VAPE

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VAPE

Beitragvon schwammepaul » 19. November 2009 10:54

Will an meinem Winterprojekt den Powerdynamo einbauen, die komplette Anlage, also ohne Batterie.
Demzufolge kann ich ja bei stehendem Motor kein Standlicht/Licht einschalten.
Bekomme ich damit TüV? Oder gibt es da Probleme? Hat jemand Erfahrungen damit gemacht?
Und hier gleich noch mit schnell gefragt..ohne Hauptständer?? Ist auch das machbar?

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Re: VAPE

Beitragvon Marco » 19. November 2009 10:56

Soweit ich weiss, mus mindestens ein Ständer verbaut sein. Ob Haupt- oder Seitenständer is glaub ich egal.
Da war vor paar Tagen (ich glaub letzte Woche) mal ein Fred da, keine Ahnung, um was es da ging, in dem war ein link zu einem Dokument vom TÜV, da war das hübsch erklärt.
Wenn alle Stricke reissen, ist der Strick nicht dick genug.
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Re: VAPE

Beitragvon schwammepaul » 19. November 2009 10:58

Ja hab ich gelesen, da ging es um nen Killschalter...

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Re: VAPE

Beitragvon pug » 19. November 2009 11:02

Das mit der Vape ohne Batterie hatte ich in meiner TS150.

Es funktioniert so einigermassen. Der Tüv hatte damals nichts gesagt. Ist aber etwas doof, wenn die Blinker im Stand nur noch ganz schwach blinken. Ich habe jetzt anstatt des Kondensators einen kleinen Blei-Gel-Akku eingebaut (2,9Ah)
Damit gehts super.

Wenn Du den Kondensator, den du für die Blinker brauchst, haben möchtest - ich habe noch den ausgebauten. PN->mich.

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Re: VAPE

Beitragvon derMaddin » 19. November 2009 13:54

Hallo Udo,
warum baust Du Dir nich einen kleinen Bleigel ein? Das schreib ich ja immer wieder, ich weis. Aber mit Akku ist doch tausendmal besser!
Den bauste wirklich nur ein und danach kannsten "vergessen". Sehr wenig Selbstentladung, kein Wasser nachfüllen und immer Saft da. Voraussetzung ist aber ein gut funktionierender Regler und den bauste ja zusamnmen mit der Vape ein!
Ich hab den hier bei mir drinn: KLICK
Die paar Euronen wirste doch sicher auch noch haben.... ;D
Gruß, Martin


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Re: VAPE

Beitragvon pug » 19. November 2009 14:17

ich habe eienne in der Art drinnen - glaube aber, dass ich nur 10€ gezahlt hatte ;)

http://www.bleiakku.info/AGM-Batterien- ... --133.html

Läuft seit 2500km ohne murren...

der passt super in die TS150.
Da kannst Du die Batterie + Regler(an einem Winkelblech) aufdie Batteriehalterung bauen.

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Re: VAPE

Beitragvon colossos10 » 19. November 2009 16:03

Ich hab mir auch gerade für meine TS150 den Powerdynamo 12V liefern lassen.
Aus dem, was ich bisher zum Thema gelesen habe, plädiere ich für den Einbau einer Batterie. :ja:
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Re: VAPE

Beitragvon ETZ-Racer » 19. November 2009 19:44

Standlicht ist Vorschrift, ebenso wie der Ständer wenn er bei Erstinbetriebnahme, bzw. bei Erteilung der ABE angebaut war.

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Re: VAPE

Beitragvon bavaria blue » 19. November 2009 20:21

schwammepaul hat geschrieben:Will an meinem Winterprojekt den Powerdynamo einbauen, die komplette Anlage, also ohne Batterie.
Demzufolge kann ich ja bei stehendem Motor kein Standlicht/Licht einschalten.
Bekomme ich damit TüV? Oder gibt es da Probleme? Hat jemand Erfahrungen damit gemacht?
Und hier gleich noch mit schnell gefragt..ohne Hauptständer?? Ist auch das machbar?


