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 Betreff des Beitrags: Ochsenaugenblinker an ETZ 250
BeitragVerfasst: 19. Juni 2006 16:56 
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Hallo!
An meine ETZ Bj. 82 habe ich einen flachen TS Lenker mit den Hella Ochsenaugennachbauten von Lois gebaut.
Müssen die hinteren Blinker erhalten bleiben?
Habe schon in der Knowledge Base geschaut, wollte aber lieber noch mal fragen...
Und nochwas: Muß der Lenker eingetragen werden bzw. bekomme ich den eingetragen?

Viele Grüße
Richard


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BeitragVerfasst: 19. Juni 2006 21:10 
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Zeltphilosoph

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Die Ochsenaugen sind nur als vordere Blinker zugelasen, hintere musst Du erhalten.
Mindestbreite beachten die nicht unterschritten werden darf (560mm Blinker- Blinker)

Im Prinzip muss ein Lenker, der nicht serienmaessig war, eingetragen werden.
Doch wer weiss das?
Ich hab mi nen Lenker draufgebastelt und bin letztes Jahr in Urlaub nur mit Schwalbenochsenaugen gefahren weil den Platz der Serienblinker ich fuer Gepaeck brauchte. No Probs. Allerdings auch nicht legal anscheinend.

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Alexander

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BeitragVerfasst: 19. Juni 2006 22:13 
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Zitat:
Die Ochsenaugen sind nur als vordere Blinker zugelasen, hintere musst Du erhalten.


Ich glaube aber, bis zu einer bestimmten EZ und einem bestimmten Abstand der Blinker müssen die hinteren Blinker nicht mehr dran sein.

Wenn nich mich nicht irre hat der Gespanntreiber an seiner SR auch Ochsenaugen und hinten keine Blinker. Frag den doch mal!

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BeitragVerfasst: 19. Juni 2006 22:58 
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Es gibt da einen Stichtag...weiß nur leider im Moment nicht das Datum.
Ich fahre nur Ochsenaugen, hinten nix.
TÜV hat´s eingetragen, fertisch. EZ ´73.

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- Manchmal ist es gut, dass mich keiner Denken hören kann -
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BeitragVerfasst: 19. Juni 2006 23:56 
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Ich glaube mich zu erinnern, dass Ochsenaugen - ohne zusätzliche hintere Blinker - nur für Motorräder, die vor 1983 gebaut wurden zulässig sind.

Gruß
Kurt


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BeitragVerfasst: 20. Juni 2006 00:06 
Andreas hat geschrieben:
Es gibt da einen Stichtag...weiß nur leider im Moment nicht das Datum.
Ich fahre nur Ochsenaugen, hinten nix.
TÜV hat´s eingetragen, fertisch. EZ ´73.

VielRost hat geschrieben:
Ich glaube mich zu erinnern, dass Ochsenaugen - ohne zusätzliche hintere Blinker - nur für Motorräder, die vor 1983 gebaut wurden zulässig sind.

Ich such mir nen Wolf für die "Beleuchtungsgeschichte" und hier rätseln die Leutz rum! :shock:

Knowledgebase?? >> http://mz.fmode.de/kb.php?mode=article&k=14

(Aber auch GANZ DURCHLESEN, gell?)


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BeitragVerfasst: 20. Juni 2006 07:07 
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Ich sag doch, dass ich da schon geschaut habe.
Also brauch ich die hinteren Blinker nicht.
Zitat:
Lenkerendenblinker:

Anstelle eines Blinkerpaares vorne und hinten dürfen an Motorrädern auch so genannte "Ochsenaugen" angebaut werden. Dann muss der Abstand von Blinker zu Blinker mindestens 560 mm betragen.


Wollte ja nur auf Nummer sicher gehen.

vielen Dank für die schnellen Antworten!

