seife hat geschrieben:
bin kein Prüfinschenör, aber so habe ich es mal verstanden:
Wenn das Fahrzeug eine EG-Betriebserlaubnis hat, dann gelten die regeln der EG-Richtlinie. Ansonsten die größeren Abstände nach STV-dingsbums.
"EG-Betriebserlaubnis" haben meist die neueren (ab irgendwann mitte der 1990er?) Fahrzeuge.
So ist es fast richtig. Die komplette Beleuchtung muss entweder nach StVZO sein oder nach EG Recht. Das heißt im Umkehrschluss ich kann mir nicht aussuchen, ach die Blinker mache ich den besseren engem Abstand, aber 2 Standlichter nach EG will ich nicht.
Bei EG genehmigten Fahrzeugen ist die Beleuchtung nach EG (2 Standlichter Pflicht!), damit auch der kleinere Blinkerabstand.
Nationale Beleuchtung sind diese weiten Ausleger als Blinker Vorschrift.
Ich kann natürlich ein altes nationales Moped auf EG Beleuchtung umrüsten, aber dann nicht nur die Blinker sondern die gesamte Beleuchtung.
MfG
Tobias