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doggix
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Betreff des Beitrags: Lenkerblinker Verfasst: 16. Juli 2013 19:35 |
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Beiträge: 6
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Hallo zusammen, ich habe ein GROßES Problem. jch habe meine 250ér etz auf Lenkerblinker umgebaut, 2 21watt Wiederstände statt der hinteren Blinker montiert. soweit so gut, mit Zündung läuft alles wunderbar aber wenn ich den Motor starte leuchtet der Blinker im Rütmuss der motordrehzahl!! wo liegt mein problem???? wer kann mir helfen gruß Alex
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Svidhurr
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 16. Juli 2013 20:56 |
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Beiträge: 4947 Wohnort: im Altenburger Land Alter: 53
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Hast du es schon mal mit einen elektronisches Blinkerrelais probiert Lenkerendenblinker ohne hintere Blinker bei Bj. 87 - ist aber unzulässig 
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oldiekurt
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 16. Juli 2013 22:28 |
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Beiträge: 209
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Svidhurr hat geschrieben: Lenkerendenblinker ohne hintere Blinker bei Bj. 87 - ist aber unzulässig  Stellt sich wieder die Kardinalfrage: War die ETZ in der DDR zugelassen, dann gilt Bestandsschutz lt. Einigungsvertrag, also DDR-Recht am Tag der Erstzulassung, und das sieht so aus:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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doggix
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 17. Juli 2013 11:10 |
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Beiträge: 6
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bis jetzt noch ohne eRelai
und es eine 13kw Mascuine, somit BRD zulassung
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Baustellenraser
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 17. Juli 2013 13:22 |
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Ehemaliger |
Beiträge: 999 Wohnort: Dresden Alter: 44
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der blinker "leuchtet" im Rhythmus der Motordrehzahl? das würde ich gern mal sehn wolln. Lastunabhängiges Blinkrelais von Tante Luise oder so, dann ist alles geschmeidig denke ich auch!
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Enz-Zett
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 18. Juli 2013 13:48 |
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Beiträge: 3207 Wohnort: Schossin
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oldiekurt hat geschrieben: Stellt sich wieder die Kardinalfrage: War die ETZ in der DDR zugelassen, dann gilt Bestandsschutz lt. Einigungsvertrag, also DDR-Recht am Tag der Erstzulassung, und das sieht so aus: Aber das zeigt doch nur die globale Situation im gesamten DDR-Fahrzeugbau. Aber eine ETZ, die m.W. nie nur mit Lenkerendenblinker ausgeliefert wurde, die also ihre Verkehrszulassung nur mit vorderen und hinteren Blinkern erhalten hat - ob dieser zitierte Passus auch dafür gilt? 
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Sven Witzel
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 18. Juli 2013 13:55 |
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------ Titel ------- Mr. Räuchermann
Beiträge: 8922 Wohnort: Herleshausen Alter: 37
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Enz-Zett hat geschrieben: oldiekurt hat geschrieben: Stellt sich wieder die Kardinalfrage: War die ETZ in der DDR zugelassen, dann gilt Bestandsschutz lt. Einigungsvertrag, also DDR-Recht am Tag der Erstzulassung, und das sieht so aus: Aber das zeigt doch nur die globale Situation im gesamten DDR-Fahrzeugbau. Aber eine ETZ, die m.W. nie nur mit Lenkerendenblinker ausgeliefert wurde, die also ihre Verkehrszulassung nur mit vorderen und hinteren Blinkern erhalten hat - ob dieser zitierte Passus auch dafür gilt?  Kurzum: Nein. Der Bestandsschutz erstreckt sich auf das was serienmäßig so fabriziert und in den Verkehr gebracht oder per Abnahme auf die Straße durfte. Nicht auf Individualumbauten die 23 Jahre nach der Wende vorgenommen wurden. Nichtsdestotrotz ist das nicht die Frage des TE 
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Enz-Zett
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 19. Juli 2013 11:41 |
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Beiträge: 3207 Wohnort: Schossin
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Ja, Sven, ich weiß. So was nennt man Gesprächsentwicklung. Und wenn man das vermeiden wollte, wären hier viele Freds ganz schnell tot. Ich würde meinen, auch das Forum.
Gerade an diesem Beispiel hier. Blinken im Rhythmus der Motordrehzahl kennt hier offensichtlich niemand (das schlussfolgere ich einfach mal aus der Tatsache, dass noch keiner eine passende Antwort dafür brachte). Mit der Forderung, beim Thema zu bleiben, wäre das ein Fred mit einem einzigen Beitrag.
Ist das erstrebenswert?