Richard

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BeitragVerfasst: 20. Juni 2006 13:28 
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Aus dem Internet:
(Lichttechnik - Broschüre der techn. Überwachungsorganisationen)

"Ochsenaugen" (Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden)

Gemäß § 54 Abs. 1a StVZO dürfen die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger (FRA) nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein. Dieser Grundsatz gilt für Fz ab EZ 01.01.1987. In Bezug auf die Ochsenaugen bedeutet dies, daß Krafträder mit EZ vor dem 01.01.1987 vorschriftsmäßig sind, wenn sie allein mit solchen FRA ausgerüstet sind.

Krafträder mit EZ ab dem 01.01.1987 müssen neben den nach vorn wirkenden FRA über fest stehende, nach hinten wirkende FRA verfügen. Damit wurde StVZO durch Einfügen des Absatz 1a im § 54 StVZO diesbezüglich der Forderung der ECE-R53 (Anbau Beleuchtungseinrichtungen Krad) angeglichen. Im übrigen besteht damit auch Übereinstimmung mit der EG-Rili 93/92/EWG (Anbau Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen Krad).

Hinweis: Bezüglich der Anbringung dieser Einrichtungen bestehen bei den TP'en und ÜO'en unterschiedliche Auffassungen bei der Interpretation der Rechtsvorschrift des § 54 StVZO Abs. 1a i.V.m. der Rili zur Anbringung von Fahrtrichtungsanzeigern.


Gruß
Kurt


Fuhrpark: ETZ250/A

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BeitragVerfasst: 21. Juni 2006 12:56 
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Hat zwar nur mittelbar mit dem Thema zu tun, könnte aber hilfreich sein. Der ADAC hat ein Heftchen zum Thema Oldtimer raus in dem eine Auflistung für Autos und Motorräder mit Pflichtanbauteilen bzw. nicht notwendigen Umrüstungen nach Baujahr drin ist ( z.B. Bremslicht gelb erlaubt bis Baujahr ... usw. )
Vieleicht hilft es,
Gruß Axel

Ps. habe es selbst nicht sondern durch Zufall kürzlich bei einem Händler drinn geblättert.

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BeitragVerfasst: 21. Juni 2006 13:50 
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:schlaumeier:
Immer wieder gern vergessen, daher hier noch mal erwähnt:
Die separate Masseleitung vom Lenker zum Fahrzeugrahmen, besonders bei Ochsenaugen zu empfehlen,
damit der Fahrer nicht eben solche macht, wenn er sich,- nach kurzer Zeit, seine Lenkkopflager anschaut... :lach:

Meine SR hat auch O-Augen als einzige Blinker - und die Masseleitung!!!

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Gruß aus dem Niederbergischen,

Gerd

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Fakten sind häufig unangenehm, viel zu komplex und störend...
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BeitragVerfasst: 21. Juni 2006 14:52 
g-spann hat geschrieben:
:schlaumeier:
Immer wieder gern vergessen, daher hier noch mal erwähnt:
Die separate Masseleitung vom Lenker zum Fahrzeugrahmen, besonders bei Ochsenaugen zu empfehlen

:flehan: :gut:

(Gut das ich diese Leitung bei Andreas' ETS "gezogen" habe!) 8)


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BeitragVerfasst: 21. Juni 2006 15:09 
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Hermann hat geschrieben:
g-spann hat geschrieben:
:schlaumeier:
Immer wieder gern vergessen, daher hier noch mal erwähnt:
Die separate Masseleitung vom Lenker zum Fahrzeugrahmen, besonders bei Ochsenaugen zu empfehlen

:flehan: :gut:

(Gut das ich diese Leitung bei Andreas' ETS "gezogen" habe!) 8)


Die mußt Du mir aber mal zeigen.

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BeitragVerfasst: 21. Juni 2006 15:11 
Andreas hat geschrieben:
Die mußt Du mir aber mal zeigen.

Ganz einfach: Im Scheinwerfergehäuse ist eine Schraube, dort sind die einzelnen Masseleitungen zusammengefasst, auch die von "hinten" kommende des Fahrgestells.


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BeitragVerfasst: 21. Juni 2006 15:13 
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Hermann hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Die mußt Du mir aber mal zeigen.

