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Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
25. März 2011 16:31
von pfuetzen
Hallo,
vorab es ging vor 3 Monaten schon einmal. Will zur Vollabnahme und nun endlich fahren.
1. Bremslicht ist korrekt angeschlossen. Glühlampen 6V 21W habe ich schon mehrere probiert.
2. Wenn ich Masse 31 und schwarzes Kabel 54 zusammen halte funkt es auch, strom ist also da.
3. Den Bremslichtschalter ist schon eingestellt wurden und auch schon ausgebaut worden.
4. Die Kontaktfeder habe ich auch schon nachgebogen, hilft auch nicht.
5. Kontakte sind alle blitzeblank.
Komme ich ohne funktionierendes Bremslicht durch die Vollabnahme??ß
Was kann noch das Problem sein??
lg und nen schönen Start ins We.
Re: Bremslicht funktioniert nicht

Verfasst:
25. März 2011 16:39
von Maik80
pfuetzen hat geschrieben:
Komme ich ohne funktionierendes Bremslicht durch die Vollabnahme??ß
lg und nen schönen Start ins We.
Nein, das ist ein grober Mangel.
Re: Bremslicht funktioniert nicht

Verfasst:
25. März 2011 16:47
von 2,5er
Wenn du das Kabel Bremslichtschalter abziehst und es an die Masse hältst, müsste das Bremslicht leuchten, vorausgesetzt, du hast im Rücklicht alles richtig angeschlossen.
Du kannst ja auch mal einen anderen Massepunkt suchen, das Motorgehäuse o. Ä..
Re: Bremslicht funktioniert nicht

Verfasst:
25. März 2011 16:57
von pfuetzen
was mir gerade noch eingefallen ist, muß das Rücklicht 10cm (nicht mit dem 12cm Durchmesser verwechseln) durchmesser diese kleine Nummernschildbeleuchtung haben, das Klarglas unten drin.???
-- Hinzugefügt: 25th März 2011, 5:18 pm --
wenn ich die masse abziehe egal welche von beiden im Rücklicht und an das Bremslicht halte passiert gar nichts.
Auch das Rücklicht funktioniert weiterhin.
Re: Bremslicht funktioniert nicht

Verfasst:
25. März 2011 19:59
von Ralle
pfuetzen hat geschrieben:was mir gerade noch eingefallen ist, muß das Rücklicht 10cm (nicht mit dem 12cm Durchmesser verwechseln) durchmesser diese kleine Nummernschildbeleuchtung haben, das Klarglas unten drin.???
Eigentlich schon, kannst aber Glück haben das es der Prüfer am Tag nicht merkt
pfuetzen hat geschrieben:wenn ich die masse abziehe egal welche von beiden im Rücklicht und an das Bremslicht halte passiert gar nichts.
Auch das Rücklicht funktioniert weiterhin.
Im Rücklicht gibt es nur ein Massekabel, kann es sein das doch was falsch angeschlossen ist?
So müsste es aussehen
Rücklicht.JPG
Re: Bremslicht funktioniert nicht

Verfasst:
25. März 2011 20:16
von pfuetzen
werde das morgen testen und berichten, evtl. schließe ich ein 12cm Durchmesser Rücklicht dran.
bis morgen
-- Hinzugefügt: 26th März 2011, 10:45 am --
Morgen,
heute morgen nochmal die Kabel überprüft, es gibt nur einmal Masse, wie auf dem Bild. Alles korrekt angeschlossen in der Rücklichtlampe wie auf dem Bild.
Bremslichtkabel geht runter zum Bremslichtschalter an der hinteren Trommelbremse.
Werde jetzt mal das andere Rücklicht anschließen.
Re: Bremslicht funktioniert nicht

Verfasst:
28. März 2011 11:19
von Ralle
Schon eine Weile her, aber wie ging es weiter? Wenn du das Massekabel abziehst und das Rücklicht an bleibt, dann kann was nicht stimmen. Mit der Funktion des Bremslichts hat das Massekabel nämlich überhaupt nichts zu tun

