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BeitragVerfasst: 26. Juni 2011 15:15 
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Hallo,
nachdem nun auch die ersten ETZ 250, 30 Jahre alt werden wird dieses Kennzeichen wohl auch hier im Forum immer interessanter. Einige haben bestimmt schon eins andere wollen jetzt eins, wie unser Paule.
Führungszeugnis, Abnahme des Fahrzeugs nach § … ist alles klar. Sogar das Fahrtenbuch führe ich mittlerweile. Bei mehreren Fahrzeugen verliert man leicht den Überblick über die Kilometer im Jahr, Ölwechsel, Ventile einstellen usw.. In einer der letzten Oldtimer Zeitungen stand mal wieder, was bei einem solchen Kennzeichen alles erlaubt und was nicht erlaubt ist. Die Ausführungen waren ganz klar und wie alles heute auch recht undeutlich. Für mich ist nur klar : „Solange nichts passiert ist alles erlaubt!“
Was unterscheidet eine Fahrt zur Feststellung der Alltagstauglichkeit (ist erlaubt), von einer Sonntagsnachmittagskaffeefahrt (ist natürlich verboten)? Das Kontrollorgan des Staates hat mich übrigens noch nie nach dem Zweck meiner Fahrt befragt.
Mal im Ernst:
Wie handhabt ihr Euer Kennzeichen?
Hatte schon mal Jemand den Ernstfall?
Wie war die Reaktion der Versicherung?
Haben wir ganz und gar einen oder mehrere Foristi mit Kenntnissen in der Rechtsprechung oder aus der Versicherungsbranche die uns kompetent dazu Auskunft geben können?
Ich bitte um eine rege Diskussion.
Beste Grüße
UHEF


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BeitragVerfasst: 26. Juni 2011 16:50 
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Also ich habe auch nie Probleme gehabt, bin aber auch nicht jeden Tag damit gefahren, habe dann und wann mal ins Fahrtenbuch Inspektions und Probefahrten eingetragen, bin auch schon mal zum einkaufen gefahren. Nie Kontakt mit der Polizei. Ein Unfall, den VW Bus vollgeladen mit Ersatzteilen und einen vollen Anhänger mit Ersatzteilen dahinter, Stau auf der Autobahn und der Bremsweg war zu kurz, mit der Stoßstange noch einen Peugeot gestreift. Unfallaufnahme mit der Polizei, keine Fragen nach dem Kennzeichen, keinerlei Fragen von der Versicherung. Im ganzen keine Probleme mit Polizei, Versicherung, oder Straßenverkehrsamt. Hubert


Fuhrpark: ES 250/2 A Gespann, BJ. 69, Yamaha SR 500 Bj 83 Solo, und SR 500 Gespann mit Velorex 562, XT 500 Bj 82, VW Bus Bj 66.

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BeitragVerfasst: 26. Juni 2011 16:59 
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Hallo,
07 am Bulli, richtig verstanden?
Ich fahre ja auch nicht jeden Tag, eben nur Sonntags - nachmittags. So zum Spaß. Darf ich aber leider nicht so die Lage :cry:.
Ich möchte ja nur mal von Euren Erfahrungen lernen.
Danke UHEF
PS. Welche Versicherung hat das geregelt?


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BeitragVerfasst: 26. Juni 2011 18:02 
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07 am Bulli und einigen anderen Autos. Nur mal so jeden Tag fahren ist nicht vorgesehen mit der 07. Wenn ich das gemacht habe am Wochenende, habe ich mir immer in der Oldtimermarkt einen Teilemarkt oder Treffen rausgesucht das ich anfahren hätte können so als Alibi. Versichert bin und war ich beim HDI. Für ein Motorrad oder Auto lohnt sich das 07 aber nicht. Hubert


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BeitragVerfasst: 26. Juni 2011 19:20 
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Tja,
das mit dem raus suchen klappt leider nicht immer - bei mir jedenfalls deshal hab ich ja um Eure Meinungen gebeten
beste grüße
UHEF


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BeitragVerfasst: 26. Juni 2011 21:21 
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ich fahre seit 7 Jahren recht intensiv mit der 07er Nr und bin noch nie nach dem Fahrtenbuch gefragt worden. Ich habe aus Dritter Hand erfahren, dass die Polizei kein Interesse an der 07er hat, weil die Behörden den Sachen nicht nachgehen, sprich der Streifenbeamte kann sich mit derartigen Kontrollen nicht profilieren. Seit Anhebung des Mindestfahrzeugalters auf 30 Jahre ist es ruhig um die 07er geworden. Ich fahre mein ganz normales Motorradpensum damit, allerdings nicht unbedingt zum Supermarkt oder so. Dafür habe ich mein Wintergespann regulär zugelassen. Eine Mitarbeiterin des hieseigen StvA hat mir beim Bier mal erzählt, dass ihr nicht bekannt sei, dass mal eine 07er Nr aberkannt wurde. Es gibt wenig Probleme damit und somit auch wenig Stress seitens der Behörden. Auch die Wolfschanzentour habe ich mit der roten gemacht. Grüne Karte sollte man ins Ausland mitnehmen. Und es sollte sich um eine "Oldtimerveranstaltung" handeln.
Die Versicherungen haben auch relativ wenig Probleme mit diesen Zulassungen. Allerdings hat in den letzten Jahren der Trend zu Alltagsoldtimern den Schadenverlauf etwas verschlechtert. Da wird deshalb etwas genauer hingeschaut. Üblich ist im Antrag die Frage nach der Jahresfahrleistung. Wenn man dort mehr als 5.000 angibt, gibt es bei der Annahme sicher Probleme. Kontrollierbar ist das ja nun bei alten Motorrädern, bei denen öfter mal Tachos kaputtgehen :wink: kaum.
Gruß
Jürgen


