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mzler-gc hat geschrieben:- Materialerhaltungsfahrten
kutt hat geschrieben:mzler-gc hat geschrieben:- Materialerhaltungsfahrten
was ist denn das?
Pranzrunde?
P-J hat geschrieben:Ein Bekannter von mir ist tagtäglich mit der 07 zur Arbeit immer mit wechselden Fahrzeugen. Der Trachtenverein hat die Nummer eingezogen.
flotter 3er hat geschrieben:P-J hat geschrieben:Ein Bekannter von mir ist tagtäglich mit der 07 zur Arbeit immer mit wechselden Fahrzeugen. Der Trachtenverein hat die Nummer eingezogen.
Zu Recht.... DAfür ist das Ding nicht gedacht - solche Leute versauen den Anderen dann die Norm....
UHEF hat geschrieben:Hallo,
danke an Bodynerv hier also die klaren Regelungen zu: Wann darf ich mit roter Nummer fahren?
Das Fahrzeug darf nur
bewegt werden, um Oldtimerveranstaltungen zu
besuchen, Probe- und Überführungsfahrten
durchzuführen sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.
- Führen eines Fahrtenverzeichnisses ist erforderlich.
Also Materialerhaltunsfahrten sind ein Märchen!!!
Die Frage war aber :
Wer zahlt den Schaden wenn was passiert ausserhalb des oben genannten Rahmen ? Sonntagsnachmittagskuchen usw... . Wie kommt man aus dieser Zwickmühle ? Und genau darum habe ich um Erfahrungen gebeten.
Also weitere Erfahrungen bitte.
UHEF
Eine Hufu ist wie Thomas richtig bemerkt hat ein Alltagsfahrzeug - selbstverständlich mit normalen Kennzeichen ( meine kostet so um die 3,20€ im Monat fest ).
Übrigens zu offenen Trichtern an Oldtimern schweige ich lieber. Thomas bestimmt auch oder?
UHEF hat geschrieben:Das Fahrzeug darf nur
bewegt werden, um Oldtimerveranstaltungen zu
besuchen, Probe- und Überführungsfahrten
durchzuführen sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.
- Führen eines Fahrtenverzeichnisses ist erforderlich.
Also Materialerhaltunsfahrten sind ein Märchen!!!
Die Frage war aber :
Wer zahlt den Schaden wenn was passiert ausserhalb des oben genannten Rahmen ? Sonntagsnachmittagskuchen usw... . Wie kommt man aus dieser Zwickmühle ? Und genau darum habe ich um Erfahrungen gebeten.
mzler-gc hat geschrieben:UHEF hat geschrieben:Das Fahrzeug darf nur
bewegt werden, um Oldtimerveranstaltungen zu
besuchen, Probe- und Überführungsfahrten
durchzuführen sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.
- Führen eines Fahrtenverzeichnisses ist erforderlich.
Also Materialerhaltunsfahrten sind ein Märchen!!!
Die Frage war aber :
Wer zahlt den Schaden wenn was passiert ausserhalb des oben genannten Rahmen ? Sonntagsnachmittagskuchen usw... . Wie kommt man aus dieser Zwickmühle ? Und genau darum habe ich um Erfahrungen gebeten.
Okay, also streichen wir "Materialerhaltungsfahrten"
- Wer schreibt eigentlich vor, das du die Probefahrt nach der Wartung am Sonntag vormittag nicht mit der Fahrt zum Sonntagsnachmittagskuchen verbinden kannst???
(Müsste doch eigentlich im Sinne des Erfinders sein, da ja "unsinnige" Fahrten zu vermeiden sind - also nur aus Spaß an der Freude ne Runde um den Block ist IMHO unsinnig, die Fahrt zur Tankstelle/Eisdiele/etc. würde ich wieder als sinnvoll auslegen)
- Wer schreibt den Umfang der Wartung am Sonntag vormittag vor? Ölstab ziehen, Kontrolle des Motoröls und ab zur Probefahrt.
- Wer schreibt die Länge der Probefahrt vor? 5km? 20km? 120km?
- "Fahrten zum Zwecke der Reparatur" - Ich fahre, um festzustellen, ob am Fahrzeug Reparaturbedarf besteht???? Oder wie jetzt?
- "Oldtimerveranstaltungen" - Ist eine Ausfahrt mit meinem Kumpel, der auch einen Oldtimer fährt, schon eine gemeinsame Oldtimerveranstaltung?? Oder anders gefragt, was macht eine Oldtimerveranstaltung zu einer Oldtimerveranstaltung und wer legt das fest?? So nach dem Motto: Ich organisiere ein kleines, privates Oldtimertreffen, lade die Teilnehmer (mich und meinen Kumpel) persönlich ein und mache eine kleine Ausfahrt.
Also ich denke, es gibt ausreichend Möglichkeiten, den Betrieb von Fahrzeugen mit 07-Kennz. zu rechtfertigen. Ich hätte auch kein Problem, mal (= selten) die Fahrt zur Arbeit oder Einkaufen als Probefahrt zu deklarieren. Ich habe ja am Tag vorher Wartung gemacht. Oder etwa nicht??
Natürlich sollte alles im Rahmen bleiben. Also im Monat 1500km Probefahrt ist sicherlich schwer zu rechtfertigen.
MZ-Pfleger hat geschrieben:UHEF hat geschrieben:Das Fahrzeug darf nur bewegt werden,
- um Oldtimerveranstaltungen zu besuchen,
- Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen sowie
- für Fahrten zum Zwecke der Reparatur und Wartung.
