Moin,
eine Frage an unsere Prüfingenieure:
Wie weit dürfen Blinker bei einem Motorrad auseinander sein und von Motorradfront- bzw. Heck entfernt?
Spielt das Baujahr des Krads da eine Rolle z.B. vor EG Genehmigung?
Beste Grüße
Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
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kachelofen hat geschrieben:Nach den Vorschriften sind ca 80% aller modernen Roller illegal.
seife hat geschrieben:bin kein Prüfinschenör, aber so habe ich es mal verstanden:
Wenn das Fahrzeug eine EG-Betriebserlaubnis hat, dann gelten die regeln der EG-Richtlinie. Ansonsten die größeren Abstände nach STV-dingsbums.
"EG-Betriebserlaubnis" haben meist die neueren (ab irgendwann mitte der 1990er?) Fahrzeuge.
Rossi1979 hat geschrieben:Bei EG genehmigten Fahrzeugen ist die Beleuchtung nach EG (2 Standlichter Pflicht!), damit auch der kleinere Blinkerabstand.
Nationale Beleuchtung sind diese weiten Ausleger als Blinker Vorschrift.
Ich kann natürlich ein altes nationales Moped auf EG Beleuchtung umrüsten, aber dann nicht nur die Blinker sondern die gesamte Beleuchtung.
Sthoffmann hat geschrieben:Hallo, hatte hier in der Wissensdatenbank schonmal was hochgeladen, bezüglich Fahrzeugbeleuchtung…
viewtopic.php?f=17&t=90388#p1922264
Mainzer hat geschrieben:Rossi1979 hat geschrieben:Bei EG genehmigten Fahrzeugen ist die Beleuchtung nach EG (2 Standlichter Pflicht!), damit auch der kleinere Blinkerabstand.
Nationale Beleuchtung sind diese weiten Ausleger als Blinker Vorschrift.
Ich kann natürlich ein altes nationales Moped auf EG Beleuchtung umrüsten, aber dann nicht nur die Blinker sondern die gesamte Beleuchtung.
Meinst du mit "2 Standlichter" vorne&hinten? Oder zwei nach vorne?
Sowohl meine Breva (2003) als auch die Honda (2013) haben laut Fahrzeugschein eine EG-Genehmigung (Feld K beginnt mit exx*..."). Keine hat an einem Fahrzeugende mehr als ein Standlicht.
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