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Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 16. Juli 2013 19:35
von doggix
Hallo zusammen,
ich habe ein GROßES Problem.

jch habe meine 250ér etz auf Lenkerblinker umgebaut, 2 21watt Wiederstände statt der hinteren Blinker montiert.
soweit so gut, mit Zündung läuft alles wunderbar aber wenn ich den Motor starte leuchtet der Blinker im Rütmuss der motordrehzahl!! :evil:

wo liegt mein problem????

wer kann mir helfen

gruß Alex

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 16. Juli 2013 20:56
von Svidhurr
Hast du es schon mal mit einen elektronisches Blinkerrelais probiert :?:

Lenkerendenblinker ohne hintere Blinker bei Bj. 87 - ist aber unzulässig :wink:

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 16. Juli 2013 22:28
von oldiekurt
Svidhurr hat geschrieben:

Lenkerendenblinker ohne hintere Blinker bei Bj. 87 - ist aber unzulässig :wink:


Stellt sich wieder die Kardinalfrage: War die ETZ in der DDR zugelassen, dann gilt Bestandsschutz lt. Einigungsvertrag, also DDR-Recht am Tag der Erstzulassung, und das sieht so aus:

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 17. Juli 2013 11:10
von doggix
bis jetzt noch ohne eRelai

und es eine 13kw Mascuine, somit BRD zulassung

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 17. Juli 2013 13:22
von Baustellenraser
der blinker "leuchtet" im Rhythmus der Motordrehzahl? das würde ich gern mal sehn wolln.
Lastunabhängiges Blinkrelais von Tante Luise oder so, dann ist alles geschmeidig denke ich auch!

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 13:48
von Enz-Zett
oldiekurt hat geschrieben:Stellt sich wieder die Kardinalfrage: War die ETZ in der DDR zugelassen, dann gilt Bestandsschutz lt. Einigungsvertrag, also DDR-Recht am Tag der Erstzulassung, und das sieht so aus:

Aber das zeigt doch nur die globale Situation im gesamten DDR-Fahrzeugbau. Aber eine ETZ, die m.W. nie nur mit Lenkerendenblinker ausgeliefert wurde, die also ihre Verkehrszulassung nur mit vorderen und hinteren Blinkern erhalten hat - ob dieser zitierte Passus auch dafür gilt? :gruebel:

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 18. Juli 2013 13:55
von Sven Witzel
Enz-Zett hat geschrieben:
oldiekurt hat geschrieben:Stellt sich wieder die Kardinalfrage: War die ETZ in der DDR zugelassen, dann gilt Bestandsschutz lt. Einigungsvertrag, also DDR-Recht am Tag der Erstzulassung, und das sieht so aus:

Aber das zeigt doch nur die globale Situation im gesamten DDR-Fahrzeugbau. Aber eine ETZ, die m.W. nie nur mit Lenkerendenblinker ausgeliefert wurde, die also ihre Verkehrszulassung nur mit vorderen und hinteren Blinkern erhalten hat - ob dieser zitierte Passus auch dafür gilt? :gruebel:


Kurzum: Nein.
Der Bestandsschutz erstreckt sich auf das was serienmäßig so fabriziert und in den Verkehr gebracht oder per Abnahme auf die Straße durfte. Nicht auf Individualumbauten die 23 Jahre nach der Wende vorgenommen wurden. Nichtsdestotrotz ist das nicht die Frage des TE ;-)

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 11:41
von Enz-Zett
Ja, Sven, ich weiß. So was nennt man Gesprächsentwicklung. Und wenn man das vermeiden wollte, wären hier viele Freds ganz schnell tot. Ich würde meinen, auch das Forum.

Gerade an diesem Beispiel hier.
Blinken im Rhythmus der Motordrehzahl kennt hier offensichtlich niemand (das schlussfolgere ich einfach mal aus der Tatsache, dass noch keiner eine passende Antwort dafür brachte). Mit der Forderung, beim Thema zu bleiben, wäre das ein Fred mit einem einzigen Beitrag.

