Klarglasblinker erlaubt - nicht erlaubt?

Also zum Thema Klarglasblinker habe ich folgendes bemerkt:
Ich selbst habe an meiner ETZ Klarglasblinker dran, hatte sie beim MZ-Händler geholt, der meinte aber ich brauche dazu noch orangene Birnen, die ich dann auch noch kaufte.
Letzte Woche hatte ich dann TÜV-Termin gehabt und der Prüfer meinte die sind nicht erlaubt, zweckswegen keine E-Prüfzeichen dran. Ich dann also wieder zum MZ-Händler und orangene Blinkerschalen gekauft, dabei ist mir aufgefallen das diese ebenfalls keine E-Prüfzeichen dran haben
! Der Händler meinte dann auch das die E-Prüfzeichen bei den neuen Blinkerschalen garnicht mehr drauf sind und bloß noch auf DDR-Blinkerschalen zufinden sind
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So mein Kumpel hat sich die neue MZ 125 SM gekauft, die vom Werk aus Klarglasblinker dran hat, da sind aber auch keine E-Prüfzeichen drauf
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Genau so ist es ja bei den Spiegeln die müssten auch diese E-Prüfzeichen drauf haben, was aber bei den originalen MZ-Spiegeln nicht der Fall ist.
Was meint ihr dazu erlaubt oder nicht erlaubt?
MfG
Ich selbst habe an meiner ETZ Klarglasblinker dran, hatte sie beim MZ-Händler geholt, der meinte aber ich brauche dazu noch orangene Birnen, die ich dann auch noch kaufte.
Letzte Woche hatte ich dann TÜV-Termin gehabt und der Prüfer meinte die sind nicht erlaubt, zweckswegen keine E-Prüfzeichen dran. Ich dann also wieder zum MZ-Händler und orangene Blinkerschalen gekauft, dabei ist mir aufgefallen das diese ebenfalls keine E-Prüfzeichen dran haben


So mein Kumpel hat sich die neue MZ 125 SM gekauft, die vom Werk aus Klarglasblinker dran hat, da sind aber auch keine E-Prüfzeichen drauf

Genau so ist es ja bei den Spiegeln die müssten auch diese E-Prüfzeichen drauf haben, was aber bei den originalen MZ-Spiegeln nicht der Fall ist.
Was meint ihr dazu erlaubt oder nicht erlaubt?
MfG