Rücklicht und Kennzeichen

Verfasst:
15. Juni 2007 10:14
von Micky
Wie schräg dürfen Rücklicht und Kennzeichen angebracht werden? Gibt es da irgendwelche Vorschriften?
Danke!
Micky

Verfasst:
15. Juni 2007 10:29
von ETZChris
ich habe letztens bei
www.mz-baghira.de was von max. 30° gelesen...unter "umbau-heck"...könnte vllt. nützlich sein...


Verfasst:
15. Juni 2007 11:53
von Andreas
Les Dich mal in § 49a StVZO und in die RiLi dazu ein. Da steht alles drin.
Zu den Schlußleuchten findes Du was in § 53 StVZO, zum Kennzeichen in § 60 StVZO.