Ist das erstrebenswert?

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 12:20
von two-stroke
Hallo,

in einem Simsonforum gab es mal einen vergleichbaren Fall:

http://www.simsonforum.net/allgemein/28 ... E4uft.html

Schau mal nach deinem Zündkerzenstecker. Falls Du einen anderen zur Verfügung hast, einfach mal zum Test tauschen. Oder die 21W Widerstände passen nicht und bringen das Ganze aus dem Takt.

Gruß Ralf

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 15:25
von doggix
danke an alle die zu diesem thema was beigertagen haben.

ich habe jetzt ein elektrisches relai verbaut und alles ist gut.

zum tehma TÜV, da bin ich auch noch gespannt, da meine etzé 6jahre still stand und ich zum tüv für die neuzulassung muß.

da lass ich mich überraschen.

und immer schön heil zuhause ankommen

Gruß Alex

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 19. Juli 2013 15:44
von Malcom
Also ich habe meine MZ auch mit Blinkern nur an den Lenkerenden durch den TÜV bekommen, ist allerdings auch eine TS Baujahr 1973. Wichtig ist das die Blinker für vorn und hinten ein Prüfzeichen haben.

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 22. Juli 2013 11:29
von Enz-Zett
doggix hat geschrieben:..., da meine etzé 6jahre still stand und ich zum tüv für die neuzulassung muß.

Hi Alex, das ist trotzdem keine Neuzulassung sondern eine Wiederinbetriebnahme. Und nach aktuellem Stand braucht es ein "Vollgutachten" erst nach 7 Jahre, bzw. wie man vielfach hört und liest gar nicht mehr so lange ein Bundesbrief vorhanden ist.

Malcom hat geschrieben:Wichtig ist das die Blinker für vorn und hinten ein Prüfzeichen haben.

Da hat bei mir noch kein Prüfer danach geschaut.
Da wird geguckt: Darf das Fahrzeug vom Bj. her nur Lenkerendenblinker haben, und funktionieren die.

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 31. Dezember 2018 23:19
von Kabelbrand
Nach über 5 Jahren mal wiederbeleben.
Da die Frage für mich immer noch nicht eindeutig geklärt ist, frage ich diese Woche noch beim TÜV nach. Habe ich an meiner ETZ 150 auch vor, diese nur auf Lenkerendenblinker inkl passenden Blinkgeber umzubauen.

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 1. Januar 2019 00:33
von Mainzer
Welches Baujahr?

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 1. Januar 2019 01:19
von zweitakt
Meine TS 150, EZ 1984 in der DDR,
fahre ich seit 1994 mit Ochsenaugen und gelbem Bremslicht (Hella-Rücklicht, rund).
In den 25 Jahren hat sich dafür kein TÜV-Prüfer interessiert.
Das gelbe Rücklicht ist nur bis 1983 zulässig und die Ochsenaugen müßten eingetragen sein.
Zu Deiner ETZ:
Es ist nicht legal, aber versuchen kann man es. Viel Erfolg!

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 1. Januar 2019 08:02
von CJ
Kabelbrand hat geschrieben:...Da die Frage für mich immer noch nicht eindeutig geklärt ist, frage ich diese Woche noch beim TÜV nach...

Eigentlich hat es Sven doch verständlich erklärt :arrow:
Sven Witzel hat geschrieben:...Kurzum: Nein.
Der Bestandsschutz erstreckt sich auf das was serienmäßig so fabriziert und in den Verkehr gebracht oder per Abnahme auf die Straße durfte. Nicht auf Individualumbauten die 23 Jahre nach der Wende vorgenommen wurden...

Andererseits zeigt die Erfahrung immer wieder :arrow:
zweitakt hat geschrieben:...In den 25 Jahren hat sich dafür kein TÜV-Prüfer interessiert...

