Seite 1 von 1

Rücklicht und Kennzeichen

BeitragVerfasst: 15. Juni 2007 10:14
von Micky
Wie schräg dürfen Rücklicht und Kennzeichen angebracht werden? Gibt es da irgendwelche Vorschriften?

Danke!


Micky

BeitragVerfasst: 15. Juni 2007 10:29
von ETZChris
ich habe letztens bei www.mz-baghira.de was von max. 30° gelesen...unter "umbau-heck"...könnte vllt. nützlich sein...;)

BeitragVerfasst: 15. Juni 2007 11:53
von Andreas
Les Dich mal in § 49a StVZO und in die RiLi dazu ein. Da steht alles drin.
Zu den Schlußleuchten findes Du was in § 53 StVZO, zum Kennzeichen in § 60 StVZO.