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TS Martin hat geschrieben:Egal wie hoch die bbH ist.
Man darf mit einem PKW Schein jegliche Kleinkrafträder bis 50 ccm bewegen.
Dabei spielt die bbH keine Rolle. Eine Simson darf legal 60 fahren.
Klasse M hat geschrieben:Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Ralle hat geschrieben:TS Martin hat geschrieben:Egal wie hoch die bbH ist.
Man darf mit einem PKW Schein jegliche Kleinkrafträder bis 50 ccm bewegen.
Dabei spielt die bbH keine Rolle. Eine Simson darf legal 60 fahren.
Das ist schlichtweg falsch Martin, bei 45/50 km/h ist Schluss mit lustig, auch bei PKW- Schein (der macht keine Ausnahme) und für die Simsons gibt es eine extra Ausnahmegenehmigung.Klasse M hat geschrieben:Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)
Ausnahmen der Klasse M:
- Wer vor dem 01.04.1965 geboren ist, darf Mofa auch ohne Prüfbescheinigung fahren.
- Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, gleich welcher Klasse, benötigt zum Führen eines Mofas ebenfalls keine Prüfbescheinigung
Als Kleinkrafträder gelten auch
- Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr gekommen sind.
- Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Zur Hummel kann ich leider nichts sagen, aber wenn sie langsamer als 50/km/h angegeben ist sollte das mit dem M-Schein passen
TS Martin hat geschrieben:Du schreibst es selber. Die Ausnahmen für Klasse M. Demnach ist die 60 bei DDR Kleinkafträdern zulässig und es genügt der PKW Schein. Habe es mal fett markiert. Und mehr habe ich nicht gesagt.
TS Martin hat geschrieben:Egal wie hoch die bbH ist.
Man darf mit einem PKW Schein jegliche Kleinkrafträder bis 50 ccm bewegen.
Dabei spielt die bbH keine Rolle.
der janne hat geschrieben: ...so doof bin ich nun auch wieder nicht wie ich aussehe...
TS Martin hat geschrieben:Hier haste mal 'nen Bild:
Klick mich !!!
Ich finde die gar nicht so entgleist.
Etwas seltsam und absolut selten inzwischen.
Problematisch, dass der Tank im Rahmen integriert ist - Schweißarbeiten drohen bei Durchrostungen.
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