5. April 2009 10:13
5. April 2009 10:23
moin norbert,Norbert hat geschrieben:...sind die beim TÜV eintragungsfähig ?
Danke !
5. April 2009 17:54
5. April 2009 18:00
Ballermeier hat geschrieben:Warum willst du die noch eintragen lassen?
6. April 2009 20:06
6. April 2009 22:09
Norbert hat geschrieben:Weil Rahmen und Motor nicht vom gleichen Hersteller kommen sollen...
Sprich das Möpp gibt es so noch nicht.
6. April 2009 22:30
sirguzzi hat geschrieben:Dann kommt es erstmal darauf an, wer nach dem Umbau der Hersteller ist.
Wenn nach Ermessen des Prüfers die Änderungen nicht zu groß sind, dann bleibts beim Hersteller und EZ des möglichst alten Fahrwerks.
Ansonsten wirst du Hersteller, daraus ergibt sich dann als Erstzulassung das aktuelle Datum mit allen Konsequenzen wie Geräusch- und Abgasvorschriften.
7. April 2009 04:46
Vielleicht ist das so, weil die sich vermutlich nicht verkaufsfördernd auswirken würden
. Bleibt das originale Luftfiltergehäuse erhalten, wenn nicht dann wäre das ebenfalls eine Änderung. Am besten du fragst den Prüfer, der das Gesamtwerk abnehmen soll mal im Vorfeld, wenn er ablehnt kannst du ihn dann immer noch nach einer zulässigen Alternative fragen.