Die Lichtmaschine der ETZ ist kräftig genug, da gibt es solche Probleme nicht. Die ETZ läuft auch mit vollem Licht in niedrigstem Leerlauf.
Seit ich mir die "Kleine" 1992 zugelegt habe, hat sie diese Macke, dass sie bei Belastung der elektrischen Anlage die Tendenz zum Ausgehen im Leerlauf hat. Dies liegt - soweit ich das beurteilen kann - zum Teil an folgenden Fakten:
1) der Leerlauf ist etwas unregelmäßig.
2) ich habe sie mit einer elektronischen Zündanlage nachgerüstet. Der Regler ist seit dem vegangenen Jahr - Dank an Herrmann - ein elektronischer Null-Kosten-Regler aus einer alten Auto-Lichtmaschine.
3) wenn bei der elektronischen Zündung die Spannung unter einen bestimmten Wert sinkt, dann bekomme ich nicht einen schwachen, sondern garkeinen Zündfunken mehr - sie geht aus, wenn diese Spannung durch eine leere Batterie, gleichzeitig hohen (elektrischen) Verbrauch und niedrige Drehzahl auch nur kurzzeitig unterschritten wird.
4) selbst eine volle Batterie ( in diesem Jahr erst erworben!) mit nur 9 Ah ist nach wenigen "Standminuten" an Ampeln. die in Wiesbaden auf manchen Strecken alle 50 m stehen und zum "Verweilen" einladen, nach wenigen km Fahrt leer, wenn Fahrlicht, Blinker und Bremslicht zusammenwirken.
5) meine Fahrweise begünstigt das Entleeren der Batterie dadurch, dass ich bei erlaubtem Tempo 50 im 5. Gang fahre, d.h., unter 3000 U/Min. Im Gegensatz zu anderen Verkehrsteilnehmern ist für mich nämlich nicht lautes Motorengeheule, sondern leises Flüstern der Gipfel des motorisierten Luxus.
Meine Erfahrungen zeigten - das gilt übrigens auch für meine "Große" (ETZ 251)- , dass im Stadtverkehr selbst voll geladene Batterien nach nur kurzer Fahr(Stop and Go!!!)zeit nachgeladen werden müssen, sonst gehen die Motorräder an den ungeeignetsten Stellen einfach aus - und sind nicht wieder zu starten, bis sich die Batterie soweit erholt hat, dass wieder ein (elektronik) - Zündfunke entsteht.
Seit dem Einbau des Relais in das Abblendlicht ist sie mir noch nicht an der Ampel ausgegangen. Deswegen denke ich über die rechtliche Lage nach.
Meine Überlegungen sind : Mit Leerlauf kann ich nicht fahren, brauche also auch kein Fahrlicht.
Sobald ein Gang eingelegt wird, geht das Licht an - ich kann fahren.
Da das Relais in "Unterbrecher"- oder "Öffner"- Schaltung ist, führt ein Ausfall des Relais oder seiner Steuerung (Auch die Leerlaufkontrollampe gehört dazu) nur dazu, dass das Licht anbleibt.
Deswegen frage ich auch nach Meinungen zur "Legalität" dieser Schaltung.
Ich muss allerdings sagen, dass ich als reiner "Schönwetterfahrer" seit dem Einbau bei Dunkelheit noch nicht unterwegs war.
Gruß
Martin