Fuhrpark: ETS 150, ETZ250/A, ES 250/2-A, Projekt ETZ/A Basis mit Lastenboot und Schwabel, Ossa 250 Wildfire Racer, Projekt Ossa 250 Wildire Strasse, Ossa Yankee 500
Kawasaki W 650, Moto Guzzi 750 S,
Volvo 940Tuurbodiesel,, Toyota-Land-Cuiser BJ 40 Bj 79.Mercedes 609 d Womo

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BeitragVerfasst: 26. Juni 2011 21:25 
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Ein Bekannter von mir ist tagtäglich mit der 07 zur Arbeit immer mit wechselden Fahrzeugen. Der Trachtenverein hat die Nummer eingezogen. :ja:


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BeitragVerfasst: 26. Juni 2011 21:28 
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das scheint auch regional unterschiedlich zu sein. Hab aus anderen Gegenden auch schon sowas gehört. Die Eifel ist ja ohnehin ein heisses Pflaster. Das war schon vor dreißig Jahren so als ich noch in Bonn gewohnt hab.


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BeitragVerfasst: 27. Juni 2011 05:01 
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Morgen,
wie gesagt die Kontrollorgane haben kein Problem damit. Die wollten mein Motorrad auch nur mal fotografieren oder haben mich freundlich darauf hingewiesen ich solle doch bitte mit Licht weiterfahren. Ja die sind nett.
Interessant wird diese nichtartgerechte Benutzung ja erst wenn es Geld kostet.
Danke für Eure Meinung und weiter so.
UHEF


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BeitragVerfasst: 27. Juni 2011 07:03 
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IMHO ist die 07-Nummer für

- Oldtimerveranstaltungen
- Einstell- und Probefahrten und
- Materialerhaltungsfahrten

zugelassen.

Ich selbst habe kein 07-Kennzeichen. Wenn ich aber ein mal im Monat/in der Woche die Fahrt zur Arbeit und zum Einkaufen oder meine Sonntag-Nachmittag-Eisdielen-Fahrt als "Materialerhaltungsfahrt" erkläre, müsste das doch seinen Gang gehen. Wer soll mir denn vorschreiben, wieviel Bewegung mein Fahrzeug braucht, um sich wohl zu fühlen oder wohin die "Materialerhaltungsfahrt" gehen muss? Natürlich müsste das alles im Rahmen bleiben. Jahresfahrleistungen deutlich über 5000km sind bestimmt nicht mehr so leicht zu erklären...

Oder ist mein Verständnis von der Materialerhaltungsfahrt und Einstell-/Probefahrt falsch?


Fuhrpark: TS150/1985, TS250A/1980, Jawa 354/6 /1960, PAV40, DKW KS200/1938, Skoda 105L/1983, Wartburg 353W/1985, HP500.01.01/1985

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BeitragVerfasst: 27. Juni 2011 07:29 
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Mr. Kardan

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mzler-gc hat geschrieben:
- Materialerhaltungsfahrten


was ist denn das?

Pranzrunde?

_________________
Anleitung: Getriebe BK350 - Kardan BK350 - Falke Beiwagen - Ein Bericht
Segel: Blog: Segeln Steemit: Steemit
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Wichtige Links: Forumregeln, Netiquette, Knowledge Base, Galerie, Karte, Forumkeller


Fuhrpark: BK350 (10/1956) - ES250 (06/1961) - ETS250 (??/197?) - TS150 (irgendwann/1984) - Skoda Octativa Kombi 1.9Tdi 81kW @ 500Tkm (09/2001) - Pfährt: Moto Guzzi V35 II (11/81) Umbau auf 650ccm und 50PS - Silverstar Classic (03/1994)

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BeitragVerfasst: 27. Juni 2011 08:17 
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kutt hat geschrieben:
mzler-gc hat geschrieben:
- Materialerhaltungsfahrten


was ist denn das?

Pranzrunde?


:D Praktisch ja. :D

Theoretisch "Fahrten zur Vermeidung von Standschäden"

Ich hoffe, jetzt kommt es besser rüber, was ich gemeint habe... :)


Fuhrpark: TS150/1985, TS250A/1980, Jawa 354/6 /1960, PAV40, DKW KS200/1938, Skoda 105L/1983, Wartburg 353W/1985, HP500.01.01/1985

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BeitragVerfasst: 27. Juni 2011 12:30 
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Hallo,
Was heisst IMHO?
Den Ausdruck Materialerhaltungsfahrten höre ich auch das erste Mal. Wo ist der Geschrieben?
Danke im Voraus
UHEF


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BeitragVerfasst: 27. Juni 2011 13:35 
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IMHO = Internetslang für "in my humble opinion" -> "meiner bescheidenen Meinung"

Wo das geschrieben steht, weiß ich nicht. War bis jetzt für mich auch noch nicht von Bedeutung, das ich kein 07er habe. Den Ausdruck hab ich von einem Bekannten, der ein paar Ami-Schlitten auf 07er laufen hat.

