Emailwechsel zwischen dem Verkehrministerium und mir, meine Anfrage:
Meine Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich besitze und fahre eine Moto Guzzi mit Beiwagen. Dadurch bin ich
nicht so von passiver Sicherheit umgeben, wie es inzwischen bei den
meisten PKW`s der Fall ist.
Nun habe ich eine Werbeanzeige gesehen, es wird eine Zusatzschaltung
angeboten, bei der bei einer starken Bremsung ein negativer
Beschleunigungssensor dies misst und die Bremslichter am Motorrad-, und
Beiwagenheck dann erst dreimal hell blinken, dann erst das Bremslicht
dauernd aufleuchtet. Ich habe auch einen zweiten, preiswerteren Anbieter
gefunden, dessen Schaltung erzeugt bei jeder Bremsung ein dreimaliges
Bremslichtblinken, dann Dauerlicht der Bremslichter.
Ich halte das für einen echten Sicherheitsgewinn, denn die Vorstellung,
dass mir/uns Jemand aus Unachtsamkeit hinten drauf fährt gefällt mir
nicht.
Bei der Hauptuntersuchung beim TÜV heute konnte man mir keine klare
Auskunft geben, daher möchte ich Sie bitten, mich zu informieren, was zulässig ist.
Mit freundlichen Grüßen W. Schmischke
Antwort:
Verkehrsministerium hat geschrieben:Maßgeblich zur Nachrüstung an Ihrem Motorrad sind die Vorschriften in
der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Danach darf Ihr Fahrzeug
nur mit genehmigten Leuchten ausgerüstet werden und es müssen die
Anbauvorschriften beachtet werden. Das Notbremssignal (blinken der
Bremsleuchten bei einer Verzögerung von mehr als 6 m/s**2) ist für Pkw
nicht aber für Motorräder mit Beiwagen erlaubt.
Meine Antwort darauf:
Guten Tag,
der Inhalt, bzw. die Konsequenzen Ihrer Antwort geht leider an den technischen Realitäten vorbei. Es handelt sich ein Motorrad mit drei Rädern und insgesamt 4 Scheibenbremsen, die bei einem Gesamtgewicht mit mir als Fahrer 410kg auf die Waage bringt und mit Sicherheit eine höhe Verzögerung als 6m/sek**2 ermöglicht.
Meine Meinung dazu: Die Gesetze sind für den Bürger da, ihn zu unterstützen und zu schützen und kein abstraktes Juristengebilde.
Mit freundlichen Grüßen, W. Schmischke
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