Hi,

ich habe 3 unterschiedliche Bikes mit Vape und alle ohne Batterie. Geht super und hat beim TÜV auch keiner was dagegen. Da das Ding im Standgas nicht die volle Leistug bringt würde ich raten auf LED Zeug umzusteigen oder den hier schon erwähnten Akku.
Habe auch bei 2 Bikes keinen Hauptständer (alles weggeflext) Hat den TÜV auch nicht gestört.

Grüßchen
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Re: VAPE

Beitragvon schwammepaul » 20. November 2009 00:20

derMaddin hat geschrieben:Hallo Udo,
warum baust Du Dir nich einen kleinen Bleigel ein?


Weil ich das Rahmendreieck frei haben möchte...und nur das allernotwendigste verbauen/Anbauen will...na mal schauen...vielleicht find ich noch nen Platz für nen Bleigel...

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Re: VAPE

Beitragvon rängdäng » 20. November 2009 05:04

moin moin

Zum Hauptständer ist zu sagen-
viele Enduros werden nur mit Seitenständer ausgeliefert und den Häuptständer muss man sich als Zubehör oder Extra kaufen-bestellen.
Ich selbst hatte noch nie ein Problem mit dem Tüv deswegen.

Fahrzeuge ohne Stromspeicher-Akku .
Meine Vespa PX 200 E besitzt keinen Akku -folglich auch keine Beleuchtung bei stehendem Motor
ebenso die ganzen Maico GS Maschinen waren ohne Akku.
Es gab nie Probleme deshalb.

Wichtig ist das die Beleuchtung im Standgasbetrieb nicht zur Funsel mutiert und das Blinkrelais den vorgeschriebenen Takt
mit Fahr und Bremslicht zusammen auch beibehält.(§ 49a)




Übergangsvorschriften für Motorräder


Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) schreibt vor, welche technischen Merkmale Kraftfahrzeuge für eine Zulassung aufweisen müssen. Mit Übergangsvorschriften werden Ausnahmen geregelt, so dass eine Zulassung auch für Oldtimer-Motorräder möglich wird. Die wichtigsten Bestimmungen sind nachfolgend nach Paragraphen sortiert aufgelistet. Ausführliche Informationen erhalten Sie auch bei allen Prüfstellen der DEKRA und des TÜV.

§§ EZ Vorschrift
K 65/93 ab 01.10.1993 Erst- oder Nachrüstung von Stahlflex Bremsschlauch nur mit Schleuderprüfung gem. FMVSS 106 (unabhängig von EZ)
K 65/93 ab 01.10.1994 Erst- oder Nachrüstung von Stahlflex Bremsschlauch nur mit Schleuderprüfung gem. FMVSS 106 (unabhängig von EZ), für Lagerverkauf
§ 22a StVZO vor 01.01.1954 Keine BAG* Pflicht für Fahrzeugteile
§ 22a StVZO ab 01.01.1954

BAG Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten, sowie für Rückstrahler
§ 22a StVZO ab 01.01.1954

BAG Pflicht für Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
§ 22a StVZO ab 01.01.1954