Wenn`s aber doch mal auffliegt, sollte man sich dann nicht beschweren :wink:

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 1. Januar 2019 09:00
von stelue
Hallo, ich hatte einen Prüfer der hat nachgeschaut. Und dann lange berechnet, ob die E-Nummer in der BRD passt.

Gruß Martin

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 1. Januar 2019 09:44
von CJ
stelue hat geschrieben:Hallo, ich hatte einen Prüfer der hat nachgeschaut. Und dann lange berechnet, ob die E-Nummer in der BRD passt.
Gruß Martin

Was hat er denn da berechnet? Die Quersumme? :lach:

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 1. Januar 2019 13:36
von eigel
Ein Widerstand mit Leistungsangabe ? :gruebel:

Ich hab 6,86 Ohm ausgerechnet. Damit müsste es auch mit dem alten Blinkgeber funktionieren.

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 13. Januar 2019 14:56
von Kabelbrand
Jeder weiß was anderes. :?: :roll:
Habe zumindest ne "ausgenullte" Typschlüsselnummer, heißt dass ich es machen darf. Ist BJ 86, somit noch vor der Regelung ab 87. So Aussage vom TÜV. Hat mich jedoch an die Dekra verwiesen weil die das speziell nur machen dürfen durch einen speziellen Prüfer.

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 13. Januar 2019 15:31
von Paule56
Wenn es irgendwann so abgenommen und eingetragen ist, wirds sicherlich kein Problem geben.
Aber erst kürzlich habe ich hier gelesen, wie Achim mit weder zul. noch eingetr. Leuchten durch die Rennleitung zur Kasse gebeten wurde.
Wenn Dir so etwas passiert, denkst mit Ehrfurcht an die gut gemeinten Ratschläge, das Moped mit originalen Teilen auszustatten und so zu belassen.

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 13. Januar 2019 15:37
von Maik80
Alternativ könnte man am Heck paar kleine getönte Miniblinker (mit Zulassung) montieren. Original -nö, Optik- naja, aber es wäre insgesamt 4 Blinker... und man würde nicht Gefahr laufen, dass ein dusseliger Autofahrer den vom Ellenbogen verdeckten Blinker übersieht, und bspw. beim Linksabbiegen überholt... und naja, tut ja nicht not.

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 13. Januar 2019 16:21
von CJ
Das Problem ist nicht die Anzahl der Blinker, sondern dass die hinteren nicht an beweglichen Fahrzeugteilen befestigt sein dürfen. Aber wie Paule56 schon schrieb, wenn du einen Prüfer findest der so die einträgt ist es ok.

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 13. Januar 2019 17:00
von s-m-i-t-h
Wie sollen bei der ETZ die Kabel zugeführt werden? Mein Lenker hat keine Bohrungen dafür.

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 13. Januar 2019 17:07
von Kabelbrand
Rechter Blinker durchgeschleift nach links und beide Kabel unter dem Kombischalter durch ein Loch zum Kabelbaum. So wie bei anderen Modellen mit Lenkerblinkern auch.

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 13. Januar 2019 17:10
von s-m-i-t-h
Darf man Lenker anbohren? Welchen Durchmesser darf das Loch maximal haben?

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 13. Januar 2019 17:20
von Kabelbrand
In dem Fall ja, wie sonst sollen die Kabel durch den Lenker? Ich befrage mich da noch bei der Dekra, denn ganz so verantwortungslos wie manch anderer bin ich da doch nicht.

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 13. Januar 2019 17:46
von Mainzer
In den meisten ABEs von Lenkern steht drin, wie und wo sie angebohrt werden dürfen.

Re: Lenkerblinker

BeitragVerfasst: 13. Januar 2019 18:04
von Kabelbrand
Habe original Lenker somit ohne ABE. Mein Vorgänger hatte da auch schon dranrumgebohrt und ein 6er Loch reingeknipst, rechts war wohl ein Choke von der TS dran oder so. Das werde ich aber zumachen, wenns neu gemacht wird.