Hoffentlich meldet sich noch einer, der wirklich Ahnung von den Randbedingungen zum 07-Kennzeichen hat, damit hier nicht mehr als unbedingt nötig Halbwissen breitgetreten wird. Würde mich auch brennend interessieren! :)


Fuhrpark: TS150/1985, TS250A/1980, Jawa 354/6 /1960, PAV40, DKW KS200/1938, Skoda 105L/1983, Wartburg 353W/1985, HP500.01.01/1985

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BeitragVerfasst: 27. Juni 2011 13:56 
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Nur mal so -> http://www.kfz-gutachter-hasselberg.de/ ... ichen.html


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BeitragVerfasst: 27. Juni 2011 13:59 
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Moin Uwe,


Ich glaube im großen und ganzen wird der Umgang mit der 07er Nummer, sogar von Landkreis zu Landkreis, sehr unterschiedlich bewertet von den kontrollierenden Behörden.
Im Altkreis ASL/SFT scheinen die Zulassungsbehörden noch relativ milde gestimmt zu sein. Wobei im Altkreis BBG und in Richtung Dessau schon die Erteilung einer Nummer sehr problembehaftet sein soll. Habe da schon Fälle gehört... :evil:
Mein Vater und ich haben die rote Nummer nun schon seit fast 10 bzw 6 Jahren und bis auf eine einmalige Kontrolle des Fahrtenbuches durch die Zulassungsstelle wurden wir noch nie kontrolliert oder überprüft.
Versicherung läuft über die Allianz problemlos.
Eine etz läuft übrigens bei uns auch schon über die rote Nummer. Beim letzten Oldi Treffen in Magdeburg haben da ein paar Leute nicht schlecht geschaut.
Fazit meinerseits: solange man es wirklich bei gelegentlichen Ausflügen bzw Ausfahrten belässt, was bei alten Moppeds ja eh meist der Fall ist, funktioniert diese Art der Zulassung ganz gut.
Für alles andere, kann man gerade die Mz Motorräder, mit einer normalen Zulassung doch recht preiswert im Alltag bewegen.
Wenn es um Versicherung und Steuern geht.

MfG Thomas


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BeitragVerfasst: 27. Juni 2011 16:11 
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P-J hat geschrieben:
Ein Bekannter von mir ist tagtäglich mit der 07 zur Arbeit immer mit wechselden Fahrzeugen. Der Trachtenverein hat die Nummer eingezogen. :ja:



Zu Recht.... DAfür ist das Ding nicht gedacht - solche Leute versauen den Anderen dann die Norm.... :evil:

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Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

Präsident und Gründer des GKV - Granseer Krawattenträgervereins...


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BeitragVerfasst: 27. Juni 2011 16:33 
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flotter 3er hat geschrieben:
P-J hat geschrieben:
Ein Bekannter von mir ist tagtäglich mit der 07 zur Arbeit immer mit wechselden Fahrzeugen. Der Trachtenverein hat die Nummer eingezogen. :ja:



Zu Recht.... DAfür ist das Ding nicht gedacht - solche Leute versauen den Anderen dann die Norm.... :evil:


:top:


Ich fahre selten mit meiner 07er.
Liegt zum einen daran dass an meiner TS, dem Transit und dem Escort grade Handlungsbedarf besteht und nur die TS fahrbereit ist (aber mit 3. Gang Syndrom...) und zum anderen dass ich eh nur gelegentlich damit unterwegs war.
Hab die 07er jetzt 6 oder 7 Jahre, bisher hatte ich keinerlei Schwierigkeiten. Nichtmal mit offenen Webern und der (nach heutigem Maßstab) brutal lauten Ford RS Auspuffanlage am Fiesta X (MK1). War zwar alles Tüvvig, aber das hindert die Gartenzwerge ja nicht am Mißtrauen, in den rosa Scheinchen steht ja quasi gar nichts drin.

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BeitragVerfasst: 27. Juni 2011 17:39 
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Hallo,
danke an Bodynerv hier also die klaren Regelungen zu: Wann darf ich mit roter Nummer fahren?
Das Fahrzeug darf nur
   bewegt werden, um Oldtimerveranstaltungen zu
   besuchen, Probe- und Überführungsfahrten
   durchzuführen sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.
 - Führen eines Fahrtenverzeichnisses ist erforderlich.
Also Materialerhaltunsfahrten sind ein Märchen!!! :D :D :D :D :D :D

Die Frage war aber :
Wer zahlt den Schaden wenn was passiert ausserhalb des oben genannten Rahmen ? Sonntagsnachmittagskuchen usw... :D . Wie kommt man aus dieser Zwickmühle ? Und genau darum habe ich um Erfahrungen gebeten.
Also weitere Erfahrungen bitte.
UHEF

Eine Hufu ist wie Thomas richtig bemerkt hat ein Alltagsfahrzeug - selbstverständlich mit normalen Kennzeichen ( meine kostet so um die 3,20€ im Monat fest ).
Übrigens zu offenen Trichtern an Oldtimern schweige ich lieber. Thomas bestimmt auch oder?


