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LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 12:45
von monsieurincroyable
Ich habe noch 2 solcher LED Lampen liegen und könnte mir vorstellen das die ein gutes Licht geben.

Hat schonmal jemand so etwas umgesetzt? Es geht nicht plug & play da der schwarze Haltering nicht von der Lampe zu demontieren geht. Die Glühlampenhalterung muss angepasst werden.

PS: ich weiß das ein solcher Umbau nicht legal ist.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 13:10
von trabimotorrad
Ich würde das lieber lassen, denn:

viewtopic.php?f=118&t=82497&hilit=LED

Ich denke, ein Hauptscheinwerfer-Leuchtmittel, das vielleicht den Gegenverkehr blendet, das IST dann Verkehrsgefährdung, was es dafür gibt, kann man lesen :evil: (Achtung, auch den ersten Beitrag auf Seite zwei lesen, denn mit den 118€ ist es noch NICHT getan :evil: :evil: :evil: )

SPOILER:
...ich habe natürlich mit so zeuch experimentiert und fest gestellt, das da ein sehr merkwürdiger Bereich sowohl bei fernlicht, als auch bei Abblendlicht beleuchtet wird. Ich habe das Gelumpe schon vor meiner "gebührenpflichtigen Erfahrung" verworfen. Passt auch kaum in die MZ-Lampe rein :wink:

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 13:15
von Kai2014
Nachdem Achim diese Ermahnung (Strafe mit Bonuspunkt) bekommen hat, habe ich mir etwas anderes geholt. Der hat eine Zulassung und ist somit legal.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 13:19
von ETZChris
monsieurincroyable hat geschrieben:Ich habe noch 2 solcher LED Lampen liegen und könnte mir vorstellen das die ein gutes Licht geben.

Hat schonmal jemand so etwas umgesetzt? Es geht nicht plug & play da der schwarze Haltering nicht von der Lampe zu demontieren geht. Die Glühlampenhalterung muss angepasst werden.

PS: ich weiß das ein solcher Umbau nicht legal ist.


Du wirst ein massives Wärmeableitungsproblem bzw. erstmal ein Kühlproblem für die Lampe bekommen.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 13:23
von monsieurincroyable
ok, überzeugt. Werde dann mal nach so einem Einsatz schauen.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 14:10
von Ysengrin
Also bei mir tut so ein ähnliches Teil seit ca. 3 Jahren seinen Dienst. Ohne Wärmeprobleme und bislang auch ohne Probleme mit TÜV oder Polizei. :ja:

Empfehlen möchte ich das natürlich trotzdem keinem, siehe Achims Erfahrungen.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 24. Juli 2018 14:16
von Jena MZ TS
Ich kenne da jemanden der das drin hat und es nutzt um besser gesehen zu werden. Auf den LED s ist bei ihm ein kleiner Lüfter. Anscheinend hat er keine Wärme Problematik. Illegal bleibt es dennoch.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 25. Juli 2018 22:21
von mzler-gc
Ich hatte sowas drin. Super Licht, super Kontrast, aber: Kaum Unterschied zwischen Auf- und Abblendlicht, kein asymetrisches Lichtbild und ich hab mich selbst geblendet gefühlt auf dem Garagenhof.

Deshalb hab ich die Lampe wieder ausgebaut.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 09:27
von Vögelchen
Hi auch die Lampe aus dem Link von Kai ist mit Sicherheit nur ein China Produkt ohne Prüfung. Die Zeichen sind bitte sie zu beachten. Gibt Kombinationen für bilux halogen Xenon und led. Leistungen druckt der Chinese nur das E Zeichen drauf und ignoriert alle anderen Angaben. So mit ist der Scheinwerfer immer noch illegal. Zu dem Thema gab es im SimsonForum.Net ein ellenlangen threat. Einzig legal scheinen die von Harley und die teuren 600€ Scheinwerfer zu sein.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 11:02
von PeterG
Vögelchen hat geschrieben:Hi auch die Lampe aus dem Link von Kai ist mit Sicherheit nur ein China Produkt ohne Prüfung. Die Zeichen sind bitte sie zu beachten. Gibt Kombinationen für bilux halogen Xenon und led. Leistungen druckt der Chinese nur das E Zeichen drauf und ignoriert alle anderen Angaben. So mit ist der Scheinwerfer immer noch illegal. Zu dem Thema gab es im SimsonForum.Net ein ellenlangen threat. Einzig legal scheinen die von Harley und die teuren 600€ Scheinwerfer zu sein.


