tommy11 hat geschrieben:
...dabei fiel mir auf, das die AKA Blinklichtkappen die mit "hinten" gekennzeichnet sind, vorn verwendet werden können. Sie trage in der ECE Kennzeichnung die Nummer 11 für Blinklicht vorn....
Ein Irrtum, die 11-6 ist die Genehmigungsnummer -die vorderen tragen die Genehmigungsnummer 10-6- und gehören zum Prüfkennzeichen E15. Der Aufbau dieser Nummer war nicht genau festgelegt, aber enthält i.d.R. die ECE-Regelung auf die sie sich bezieht. Hier die ECE-Regelung Nr.6.
Das Zusatzsymbol, das die Verwendung kennzeichnet ist hier die "2a" für hintere Fahrtrichtungsanzeiger, die vorderen tragen die 1.
Es ist Zufall, dass die Genehmigungsnummer nach ECE die 11 enthält, die als Zusatzsymbol durchaus zur Kennzeichnung vorderer Motorradblinker angebracht werden könnte. Das ist hier aber nicht der Fall.