BAG Pflicht für Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungs- und Parkleuchten
§ 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG Pflicht für Beiwagen (rückwirkend wieder aufgehoben am 01.08.90)
§ 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetr. Abblendlicht
§ 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Nebelscheinwerfer
§ 22a StVZO ab 01.08.1990 BAG Pflicht für Beiwagen rückwirkend wieder aufgehoben
§ 30a StVZO ab 01.04.1986 Einhaltung des Antimanipulationskatalogs für Fahrräder mit Hilfsmotor, Klein- und Leichtkrafträder aus StVZO
§ 30b StVZO ab 01.10.1989 Ber. des Hubraums pi = 3,1416, Bohrung u. Hub in mm, runden auf eine Stelle nach dem Komma
§ 36a StVZO vor 01.01.1962 Keine genaue Definition über Radabdeckungen (keine heutigen Maßstäbe anlegen)
§ 38a StVZO vor 01.01.1962 Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör (in BW ohne Ausnahme möglich)
§ 41 StVZO ab 01.10.1998 Bremsanlage muss RL 93/14/EWG entsprechen
§ 47 StVZO ab 01.01.1989 Abgasverhalten gem. ECE R40-00 und ECE R47-00 erforderlich
§ 47 StVZO ab 01.07.1994 Abgasverhalten gem. ECE R-40-01
§ 47 StVZO ab 17.06.1999 Abgasverhalten muss RL 97/24/EG für neue Typen mit EG-BE entsprechen
§ 49 StVZO ab 13.09.1966 Geräuschverhalten und -messung gem. der "Nationalen Methode", in dB(A)
§ 49 StVZO ab 01.05.1981 Geräuschverhalten und -messung gem. RL 78/1015/EWG, in dB(A) für ABE
§ 49 StVZO ab 01.10.1983 Geräuschverhalten und -messung gem. RL 78/1015/EWG, in dB(A) für EBE
§ 49 StVZO ab 01.10.1988 Geräuschverhalten gem. RL 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 1, größer 175 ccm für ABE
§ 49 StVZO ab 01.10.1989 Geräuschverhalten gem. 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 1, größer 80 kleiner / gleich 175 ccm) für ABE
§ 49 StVZO ab 01.10.1990 Geräuschverhalten gem. RL 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 1 größer 80 kleiner / gleich 175 ccm für EBE
§ 49 StVZO ab 01.10.1990 Geräuschverhalten gem. 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 1, größer 175 ccm für EBE
§ 49 StVZO ab 01.10.1993 Geräuschverhalten gem. 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 2, größer 175 ccm für ABE
§ 49 StVZO ab 01.04.1994 EG-Kennzeichnung für Austauschschalldämpferanlagen erforderlich
§ 49 StVZO ab 31.12.1994 Geräuschverhalten gem. 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 2, größer 80 kleiner / gleich 175 ccm für ABE
§ 49 StVZO ab 01.10.1995 Geräuschverhalten gem. RL 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 2, größer 175 ccm für EBE
§ 49 StVZO ab 01.10.1996 Geräuschverhalten gem. 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 2, grösser 80 kleiner / gleich 175 ccm für EBE
§ 49a StVZO ab 01.01.1988 Ausreichende elektrische Versorgung der Scheinwerfer und Signalleuchten erforderlich
§ 50 StVZO ab 01.08.1988 Hauptscheinwerfer Anbauhöhe untere Spiegelkante größer / gleich 500 mm, oberster Punkt leuchtende Fläche kleiner / gleich 1200 mm
§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Bremslicht auch gelb zulässig
§ 53 StVZO vor 22.03.1985 Rückstrahler der Kategorie I zulässig
§ 53 StVZO ab 22.03.1985 Rückstrahler der Kategorie IA zulässig
§ 53 StVZO ab 01.01.1987 Fahrtrichtungsanzeiger nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen zulässig, am Lenkerende weiterhin zulässig
§ 53 StVZO ab 01.01.1988 Bremslicht erforderlich
§ 54 StVZO ab 01.01.1962 Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich
§ 54 StVZO vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig
§ 55a StVZO ab 01.01.1962 Funkschutzzeichen für Funkentstörung erforderlich
§ 56 StVZO ab 01.01.1990 zweiter Rückspiegel erforderlich, wenn BbH** größer 100 km/h
§ 57 StVZO ab 01.01.1991 Geschwindigkeitsmesser muss RL 75/443/EWG entsprechen
§ 59 StVZO vor 01.04.1952 Ort der Anbringung des Fabrikschildes beliebig
§ 60 StVZO vor 01.07.1958 Amtl.Kennz.gem.Anl.V, Form a (255X130mm) möglich
* BAG = Bauartgenehmigung
** BbH = Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit
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Re: VAPE

Beitragvon P-J » 20. November 2009 10:18

rängdäng hat geschrieben:Übergangsvorschriften für Motorräder

Und nu übersetz mir das ganze bitte mal für nen 3jährigen, damit ich das auch verstehe. :oops:

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Re: VAPE

Beitragvon zweitaktschraubaer » 20. November 2009 11:15

Hmmm,
mich machen folgende so richtig betroffen:
§ 54 StVZO ab 01.01.1962 Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich
- meine frisch erworbene AJS sollte keine Blinker haben (nicht original), ist aber von 1963...und die Honda-Lichtanlage (CB750) kommt mir da nicht wieder dran!
§ 38a StVZO vor 01.01.1962 Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör (in BW ohne Ausnahme möglich)
- gleiches Mopped, Stahlblech und Vorhängeschloss für die Lasche am Lenkkopf... :wink:
§ 59 StVZO vor 01.04.1952 Ort der Anbringung des Fabrikschildes beliebig
- Na, da hat der Importeur wohl nicht aufgepasst (hat der wohl vorher am Wacholder "geschnuppert"?), bei mir ist es auf dem Batteriefachdeckel (eine Rändelschraube hält den), wie gesagt 1963.

Aber wenigstens darf ich mein Hella-Rücklicht mit gelbem Bremslicht an meinen Tee-Renner bauen... ;D
Danke für die Liste!
Gruß
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Re: VAPE

Beitragvon Nr.Zwo » 20. November 2009 11:28

schwammepaul hat geschrieben:
derMaddin hat geschrieben:Hallo Udo,
warum baust Du Dir nich einen kleinen Bleigel ein?


Weil ich das Rahmendreieck frei haben möchte...und nur das allernotwendigste verbauen/Anbauen will...na mal schauen...vielleicht find ich noch nen Platz für nen Bleigel...

Es gibt doch auch im Modellbau kleine leistungsfähige Akkupacks, auch mit 12v, und so nen Teil klemmst dir untern Tank oder in die Lampe, Sitzbank etc. soll doch bloss ein bißchen puffern und im zweifelsfall ein bißchen Standlicht...
Schönen Gruß vonne Ostsee !
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Re: VAPE

Beitragvon tippi » 20. November 2009 11:31

schwammepaul hat geschrieben:...Weil ich das Rahmendreieck frei haben möchte...und nur das allernotwendigste verbauen/Anbauen will...na mal schauen...vielleicht find ich noch nen Platz für nen Bleigel...


... ins Werkzeugfach der Sitzbank ev.?

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Re: VAPE

Beitragvon schwammepaul » 20. November 2009 13:31

Also ihr habt mich überzeugt.... :ja: :ja: bau nen kleinen Bleigel ein, ja ein Platz findet sich sicher...
Zufrieden? :D

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Re: VAPE

Beitragvon Marco » 20. November 2009 13:31

Ja
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Re: VAPE

Beitragvon tippi » 20. November 2009 13:42

schwammepaul hat geschrieben:Also ihr habt mich überzeugt.... :ja: :ja: ...


wir wollen doch nur dein bestes :D

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Re: VAPE

Beitragvon schwammepaul » 20. November 2009 13:43

Ja ich weiß...wenn ich euch net hätte :mrgreen:

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Re: VAPE

Beitragvon pug » 20. November 2009 14:04

schwammepaul hat geschrieben:Also ihr habt mich überzeugt.... :ja: :ja: bau nen kleinen Bleigel ein, ja ein Platz findet sich sicher...
Zufrieden? :D

ja!

Nur einen Fall, den ich schon einmal hatte.
Zündanlage hat gesponnen - mitten auf der Autobahn (auch noch während eines Überholvorgangs). Damit ich nicht zu arg bremse gelcih die Kupplung gezogen. Jetzt kann man so lange man will nach rechts blinken - es geht nichts. Licht und Bremslicht auch nicht. Zum Glück ist das um 9 Uhr morgens passiert. Jetzt im Winter - Abends um 6. => gute Nacht!

Wenigstens 5Minuten Licht und auf der Standspur vielleicht so lange Standlicht bis Hilfe da ist - das ist doch ein Sicherheitsgewinn! Findest Du nicht?

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Re: VAPE

Beitragvon ETZ-Racer » 20. November 2009 14:15

rängdäng hat geschrieben:moin moin

Zum Hauptständer ist zu sagen-
viele Enduros werden nur mit Seitenständer ausgeliefert und den Häuptständer muss man sich als Zubehör oder Extra kaufen-bestellen.
Ich selbst hatte noch nie ein Problem mit dem Tüv deswegen.