Es gab schon genügend andere,die vor dir gedacht haben sie wären auch so schlau und würden das irgendwie gerechtfertigt bekommen.
Am Ende wars immer Steuerbetrug und Entzug des 07er-Kennzeichens.
Micky hat geschrieben:Hallo,
kannst ja hier mal nachlesen.
http://www.benzinleitung.de/07-Kennzeichen.htm
Micky
Micky hat geschrieben:http://www.benzinleitung.de/07-Kennzeichen.htm
http://www.benzinleitung.de hat geschrieben:
6. Einschränkungen des "07-Kennzeichens".
[...] Diese dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen im Straßenverkehr bewegt werden:
- Fahrten von und zu der Teilnahme einer Oldtimer-Veranstaltungen,
- Fahrten zur Förderung des Kaufinteresses (Probefahrt),
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung.
- Überführungsfahrten,
- Prüfungsfahrten und Instandhaltungsfahrten: (unter Hinweis auf die Instandhaltung der Fahrzeuge des Bundes für den Katastrophenschutz wird folgender Sachverhalt dargelegt: "Die Fahrzeuge des Bundes sollen zur Vermeidung von Standschäden monatlich 50 km (600 km/Jahr) bewegt werden". http://www.bva.bund.de) Diesem Sachverhalt kann man sich anschliessen
[Anm.: das meinte ich mit Materialerhaltungsfahrten; betrifft nicht bloß KatSch sondern auch Bundeswehr-Fahrzeuge (ich kann mich an entsprechende Dienstanweisungen erinnern)]
[...]
Eine Verwendung des Fahrzeuges für Alltagsfahrten scheidet somit aus. Absolut tabu sind daher die täglichen Wege zur Arbeit, zum Einkaufen etc. [Anm.: logisch, da der tägliche Weg zur Arbeit IHMO unter Alltagsfahrten fällt. Anders hingegen die gelegentliche Nutzung auf dem Weg zur Arbeit als Prüfungsfahrt, Punkt 4 oben] Sollte man bei der Durchführung einer der vorgenannten Ausnahmeverordnung nicht entsprechenden Fahrt erwischt werden, so dürfte dies zum Entzug des Kennzeichens auf Grund der Unzuverlässigkeit des Halters führen. Zusätzlich ist davon auszugehen, dass das 07-Kennzeichen auch nie wieder erteilt werden wird.
keine Rede mehr von 20 Jahren ist, sondern nur 30 Jahre. Vielleicht hat sich da was geändert und der Punkt "Prüfungsfahrten und Instandhaltungsfahrten" wurde entfernt.Bodynerv hat geschrieben:http://www.kfz-gutachter-hasselberg.de/ ... ichen.html
UHEF hat geschrieben:Vielleicht können wir uns im Forum ja sogar selbst helfen??? Bitte mal überlegen!
Meine Überlegungen gehen jetzt gerade mal wieder in die Richtung, sie scheint mir am aussichtsreisten:
"Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen"
Die Dresdner Forumsfraktion läd andere Foristi zum Grillen an die Elbe ein. Mit Motorrädern, die dann dort auf einem Parkplatz aufgestellt werden. (Darstellung von Oldtimerfahrzeugen) Gruppenteile aus Jena oder Glauchau reisen gemeinsam an. (An- und Abfahrt) In Dresden erfolgt dann noch eine gemeinsame Ausfahrt. (Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes)
Gehen deine Gedanken in so eine Richtung?
Oder wieder zurück zur Kernfrage:
Was macht eine Veranstaltung, "die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen dient", zu ebensolcher, die diesem Kriterium entspricht um die Fahrzeuge bestimmungsgerecht zu bewegen?
Was macht "Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder der Wartung" zu ebensolchen, die diesem Kriterium entspricht um die Fahrzeuge bestimmungsgerecht zu bewegen?
Das ist mein grundlegendes Problem. Es fehlen eindeutige Definitionen und ich weiß nicht, wo man Grenzen setzten kann. Gummiparagraphen!
UHEF hat geschrieben:mzler-gc hat geschrieben:Es fehlen eindeutige Definitionen und ich weiß nicht, wo man Grenzen setzten kann. Gummiparagraphen!
Genau weil es keine klaren Regeln und Normen mehr gibt hab ich ja gefragt: Wie geht Ihr damit um?
UHEF hat geschrieben:Ein sehr gute Hinweis war der mit dem Bund und 600 Km im Jahr. Sehr gut weil es ist für jeden nachvollziehbar.
Paule56 hat geschrieben:Noch ein Link
49. Ausnahmeverordnung der StVZO hat geschrieben:Abweichend von § 18 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) benötigen Kraftfahrzeuge, die aktiv an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und kein amtliches Kennzeichen, wenn rote Kennzeichen ausgegeben werden.
Dies gilt auch für Fahrten der betreffenden Kraftfahrzeuge zum Zwecke
- der Begutachtung, Prüfung, Reparatur oder Wartung,
- zur Überführung an einen anderen Standort oder
- zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit.
Abweichend von § 28 StVZO dürfen für Fahrten nach Satz 1 und 2 rote Kennzeichen ausgegeben und verwendet werden.
Paule56 hat geschrieben:Ich hab ja noch kein rotes, aber als legitimierte "Veranstaltung" würde ich jene auswählen, die öffentlich aus- bzw. angepriesen werden.
Paule56 hat geschrieben:Ne Probefahrt wäre in Arbeitsklamotten und öligen Händen erklärbar. (habe ich eh fast immer )
Paule56 hat geschrieben:Reine Motorradtreffpunkte, wie den Harzern als Rappbodetalsperre bekannt, wären für mich keine "Veranstaltungen"
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