Ich verstehe Deine Ausführungen nicht ganz und habe daher den (deutschen) Verkäufer auf ebay angeschrieben:

Hallo Herr Riss,
Hat der Scheinwerfer eine Zulassung für den Deutschen Straßenverkehr als Hauptscheinwerfer für Motorräder?
freundliche Grüße

Hallo Herr G..,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Scheinwerfer besitzen ein E-Prüfzeichen und sind somit für den Deutschen Straßenverkehr zugelassen.

mfg
AR-Warehouse

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 11:17
von Ysengrin
Ein E-Kennzeichen besagt nur, dass es für irgendwas zugelassen ist. Für was, ergibt sich aus der weiteren Kennzeichnung: A - Standlicht, B - Nebellampe, C - Abblendlicht, R - Fernlicht, RL - Tagfahrlicht, 1 - Blinker.

Vorausgesetzt, das Kennzeichen wurde tatsächlich von offizieller Stelle "zugeteilt" und nicht einfach vom Hersteller draufgemacht. Dann kann man es eh vergessen.

Inwiefern die Aussage vom Händler belastbar ist, ist die nächste Frage. Gut möglich, dass er sich sehr genau informiert hat, sich vom Hersteller bzw. Großhändler die nötigen Unterlagen geholt hat etc. Genauso gut ist es möglich, dass er keine Ahnung hat und sich einfach denkt "E-Kennzeichen ist E-Kennzeichen. Alles andere ist mir wurscht."

Ob der Scheinwerfer wirklich legal ist, wird man vermutlich erst wissen, wenn es Ärger gab und ein Gutachter eingeschaltet wurde. :|

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 11:45
von Kai2014
Vögelchen hat geschrieben:Hi auch die Lampe aus dem Link von Kai ist mit Sicherheit nur ein China Produkt ohne Prüfung. Die Zeichen sind bitte sie zu beachten. Gibt Kombinationen für bilux halogen Xenon und led. Leistungen druckt der Chinese nur das E Zeichen drauf und ignoriert alle anderen Angaben. So mit ist der Scheinwerfer immer noch illegal. Zu dem Thema gab es im SimsonForum.Net ein ellenlangen threat. Einzig legal scheinen die von Harley und die teuren 600€ Scheinwerfer zu sein.



Nein, ist es nicht. Die E Prüfzeichen sind vorne und hinten drauf.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 11:48
von Dieter
In China gibt es auch das CE Kennzeichen. Sieht nur ein wenig anders aus als das richtige.
Nur dort heißt es China Export und ist somit nicht rechtskonform.
Das könnte mit dem E auch so sein.


Gruß
Dieter

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 12:11
von P-J
Aus dem Rallysport wo früher die H4 mit 120/100 Watt illegal zum Einsatz kammen werden heute Illegale LED Leuchtmittel verwendet. Besagte LED geeignet für Cannbus passen insofern nicht weil die Brennweite nicht zum Reflektor passt womit sich ne Überschneidung von Fern- auf Abblendlicht ergibt die in der Tat den Gegenverkeht massiv blendet. Es gibt aber auch Chinakracher mit einer 360 Grad Ausleuchtung identisch mit normalen H4 Birnen und die stören nicht, Illegal sind die trotzdem. Hab die bisher nicht versucht weil mir das H4 ganz und gar reicht. So schnell sind Emmen nicht. :mrgreen:

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 16:21
von Kai2014
Und so sieht der Scheinwerfer im eingebauten Zustand aus.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 18:36
von Vögelchen
Entscheidend ist dass HCR auf das sich dein e13 bezieht. HCR bedeutet Halogen Abblendlicht und Fernlicht. Du hast LED damit erlischt deine E13 Zulassung. Somit illegal.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 20:07
von Kai2014
Dieser Scheinwerfer wird im Lada Niva eingesetzt, wurde in einer Offroad Zeitung empfohlen.
Ist für Golf2, Trabant usw und du behauptest , der wäre illegal.
Falls du es lesen kannst, der Scheinwerfer entspricht der StVO!!!

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 20:22
von Tronde
Entspricht der STVO heißt noch lange nicht, dass die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges damit nicht erlöschen kann.
Das heißt nur, dass der Scheinwerfer in Deutschland genutzt werden darf.

Ich meine: 255er Reifen sind in Deutschland auch zulässig, aber möglicherweise nicht an einem Deawoo Matiz. Schlechtes Beispiel, aber es macht es doch deutlich.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 20:26
von P-J
Tronde hat geschrieben:Entspricht der STVO heißt noch lange nicht, dass die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges damit nicht erlöschen kann.
Das heißt nur, dass der Scheinwerfer in Deutschland genutzt werden darf.


Eigendlich ein Wiederspruch in sich. Wenn der Scheinwerfer passt und zugelassen ist warum soll dann die Betriebserlaubis der MZ erlöschen?

255er passen nicht auf nen Matiz. Egal auch wie.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 20:33
von Vögelchen
Ja das behaupte ich weil die Angaben sich wiedersprechen. Es kann allerdings sein das die Anbieter es selber nicht wissen, liegt oft daran das unwissende oft die Shops betreuen.
Da deine Screenshots von tkm zu sein scheinen, wundert mich nix.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 20:34
von Tronde
Klar ... gut ... ich kann mir an einen Golf auch einen Heckspoiler von einem Ferrari dran bauen. Das passt auch und zugelassen ist der Spoiler ebenfalls. Aber ob damit der Golf noch die Betriebserlaubnis behalten darf ... ? ... hm ...

Ich sagte ja, es ist ein schlechtes Beispiel.

Ich sage ja nicht, dass die Betriebserlaubnis der MZ tatsächlich erlischt, mit den Scheinwerfen. Es kann ja sein, dass es seine Richtigkeit hat. Ich wollte nur damit zum Ausdruck bringen, dass Ein E-Prüfzeichen und eine Zulassung laut STVO nicht automatisch bedeutet, dass das Fahrzeug, wo es verbaut werden soll dann auch noch zulässig ist.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 21:02
von rausgucker
Ich will da nicht groß mitdiskutieren, aber wenn ich einen E-geprüften Schwerfereinsatz in der 7 Zoll-Abmessung mit Abblend-, Fernlicht und Standlicht durch einen E-geprüften mit den gleichen Abmessungen und Eigenschaften ersetze, finde ich das ziemlich legal :) Man kan den Bilux-Ensatz ja auch ohne großen Aufwand gegen den H4-Einsatz tauschen.. Und der H4 EInsatz würde auch in den 2er Golf oder einen Bulli passen.
Aber zurück zum Thema. Ich fahre ja nun schon etwas länger LED im Hauptscheinwerfer an meiner ETZ 250. Einen Nolden. Da bin ich sehr zufrieden mit. AAAAAAAABER. Es geht sogar noch besser, lichttechnisch betrachtet. Wider Erwarten habe ich die zweite ETZ 250 fahrfähig bekommen (ist noch nicht zugelassen). Und dort habe ich ebenfalls einen LED-Hauptscheinwerfer drin, diesmal aber keinen Nolden, sondern einen Lightpartz. Klar, 300 Euro kostet der Spaß etwa (der Nolden ist offiziell noch teurer)
https://www.gwtec.de/news/ltprtz-led-scheinwerfer/#

Aber das Licht des Lightpartz ist nochmal besser, als das vom Nolden EInsatz. Man merkt einfach, dass das moderne Leuchtmittel sind. Der Licghtparz-Einsatz hat allerdings etwas mehr Bautiefe. Im ETZ Scheinwerfertopf habe ich die ganzen Kabel nochmal sortieren und ordnen müssen, alle schön in den Topf reinlegen, dann passt der Einsatz gut rein.

