"Ochsenaugen" bis 1987er Bj. zulässig!?

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"Ochsenaugen" bis 1987er Bj. zulässig!?

Beitragvon ZwO » 21. April 2008 15:13

Habe gerade mal mit dem TÜV telefoniert um ein letztes Gespräch vor der Vollabnahme meiner Lady zu führen.

Meine Anliegen waren:

- der Einbau eines 125er Aggregates
- Lenkerblinker (Ochsenaugen)
- Rücklicht von der ES

Beim 125er Zylinder habe ich ihm gesagt, dass ich ihm ein Typenblatt oder eine Briefkopie einer 125er mitbringe. Das fand er i.O. so. Die Lenkradblinker sind nach Recherche seinerseits bis Bj. 1987 erlaubt. Und beim Rücklicht meinte er, das ich das Alte verwenden kann, das würde ihm sowieso nicht auffallen, wenn das vom Vorgängermodell ist.

Kann mir jemand eine Briefkopie einer 125er TS zur Verfügung stellen???

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Re: "Ochsenaugen" bis 1987er Bj. zulässig!?

Beitragvon lothar » 21. April 2008 15:25

ZwO hat geschrieben:... Die Lenkradblinker sind nach Recherche seinerseits bis Bj. 1987 erlaubt.


Wenn ich alles richtig verstanden habe, sind nach dieser Zusammenstellung:

http://mz-forum.com/viewtopic.php?t=12999

ab 1.1.1987 nur feste hintere Blinker zwingend vorgeschrieben. Vordere an beweglichen Teilen (=Lenker) sind nicht verboten!

Gruß
Lothar

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