Fuhrpark: Fuhrpark

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BeitragVerfasst: 27. Juni 2011 18:14 
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UHEF hat geschrieben:
Hallo,
danke an Bodynerv hier also die klaren Regelungen zu: Wann darf ich mit roter Nummer fahren?
Das Fahrzeug darf nur
   bewegt werden, um Oldtimerveranstaltungen zu
   besuchen, Probe- und Überführungsfahrten
   durchzuführen sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.
 - Führen eines Fahrtenverzeichnisses ist erforderlich.
Also Materialerhaltunsfahrten sind ein Märchen!!! :D :D :D :D :D :D

Die Frage war aber :
Wer zahlt den Schaden wenn was passiert ausserhalb des oben genannten Rahmen ? Sonntagsnachmittagskuchen usw... :D . Wie kommt man aus dieser Zwickmühle ? Und genau darum habe ich um Erfahrungen gebeten.
Also weitere Erfahrungen bitte.
UHEF

Eine Hufu ist wie Thomas richtig bemerkt hat ein Alltagsfahrzeug - selbstverständlich mit normalen Kennzeichen ( meine kostet so um die 3,20€ im Monat fest ).
Übrigens zu offenen Trichtern an Oldtimern schweige ich lieber. Thomas bestimmt auch oder?


Versicherungsschutz wird nur gewährt bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Kennzeichens - so die Auskunft meines Versicherungsonkels. Ich habe seit einigen Jahren ein 07er. Das heißt also, im Extremfall bist du ohne Versicherungsschutz unterwegs....

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Gruß Frank


„Ich glaube, dass die Dummheit aufgehört hat, sich zu schämen“ Heidi Kastner
Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
Wenn du tot bist, dann weißt du nicht dass du tot bist. Es ist nur schwer für die Anderen. Genauso ist es, wenn du blöd bist.

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BeitragVerfasst: 28. Juni 2011 07:39 
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UHEF hat geschrieben:
Das Fahrzeug darf nur
   bewegt werden, um Oldtimerveranstaltungen zu
   besuchen, Probe- und Überführungsfahrten
   durchzuführen sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.
 - Führen eines Fahrtenverzeichnisses ist erforderlich.
Also Materialerhaltunsfahrten sind ein Märchen!!! :D :D :D :D :D :D

Die Frage war aber :
Wer zahlt den Schaden wenn was passiert ausserhalb des oben genannten Rahmen ? Sonntagsnachmittagskuchen usw... :D . Wie kommt man aus dieser Zwickmühle ? Und genau darum habe ich um Erfahrungen gebeten.


Okay, also streichen wir "Materialerhaltungsfahrten" :D

- Wer schreibt eigentlich vor, das du die Probefahrt nach der Wartung am Sonntag vormittag nicht mit der Fahrt zum Sonntagsnachmittagskuchen verbinden kannst???
(Müsste doch eigentlich im Sinne des Erfinders sein, da ja "unsinnige" Fahrten zu vermeiden sind - also nur aus Spaß an der Freude ne Runde um den Block ist IMHO unsinnig, die Fahrt zur Tankstelle/Eisdiele/etc. würde ich wieder als sinnvoll auslegen)

- Wer schreibt den Umfang der Wartung am Sonntag vormittag vor? Ölstab ziehen, Kontrolle des Motoröls und ab zur Probefahrt.

- Wer schreibt die Länge der Probefahrt vor? 5km? 20km? 120km?

- "Fahrten zum Zwecke der Reparatur" - Ich fahre, um festzustellen, ob am Fahrzeug Reparaturbedarf besteht???? Oder wie jetzt?

- "Oldtimerveranstaltungen" - Ist eine Ausfahrt mit meinem Kumpel, der auch einen Oldtimer fährt, schon eine gemeinsame Oldtimerveranstaltung?? Oder anders gefragt, was macht eine Oldtimerveranstaltung zu einer Oldtimerveranstaltung und wer legt das fest?? So nach dem Motto: Ich organisiere ein kleines, privates Oldtimertreffen, lade die Teilnehmer (mich und meinen Kumpel) persönlich ein und mache eine kleine Ausfahrt.


Also ich denke, es gibt ausreichend Möglichkeiten, den Betrieb von Fahrzeugen mit 07-Kennz. zu rechtfertigen. Ich hätte auch kein Problem, mal (= selten) die Fahrt zur Arbeit oder Einkaufen als Probefahrt zu deklarieren. Ich habe ja am Tag vorher Wartung gemacht. ;) Oder etwa nicht?? :floet:

Natürlich sollte alles im Rahmen bleiben. Also im Monat 1500km Probefahrt ist sicherlich schwer zu rechtfertigen.


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BeitragVerfasst: 28. Juni 2011 08:45 
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mzler-gc hat geschrieben:
UHEF hat geschrieben:
Das Fahrzeug darf nur
   bewegt werden, um Oldtimerveranstaltungen zu
   besuchen, Probe- und Überführungsfahrten
   durchzuführen sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.
 - Führen eines Fahrtenverzeichnisses ist erforderlich.
Also Materialerhaltunsfahrten sind ein Märchen!!! :D :D :D :D :D :D

Die Frage war aber :
Wer zahlt den Schaden wenn was passiert ausserhalb des oben genannten Rahmen ? Sonntagsnachmittagskuchen usw... :D . Wie kommt man aus dieser Zwickmühle ? Und genau darum habe ich um Erfahrungen gebeten.