Ganz einfach: Im Scheinwerfergehäuse ist eine Schraube, dort sind die einzelnen Masseleitungen zusammengefasst, auch die von "hinten" kommende des Fahrgestells.


Und die den Blinker/Lenker betreffende geht dann wo hin?!

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BeitragVerfasst: 21. Juni 2006 15:38 
Andreas hat geschrieben:
Und die den Blinker/Lenker betreffende geht dann wo hin?!

Na, in den Tank latürnich! :scherzkeks:

(Oder an die Schraube? Oder ist gar die Telegabel/Gabelbrücke massemäßig mit dem Scheinwerfer verheiratet?) :shock:


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BeitragVerfasst: 21. Juni 2006 15:41 
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Hermann hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:
Und die den Blinker/Lenker betreffende geht dann wo hin?!

Na, in den Tank latürnich! :scherzkeks:

(Oder an die Schraube? Oder ist gar die Telegabel/Gabelbrücke massemäßig mit dem Scheinwerfer verheiratet?) :shock:
haben wir heute wieder den schalk im nacken??? :twisted:

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Gruß Thomas
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Seit 2018 Mitglied im GKV

Wer nach Fehlern such sollte zunächst mal in den Spiegel schauen bevor er zum Fernglas greift!, Autor unbekannt


Fuhrpark: ETZ 300 mit Schweinetrog (läuft erstaunlich gut)
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Simson SR 50 - Der NOTHOCKER (muß ich noch zusammentüdeln)
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Lancia Musa (der Nachfolger vom Spaßrenner)

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Das heißt jetzt allen ernstes, ich hätte mir die ebenfalls zusätzliche Masseleitung welche ICH noch gelegt habe, hätte ersparen können???????

Mensch, das hättest Du aber auch mal vorher sagen können, ich habe tagelang in kleinster Filigranarbeit das Kabel verlegt und nu is alles Umsonst :evil: .

Wenn ich mir das Bild aber so anschaue......das hätte wahrscheinlich gar nicht funktioniert :shock: .

Ich habe doch nur am linken Lenkerende ein Ochsenauge und nicht auf der Seite, an der ich die Masseleitung gelegt habe. Scheiße. Ich Depp ;D .



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Andreas hat geschrieben:
... Scheiße. ...


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BeitragVerfasst: 21. Juni 2006 16:29 
Andreas hat geschrieben:
Das heißt jetzt allen ernstes, ich hätte mir die ebenfalls zusätzliche Masseleitung welche ICH noch gelegt habe, hätte ersparen können???????

Mensch, das hättest Du aber auch mal vorher sagen können, ich habe tagelang in kleinster Filigranarbeit das Kabel verlegt und nu is alles Umsonst :evil: .

Wenn ich mir das Bild aber so anschaue......das hätte wahrscheinlich gar nicht funktioniert :shock: .

Ich habe doch nur am linken Lenkerende ein Ochsenauge und nicht auf der Seite, an der ich die Masseleitung gelegt habe. Scheiße. Ich Depp ;D .



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Der war jetzt gut! Komm, wir gehen knuddeln ...... :knuddel:


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BeitragVerfasst: 21. Juni 2006 18:25 
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Hermann hat geschrieben:


Komm, wir gehen knuddeln ...... :knuddel:
:shock: hüstel

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forcker hat geschrieben:
Ich sag doch, dass ich da schon geschaut habe.
Also brauch ich die hinteren Blinker nicht.
Zitat:
Lenkerendenblinker:

Anstelle eines Blinkerpaares vorne und hinten dürfen an Motorrädern auch so genannte "Ochsenaugen" angebaut werden. Dann muss der Abstand von Blinker zu Blinker mindestens 560 mm betragen.


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vielen Dank für die schnellen Antworten!

Richard

"mein" TUEV- Onkel (Bln- BRB) hat sich diesbezueglich eindeutig anders (s.o.) geaeussert.

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BeitragVerfasst: 6. August 2006 10:48 
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Und wo ist das Problem?

Zum Tüv anbauen und danach wieder ab.


Micky


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