Eisenschwein74 hat geschrieben:Inwieweit wurden denn Daten aus DDR Zeiten archiviert?. Es ist doch sicher nicht nachvollziehbar ob ein Fahrzeug schon mal in der DDR angemeldet war,geschweige denn ob da mal ein Ersatzrahmen dazu kam.
Wenn das Fahrzeug nicht in den letzten Jahren abgemeldet wurde, ist im System des SVA/KBA nichts vorhanden.
Thema KBA-/Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bescheinigt nur, daß das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist.
Wenn also Leute ein Fahrzeug ohne Brief aber mit dieser, evtl. sogar abgelaufenen, Bescheinigung anbieten, bedeutet das
nichts besonderes sondern das Problem ist der fehlende Brief.
Mit dem Brief weist man auch nicht nach, daß das Fahrzeug nicht gestohlen wurde. Die Einträge im Brief sind
nur Hinweise auf die Halter, nicht den Eigentümer.
Die entscheidende Frage für den Sachbearbeiter im SVA ist: War das Fahrzeug schon einmal zugelassen?
Wenn nein, ist es eine Erstzulassung und EURO5, ABS etc. sind notwendig.
In der Regel war es bislang so, daß die SVAs sich auf die Aussage des Eigentümers verlassen haben und,
wenn das Datum der EZ nicht bekannt ist, den 01.07. des genannten Jahres eingetragen haben.
Leider werden einige SVAs, besonders im Osten, bei dem Thema "Nachweis der EZ" in letzter Zeit piselig.
Daher Augen auf beim Motorradkauf, oder den Landkreis wechseln.
TS150 (125ccm) Bj. 1984
BMW R75/5 Bj. 1973
NSU Quickly N Bj. 1956