Okay, also streichen wir "Materialerhaltungsfahrten" :D

- Wer schreibt eigentlich vor, das du die Probefahrt nach der Wartung am Sonntag vormittag nicht mit der Fahrt zum Sonntagsnachmittagskuchen verbinden kannst???
(Müsste doch eigentlich im Sinne des Erfinders sein, da ja "unsinnige" Fahrten zu vermeiden sind - also nur aus Spaß an der Freude ne Runde um den Block ist IMHO unsinnig, die Fahrt zur Tankstelle/Eisdiele/etc. würde ich wieder als sinnvoll auslegen)

- Wer schreibt den Umfang der Wartung am Sonntag vormittag vor? Ölstab ziehen, Kontrolle des Motoröls und ab zur Probefahrt.

- Wer schreibt die Länge der Probefahrt vor? 5km? 20km? 120km?

- "Fahrten zum Zwecke der Reparatur" - Ich fahre, um festzustellen, ob am Fahrzeug Reparaturbedarf besteht???? Oder wie jetzt?

- "Oldtimerveranstaltungen" - Ist eine Ausfahrt mit meinem Kumpel, der auch einen Oldtimer fährt, schon eine gemeinsame Oldtimerveranstaltung?? Oder anders gefragt, was macht eine Oldtimerveranstaltung zu einer Oldtimerveranstaltung und wer legt das fest?? So nach dem Motto: Ich organisiere ein kleines, privates Oldtimertreffen, lade die Teilnehmer (mich und meinen Kumpel) persönlich ein und mache eine kleine Ausfahrt.


Also ich denke, es gibt ausreichend Möglichkeiten, den Betrieb von Fahrzeugen mit 07-Kennz. zu rechtfertigen. Ich hätte auch kein Problem, mal (= selten) die Fahrt zur Arbeit oder Einkaufen als Probefahrt zu deklarieren. Ich habe ja am Tag vorher Wartung gemacht. ;) Oder etwa nicht?? :floet:

Natürlich sollte alles im Rahmen bleiben. Also im Monat 1500km Probefahrt ist sicherlich schwer zu rechtfertigen.

Es gab schon genügend andere,die vor dir gedacht haben sie wären auch so schlau und würden das irgendwie gerechtfertigt bekommen.
Am Ende wars immer Steuerbetrug und Entzug des 07er-Kennzeichens.
Und die Leute wurden nicht von der Polizei angeschwärzt,sondern vom Ordnungsamt,Nachbarn,Nichtgönnern. Ob sie nun zur Arbeit fuhren, bei der Eisdiele waren oder vorm Supermarkt parkten.
Du kannst es ausprobieren und Glück haben, du kannst aber auch Pech haben und viel Erfahrungsgeld zahlen.
Gruß Tino

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Hallo,
die Wahrheit ist grausam. Ich hatte, wie wohl die meisten Nutzer des 07-er diesen Umstand verdrängt. In Wirklichkeit ist es so, das bei gut 80 % meiner Kilometer damit kein Versicherungsschutz besteht.
Zusammengefasst sieht es wirklich so aus, das bei einem großen Teil unserer Fahrten wir zwar eine Menge Ausreden, Argumente und einen Schraubenzieher als Alibi in der Tasche haben aber ansonsten könnten wir bei jeder Fahrt unseren finanzielle Ruin erleben, von dem Rest ganz zu schweigen.
Den vollen Schutz (!!???) habe ich nur fast zweifelsfrei bei der direkten An – oder Abreise und bei einer offiziellen Veranstaltung.
Die Prüfungs- und Einstellungsfahrten sind ja auch so ein dehnbarer Begriff oder seht Ihr es anders?
Bitte heftig weiter diskutieren und vielleicht fällt uns ja noch was ein hier im Forum.....
Beste Grüße UHEF

P.S.:Ach ja zur Fahrt an die Tanke gibt es ein Urteil. Danach darf noch nicht mal ein Ami-Schlitten auf dem Weg vom Treffen nach hause tanken. Eigentlich darf der schon – nur passieren darf ihn nichts. Und wenn haftet er selbst :o :o


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MZ-Pfleger hat geschrieben:
UHEF hat geschrieben:
Das Fahrzeug darf nur bewegt werden,
   - um Oldtimerveranstaltungen zu besuchen,
   - Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen sowie
   - für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.


Es gab schon genügend andere,die vor dir gedacht haben sie wären auch so schlau und würden das irgendwie gerechtfertigt bekommen.
Am Ende wars immer Steuerbetrug und Entzug des 07er-Kennzeichens.



Das klingt also nach einer verdammt schwammige Angelegenheit. Und wenn ich dann Steuerbetrug oder Versicherungsverlust lese, krieg ich soo nen Hals. Denn im Zweifelsfall sollte doch für den "Angeklagten" entschieden werden. Aber mein Vertrauen in die "Rechtstaatlichkeit" ist eh stark angekratzt. Aber das ist OT und gehört nicht hier her.