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two-stroke
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 19. Juli 2013 12:20 |
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Beiträge: 489 Wohnort: Saarland Alter: 53
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Hallo, in einem Simsonforum gab es mal einen vergleichbaren Fall: http://www.simsonforum.net/allgemein/28 ... E4uft.htmlSchau mal nach deinem Zündkerzenstecker. Falls Du einen anderen zur Verfügung hast, einfach mal zum Test tauschen. Oder die 21W Widerstände passen nicht und bringen das Ganze aus dem Takt. Gruß Ralf
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doggix
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 19. Juli 2013 15:25 |
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Beiträge: 6
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danke an alle die zu diesem thema was beigertagen haben.
ich habe jetzt ein elektrisches relai verbaut und alles ist gut.
zum tehma TÜV, da bin ich auch noch gespannt, da meine etzé 6jahre still stand und ich zum tüv für die neuzulassung muß.
da lass ich mich überraschen.
und immer schön heil zuhause ankommen
Gruß Alex
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Malcom
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 19. Juli 2013 15:44 |
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Beiträge: 975 Wohnort: Wetzdorf (Harth-Pöllnitz) Alter: 36
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Also ich habe meine MZ auch mit Blinkern nur an den Lenkerenden durch den TÜV bekommen, ist allerdings auch eine TS Baujahr 1973. Wichtig ist das die Blinker für vorn und hinten ein Prüfzeichen haben.
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Enz-Zett
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 22. Juli 2013 11:29 |
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Beiträge: 3207 Wohnort: Schossin
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doggix hat geschrieben: ..., da meine etzé 6jahre still stand und ich zum tüv für die neuzulassung muß. Hi Alex, das ist trotzdem keine Neuzulassung sondern eine Wiederinbetriebnahme. Und nach aktuellem Stand braucht es ein "Vollgutachten" erst nach 7 Jahre, bzw. wie man vielfach hört und liest gar nicht mehr so lange ein Bundesbrief vorhanden ist. Malcom hat geschrieben: Wichtig ist das die Blinker für vorn und hinten ein Prüfzeichen haben. Da hat bei mir noch kein Prüfer danach geschaut. Da wird geguckt: Darf das Fahrzeug vom Bj. her nur Lenkerendenblinker haben, und funktionieren die.
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Kabelbrand
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 31. Dezember 2018 23:19 |
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Beiträge: 204 Wohnort: Suhl Alter: 58
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Nach über 5 Jahren mal wiederbeleben. Da die Frage für mich immer noch nicht eindeutig geklärt ist, frage ich diese Woche noch beim TÜV nach. Habe ich an meiner ETZ 150 auch vor, diese nur auf Lenkerendenblinker inkl passenden Blinkgeber umzubauen.
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Mainzer
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 1. Januar 2019 00:33 |
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Beiträge: 5689 Wohnort: Schwabsburg Alter: 31
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zweitakt
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 1. Januar 2019 01:19 |
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Beiträge: 935 Wohnort: Bi uns to hus.
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Meine TS 150, EZ 1984 in der DDR, fahre ich seit 1994 mit Ochsenaugen und gelbem Bremslicht (Hella-Rücklicht, rund). In den 25 Jahren hat sich dafür kein TÜV-Prüfer interessiert. Das gelbe Rücklicht ist nur bis 1983 zulässig und die Ochsenaugen müßten eingetragen sein. Zu Deiner ETZ: Es ist nicht legal, aber versuchen kann man es. Viel Erfolg!
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 1. Januar 2019 08:02 |
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Beiträge: 2034 Wohnort: Oboom
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Kabelbrand hat geschrieben: ...Da die Frage für mich immer noch nicht eindeutig geklärt ist, frage ich diese Woche noch beim TÜV nach... Eigentlich hat es Sven doch verständlich erklärt Sven Witzel hat geschrieben: ...Kurzum: Nein. Der Bestandsschutz erstreckt sich auf das was serienmäßig so fabriziert und in den Verkehr gebracht oder per Abnahme auf die Straße durfte. Nicht auf Individualumbauten die 23 Jahre nach der Wende vorgenommen wurden... Andererseits zeigt die Erfahrung immer wieder zweitakt hat geschrieben: ...In den 25 Jahren hat sich dafür kein TÜV-Prüfer interessiert... Wenn`s aber doch mal auffliegt, sollte man sich dann nicht beschweren 
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stelue
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 1. Januar 2019 09:00 |
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Beiträge: 1272 Wohnort: Jena Alter: 56
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Hallo, ich hatte einen Prüfer der hat nachgeschaut. Und dann lange berechnet, ob die E-Nummer in der BRD passt.
