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 Betreff des Beitrags: R125/3 Restauration Elektrik
BeitragVerfasst: 17. Mai 2015 12:02 
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Hallo zusammen,

ich bin derzeit dabei meine neu angeschaffte RT125/3 zu restaurieren bzw. die Restauration zu planen.
Aktueller Stand der Elektrik ist, dass der seitliche Kasten wo sich normalerweise die Elektrik befindet leer ist.
Macht es denn technisch überhaupt Sinn, die alten Teile zu besorgen und die Elektrik original wieder aufzubauen oder würdet ihr aus technischer Sicht empfehlen, Komponenten nach heutigem Stand der Technik zu verwenden?
Kann eine Verwendung von neuen Elektrikkomponenten Schwierigkeiten bei der H-Zulassung bringen?

Vielen Dank im Voraus!


Fuhrpark: RT125/3

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 Betreff des Beitrags: Re: R125/3 Restauration Elektrik
BeitragVerfasst: 17. Mai 2015 14:13 
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Hallo Schwabe,

ob Du die originale Technik, oder die modernen Alternativen einbauen willst, musst Du schon selbst wissen. Ich persönlich bin ein Freund der alten Technik, habe aber bei meiner /3 einen elektronischen Regler und einen Gelakku eingebaut. Allerdings aus reiner Bequemlichkeit. Zündspule und Unterbrecherzündung bleibt drin. Die originale Elektrik funktioniert auch, ist nur etwas aufwändiger in der Wartung. Wenn ein Fahrzeug kein Alltagsesel ist, und nur als "Oldtimer" gelegentlich gefahren wird, würde ich soviel original belassen wie möglich.
Für die H- Zulassung brauchst Du ein Oldtimer - Gutachten. Dabei geht es schon um Originalität, aber in wie weit dabei die (versteckte) Elektrik Einfluss hat, weiss ich nicht. Die MZ 125/3 lässt sich bequem und günstig ganz normal zulassen. Ein H - Kennzeichen bringt meiner Meinung da keinen Vorteil.

Gruß,
David


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 Betreff des Beitrags: Re: R125/3 Restauration Elektrik
BeitragVerfasst: 18. Mai 2015 21:09 
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Hallo und vielen Dank für die Antwort!
Gibt es denn einen geeigneten elektronischen Regler der zudem auch erschwinglich ist?

Danke und Grüße!


Fuhrpark: RT125/3

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 Betreff des Beitrags: Re: R125/3 Restauration Elektrik
BeitragVerfasst: 18. Mai 2015 21:33 
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David_S hat geschrieben:
...Die MZ 125/3 lässt sich bequem und günstig ganz normal zulassen. Ein H - Kennzeichen bringt meiner Meinung da keinen Vorteil...

Genau genommen ist die RT zulassungsfrei und lediglich kennzeichnungspflichtig. Eine freiwillige Zulassung ist natürlich möglich bringt aber keine Vorteile. Eine H-Zulassung kostet dich sogar das Gutachten und begründet eine Steuerpflicht, die ja sonst auch entfällt für 125er. Also eigentlich nur Nachteile.
Gruß Carsten

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Fuhrpark: MZ

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 Betreff des Beitrags: Re: R125/3 Restauration Elektrik
BeitragVerfasst: 19. Mai 2015 08:46 
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CJ hat geschrieben:
Genau genommen ist die RT zulassungsfrei und lediglich kennzeichnungspflichtig. Eine freiwillige Zulassung ist natürlich möglich bringt aber keine Vorteile. Eine H-Zulassung kostet dich sogar das Gutachten und begründet eine Steuerpflicht, die ja sonst auch entfällt für 125er. Also eigentlich nur Nachteile.
Gruß Carsten


Kannst Du das bitte genauer erläutern? Wie kann ich denn eine RT 125 ohne amtliche Zulassung auf die Strasse bringen?

David


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 Betreff des Beitrags: Re: R125/3 Restauration Elektrik
BeitragVerfasst: 19. Mai 2015 10:31 
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Steuerfrei bleibt sie auch wenn sie ein H Kennzeichen hat.

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 Betreff des Beitrags: Re: R125/3 Restauration Elektrik
BeitragVerfasst: 19. Mai 2015 10:42 
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Ich denke, dass wenn sie "normal" zugelassen wird, auch steuerfrei ist... :gruebel:

David


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 Betreff des Beitrags: Re: R125/3 Restauration Elektrik
BeitragVerfasst: 19. Mai 2015 20:57 
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@David_S
Gehört eigentlich hier nicht rein. Also Kurzfassung.
+ ein Kraftrad mit mehr als 50, aber höchstens 125 ccm Hubraum und max. 11 kw ist ein Leichtkraftrad (§2 Nr.10 FZV)
+ ausgenommen von der Zulassungspflicht sind LKR (§3 Abs.2 Nr.1c FZV)
+ sie müssen ein Kennzeichen führen ( §4 Abs. 2 Nr.2)
+ auf Antrag können sie zugelassen werden (§3 Abs. 3 FZV)
+ steuerfrei sind sie in beiden Fällen (§3 Nr.1 KraftStG)

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 Betreff des Beitrags: Re: R125/3 Restauration Elektrik
BeitragVerfasst: 20. Mai 2015 09:02 
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Stimmt, sicherlich etwas neben dem Thema. Aber immerhin wurde von Schwabe ja auch nach H- Zulassung gefragt... :ja:
Die entsprechenden Rechtstexte hatte ich auch schon mal gelesen, jedoch bis heute nicht komplett verstanden. Denn, wenn sie ein Kennzeichen führen müssen, müssen sie doch zugelassen werden. Kann man sich ja nicht selbst basteln. :?:

David


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