Re: Bremslicht funktioniert nicht

Verfasst:
28. März 2011 12:28
von pfuetzen
Sorry,
war bis eben in der Garage und habe alles wieder zusammen gebaut. ES FUNKTIONIERT.
Danke Ralle für diene Tips.
Habe keine Nummernschildbeleuchtung am unteren Rand des kleinen Rücklichts.
1.) Falle ich deswegen durch die Vollabnahme???
Ansonsten geht alles wunderbar.
2.)Bedenklichkeitsfrage: Der Motor ist ja neu gemaucht, fährt der Prüfer ne größere Runde und achtet auf die Drehzahlen, will ja nicht das etwas schlimmes in der Einfahrzeit passiert?
lg aus Thüringen
Re: Bremslicht funktioniert nicht

Verfasst:
28. März 2011 12:52
von Ralle
Die Frage nach den Drehzahlen musst du dem Prüfer stellen, denn der entscheidet das nach Lust, Wetter und Anzahl der Abnahmen, die noch warten. Meine RT musste ich z.B. nicht mal anmachen, mit der TS bin ich selbst eine Runde auf dem Hof gefahren und musste Zeigen das sie bremst. Wenn der Prüfer Motorradfahrer ist und Zeit hat dreht er sicher eine Runde, kannst ihn ja dann höflich auf den neuen Motor hinweisen, manche scheitern auch schon beim Ankicken

Re: Bremslicht funktioniert nicht

Verfasst:
28. März 2011 17:16
von trabimotorrad
Der Hinweiß auf einen frisch regenerierten Motor und die Bitte, es bei niederen Drehzahlen zu belassen, genügt meist, um einen Prüfer von einer Probefahrt ab zu halten.
Wenn es ein Mann vom Fach ist, wird er mit einem frisch regenerierten Motor entsprechend umgehen. Die Herren, die die Vollabnahme machen, sind Ingeneure und kennen sich aus.
Soweit mir bekannt ist, sind auch die "normalen" Prüfer KFZ-Meister auch da ist eine hohe Kompetenz vorauszusetzen

Re: Bremslicht funktioniert nicht

Verfasst:
28. März 2011 23:24
von g33k0
trabimotorrad hat geschrieben:[...] auch da ist eine hohe Kompetenz vorauszusetzen

Naja, das hab ich aber schon anders erlebt

Meines Wissens nach benötigst du eine Kennzeichenbeleuchtung.
Re: Bremslicht funktioniert nicht

Verfasst:
29. März 2011 02:15
von ths
Naja, ich kann über Prüfer und deren Kompetenz seit über 30 Jahren ein Buch schreiben.
Zum Thema: Eine Prüflampe und und ein Universalmessgerät hast du?
Die Einstellerei des Gebers an der Trommelbremse hinten für die Fußbremse ist Fummelei.
Gruß
Thomas
Re: Bremslicht funktioniert nicht

Verfasst:
29. März 2011 07:47
von pfuetzen
zum glück geht das Bremslicht ja nun.
Kann mir einfach nicht vorstellen das man wegen einer fehlenden Kennzeichenbeleuchtung durch die Vollabnahme fällt?
War schon mal vor einer Woche kurz bei der Dekra, um wegen einem Termin und allgemein zu fragen.
Antwort: "Da musst du eh zweimal mit der MZ herkommen das ist bei den meisten so".
Ist halt blöd wenn man sie verladen muss und keinen eigenen Transporter oder so hat und dann noch 30km fahren muss. Egal muss klappen.
lg
Re: Bremslicht/Kennzeichenbeleuchtung funktioniert nicht

Verfasst:
29. März 2011 08:25
von mutschy
Es geht auch anders, wenn die Maschine mehr oder weniger direkt nach der Abnahme zugelassen werden soll:
Bei der Versicherung je eine eVb (elektroniche Versicherungsbestätigung, alphanumerischer Code) für Kurzzeitkennzeichen u normale Zulassung holen, zur Zulassung fahren, Kurzzeitkennzeichen geben lassen (alles natürlich NICHT mit der Maschine, die das KZK kriegen soll). Dann mit der Maschine u angebautem Kurzzeitkennzeichen zur Abnahme fahren, mit bestandener Abnahme (KZK gelten 5 Tage) zur Zulassung u zulassen. Pferdefuß: Kommts nich binnen einer bestimmten Frist (versicherungsabhängig) zur endgültigen Zulassung, werden sportliche 80...150 € (ebenfalls vers.-abhängig) an Prämie fällig

