Seite 1 von 1

Scheinwerfer StvzO

BeitragVerfasst: 5. März 2017 19:49
von mikeneues
Hallo, hab da mal eine Frage zur Benutzung der DDR Scheinwerfer bzw Blinker und Rücklicht.
Was darf man im Strassenverkehr (Stvzo) benutzen? Sind alle aus der Zeit ohne Einschränkungen erlaubt oder nicht .Stichwort E Prüfzeichen
Grüß mike

Re: Scheinwerfer StvzO

BeitragVerfasst: 5. März 2017 20:04
von Svidhurr
Hallo, eine kleine kurze Vorstellung wäre schön gewesen :wink:

Auch DDR Scheinwerfer hatten ein E-Prüfzeichen.
Außnahmen gibt es immer :ja:
Da musst du schon etwas Genauer werden.

Re: Scheinwerfer StvzO

BeitragVerfasst: 5. März 2017 21:01
von Feuereisen
E Prüfzeichen muss aber nicht zwingend sein - es hängt vom Baujahr der Maschine ab. Maschinen vom Anfang der 50 iger haben keine Prüfzeichen in den Gläsern der Leuchten. Ab den 60 ern gab es die sogenannte "Prüfschlange" oder Wellenlinie. Ab den 70 ern wurden die Beleuchtungseinrichtungen E geprüft um auch weiterhin für die Exportmärkte gerüstet zu sein.

Re: Scheinwerfer StvzO

BeitragVerfasst: 5. März 2017 21:05
von Maik80
Unterm Strich gesagt bedeutet dies in etwa: gebrauchte Originalteile sind "legaler"*hust* als Nachfertigungen ohne Prüfzeichen.

Re: Scheinwerfer StvzO

BeitragVerfasst: 6. März 2017 18:58
von mikeneues
Danke für die Auskunft, hatte mir schon so was gedacht, mit der Wellenlinie war mir neu,
Bauer grad meine erste es 150 Baujahr 63 auf, ist ein bisschen schwierig da viele teile schon durch neuere Bauteile ersetzt wurden, versuche sie mit original Teilen aus dem Bj wieder hinzugekommen
Gruß