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trabimotorrad hat geschrieben:Man sollte sich doch mal in Zeiten von 2/300PS-Autos zu Gemüte führen, das es Zeiten gab, da hatte der Bauer ein Pferd (= 1PS ), hat es vor den Pflug oder den Wagen gespannt, hat Bäume damit aus dem Wald gezogen und und und.
Wenn man "wer" war, dann hat man vor die Kutsche einen Sechspänner gehabt und ist mit dieser "Wahnisnns-Leistung" superschnell von Ort zu Ort gekommen.
Von einem 12 oder gar 14-Spänner ist mir nix bewußt.
Ich denke, selbst wenn von den ehemalig vorhandenen 14 Pferden schon das ein oder ander "Altersteilzeit" angemeldet hat, sind auch bei zusätzlichen Lichtmaschinen immer noch genug Pferde übrig um den Traktor samt Anhänger auch einen steileren Berg mit 6Km/h hoch zu ziehen...
Ysengrin hat geschrieben:@Filzi: Das ist durchgehend M8, auf Zug belastet. Findest Du das wirklich unterdimensioniert? Zumal der Wantenspanner vorher auch nur M8 war. Und nochmal zur Erinnerung: Das Ding fährt nur 6 km/h, entsprechend müssen da keine großen Kräfte gebremst werden. Ich persönlich fand, das das zumindest keine Verschlechterung ist.
Ysengrin hat geschrieben:@ralf: Da hat mir mein TÜV-Prüfer aber was anderes erzählt. Ich kläre das noch mal...
CJ hat geschrieben: Echte 6km/h und das mit Gutachten bescheinigt werden dann am Ende billiger.
Ysengrin hat geschrieben:Danke für das Foto! Schön, mal was Konkretes in der Hand zu haben. Und das deckt sich mit der Aussage meines Prüfers.
Ich warte erstmal ab, was er denn tatsächlich fährt. Ich glaube nicht, dass es über 6 km/h + Messtoleranz hinausgeht. Wenn das so ist und auch sonst alles funktioniert und den rechtlichen Vorgaben entspricht, sehe ich persönlich nicht die zwingende Notwendigkeit, ein Gutachten erstellen zu lassen. Aber das kann ich dann ja mit dem Prüfer besprechen.
Zumindest werden sie gegenstandslos, wenn das Fahrzeug tatsächlich eine bbH von 6 km/h nicht mehr überschreiten kann. Die FZV ist dann nicht mehr anwendbar.3einhalb hat geschrieben:Ja , nun hat sein Fahrzeug aber Papiere in denen eine Höchstgeschwindigkeit 9 km/h eingetragen ist . Reicht es aus zu behaupten daß dieses Fahrzeug nun nur 6 km/h fährt um dieses amtliche Papier ungültig zu machen ? Ich weiß ja nicht
Ralf
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