Bis jetzt habe ich auch bloß von den 3 o.g. Punkten gehört, die Fahrten mit 07er-Kennz. zulassen. Und die sind extrem dehnbar wie meine Beispiele gezeigt haben.

Jetzt meine Frage: Gibt es irgendwo handfeste Regularien oder Gesetze wie bzw. unterwelchen Umständen und Umfang die "Probe- und Überführungsfahrten" und "Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung" durchzuführen sind bzw. möglich sind? Oder ist man da hilflos der "Willkür" der jeweiligen Steuerbehörde oder Versicherungsagentur ausgeliefert?


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BeitragVerfasst: 28. Juni 2011 10:57 
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Leider nein,
Probefahrten mit (06 und 07 - Nummern) in diesem Sinne sind Fahrten mit dem Ziel, die Leistung und Gebrauchsfähigkeit von Kraftwagen festzustellen, zum Beispiel von Herstellern, Händlern und Inhabern von Werkstätten, auch mit Interessenten und mit Vorführwagen
ist das einzige was ich so sinngemäß gefunden habe.

Unsere Sonntagsnachmittagstouren fallen da echt nicht drunter.
UHEF
Wir überlegen also weiter.....


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BeitragVerfasst: 28. Juni 2011 11:03 
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Hallo,

kannst ja hier mal nachlesen.

http://www.benzinleitung.de/07-Kennzeichen.htm


Micky


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BeitragVerfasst: 28. Juni 2011 11:43 
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Micky hat geschrieben:
Hallo,

kannst ja hier mal nachlesen.

http://www.benzinleitung.de/07-Kennzeichen.htm


Micky

Sehr schöner Link. Danke!
Gruß Tino

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BeitragVerfasst: 28. Juni 2011 12:38 
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Micky hat geschrieben:


Der Link ist höchst interessant. :)


6. Einschränkungen des "07-Kennzeichens".

[...] Diese dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen im Straßenverkehr bewegt werden:

- Fahrten von und zu der Teilnahme einer Oldtimer-Veranstaltungen,
- Fahrten zur Förderung des Kaufinteresses (Probefahrt),
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung.
- Überführungsfahrten,
- Prüfungsfahrten und Instandhaltungsfahrten: (unter Hinweis auf die Instandhaltung der Fahrzeuge des Bundes für den Katastrophenschutz wird folgender Sachverhalt dargelegt: "Die Fahrzeuge des Bundes sollen zur Vermeidung von Standschäden monatlich 50 km (600 km/Jahr) bewegt werden". http://www.bva.bund.de) Diesem Sachverhalt kann man sich anschliessen
[Anm.: das meinte ich mit Materialerhaltungsfahrten; betrifft nicht bloß KatSch sondern auch Bundeswehr-Fahrzeuge (ich kann mich an entsprechende Dienstanweisungen erinnern)]

[...]
Eine Verwendung des Fahrzeuges für Alltagsfahrten scheidet somit aus. Absolut tabu sind daher die täglichen Wege zur Arbeit, zum Einkaufen etc. [Anm.: logisch, da der tägliche Weg zur Arbeit IHMO unter Alltagsfahrten fällt. Anders hingegen die gelegentliche Nutzung auf dem Weg zur Arbeit als Prüfungsfahrt, Punkt 4 oben] Sollte man bei der Durchführung einer der vorgenannten Ausnahmeverordnung nicht entsprechenden Fahrt erwischt werden, so dürfte dies zum Entzug des Kennzeichens auf Grund der Unzuverlässigkeit des Halters führen. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass das 07-Kennzeichen auch nie wieder erteilt werden wird.


Dennoch möchte ich die Aktualität dieser Seite in Frage stellen, da an einer anderen Stelle Versicherungssummen von 2005 zitiert werden und das 07er-Kennz. bei Fahrzeugen ab 20 Jahren erteilt werden kann, während hier
Bodynerv hat geschrieben:
keine Rede mehr von 20 Jahren ist, sondern nur 30 Jahre. Vielleicht hat sich da was geändert und der Punkt "Prüfungsfahrten und Instandhaltungsfahrten" wurde entfernt. :?:

Interessante Diskussion. Weiter überlegen! :)


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BeitragVerfasst: 28. Juni 2011 13:11 
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Hier was neueres:

http://www.automobile-oldtimer.de/zulas ... nnzeichen/


Micky


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BeitragVerfasst: 28. Juni 2011 17:06 
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Hallo,
ich hab mein Kennzeichen damals 2002 beantragt, die Guzzi meiner Frau Bj.83, wurde damals anstandslos mit eingetragen und das obwohl erst 19 Jahre alt. Die Verfahrensweise hat sich geändert - O.K.. Übrigens die Guzzi hat wieder ein normales Kennzeichen - wegen der Misere des Benutzens halt.
Womit wir wieder beim Thema wären. Die Zugriffe auf unseren Fred zeigen mir es besteht doch reges Interesse.
Also beteidigt Euch doch bitte mal mit Euren Erfahrungen....Ändern können wir die Gesetzte auch nicht aber kennenlernen und sie benutzen sollte doch wohl drin sein oder?
UHEF

Vielleicht können wir uns im Forum ja sogar selbst helfen??? Bitte mal überlegen!
Meine Überlegungen gehen jetzt gerade mal wieder in die Richtung, sie scheint mir am aussichtsreisten:

"Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen"


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BeitragVerfasst: 28. Juni 2011 20:20 
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UHEF hat geschrieben:
Vielleicht können wir uns im Forum ja sogar selbst helfen??? Bitte mal überlegen!
Meine Überlegungen gehen jetzt gerade mal wieder in die Richtung, sie scheint mir am aussichtsreisten:

"Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen"


Aha! :)

Die Dresdner Forumsfraktion läd andere Foristi zum Grillen an die Elbe ein. Mit Motorrädern, die dann dort auf einem Parkplatz aufgestellt werden. (Darstellung von Oldtimerfahrzeugen) Gruppenteile aus Jena oder Glauchau reisen gemeinsam an. (An- und Abfahrt) In Dresden erfolgt dann noch eine gemeinsame Ausfahrt. (Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes)

Gehen deine Gedanken in so eine Richtung?

Oder wieder zurück zur Kernfrage:

Was macht eine Veranstaltung, "die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen dient", zu ebensolcher, die diesem Kriterium entspricht um die Fahrzeuge bestimmungsgerecht zu bewegen?

Was macht "Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung" zu ebensolchen, die diesem Kriterium entspricht um die Fahrzeuge bestimmungsgerecht zu bewegen?

Das ist mein grundlegendes Problem. Es fehlen eindeutige Definitionen und ich weiß nicht, wo man Grenzen setzten kann. :( Gummiparagraphen!


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BeitragVerfasst: 28. Juni 2011 20:46 
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http://www.sicherestrassen.de/VwV/Frame ... 29.htm#V29
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BeitragVerfasst: 29. Juni 2011 05:45 
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Zitat:
Die Dresdner Forumsfraktion läd andere Foristi zum Grillen an die Elbe ein. Mit Motorrädern, die dann dort auf einem Parkplatz aufgestellt werden. (Darstellung von Oldtimerfahrzeugen) Gruppenteile aus Jena oder Glauchau reisen gemeinsam an. (An- und Abfahrt) In Dresden erfolgt dann noch eine gemeinsame Ausfahrt. (Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes)

Gehen deine Gedanken in so eine Richtung?

Oder wieder zurück zur Kernfrage:

Was macht eine Veranstaltung, "die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen dient", zu ebensolcher, die diesem Kriterium entspricht um die Fahrzeuge bestimmungsgerecht zu bewegen?

Was macht "Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung" zu ebensolchen, die diesem Kriterium entspricht um die Fahrzeuge bestimmungsgerecht zu bewegen?

Das ist mein grundlegendes Problem. Es fehlen eindeutige Definitionen und ich weiß nicht, wo man Grenzen setzten kann. :( Gummiparagraphen!





Hallo,
Bingo. Genau weil es keine klaren Regeln und Normen mehr gibt hab ich ja gefragt: Wie geht Ihr damit um?
Ein sehr gute Hinweis war der mit dem Bund und 600 Km im Jahr. Sehr gut weil es ist für jeden Nachvollziehbar. Außerdem: ( jetzt meine persönliche Meinung ) „ Im Ernstfall würde sich die Katze ja in den Schwanz beißen oder?“
UHEF
Zu Eurer Veranstaltung würde ich bedenkenlos fahren.


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BeitragVerfasst: 29. Juni 2011 07:04 
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UHEF hat geschrieben:
mzler-gc hat geschrieben:
Es fehlen eindeutige Definitionen und ich weiß nicht, wo man Grenzen setzten kann. :( Gummiparagraphen!


Genau weil es keine klaren Regeln und Normen mehr gibt hab ich ja gefragt: Wie geht Ihr damit um?


Und genau jetzt wäre es sinnvoll, wenn sich mal Leute melden, die Rot am Heck tragen! :)


UHEF hat geschrieben:
Ein sehr gute Hinweis war der mit dem Bund und 600 Km im Jahr. Sehr gut weil es ist für jeden nachvollziehbar.


Tja, ich weiß eben nicht, ob das schon "veraltet" ist, da es ja auch einer Quelle von wohlmöglich 2005 stammt. Persönlich halte ich diesen Hinweis als sehr sinnvoll. Warum sollte dem privaten Sammler - der kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut pflegt und erhält - diese Reglung verwehrt bleiben, während das beim Bund, THW, KatSch, etc. schlicht und ergreifend behördlich anerkannte Notwendigkeit ist, um die Fahrzeuge nicht vergammeln zu lassen?


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BeitragVerfasst: 29. Juni 2011 07:19 
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Noch ein Link ;-)

Ich hab ja noch kein rotes, aber als legitimierte "Veranstaltung" würde ich jene auswählen, die öffentlich aus- bzw. angepriesen werden.
Für unterwegs den Flyer ausdrucken und gut ist es.