Gruß Martin
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 1. Januar 2019 09:44 |
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Beiträge: 2034 Wohnort: Oboom
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stelue hat geschrieben: Hallo, ich hatte einen Prüfer der hat nachgeschaut. Und dann lange berechnet, ob die E-Nummer in der BRD passt. Gruß Martin Was hat er denn da berechnet? Die Quersumme? 
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eigel
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 1. Januar 2019 13:36 |
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Beiträge: 2170 Alter: 63
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Ein Widerstand mit Leistungsangabe ? Ich hab 6,86 Ohm ausgerechnet. Damit müsste es auch mit dem alten Blinkgeber funktionieren.
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Kabelbrand
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 13. Januar 2019 14:56 |
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Beiträge: 204 Wohnort: Suhl Alter: 58
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Jeder weiß was anderes. Habe zumindest ne "ausgenullte" Typschlüsselnummer, heißt dass ich es machen darf. Ist BJ 86, somit noch vor der Regelung ab 87. So Aussage vom TÜV. Hat mich jedoch an die Dekra verwiesen weil die das speziell nur machen dürfen durch einen speziellen Prüfer.
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Paule56
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 13. Januar 2019 15:31 |
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------ Titel ------- Bowdenzugbesteller
Beiträge: 4735 Wohnort: Quedlinburg Alter: 69
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Wenn es irgendwann so abgenommen und eingetragen ist, wirds sicherlich kein Problem geben. Aber erst kürzlich habe ich hier gelesen, wie Achim mit weder zul. noch eingetr. Leuchten durch die Rennleitung zur Kasse gebeten wurde. Wenn Dir so etwas passiert, denkst mit Ehrfurcht an die gut gemeinten Ratschläge, das Moped mit originalen Teilen auszustatten und so zu belassen.
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Maik80
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 13. Januar 2019 15:37 |
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Beiträge: 8403 Wohnort: Löbejün, Job: Donauwörth Alter: 44
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Alternativ könnte man am Heck paar kleine getönte Miniblinker (mit Zulassung) montieren. Original -nö, Optik- naja, aber es wäre insgesamt 4 Blinker... und man würde nicht Gefahr laufen, dass ein dusseliger Autofahrer den vom Ellenbogen verdeckten Blinker übersieht, und bspw. beim Linksabbiegen überholt... und naja, tut ja nicht not.
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CJ
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 13. Januar 2019 16:21 |
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Beiträge: 2034 Wohnort: Oboom
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Das Problem ist nicht die Anzahl der Blinker, sondern dass die hinteren nicht an beweglichen Fahrzeugteilen befestigt sein dürfen. Aber wie Paule56 schon schrieb, wenn du einen Prüfer findest der so die einträgt ist es ok.
Zuletzt geändert von CJ am 13. Januar 2019 17:14, insgesamt 1-mal geändert.
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s-m-i-t-h
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 13. Januar 2019 17:00 |
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Beiträge: 503 Wohnort: Freiberg Alter: 47
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Wie sollen bei der ETZ die Kabel zugeführt werden? Mein Lenker hat keine Bohrungen dafür.
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Kabelbrand
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 13. Januar 2019 17:07 |
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Beiträge: 204 Wohnort: Suhl Alter: 58
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Rechter Blinker durchgeschleift nach links und beide Kabel unter dem Kombischalter durch ein Loch zum Kabelbaum. So wie bei anderen Modellen mit Lenkerblinkern auch.
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s-m-i-t-h
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 13. Januar 2019 17:10 |
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Beiträge: 503 Wohnort: Freiberg Alter: 47
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Darf man Lenker anbohren? Welchen Durchmesser darf das Loch maximal haben?
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Kabelbrand
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 13. Januar 2019 17:20 |
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Beiträge: 204 Wohnort: Suhl Alter: 58
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In dem Fall ja, wie sonst sollen die Kabel durch den Lenker? Ich befrage mich da noch bei der Dekra, denn ganz so verantwortungslos wie manch anderer bin ich da doch nicht.
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Mainzer
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 13. Januar 2019 17:46 |
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Beiträge: 5689 Wohnort: Schwabsburg Alter: 31
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In den meisten ABEs von Lenkern steht drin, wie und wo sie angebohrt werden dürfen.
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Kabelbrand
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Betreff des Beitrags: Re: Lenkerblinker Verfasst: 13. Januar 2019 18:04 |
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Beiträge: 204 Wohnort: Suhl Alter: 58
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Habe original Lenker somit ohne ABE. Mein Vorgänger hatte da auch schon dranrumgebohrt und ein 6er Loch reingeknipst, rechts war wohl ein Choke von der TS dran oder so. Das werde ich aber zumachen, wenns neu gemacht wird.
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