EmmasPapa hat geschrieben:
Unten Rücklicht (muss funktionieren),
Oben Stopplicht (braucht bei 6 V-Anlage nicht funktionieren)..... ich hab es trotzdem angeschlossen.....
es muß nicht, vermeidet aber Diskussionen beim TÜV über die Notwendigkeit eines Bremslichtes am Beiwagen.
Ansonsten wie bei der Maschine auch, Rücklicht unten, Bremse oben.
JZ-KA-Schrauber hat geschrieben:
Ist etwas dagegen einzuwenden das Glas unten für die Kennzeichenbeleuchtung zu schwärzen?
Grüße
nein, aber bringt auch nix. Da schaut eh keiner hin und du kannst den Chromteil dann nirgendwo anders mehr verwenden.