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Ysengrin hat geschrieben: ein StVZO-konformes Schild mit 20 cm Durchmesser brauche
Ysengrin hat geschrieben:Naja, schon so, dass ich es ausgeklappt arretieren kann.
Ysengrin hat geschrieben: Und ein Schild mit Halteranschrift soll auch noch ran.
Ysengrin hat geschrieben:Edit: Der TÜVer sagt, durch das Kürzen der Achse muss die Höchstgeschwindkeit auf 60 begrenzt werden, deshalb die Schilder. Bei anderen ging das auch ohne, insofern scheint mit das im Ermessensspielraum des Prüfers zu liegen. Aber nun gut, dann ist das so. Muss ich eine Lösung finden.
Rossi1979 hat geschrieben:Durch das kürzen der Achse hat der Kollege die Achse auf 60kmh begrenzt. Damit muss dann ein Geschwindigkeitsschild dran.
Rossi1979 hat geschrieben: Nicht fragen ist so.
P-J hat geschrieben:Rossi1979 hat geschrieben:Durch das kürzen der Achse hat der Kollege die Achse auf 60kmh begrenzt. Damit muss dann ein Geschwindigkeitsschild dran.
Quark, Motorräder mit Anhänger dürfen grundsätzlich nur 60 KM/h.Rossi1979 hat geschrieben: Nicht fragen ist so.
Ich hatte ein Anhänger hinter meinem Motorrad, auch Anmeldefrei aber kein Halternachweis. Auch ein 60 Km Schild war nicht gefordert.
Moonlightchris hat geschrieben:Das Schild kannst ja auf ein Blech machen und unter die Beleuchtung nach unten mit der selben schraube befestigen. Da stört es wenigstens nicht oben. Und 15cm Bodenfreiheit ist immernoch
flotter 3er hat geschrieben:Mach doch mal ein Foto von der Rückfront des Hängers...
Rossi1979 hat geschrieben:...Das mit der Halteranschrift ist auch richtig, das ist z.B. bei zulassungsfreien Baumaschinen auch so. Dort sind die Baumaschinen auch über die Betriebshaftpflicht versichert, man muss ja den Ansprechpartner bzw. Unfallgegner identifizieren. Nicht fragen ist so...
CJ hat geschrieben:Rossi1979 hat geschrieben:...Das mit der Halteranschrift ist auch richtig, das ist z.B. bei zulassungsfreien Baumaschinen auch so. Dort sind die Baumaschinen auch über die Betriebshaftpflicht versichert, man muss ja den Ansprechpartner bzw. Unfallgegner identifizieren. Nicht fragen ist so...
Das ist doch was anderes und trifft auch nur auf SAM mit einer bbH bis 20km/h bzw. ggf. als Anhänger bis 25km/h zu, da diese auch nicht kennzeichnungspflichtig sind. Ein Kradanhänger führt ein Wiederholungskennzeichen zur Identifizierung, da sind keine zusätzlichen Halterangaben erforderlich. Vorn rechts muß ggf. das "Fabrikschild" angebracht werden.
Rossi1979 hat geschrieben:aber 64b STVZO verlangt das auch bei Gespannfahrzeugen. *kopfkratz*
Rossi1979 hat geschrieben:CJ hat geschrieben:Rossi1979 hat geschrieben:...Das mit der Halteranschrift ist auch richtig, das ist z.B. bei zulassungsfreien Baumaschinen auch so. Dort sind die Baumaschinen auch über die Betriebshaftpflicht versichert, man muss ja den Ansprechpartner bzw. Unfallgegner identifizieren. Nicht fragen ist so...
Das ist doch was anderes und trifft auch nur auf SAM mit einer bbH bis 20km/h bzw. ggf. als Anhänger bis 25km/h zu, da diese auch nicht kennzeichnungspflichtig sind. Ein Kradanhänger führt ein Wiederholungskennzeichen zur Identifizierung, da sind keine zusätzlichen Halterangaben erforderlich. Vorn rechts muß ggf. das "Fabrikschild" angebracht werden.
Richtig,
aber 64b STVZO verlangt das auch bei Gespannfahrzeugen. *kopfkratz*
Was noch kommen könnte, das das Ding gewogen werden muss, sprich eine Wiegekarte muss her. Das Leergewicht hat sich ja geändert. Typenschild müsste auch angepasst werden wegen dem zulässigen Gesamtgewicht.
