ea2873 hat geschrieben:und, wie wars beim TÜV?
Laut instagram hat er erfolgreich bestanden. Aber Martin wird nach der Rückkehr vom Emmenrausch sicher noch was dazu schreiben
Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
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ea2873 hat geschrieben:und, wie wars beim TÜV?
Ysengrin hat geschrieben:... Noch mal zu den 60er-Schildern: Er hat mir die Höchstgeschwindigkeit des Hängers auf 60 reduziert, wegen der geschweißten und schmalen Achse. Es hätte sicher in seinem Ermessensspielraum gelegen, das nicht zu tun. Hat er aber. Und deshalb müssen Schilder ran....
Ysengrin hat geschrieben:...(Jetzt stellt sich mir nur die Frage: Darf ich damit nun auf die Autobahn/Bundesstraße? Gilt da die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeugs oder auch die des Hängers?...
CJ hat geschrieben:Ysengrin hat geschrieben:...(Jetzt stellt sich mir nur die Frage: Darf ich damit nun auf die Autobahn/Bundesstraße? Gilt da die eingetragene Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeugs oder auch die des Hängers?...
Nein, es gilt die niedrigste bbH, also die des Anhängers.
Dieter hat geschrieben:Siehe hir im Text der Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petiti ... 17.nc.html
Und hier: https://www.motorrad-tour-online.de/201 ... eberhaupt/
Und hier: https://kradblatt.de/60-km-h-fuer-motor ... anhaenger/
https://www.heise.de/autos/artikel/Es-b ... 49598.html
u.s.w.
Und alle schreiben sicher etwas verkehrtes.
Gibt noch mehr solche Beispiele.
Gruß
Dieter
Dieter hat geschrieben:...Und alle schreiben sicher etwas verkehrtes...
flotter 3er hat geschrieben:... Aber mit 61 kmh vor einem drängelnden 40 Tonner will, glaube ich keiner freiwillig...
MRS76 hat geschrieben:Jetzt hast du ein Unikum.
Das zählt.
Ich find es cool das du das durchgezogen hast, aller Unkenrufe zum trotze.???
CJ hat geschrieben:Dieter hat geschrieben:...Und alle schreiben sicher etwas verkehrtes...
Nicht unbedingt Dieter. Wenn der Anhänger eine bbH von mindestens 61 km/h in den Papieren stehen hat, darf er ja auf die AB. Auch wenn er dann dort nur mit 60 km/h gefahren werden darf. Und dagegen richten sich deine verlinkten Quellen. Bis zur Einführung des §30a StVZO Anfang der 90er stand bei einem Anhänger gar keine bbH in den Papieren bzw. war nicht festgelegt. Da gibts mit der AB natürlich auch keine Probleme. Besitzstandswahrung eben.
Ysengrin hat geschrieben:Katana
P-J hat geschrieben:Ysengrin hat geschrieben:Katana
Zu schade für den Winter. Zwischenzeitig in Sammlerkreisen als Originale gesucht und gut bezahlt.
Unglaublich, wir sind wieder einer Meinung!flotter 3er hat geschrieben::ja:
Ysengrin hat geschrieben:Rückbau unmöglich.
Ysengrin hat geschrieben:Sie zum Laufen bringen (vermutlich spinnt nur die Zündung), die ganzen Änderungen eintragen lassen, zulassen, fahren.
Vielleicht noch eine Abdeckung oder Alternative für die nagelneue Sitzbank, die ist mir zu schade für den Winterbetrieb. Außerdem habe ich noch ein paar Beinschilde, Sturzbügel und Zusatzscheinwerfer von der BMW. Die würden sich an einem Wintermoped ganz gut machen. Auch eine kleine Scheibe und Handprotektoren. An Ideen mangelt es mir nie.
flotter 3er hat geschrieben: Eigentlich am Zugrohr/Deichsel.
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