Abblendlicht mit LED bestücken

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Re: Abblendlich mit LED bestücken

Beitragvon ElGonzales » 14. Dezember 2024 23:19

Rossi1979 hat geschrieben:
Das halte ich für ganz dünnes Eis, Verwendungsbereich in der ABE ist das FAHRZEUG UND DER SCHEINWERFER. Damit Verwendungsbereich nicht gegeben und das wars mit der BE.

Ich stelle auch die Ketzerische These auf, dass man PKW Scheinwerfer nicht in Mopeds bauen darf. Die Zulassung des Scheinwerfers dürfte nur für ein PKW sein und nicht für ein Motorrad. Das Ding kommt ja aus einem PKW und ist dafür gebaut und nicht für ein KRAD. Ja das Lichtbild ist in dem Fall gleich, aber es ist zumindest rechtlich auch schon eine Grauzone.

MfG

Tobias


Ich hatte es ähnlich gelagert mit meiner 2014er Yamaha. Der Scheinwerfertyp und mein Modell stand in der ABG der Philips Ultinon (zumindest bei Philips gibt es keine ABE), jedoch nicht mein Baujahr des Fahrzeugs mit dem entsprechenden Typ. Ich hatte dann bei der GTÜ Station nearby mit meinem Papierhaufen in der Hand nachgefragt wie die Lage ist. Die meinten, das müsse dann abgenommen und eingetragen werden.
Im Yamaha Forum hatte dann nochmal jemand mit dieser Ausgangslage (Scheinwerfertyp in der ABG, genauer Modelltyp des Motorrads aber nicht) beim TÜV Nord nachgefragt:

h4 tuev.jpg


Ob da Unterschiede in der Behandlung zwischen StVZO Zulassung und ECE-Homologation bestehen kann ich nicht sagen. Einfach rein schrauben und glücklich sein kann man natürlich auch... Bei mir hat sich das Problem von selbst erledigt, da Philips die ABG zeitnah um meinen Modelltyp erweitert hatte.
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Grüße, André

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Re: Abblendlicht mit LED bestücken

Beitragvon Bambi » 15. Dezember 2024 02:39

Hallo zusammen,
ich habe aktuell ein Problem mit den feinen LED-Leuchten. Als Beifahrer habe ich bereits dahinter gesessen und das Licht ist dann natürlich toll. Wenn man selbst im Gegenverkehr darauf zufährt gibt es genügend Situationen in denen eine Blendung unausweichlich ist (der Gegenverkehr kommt über eine Kuppe, fährt über eine Bodenwelle, der Winkel ist sonstwie 'doof'). Diese erste Blendung 'nimmt Dir keiner ab'. Wird das besser, wenn man selbst das tolle neue Licht vor sich hat? Bei der Umstellung von Bilux auf H 4 hatte ich zum Teil diesen Eindruck. Wiederholt sich die Geschichte? Aber da waren meine Augen auch fast 50 Jahre jünger ...
Schöne Grüße, Bambi
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Re: Abblendlicht mit LED bestücken

Beitragvon mexxchen » 15. Dezember 2024 08:07

Guten Morgen,

es geht also nicht nur mir so... ;-)

Ich habe in meinem PKW wie auch im Motorrad legales LED-Scheinwerferlicht, damit kann man der entgegenkommenden Lichterflut etwas entgegen setzen. Leider besteht mein Arbeitsweg im flachen Berlin nur aus sanften Hügeln und Brücken, ich achte immer drauf dass ich nicht der Erste bin, so trifft mich das Gegenlicht nicht ganz so schlimm.

Die Augen werden nicht jünger...

MfG mexxchen

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Re: Abblendlich mit LED bestücken

Beitragvon Rossi1979 » 15. Dezember 2024 12:07

ElGonzales hat geschrieben:
Rossi1979 hat geschrieben:
Das halte ich für ganz dünnes Eis, Verwendungsbereich in der ABE ist das FAHRZEUG UND DER SCHEINWERFER. Damit Verwendungsbereich nicht gegeben und das wars mit der BE.

Ich stelle auch die Ketzerische These auf, dass man PKW Scheinwerfer nicht in Mopeds bauen darf. Die Zulassung des Scheinwerfers dürfte nur für ein PKW sein und nicht für ein Motorrad. Das Ding kommt ja aus einem PKW und ist dafür gebaut und nicht für ein KRAD. Ja das Lichtbild ist in dem Fall gleich, aber es ist zumindest rechtlich auch schon eine Grauzone.

MfG

Tobias



Ich hatte es ähnlich gelagert mit meiner 2014er Yamaha. Der Scheinwerfertyp und mein Modell stand in der ABG der Philips Ultinon (zumindest bei Philips gibt es keine ABE), jedoch nicht mein Baujahr des Fahrzeugs mit dem entsprechenden Typ. Ich hatte dann bei der GTÜ Station nearby mit meinem Papierhaufen in der Hand nachgefragt wie die Lage ist. Die meinten, das müsse dann abgenommen und eingetragen werden.
Im Yamaha Forum hatte dann nochmal jemand mit dieser Ausgangslage (Scheinwerfertyp in der ABG, genauer Modelltyp des Motorrads aber nicht) beim TÜV Nord nachgefragt:

h4 tuev.jpg


Ob da Unterschiede in der Behandlung zwischen StVZO Zulassung und ECE-Homologation bestehen kann ich nicht sagen. Einfach rein schrauben und glücklich sein kann man natürlich auch... Bei mir hat sich das Problem von selbst erledigt, da Philips die ABG zeitnah um meinen Modelltyp erweitert hatte.


Na klar kann das mit einer Eintragung behoben werden, aber nur weil der Scheinwerfer "passt" ist der Verwendungsbereich immer noch nicht eingehalten, ist das ganze nicht Eintragungsfrei. Daher Einzelabnahme nötig.

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Re: Abblendlicht mit LED bestücken

Beitragvon ea2873 » 15. Dezember 2024 13:47

Fit hat geschrieben:Sicher ist es löblich ALLE Vorgaben der Legislative umzusetzen.


Offtopic:
ist es, ich weise meinen Chef regelmäßig darauf hin, wenn er etwas von mir will :lach:

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