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Übergangsvorschriften für Motorräder


Die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) schreibt vor, welche technischen Merkmale Kraftfahrzeuge für eine Zulassung aufweisen müssen. Mit Übergangsvorschriften werden Ausnahmen geregelt, so dass eine Zulassung auch für Oldtimer-Motorräder möglich wird. Die wichtigsten Bestimmungen sind nachfolgend nach Paragraphen sortiert aufgelistet. Ausführliche Informationen erhalten Sie auch bei allen Prüfstellen der DEKRA und des TÜV.

§§ EZ Vorschrift
K 65/93 ab 01.10.1993 Erst- oder Nachrüstung von Stahlflex Bremsschlauch nur mit Schleuderprüfung gem. FMVSS 106 (unabhängig von EZ)
K 65/93 ab 01.10.1994 Erst- oder Nachrüstung von Stahlflex Bremsschlauch nur mit Schleuderprüfung gem. FMVSS 106 (unabhängig von EZ), für Lagerverkauf
§ 22a StVZO vor 01.01.1954 Keine BAG* Pflicht für Fahrzeugteile
§ 22a StVZO ab 01.01.1954

BAG Pflicht für Schluss- und Bremsleuchten, sowie für Rückstrahler
§ 22a StVZO ab 01.01.1954

BAG Pflicht für Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
§ 22a StVZO ab 01.01.1954

BAG Pflicht für Kennzeichenbeleuchtung, Begrenzungs- und Parkleuchten
§ 22a StVZO ab 01.01.1954 BAG Pflicht für Beiwagen (rückwirkend wieder aufgehoben am 01.08.90)
§ 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Glühlampen für Scheinwerfer mit asymmetr. Abblendlicht
§ 22a StVZO ab 01.01.1961 BAG Pflicht für Nebelscheinwerfer
§ 22a StVZO ab 01.08.1990 BAG Pflicht für Beiwagen rückwirkend wieder aufgehoben
§ 30a StVZO ab 01.04.1986 Einhaltung des Antimanipulationskatalogs für Fahrräder mit Hilfsmotor, Klein- und Leichtkrafträder aus StVZO
§ 30b StVZO ab 01.10.1989 Ber. des Hubraums pi = 3,1416, Bohrung u. Hub in mm, runden auf eine Stelle nach dem Komma
§ 36a StVZO vor 01.01.1962 Keine genaue Definition über Radabdeckungen (keine heutigen Maßstäbe anlegen)
§ 38a StVZO vor 01.01.1962 Sicherung gegen unbefugte Benutzung durch loses Zubehör (in BW ohne Ausnahme möglich)
§ 41 StVZO ab 01.10.1998 Bremsanlage muss RL 93/14/EWG entsprechen
§ 47 StVZO ab 01.01.1989 Abgasverhalten gem. ECE R40-00 und ECE R47-00 erforderlich
§ 47 StVZO ab 01.07.1994 Abgasverhalten gem. ECE R-40-01
§ 47 StVZO ab 17.06.1999 Abgasverhalten muss RL 97/24/EG für neue Typen mit EG-BE entsprechen
§ 49 StVZO ab 13.09.1966 Geräuschverhalten und -messung gem. der "Nationalen Methode", in dB(A)
§ 49 StVZO ab 01.05.1981 Geräuschverhalten und -messung gem. RL 78/1015/EWG, in dB(A) für ABE
§ 49 StVZO ab 01.10.1983 Geräuschverhalten und -messung gem. RL 78/1015/EWG, in dB(A) für EBE
§ 49 StVZO ab 01.10.1988 Geräuschverhalten gem. RL 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 1, größer 175 ccm für ABE
§ 49 StVZO ab 01.10.1989 Geräuschverhalten gem. 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 1, größer 80 kleiner / gleich 175 ccm) für ABE
§ 49 StVZO ab 01.10.1990 Geräuschverhalten gem. RL 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 1 größer 80 kleiner / gleich 175 ccm für EBE
§ 49 StVZO ab 01.10.1990 Geräuschverhalten gem. 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 1, größer 175 ccm für EBE
§ 49 StVZO ab 01.10.1993 Geräuschverhalten gem. 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 2, größer 175 ccm für ABE
§ 49 StVZO ab 01.04.1994 EG-Kennzeichnung für Austauschschalldämpferanlagen erforderlich
§ 49 StVZO ab 31.12.1994 Geräuschverhalten gem. 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 2, größer 80 kleiner / gleich 175 ccm für ABE
§ 49 StVZO ab 01.10.1995 Geräuschverhalten gem. RL 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 2, größer 175 ccm für EBE
§ 49 StVZO ab 01.10.1996 Geräuschverhalten gem. 78/1015/EWG i.d.F. 87/56/EWG Stufe 2, grösser 80 kleiner / gleich 175 ccm für EBE
§ 49a StVZO ab 01.01.1988 Ausreichende elektrische Versorgung der Scheinwerfer und Signalleuchten erforderlich
§ 50 StVZO ab 01.08.1988 Hauptscheinwerfer Anbauhöhe untere Spiegelkante größer / gleich 500 mm, oberster Punkt leuchtende Fläche kleiner / gleich 1200 mm
§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Bremslicht auch gelb zulässig
§ 53 StVZO vor 22.03.1985 Rückstrahler der Kategorie I zulässig
§ 53 StVZO ab 22.03.1985 Rückstrahler der Kategorie IA zulässig
§ 53 StVZO ab 01.01.1987 Fahrtrichtungsanzeiger nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen zulässig, am Lenkerende weiterhin zulässig
§ 53 StVZO ab 01.01.1988 Bremslicht erforderlich
§ 54 StVZO ab 01.01.1962 Fahrtrichtungsanzeiger erforderlich
§ 54 StVZO vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig
§ 55a StVZO ab 01.01.1962 Funkschutzzeichen für Funkentstörung erforderlich
§ 56 StVZO ab 01.01.1990 zweiter Rückspiegel erforderlich, wenn BbH** größer 100 km/h
§ 57 StVZO ab 01.01.1991 Geschwindigkeitsmesser muss RL 75/443/EWG entsprechen
§ 59 StVZO vor 01.04.1952 Ort der Anbringung des Fabrikschildes beliebig
§ 60 StVZO vor 01.07.1958 Amtl.Kennz.gem.Anl.V, Form a (255X130mm) möglich
* BAG = Bauartgenehmigung
** BbH = Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit
(MOC-OL)