Wird die Maschine jedoch zugelassen, so beginnt der Versicherungsschutz mit normaler Prämie eben ab dem ersten Tag des Kurzzeitkennzeichens. Ich habs seinerzeit so gelöst, denn ich hatte weder Trailer, noch Zugfahrzeug, also
musste ich auf eigener Achse anreisen

Gruss
Mutschy
Re: Bremslicht/Kennzeichenbeleuchtung funktioniert nicht

Verfasst:
29. März 2011 09:05
von pfuetzen
das mit dem Kurzzeitkennzeichen habe ich bei der mz schon einmal im herbst genutzt, leider. Sonst hätte ich sie nicht ausgiebig testen können (vergaser, ...)
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 10:09
von mutschy
Und wo liegt dann jetz das Problem? Du kannst so viele Kurzzeitkennzeichen haben, wie du dir leisten kannst. Da gibts kein Limit (auser deiner Geldbörse u ggf der "Finanzministerin")

Gruss
Mutschy
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 10:17
von Maik80
Eben, und wenn es danach innerhalb einer gewissen Frist bei der selben Versicherung versichert wird. Wird der Zeitraum des Kurzzeitkennzeichens in den normalen Jahresbeitrag eingerechnet. Kostet dann quasi nur das Schild und Bearbeitungsgebühr aufm Amt.
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 10:29
von pfuetzen
oh sorry, das wußte ich noch nicht.
danke für den hinweis. Na dann kann man ja die 30km mutig wagen
ist die Kennzeichenbeleuchtung nun prüfungsrelevant, würde mich nämlich sehr ärgern?
lg aus Thüringen
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 10:31
von Marco
Wegen der Kennzeichenbeleuchtung würd ich mir keine Gedanken machen. ein Auto bekommt ja auch TÜV, wenn der einzige Mangel ne defekte Kennzeichenbeleuchtung ist.
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 10:38
von Thor555
ohne kennzeichenbeleuchtung kein tüv und schon gar keine vollabnahme es sei denn, der prüfer bemerkt es nicht, was aber zufall wäre.
da hat man mit nem nicht funktionierendem tacho größere chancen wenn der prüfer nur kurz anfährt um die bremsen zu testen.
die beleuchtungen wurden bei mir bisher allerdings immer peniebel geprüft, selbst die tachobeleuchtung, wenn´s unklar war, wurde abgedunkelt und wenn nichts leuchtet, bzw. gar kein weisglas im rücklicht zur kennzeichenbeleuchtung drin ist siehts meiner meinung nach meist schlecht aus mit der abnahme.
-- Hinzugefügt: Di 29 Mär, 2011 10:40 am --mueboe hat geschrieben:Wegen der Kennzeichenbeleuchtung würd ich mir keine Gedanken machen. ein Auto bekommt ja auch TÜV, wenn der einzige Mangel ne defekte Kennzeichenbeleuchtung ist.
naja, wenn nur n birnchen defekt ist und man versichert es zeitnah zu wechseln kann das schon sein, wenn aber gar keine kennzeichenbeleuchtung vorhanden ist (kein weisglas im rücklicht, oder ne seperate beleuchtungseinheit) entspricht das fahrzeug eben nicht der Stvo.
ich bezweifle in solch einem fall dass man ne plakette bekommt.
PS.: um welches moped geht es eigentlich? bei der BK könnte es sogar sein, dass ne kennzeichenbeleuchtung noch garnicht vorgeschrieben war, dann braucht man natürlich auch keine.
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 11:37
von Enz-Zett
mueboe hat geschrieben:ein Auto bekommt ja auch TÜV, wenn der einzige Mangel ne defekte Kennzeichenbeleuchtung ist.
Hauptuntersuchung (Wiederholungsprüfung) ja, aber nicht bei Vollabnahme. Da muß alles stimmen, und Beleuchtung wird da gut kontrolliert.
Zudem: Wenn ein Fahrzeug durch die HU gerasselt ist, müssen bei der Wiedervorführung alle Mängel, auch die kleinen, beseitigt sein. Ich bin da mal beinahe wegen angerissenem Scheibenwischerblatt an der Heckscheibe gescheitert. Also eine wirkliche Lappalie, im Vergleich zu fehlender Kennzeichenbeleuchtung.
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 12:03
von vaniljeice
vielleicht gibt es ja bzgl. der kennzeichenbeleuchtung irgendwelche sonderregellungen wegen oldtimer etc. ich denk da an ähnliche regelungen bzgl. 1 oder 2 rückspiegel. du könntest ja (um den prüfer glücklich zu machen) dir eine extra kennzeichenbeleuchtung an deinen koti kleben. da gibt es ganz kleine. frag doch mal einen anderen sachverständigen, ob das notwendig ist, zumal viele prüfer schon meckern, wenn allein der rückstrahler fehlt (die dinger brauchen sogar ein e-prüfzeichen).
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 12:16
von Thor555
vaniljeice hat geschrieben:vielleicht gibt es ja bzgl. der kennzeichenbeleuchtung irgendwelche sonderregellungen wegen oldtimer etc. ich denk da an ähnliche regelungen bzgl. 1 oder 2 rückspiegel. du könntest ja (um den prüfer glücklich zu machen) dir eine extra kennzeichenbeleuchtung an deinen koti kleben. da gibt es ganz kleine. frag doch mal einen anderen sachverständigen, ob das notwendig ist, zumal viele prüfer schon meckern, wenn allein der rückstrahler fehlt (die dinger brauchen sogar ein e-prüfzeichen).
drum wäre es ja erstmal interessant, um welches möp es sich handelt, sonderregelungen brauchts da keine, wenn zum zeitpunkt der erstzulassung noch keine kennzeichenbeleuchtung, 2. rückspiegel, blinker.... vorgeschrieben waren, dann brauchen sie das auch heute nicht, auch bei ner vollabnahme.
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 12:58
von pfuetzen
mz ts 250/1
die hatten die ersten jahre ein kleines 10cm durchmesser rücklicht. Habe ich schon teils mit und ohne kennzeichenbeleuchtung (klarglas im rücklicht) gesehen.
die 12cm durchmesser haben alle ein klarglas.
die Rücklichtabdeckung welche ich auf der oldthema in erfurt gekauft habe hat leider kein prüfzeichen, also voll reingefallen. Dachte bloß das wirkt neuer als das aus dem jahr 1978. na ja aus fehlern lernt man

Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 13:01
von Maik80
Die Simson-Ausführung der runden RL hat kein Schaufenster für die Kennzeichenbeleuchtung, die von MZ schon.
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 13:14
von Thor555
hab vor kurzem n ts gespann bj 78 gekauft, werde mal schaun, ob das ne kennzeichenbeleuchtung hat.
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 13:30
von pfuetzen
wenn das bei allen ts 250 so war dann habe ich ein simson rücklicht dran gehabt, verdammt

Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 13:57
von vaniljeice
besorg dir ein rücklicht mit kennzeichenbeleuchtung. mir wäre das zu heikel. selbst wenn du damit irgendwie durch den tüv kommst, bei der nächsten verkehrskontrolle gibts nur ärger. kannst ja deins hier in der rubrik tausche mal reinsetzen. vielleicht haste ja glück und jemand hat eins mit kennzeichenbeleuchtung und sucht gerade eins ohne (für den seitenwagen z.b.)
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 14:02
von pfuetzen
ich werde für den tüv ein 12cm durchmesser dran machen, das habe ich noch rum liegen bzw. an der simson.
habe mir schon in der bucht ein kleines (10cm) mit kennzeichenbeleuchtung geschossen, die scheinen relativ selten zu sein.
so ein theater mit den vollabnahmen, vor allem die aufregung und der adrenalin
danke für die tips und die hilfe
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 14:26
von Maik80
pfuetzen hat geschrieben:ich werde für den tüv ein 12cm durchmesser dran machen, das habe ich noch rum liegen bzw. an der simson.
habe mir schon in der bucht ein kleines (10cm) mit kennzeichenbeleuchtung geschossen, die scheinen relativ selten zu sein.
so ein theater mit den vollabnahmen, vor allem die aufregung und der adrenalin
danke für die tips und die hilfe
Alles andere wäre doch langweilig.

Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 16:04
von Maddin1
Wo ist jetzt das Problem?
Kennzeichenbeleuchtung ist ein muß. Egal ob TS ETZ oder Simson!!!! Denn eigendlich muß auch da das Versicherungskennzeichen beleuchted sein... Nur merkt das keiner...
Wer nur Simsonrücklichter hat, der schneidet das Fenster halt aus und klebt etwas druchsichtiges von innen ein...
Achja, das 12er ETZ Rücklicht gab es auch ohne Kennzeichenbeleuchtung, nämlich an den Simson´s in der DDR.
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 16:16
von 2,5er
Beim 120er braucht man nur die Kappe zu wechseln, beim 100er ist das Fenster im Grundkörper.
Es wurden schon Leute angehalten, weil die Kennzeichenbeleuchtung nicht ging.
Nich offreschn, nur wundern @ Maddin

Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
29. März 2011 16:28
von mutschy
Maddin1 hat geschrieben:Kennzeichenbeleuchtung ist ein muß. Egal ob TS ETZ oder Simson!!!! Denn eigendlich muß auch da das Versicherungskennzeichen beleuchted sein... Nur merkt das keiner...
Achja, das 12er ETZ Rücklicht gab es auch ohne Kennzeichenbeleuchtung, nämlich an den Simson´s in der DDR.
Öhhhmmm... Versicherungskennzeichen KÖNNEN beleuchtet sein, müssen es aber nich.
Aufgrund des herstellerübergreifenden Baukastenprinzips konnten Kleinigkeiten wie Rücklichter selbstverständlich auch fahrzeugübergreifend (MZ <-> Simson) getauscht werden.
Gruss
Mutschy
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
8. April 2011 09:29
von pfuetzen
Hallo,
habe heute mein bestelltes ebay Rücklicht bekommen mit Kennzeichenbeleuchtung.
Jetzt hat das Glas der Kennzeichenbeleuchtung nen kleinen Abplatzer, Riss in der weißes Scheibe.
Ist das schlimm für die Vollabnahme?
Ärgere mich gerade wie verrückt!
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
8. April 2011 09:32
von Arni25
Sollte für den TÜV kein Hinderniss sein.
Außer Du erwischst so einen Prüfer wie ich ihn mal hatte - der hat sogar "verschlissene Fußrastengummis" beanstandest....
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
8. April 2011 09:46
von pfuetzen
hier nochmal ein Foto, damit das deutlicher wird.
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
8. April 2011 11:37
von Maddin1
Kleb ein Stück Tesa drüber und gut... pass aber auf, die kleine Bohrung muß offen bleiben.
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
8. April 2011 11:42
von pfuetzen
danke,
habe schon im netz nach ner anderen geschaut, das sind aber alles klare gläser und keine Streuscheiben. Das Kennzeichenglas sitzt noch fest. Wollte bloß deshalb nicht durch die Vollabnahme fallen. Original ist es definitiv.
schönes we
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
8. April 2011 13:01
von Maik80
Ich würde das von aussen mit nem Klebeband schön zusammenziehen und von innen mit Sekundenkleber zulaufen lassen. Die Kapilarwirkung macht das schon. Dann das Klebeband wieder ab und es hält.
Die Ausgebrochene Ecke könnte man mit Heiskleber modelieren. Sieht keiner und es stört auch nicht.
Re: Kennzeichenbeleuchtung notwendig Vollabnahme?

Verfasst:
8. April 2011 15:35
von ea2873
ich hab bei den "de luxe" bzw. ES rückleuchten die kennnzeichenbeleuchtung durch ein eingenietetes stück durchsichtigen kunststoff ersetzt. stört auch keinen und der sprung macht auch nix. von innen mit kleber zulaufen lassen und du hast noch 25 jahre deine freude dran.