Aha, ist nicht als gestohlen vermerkt.
Bringen Sie ein §21-Gutachten mit und Sie bekommen die Zulassung.
Kann also auch ganz einfach gehen.

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Re: Ersatzrahmen TS150

Beitragvon DlD » 2. März 2024 11:48

Eisenschwein74 hat geschrieben:Hallo zusammen,

Ich bin gerade an einer 150TS in recht erhaltenswertem Zustand dran.
Die Rahmennummer 94112...lässt auf einen Ersatzrahmen schließen, die Originale Plakette ist dran. Papiere sind keine dazu.
Meine Frage: bekomme ich das Teil nach der Vollabnahme einfach zugelassen oder könnte es zwecks dem Ersatzrahmen Probleme geben und ich sollte die Finger davon lassen?


Wenn du die originale Plakette, sprich die originale FIN, noch hast und kein Fahrzeg mit dieser Nummer zugelassen oder zur Fahnung ausgeschrieben ist, kannst du auch den aufwendigen Weg gehen und versuchen den Ersatzrahmen auf die alte Nummer umstempel lassen. So wird das heute mit Ersatzrahmen bei Unfallfahrzeugen ja auch gemacht, nur dass da die Rahmen gleich ohne jegliche Nummer als Ersatzteil produziert werden. Könnte allerdings sein, dass dabei jemand den alten Rahmen von dir sehen will. Das kann man ja aber vorher erfragen, was dazu im Detail nötig ist.
Damit könntest du die Vermutung, dass aus Ersatzteilen ein Neufahrzeug erstanden ist, auf jeden Fall umgehen. Niemand wird davon ausgehen, dass zu DDR-Zeiten ein Fahrzeug aus den 70ern nie zugelassen war. Auch ohne Brief. Und das Fahrzeug ist heute nur die Nummer ... alles andere sind Ersatzteile.
Gruß Sebastian

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