Meine Gedanken.
Ne Probefahrt wäre in Arbeitsklamotten und öligen Händen erklärbar. (habe ich eh fast immer :lach: )
Reine Motorradtreffpunkte, wie den Harzern als Rappbodetalsperre bekannt, wären für mich keine "Veranstaltungen". Da nimmt auch die Presse nur Notiz von, wenn es mal wieder gekracht hat.
Ein Treffen der BossHoss ,oda wie die Dinger heißen, mit der Möglichkeit KFZ auszustellen (wird von der Westernstadt immer mal wieder ausgerufen) wäre eine, aber da fahre ich eh nicht hin 8)

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Gruß
Wolfgang


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BeitragVerfasst: 29. Juni 2011 08:54 
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Paule56 hat geschrieben:


49. Ausnahmeverordnung der StVZO hat geschrieben:
Abweichend von § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) benötigen Kraftfahrzeuge, die aktiv an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben werden.
Dies gilt auch für Fahrten der betreffenden Kraftfahrzeuge zum Zwecke
- der Begutachtung, Prüfung, Reparatur oder Wartung,
- zur Überführung an einen anderen Standort oder
- zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit.
Abweichend von § 28 StVZO dürfen für Fahrten nach Satz 1 und 2 rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden.


Das wird ja immer schwammiger! :shock: "Zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit" - früher waren die erfolgreiche Absolvierung von Zuverlässigkeits- und Langstreckenfahrten der ultimative Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs! Wie stellt sich der Gesetzgeber jetzt eine "Fahrt zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit" heute vor? Ich weiß es nicht. Aber mit diesem Stichpunkt könnte man ohne mit der Wimper zu zucken die Sonntag-Nachmittag-Spazierfahrt erklären, oder?

Paule56 hat geschrieben:
Ich hab ja noch kein rotes, aber als legitimierte "Veranstaltung" würde ich jene auswählen, die öffentlich aus- bzw. angepriesen werden.


In diese Richtung gehen auch meine Bedenken. Öffentliche Bekanntgabe der Veranstaltung. Das Internet ist öffentlicher Raum. Wenn ich also eine Veranstaltung im öffentlichen Bereich dieses Forums ausrufe, habe ich dem doch Genüge getan. Es kann sich ja jeder informieren aber ich kann (und will) keinen zwingen, nach Informationen zu suchen!

Paule56 hat geschrieben:
Ne Probefahrt wäre in Arbeitsklamotten und öligen Händen erklärbar. (habe ich eh fast immer :lach: )


:) Ich auch. Aber ich hab mich oft genug auf die Fresse gepackt, sodass ich nie mehr ohne meine Motorradkluft fahre. Safty first. Mein Argument wäre, das ich Werkzeug dabei habe (Bordwerkzeug immer)...

Paule56 hat geschrieben:
Reine Motorradtreffpunkte, wie den Harzern als Rappbodetalsperre bekannt, wären für mich keine "Veranstaltungen"


Für mich auch nicht, weil dann müsste ja der Parkplatz vor der Eisdiele auch eine "Veranstaltung" sein...


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BeitragVerfasst: 29. Juni 2011 10:35 
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Hallo an Alle, Tag Paule,
das mit den 600 km beim Staat ist nach wie vor der erste greifbare Anhaltspunkt.
Wie war das jetzt 50 Km im Monat Probefahrt. Zählen da Kilometer aus Einsätzen mit oder kommen die Extra?
Der Hintergrund ist: Mit einer meiner Sonntagsmaschinen hab ich ohne Kilometer zu Treffen
2 Probefahrten a 200 Km gemacht, ich darf dann also erst wieder Anfang Herbst Probe fahren. Gute 190 km sind bei Fahrten zu 2 Treffen dazugekommen – zählen die Extra?
Eure Meinung bitte oder weitere greifbare Argumente!
UHEF
ohne PS.: gehts nicht
Wir alle im Forum sollten uns angewöhnen den Kalender immer schön voll zu halten. Auch wenn es nur des Jubileum vom Jodlerverein ist, bei dem sich nätürlich auch einige Oldtimer treffen. :) :) :)


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BeitragVerfasst: 29. Juni 2011 12:26 
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Na ich würde sagen, die 600km im Jahr ist die "Freigrenze". Was du sonst so an Treffen mitmachst, ist doch offen. Wenn du im Jahr 12.000km fährst, um an legitimierten, großen Treffen in der ganzen Republik teilzunehmen ist das doch dein Bier. Und gerade da hast du ja die Bedingung für Fahrten mit 07er Kennz. voll und ganz erfüllt!

Ein Blödsinn eigentlich! Ich darf, wenn ich das Hobby habe, jedes 2. Wochenende quer durch Deutschland fahren, um am Oldietreffen teilzunehmen. Jahresfahrleistung jenseits von gut und böse. Wenn ich aber die Zeit nicht habe und nur ein, zwei mal im Jahr eine schöne Ausfahrt am Wochenende machen möchte, vlt 300km, dann bin ich der Arsch, weil ich das 07er mißbrauche????


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BeitragVerfasst: 29. Juni 2011 14:53 
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Fast Richtig.
Im Arsch bin ich nicht ich hab halt nur keinen Versicherungsschutz!
Da wir die Zeit nun mal nicht haben, sondern nur manchmal fahren können und das vielleicht auch nur nach dem Essen, weil Rasen mähen, Straße fegen, Auto waschen usw. am Wochenende ja auch noch dazu gehören ist das halt so.
Ich kenne mittlerweile hier in ca. 30 Km Luftlinie also alles was so als Probefahrt durch gehen könnte jeden Ort.
Mir fällt nichts mehr ein und ich wollt mal hören wie andere es machen!
Beste Grüße
UHEF


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