Das ist zwar alles wunderbar, aber für die Emmen gilt meistens die StVZO der DDR, von wegen dem Einigungsvertrag jetz ne!!!
Ausnahme es ist eine von Neckermann oder Hein Gericke .

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Re: VAPE

Beitragvon schwammepaul » 20. November 2009 14:19

pug hat geschrieben:ja!

Nur einen Fall, den ich schon einmal hatte.
Zündanlage hat gesponnen - mitten auf der Autobahn (auch noch während eines Überholvorgangs). Damit ich nicht zu arg bremse gelcih die Kupplung gezogen. Jetzt kann man so lange man will nach rechts blinken - es geht nichts. Licht und Bremslicht auch nicht. Zum Glück ist das um 9 Uhr morgens passiert. Jetzt im Winter - Abends um 6. => gute Nacht!

Wenigstens 5Minuten Licht und auf der Standspur vielleicht so lange Standlicht bis Hilfe da ist - das ist doch ein Sicherheitsgewinn! Findest Du nicht?


Ja da hast Du Recht...aber es soll ja ein Cafe-Racer werden :D
Ich werd definitiv nur bei schönem Wetter und Tageslicht fahren...halt so bissel auf der "Promenade flanieren".. :biggrin:

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Re: VAPE

Beitragvon pug » 21. November 2009 00:56

ok - wenn Du das wrklich nur mal ein bisschen cruisen willst spricht nicht sooo viel gegen die kondensatorlösung.. Der ist zwar wesentlich kleiner as eine 2,9ah oder mehr batterie - mus aber auch untergebracht werden ;) könnte aber ns Lampengehäuse passen.

Wie gesagt - wenn Du meinen Kondensator willst->Pn kannste gegen versandkosten + ein kleines Trinkgeld haben ;)

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