Ja klar. Aber das ist schon immer so. Und natürlich gilt das auch für "DDR-Fahrzeuge". Es braucht hier auch keinen Rückgriff auf DDR-Regelungen, da die geltende StVZO das ja zulässt. Meine Neugier bezieht sich auf die Aussage, dass es hier neue Vorschriften geben soll.
Im Übrigen brauchen Blinker an Krädern keine Kontrollleuchte. Nach StVZO jedenfalls. Ausser die Warnblinkanlage natürlich

Und die Betriebserlaubnis wird auch immer noch auf Grundlage der StVZO erteilt, die natürlich die EG-Richtlinien berücksichtigt. Oder ist da was an mir vorbeigegangen?