Gewiss, so ein LED-Licht ist vom Kaufpreis her schon bemerkenswert im Vergleich zum Gesamtwert der Maschine. Wenn ich allerdings berücksichtige, was ich schon an Geld in diese MZen reingesteckt haben, ist es eigentlich schnurz ;) Und klar, der H4-Einsatz macht auch ein super Licht und reicht vollkommen aus, aber LED ist schicker :) und der Stromverbrauch halbiert sich. Zudem fällt die Maschine mit dem LED-Licht wirklich besser ins Auge, was durchaus einen erfreulichen Sicherheitsgewinn darstellt.

Gruß

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 21:10
von Alex1989
Tronde hat geschrieben:Entspricht der STVO heißt noch lange nicht, dass die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeuges damit nicht erlöschen kann.
Das heißt nur, dass der Scheinwerfer in Deutschland genutzt werden darf.

Ich meine: 255er Reifen sind in Deutschland auch zulässig, aber möglicherweise nicht an einem Deawoo Matiz. Schlechtes Beispiel, aber es macht es doch deutlich.

Oh wird das jetzt ein Ölfred? :popcorn: :mrgreen:

Der Scheinwerfer hat eine E-Kennung und kann somit eintragungsfrei verbaut werden und es erlischt keine Betriebserlaubnis. Warum auch wenn er Zugelassen ist und ohne eintragung verbaut werden kann? :roll:
Anders wäre es mit den LED Birnen die eben keine Zulassung haben oder wie gern genutzt zusatzscheinwerfer für 20€ aus China...

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 21:46
von Vögelchen
Oh hoo nicht dass der Glaube laut wird das alles mit einem e Zeichen legal ist. Auch die Zusatz Buchstaben müssen dazu passen. Weiter muss es strenggenommen auch noch ein Protokoll für das geprüfte Bauteil existieren.
Da das bei fast alles LED Scheinwerfer meist nicht der Fall ist, bleibt es bei illegal. Ich kann schließlich nicht einfach zu Hause einen Scheinwerfer, Strahler etc bauen dann ein e Zeichen drauf malen und behaupten es sei legal, da es keine Prüfung gab.
Ich hoffe jetzt hat es auch der letzte verstanden.
Lg

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 21:49
von Tronde
Gut gut ... vielleicht war ein paar Windungen schief gewickelt. Aber in Deutschland muss man mit Regeln und Vorschriften immer etwas aufpassen.

Wobei ich meine: An einem Gefährt von vor 1990 gehört kein LED dran. Außer man sieht nicht, dass es so etwas ist.
Es sieht vielleicht gut aus, aber irgendwie passt es doch nicht dazu. (Achtung: das war eine persönliche Meinung)
Aber das kann ja jeder für sich und sein Gefährt selbst entscheiden.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 26. Juli 2018 22:15
von je125sx
In der Beschreibung des von Kai2014 verlinktem Scheinwerfer steht:

"Der Scheinwerfer ist in Deutschland zugelassen und entspricht den Vorschriften der StVZo
Passend für:...MZ"

Dann dürfte es, wenn das Label echt ist, keine Probleme geben.

Re: LED in Hauptscheinwerfer

BeitragVerfasst: 27. Juli 2018 15:40
von Kai2014
Ich war heute beim Prüfer, alles in Ordnung. Ich darf den Scheinwerfer fahren. Er hat entspricht der STVO, hätte mich auch gewundert.
Es gibt auch welche, da steht DOT SAE 9 drauf, die sehen so ähnlich aus. Die haben nur eine Amerikanische Zulassung.