MfG
Tobias
flotter 3er hat geschrieben:Rossi1979 hat geschrieben:aber 64b STVZO verlangt das auch bei Gespannfahrzeugen. *kopfkratz*
Dann müsste ja jeder Hänger ein Adressschild bekommen...
CJ hat geschrieben:flotter 3er hat geschrieben:Rossi1979 hat geschrieben:aber 64b STVZO verlangt das auch bei Gespannfahrzeugen. *kopfkratz*
Dann müsste ja jeder Hänger ein Adressschild bekommen...
Ist doch kein Ochsenkarren. Ab Par.63 geht's um "andere Straßenfahrzeuge" und eben nicht um Kfz und deren Anhänger.
Andreas hat geschrieben:Je mehr man liest, desto mehr findet man .
"Bezüglich der Verkabelung der Anhänger-Rückleuchten gilt: Die vorgeschriebenen Schlussleuchten dürfen nicht an einer gemeinsamen Sicherung angeschlossen sein. "
https://www.bussgeld-info.de/anhaenger-beleuchtung/
P-J hat geschrieben:Wenn die fertig sind hat das Ding 700€ an Zubehör und unwichtiges Gebimpel gekostet und hat noch ne Zuladung von 1 Leeren Flasche Bier. Das alles nur um Menschen zu schikanieren und zu dengeln.
Rossi1979 hat geschrieben:Das kommt aufs Baujahr des Anhängers drauf an, da war irgendwo 83 die Grenze. ...
CJ hat geschrieben:Rossi1979 hat geschrieben:Das kommt aufs Baujahr des Anhängers drauf an, da war irgendwo 83 die Grenze. ...
Ab 01.01.1981 schon
Ysengrin hat geschrieben:3. Gelbe Reflektoren braucht es laut TÜVer erst ab 6 Meter Gesamtlänge Zugfahrzeug + Anhänger. Ich habe nicht nachgemessen, denke aber, dass ich da locker 1-2m drunterbleibe.
Rossi1979 hat geschrieben:Ysengrin hat geschrieben:3. Gelbe Reflektoren braucht es laut TÜVer erst ab 6 Meter Gesamtlänge Zugfahrzeug + Anhänger. Ich habe nicht nachgemessen, denke aber, dass ich da locker 1-2m drunterbleibe.
Ab 6m müssen sie beleuchtet sein, vorher reichen normale Reflektoren.
MfG
Tobias
Robert K. G. hat geschrieben:Rossi1979 hat geschrieben:Ysengrin hat geschrieben:3. Gelbe Reflektoren braucht es laut TÜVer erst ab 6 Meter Gesamtlänge Zugfahrzeug + Anhänger. Ich habe nicht nachgemessen, denke aber, dass ich da locker 1-2m drunterbleibe.
Ab 6m müssen sie beleuchtet sein, vorher reichen normale Reflektoren.
MfG
Tobias
Bitte nicht würfeln. Die 6 m gelten für das Zugfahrzeug. Anhänger brauchen immer seitliche Reflektoren (Ausnahme siehe angesprochenes Baujahr).
Nur PKW sind davon ausgenommen, gelbe Reflektoren sind aber erlaubt. Ab Euro 4 müssen auch Motorräder seitliche gelbe Reflektoren haben, da ist die Länge egal. Die MZ fällt da also raus...
Gruß
Robert
Garnicht mal so schlecht die Idee! Vorn auf die Deichsel ein Reserverad und das vierte Schild als Radkappe drauf dängeln.Moonlightchris hat geschrieben:Du hast das vierte schild nach vorne heraus vergessen
Ysengrin hat geschrieben: aber jetzt sieht er aus wie ne Mischung aus Kirmesbude und Versehrtenfahrzeug.
Wenn der Amtsschimmel wiehert brauchts du das auch nicht zu verstehen! Das tut sonst auch keiner... Einfach lächerlich sowas...TS Paul hat geschrieben:Ehrlich!? Ich verstehe die 60 KmH Schilder an den Seiten nicht
sammycolonia hat geschrieben:Wenn der Amtsschimmel wiehert brauchts du das auch nicht zu verstehen! Das tut sonst auch keiner... Einfach lächerlich sowas...TS Paul hat geschrieben:Ehrlich!? Ich verstehe die 60 KmH Schilder an den Seiten nicht
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