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kutt hat geschrieben:
Ob der TÜV-Mann das mitbekommt ist relativ egal, sondern wenn Dir im Unfall-Fall die Kiste zerlegt wird und dann jemand feststellt - Oha! Ne LED!
s-m-i-t-h hat geschrieben:Hab gestern noch bissel recherchiert. Scheint in der Tat nichts wirklich zu geben, was passt und zugelassen ist außer komplette Rücklichter und Frontscheinwerfer mit entsprechender Zulassung.Nun gut. Kapitel für mich vorerst geschlossen. Danke für bisherigen
Informationen.
s-m-i-t-h hat geschrieben:... Scheint in der Tat nichts wirklich zu geben, was passt und zugelassen ist außer komplette Rücklichter und Frontscheinwerfer mit entsprechender Zulassung. ...
John Clark hat geschrieben:... Dann müssten natürlich noch die Behörden über Ihren Schatten springen und nicht mehr festlegen, dass die Leuchten nur für Glühlampen zugelassen sind, sondern eben für "Leuchtmittel mit den Eigenschaften entsprechend einer Glühlampe vom Typ...". Ob wir so was mal noch erleben?
John Clark hat geschrieben:... Dann müssten natürlich noch die Behörden über Ihren Schatten springen ... Ob wir so was mal noch erleben?
g-spann hat geschrieben:John Clark hat geschrieben:... Dann müssten natürlich noch die Behörden über Ihren Schatten springen und nicht mehr festlegen, dass die Leuchten nur für Glühlampen zugelassen sind, sondern eben für "Leuchtmittel mit den Eigenschaften entsprechend einer Glühlampe vom Typ...". Ob wir so was mal noch erleben?
Sagen wir mal so: In Anbetracht des Energie-Einsparpotentials solcher Maßnahmen sind die Chancen aktuell so hoch, wie seit 20 Jahren nicht...
John Clark hat geschrieben:Den Aufwand, eine für Glühlampe zugelassene Leuchte auch für LED-Betrieb zuzulassen, wird man wohl höchstens bei Leuchten aktueller Fahrzeuge betreiben und nicht für Vorgängermodelle.
es wäre aber durchaus eine Überlegung wert, aus Gründen der Ressourcenschonung LED-Leuchtmittel zu produzieren, die in Helligkeit, Lichtfarbe und Abstrahlwinkel eben den Glühlampen entsprechen, die sie ersetzen sollen - nur eben mit neuer Technologie. Also eben nicht um "geiles weißes LED-Licht" zu haben, sondern um die ursprüngliche Funktion mit neuer Technik abzubilden. Dann müssten natürlich noch die Behörden über Ihren Schatten springen und nicht mehr festlegen, dass die Leuchten nur für Glühlampen zugelassen sind, sondern eben für "Leuchtmittel mit den Eigenschaften entsprechend einer Glühlampe vom Typ...". Ob wir so was mal noch erleben?
Rossi1979 hat geschrieben:...
Imho ist die ABG sogar zeitlich begrenzt, die hat ein Ablaufdatum, steht auch dick da drin. Was danach passiert.. abwarten, bis der erste Kollege mal sagt.. "ABE abgelaufen, müssen raus", dann ist das Theater da.
In er ABG steht:
Die Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. K 1821 ist bis zum 01.10.2022 befristet und ist bis
zu diesem Zeitpunkt dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert zurückzugeben...
Mainzer hat geschrieben:Und warum darf ich in den USA die Osram-Birnen in mein Auto bauen? Sind da die Photonen rechts- statt linksdrehend?
Ist ja nicht so, als hätten die dort keine Zulassungsvorschriften für Fahrzeuge.
pionierbw hat geschrieben:Zumindest für die ES und TS könnte man sich was basteln mit bestehenden Rückleuchten aus dem LKW/Anhänger Zubehör.
Rückleuchte 95mm Rund
Setzt dann natürlich 12V vorraus aber kommt sehr nahe an die Originaloptik, zumindest näher als ein Zubehör Rücklicht
von Louis oder Polo.
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